Jugendämter in Sachsen-Anhalt melden 2025 akute Kindeswohlgefährdungen; 981 akute Fälle gegenüber Vorjahr um 17 weniger
Pressemitteilung vom 06.08.2026, 2025 leichter Rückgang der Zahl der akuten Kindeswohlgefährdungen
Nr. 206/2026 Halle (Saale), 6. August 2026 2025 leichter Rückgang der Zahl der akuten Kindeswohlgefährdungen • Jugendämter in Sachsen-Anhalt meldeten 7 407 Gefährdungseinschätzungen • Akute Kindeswohlgefährdungen traten am häufigsten bei Säuglingen und Kleinkindern im 1. Lebensjahr auf • Mehrzahl der Verfahren durch Polizei bzw. Justizbehörden initiiert Halle (Saale) – 2025 meldeten die Jugendämter in Sachsen-Anhalt insgesamt 7 407 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls. Damit stieg die Anzahl der Verfahren gegenüber dem Vorjahr um 14,7 % (+947 Fälle). Wie das Statistische Landesamt mitteilt, reduzierte sich die Anzahl der Verfahren mit dem Ergebnis einer akuten Kindeswohlgefährdung leicht auf 981 Verfahren (-17 Fälle). Die Anzahl der Verfahren mit dem Ergebnis einer latenten Kindeswohlgefährdung, das heißt, eine Kindeswohlgefährdung konnte nicht ausgeschlossen werden, blieb nahezu unverändert bei 877 Verfahren (+2 Fälle). Gegenüber dem Vorjahr stellten die Jugendämter 3 325 Verfahren (+360 Fälle) keine Kindeswohlgefährdung fest, jedoch bestand hier ein weiterer Hilfe- und Unterstützungsbedarf. Keine Kindeswohlgefährdung und kein Unterstützungsbedarf wurde 2 224 Mal (+602) festgestellt. Akute Kindeswohlgefährdungen am häufigsten bei Kindern im Alter von unter einem Jahr Die meisten akuten Kindeswohlgefährdungen wurden bei Kindern im Alter von unter einem Jahr registriert (118 Fälle). Dabei war Vernachlässigung die häufigste Form der akuten Kindeswohlgefährdung unter Säuglingen und Kleinkindern (91 Fälle). In dieser Altersgruppe und auch bei den Gefährdungseinschätzungen insgesamt (3 666 Mädchen; 3 741 Jungen) war das Geschlechterverhältnis relativ ausgeglichen. Mehrzahl der Verfahren durch Polizei bzw. Justizbehörden initiiert Verfahren wurden 2025 am häufigsten durch die Polizei/Justizbehörden (2 272 Fälle), anonym (1 235 Fälle) sowie durch die Schule (650 Fälle) und Bekannte bzw. Nachbarn (561 Fälle) initiiert. In den meisten Fällen gab es zum Zeitpunkt des Verfahrens zur Feststellung einer Kindeswohlgefährdung keine Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (69,3 %). Bei 30,7 % wurden zum Zeitpunkt des Verfahrens bereits Leistungen wahrgenommen. Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht. Pressesprecherin PRESSEMITTEILUNG Merseburger Str. 2 06110 Halle (Saale) Tel. 0345 2318-702 Fax 0345 2318-913 Internet: https://statistik.sachsen- anhalt.de E-Mail: pressestelle@ statistik.sachsen-anhalt.de
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