Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt Anstieg der Sozialleistungen 2025 auf 100 EUR je Einwohner Halle (Saale); 16,7% Anstieg gegenüber 2024

Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt Anstieg der Sozialleistungen 2025 auf 100 EUR je Einwohner Halle (Saale); 16,7% Anstieg gegenüber 2024 Pressemitteilung vom 05.08.2026, Anstieg der Sozialleistungen 2025 auf 100 EUR je Einwohnerin bzw. Einwohner Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht. Nr. 204/2026 Halle (Saale), 5. August 2026 Anstieg der Sozialleistungen 2025 auf 100 EUR je Einwohnerin bzw. Einwohner • Gesamtnettoausgaben nach SGB XII in Sachsen-Anhalt bei 213 Mio. EUR • Pro-Kopf-Ausgaben für Sozialhilfeleistungen je Einwohnerin bzw. Einwohner bei 100 EUR • Hilfe zur Pflege mit 133 Mio. EUR Hauptkostenfaktor • 23,7 % der Gesamtnettoausgaben flossen in Hilfe zum Lebensunterhalt Halle (Saale) – Die Gesamtnettoausgaben für Sozialleistungen nach dem SGB XII betrugen 2025 in Sachsen-Anhalt 213 Mio. EUR. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, entsprach das einem Anstieg um 30 Mio. EUR (+16,7 %) gegenüber 2024. Rein rechnerisch wurden somit 100 EUR pro Kopf für Sozialhilfe ausgegeben. Ausgaben für Hilfe zur Pflege im Vergleich zu 2024 um 22,5 % gestiegen Die Hilfe zur Pflege war dabei der größte Kostenfaktor. Sie lag anteilmäßig im zurückliegenden Jahr bei 62,3 %. Das entsprach einem Gesamtnettobetrag von 133 Mio. EUR (gegenüber 2024: +22,5 %; +24 Mio. EUR). Schwerpunkt bildeten die Ausgaben für die Pflege in Einrichtungen (107 Mio. EUR). Ausgaben für Hilfe zum Lebensunterhalt knapp 1/4 der Gesamtausgaben Eine tendenziell ähnliche Entwicklung zeigte sich bei den Ausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII. Diese betrugen 2025 knapp 51 Mio. EUR. Das waren 23,7 % der Gesamtausgaben und gleichzeitig netto ein Anstieg um 6,8 % (+4 Mio. EUR) zum Vorjahr. Diese Leistungen erhalten nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige zur Deckung der Bedarfe des täglichen Lebens und der sozialen Teilnahme. Über 25 Mio. EUR zahlten die öffentlichen Träger 2025 für Krankenbehandlungen und weitere Hilfen zur Gesundheit. Hierzu zählen auch vorbeugende Gesundheitshilfen, Hilfen zur Familienplanung und die Übernahme der Versicherungsbeiträge. 2025 wurden rund 4 Mio. EUR für Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und anderer Hilfen in besonderen Lebenslagen, wie die Zahlung von Blindenhilfe, Hilfen zur Weiterführung des Haushaltes oder die Übernahme von Bestattungskosten gewährt. ...

August 5, 2026

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang zieht Bilanz zur Talentförderung im Sport in Sachsen-Anhalt; Bundesweit einzigartiges Talentförderungssystem

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang zieht Bilanz zur Talentförderung im Sport in Sachsen-Anhalt; Bundesweit einzigartiges Talentförderungssystem Zehn Jahre Talentförderung im Sport - Innenministerin und Präsidentin des Landessportbundes ziehen positive Bilanz - Landessportbund Sachsen-Anhalt e. V. Zehn Jahre Talentförderung im Sport - Innenministerin und Präsidentin des Landessportbundes ziehen positive Bilanz Das Land Sachsen-Anhalt verfügt über eine bundesweit einzigartige Talentförderung, um sportlich begabte Kinder frühzeitig zu erkennen und gezielt an den Leistungssport heranzuführen. Das Fundament dieses modernen und landesweit einheitlichen Systems zur Identifikation, Förderung und schulischen Begleitung sportlicher Talente bilden die beiden Projekte des Landes „Talentfindung und Talentförderung“ und „Pädagogisches Leistungssportpersonal“. Seit 2016 wird das Projekt „Talentfindung und Talentförderung“ flächendeckend im gesamten Bundesland umgesetzt. Die Auswertung der vergangenen zehn Jahre zeigt, dass seit 2016 zahlreiche Mädchen und Jungen den Weg angefangen von den ersten Sichtungen über die Talentgruppen an die Eliteschulen des Sports geschafft haben. Von dort sind bereits erste Jugendliche in Bundeskader und das Juniorteam Sachsen-Anhalt berufen worden und haben somit eine Karriere im Nachwuchsleistungssport eingeschlagen. Sportministerin Dr. Tamara Zieschang: „Die sportliche Talentförderung ist eine Erfolgsgeschichte für Sachsen-Anhalt. Sie nimmt bundesweit ein Alleinstellungsmerkmal ein. Auf ihrem Weg hin zu ‚Olympiasiegern von morgen‘ wird sportlichen Talenten eine aufeinander aufbauende Entwicklungsperspektive geboten. Die landesweite Sichtung macht es möglich, dass dabei kein Talent übersehen wird. Mit Berufungen in Bundeskader oder das Juniorteam Sachsen-Anhalt zeigen die Projekte eindrucksvoll Wirkung. Sachsen-Anhalt ist ein Sportland mit bemerkenswerten internationalen Spitzenleistungen. Das unterstreicht unseren Anspruch, die eigene Nachwuchsförderung konsequent weiterzuentwickeln.“ Präsidentin des Landessportbundes Sachsen-Anhalt, Silke Renk-Lange: „Über zehn Jahre Projekt ‚Talentfindung & Talentförderung‘ zeigen eindrucksvoll, wie erfolgreich die enge Zusammenarbeit von Schulen, Vereinen, Landesfachverbänden, dem Land Sachsen-Anhalt und dem LSB funktioniert. Unser Ziel ist es, möglichst vielen Kindern den Zugang zu einer sportlichen Entwicklung zu ermöglichen, unabhängig davon, wo sie aufwachsen. Die Talentförderung eröffnet jungen Sportlerinnen und Sportlern Perspektiven im Leistungssport und stärkt gleichzeitig den organisierten Sport insgesamt. Denn jedes entdeckte Talent ist auch ein Gewinn für unsere Vereine und für die stabile Zukunft des Sports in Sachsen-Anhalt. Wir als Sportfamilie Sachsen-Anhalts sind stolz auf die Entwicklung.“ Das Projekt „Talentfindung und Talentförderung“ umfasst vier aufeinander aufbauende Stufen: Der erste Baustein ist der landesweit flächendeckende Sport-Motorik-Test, der in allen dritten Klassen Sachsen-Anhalts durchgeführt wird. Jährlich nehmen etwa 18.000 Kinder daran teil. Der Test dient dazu, Kinder mit überdurchschnittlichen motorischen Fähigkeiten zu identifizieren. Kinder, die einen besonders hohen Leistungswert erreichen, erhalten eine Einladung zu den Sachsen-Anhalt-Spielen. Die Sachsen-Anhalt-Spiele sind die wichtigste landesweite Sichtungsveranstaltung des Projekts. Die Kinder durchlaufen verschiedene Stationen in den Sportarten Handball, Judo, Kanu-Rennsport, Leichtathletik und Rudern, während die Landestrainerinnen und Landestrainer sowie Sichtungstrainerinnen und Sichtungstrainer der einzelnen Sportarten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer genau beobachten. Geachtet wird dabei vor allem auf das Entwicklungspotenzial, die Lernfähigkeit, die körperlichen Voraussetzungen und die koordinativen Fähigkeiten. Die Teilnahmen an den Sachsen-Anhalt-Spielen haben sich über die Jahre verzehnfacht: von 209 im Jahr 2015 auf 2.012 im Jahr 2026. Nach der Auswertung aller Ergebnisse der Sachsen-Anhalt-Spiele entscheiden die Landestrainerinnen und Landestrainer der Landesfachverbände, welche Kinder für eine weiterführende Förderung eine Einladung in eine der Talentgruppen bekommen. Sie stellen die erste strukturierte Förderstufe im Nachwuchsleistungssport dar und ermöglichen den Kindern, regelmäßig einmal wöchentlich unter qualifizierter Anleitung zu trainieren. Ziel ist es, die Eignung für bestimmte Sportarten genauer zu überprüfen und die sportliche Entwicklung der Kinder weiter voranzubringen. Die Zahl der Talentgruppen ist in den letzten zehn Jahren erheblich gestiegen – und zwar von zunächst drei Talentgruppen auf nunmehr 59 Talentgruppen. Mit zunehmendem Leistungsniveau und steigendem Trainingsumfang wächst der Bedarf, schulische und sportliche Anforderungen miteinander zu vereinbaren. An dieser Stelle setzen die Eliteschulen des Sports in Halle (Saale) und Magdeburg an. Als allgemeinbildende Ganztagsschulen mit sportlichem Profil schaffen sie die organisatorischen Voraussetzungen, damit Schule und Training bestmöglich miteinander vereinbart werden können. Die Zahl der jährlich an den Eliteschulen des Sports aus den Talentgruppen aufgenommenen Kinder und Jugendlichen ist kontinuierlich gestiegen – waren es im Jahr 2016 noch 13 Einschulungen, gab es im Jahr 2025 68 Einschulungen. Insgesamt wurden seit Beginn der Projekte 515 Kinder und Jugendliche aus den Talentgruppen an den Eliteschulen des Sports aufgenommen. Das Projekt „Pädagogisches Leistungssportpersonal“ (PLP) an den Eliteschulen des Sports bildet das Bindeglied zwischen Sichtung, Talentgruppenarbeit und schulischer sowie sportlicher Förderung an den Eliteschulen des Sports. Die PLP-Trainer übernehmen eine Vielzahl pädagogischer und trainingspraktischer Aufgaben. Sie begleiten Kinder von der Talentidentifikation über die Talentgruppen bis hin zum Einstieg in die standortbezogene Förderung der Eliteschulen des Sports. Die PLP-Trainer stellen sicher, dass die aus dem Talentfindungsprojekt herausgehende Förderung nicht nur sportlich, sondern auch pädagogisch professionell begleitet wird. Die Talentsichtung und Talentförderung sowie die schulisch-sportliche Förderung an den Eliteschulen des Sports zeigen eindrucksvolle Wirkung. Diese positive Entwicklung setzt sich mit der Berufung in Bundeskader bzw. das Juniorteam Sachsen-Anhalt, das oft auch als „Sprungbrett zu Olympia“ bezeichnet wird, fort. Durch das Erreichen der relevanten Alterskohorten sind seit 2024 erstmals Berufungen in Bundeskader sowie in das Juniorteam Sachsen-Anhalt zu verzeichnen. 2025 wurden 17 Jugendliche in Bundeskader und vier in das Juniorteam Sachsen-Anhalt berufen. 2026 ist die Anzahl der Berufungen in die Bundeskader auf 27 und die in das Juniorteam Sachsen-Anhalt auf elf Jugendliche gestiegen. Neben der sportlichen Nachwuchsleistungsförderung wird durch die Talentsichtung und ‑förderung auch der Breitensport gestärkt. Kinder, die es nicht zu den Sachsen-Anhalt-Spielen oder in eine Talentgruppe schaffen, erhalten durch die Kampagne des Landessportbundes Sachsen-Anhalt „Komm zum Sport“ eine persönliche, wohnortnahe Vereinsempfehlung. Damit wird sichergestellt, dass die Talentsichtung nicht zum Ausschluss, sondern zu einer bedarfsgerechten Weiterentwicklung im flächendeckenden Vereinsangebot führt – unabhängig vom sportlichen Leistungsniveau.

August 5, 2026

Turbine Halle 1.Mannschaft 5:0-Sieg gegen SSV Landsberg Piesteritz; Gerüstet für 1.Spieltag in Piesteritz

Turbine Halle 1.Mannschaft 5:0-Sieg gegen SSV Landsberg Piesteritz; Gerüstet für 1.Spieltag in Piesteritz Bereit für den Punktspielstart - Turbine Halle - Kicken auf dem Felsen 5:0-Sieg im letzten Testspiel gegen den SSV Landsberg Für das letzte Vorbereitungsspiel hatte sich unsere 1.Mannschaft am Dienstagabend den SSV 90 Landsberg eingeladen , der die letzte Landesklassesaison auf dem 6.Platz abschließen konnte. Unsere Mannschaft hatte von Beginn an das Spiel unter Kontrolle und erwischte einen guten Start. Josef Jülich (5.), mit seinem ersten Treffer für Turbine und Nick Wasckowitz (18.) behielten jeweils die Oberhand gegen Landsbergs Keeper Schorsch. Dabei profitierten die Felsenjungs vor allem in der 1.Halbzeit auch vom fehlerhaften Aufbauspiel der Gäste. Die Überlegenheit mündete in zwei weiteren Treffern durch Josef Jülich (35.) und Fin-Eric Anders (45.) zur 4:0-Halbzeitführung. Auf der Gegenseite musste Marlon Köppe im Tor nur einmal eingreifen. Nach dem Wechsel agierte der SSV defensiv stabiler. Die Offensive hatte Turbines Hintermannschaft aber weiterhin im Angriff. Den Schlusspunkt setzte in der 78.Minute Niclas Kochmann mit einem Lupfer zum 5:0. Das halbe Dutzend verpasste Yonathan Engel, der kurz vor Schluss vom Strafstoßpunkt scheiterte. Nach dem Auf und Ab in den vergangenen Vorbereitungsspielen zeigte Turbine eine stabile Leistung und scheint gerüstet für den 1.Spieltag am Samstag in Piesteritz. ...

August 5, 2026

Robra übergibt Zuwendungsbescheide für Gemeinschaftsamt in Halle-Neustadt; Knapp 910.000 Euro NEB-Förderung

Robra übergibt Zuwendungsbescheide für Gemeinschaftsamt in Halle-Neustadt; Knapp 910.000 Euro NEB-Förderung Robra übergibt Bescheide für „Gemeinschaftsamt" in Halle-Neustadt Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Ministerium für Inneres und Sport Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Ministerium für Infrastruktur und Digitales Strukturwandel erklärt zu Strukturwandel erklärt Was ist Strukturwandel Ansprechpartner für den Strukturwandel Dokumente FAQ Strukturwandel allgemein Das Mitteldeutsche Braunkohlerevier Herausforderungen im Revier Ansprechpartner des Landes Förderlotsen ...

August 5, 2026

Tommy Färber übernimmt VfB Auerbach; kein Starallüren, starker Teamzusammenhalt als Basis

Tommy Färber übernimmt VfB Auerbach; kein Starallüren, starker Teamzusammenhalt als Basis „Das größte Gut für mich ist, dass wir keine abgehobenen Spieler haben!“ - VfB Auerbach „Das größte Gut für mich ist, dass wir keine abgehobenen Spieler haben!“ Interview mit Cheftrainer Tommy Färber vor dem Oberliga-Start Tommy, du bist jetzt seit rund zwei Monaten beim VfB Auerbach. Wie fällt dein erstes Fazit aus? Was ist dein Eindruck von der Mannschaft, vom Umfeld aber auch vom gesamten Verein? Ich hatte von Anfang an ein sehr gutes Gefühl, den Trainerposten hier zu übernehmen. Die Gespräche mit Ronny Kadelke und Michael Stöhr-Gäbler waren von Beginn an von gegenseitigem Respekt und großer Wertschätzung geprägt. Die DNA des VfB Auerbach ist der familiäre Zusammenhalt - und genau diesen habe ich vom ersten Tag an gespürt. ...

August 5, 2026

Dr. Alexander Vogt lädt zur öffentlichen Sitzung des Hauptausschusses im Stadthaus, Kleiner Saal, Marktplatz 2, 06108 Halle (Saale); Zusammenlegung von Ausschüssen

Dr. Alexander Vogt lädt zur öffentlichen Sitzung des Hauptausschusses im Stadthaus, Kleiner Saal, Marktplatz 2, 06108 Halle (Saale); Zusammenlegung von Ausschüssen Einladung Kopierverteiler 1 - An die Damen und Herren Stadträte An die Damen und Herren Beigeordneten An Herrn Bürgermeister Geier Einladung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lade ich Sie zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Hauptausschusses am Mittwoch, 19.08.2026, um 16:00 Uhr, im Stadthaus, Kleiner Saal, Marktplatz 2, 06108 Halle (Saale), ...

August 4, 2026

Oberbürgermeister der Stadt in Sachsen-Anhalt entscheidet abschließend über Aufwendungen und Verträge; Neue Höchstgrenzen OB-Entscheidungen bis 250.000 EUR

Oberbürgermeister der Stadt in Sachsen-Anhalt entscheidet abschließend über Aufwendungen und Verträge; Neue Höchstgrenzen OB-Entscheidungen bis 250.000 EUR kein offizielles Satzungsdokument Anlage 2 Synopse 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung aktuelle Fassung § 6 neue Fassung § 6 § 6 Zuständigkeiten des Oberbürgermisters und der beschließenden Ausschüsse (1) Der Oberbürgermeister entscheidet abschließend über: die Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen bis einschließlich 100.000,- EUR Mehrausgabe je Einzelansatz, Rechtsgeschäfte im Sinne des § 45 Abs. 2 Nr. 7 KVG LSA, deren Vermögenswert 100.000,- EUR nicht übersteigt, Rechtsgeschäfte im Sinne des § 45 Abs. 2 Nr. 10 KVG LSA, deren Vermögenswert 50.000,- EUR nicht übersteigt, den Verzicht auf Ansprüche der Stadt und den Abschluss oder die Ablehnung von Vergleichen im Sinne des § 45 Abs. 2 Nr. 16 KVG LSA, deren Vermögenswert 50.000 EUR nicht übersteigt, den Abschluss befristeter Miet-, Pacht- oder sonstiger Nutzungsverträge, deren Entgelt ohne Nebenkosten für die Gesamtlaufzeit 250.000,- EUR nicht übersteigt, die Vergabe von Bauleistungen bis einschließlich 200.000,- EUR, die Vergabe von Konzessionen mit einem Vertragswert bis einschließlich 200.000,- EUR, die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen sowie Architekten- und Ingenieurleistungen bis einschließlich 100.000,- EUR, die Vergabe von sonstigen freiberuflichen Leistungen (wie z. B. Beraterverträge u. ä.) bis einschließlich 30.000,- EUR und Nachträge der vorgenannten Vergaben jeweils in gleicher Höhe, die Ausführung von Bauvorhaben – Hoch-, Tief- und Gartenbau – bei Gesamtkosten von bis zu einschließlich 150.000,- EUR (Baubeschluss), die Vergabe von Städtebaufördermitteln einschließlich des städtischen Anteils bis 150.000,- EUR, die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für einzelne Aufgaben der Stadt bis zu einem Vermögenswert von 1.000,- EUR, § 6 Zuständigkeiten des Oberbürgermeisters und der beschließenden Ausschüsse ...

August 4, 2026

SPD-Fraktion Stadt Halle (Saale) regt Verfügungsfonds-Sanierung von Schul-Sanitäranlagen in Halle (Saale); Nur zwei Standorte förderfähig, Rest unter 50.000 €.

SPD-Fraktion Stadt Halle (Saale) regt Verfügungsfonds-Sanierung von Schul-Sanitäranlagen in Halle (Saale); Nur zwei Standorte förderfähig, Rest unter 50.000 €. Stadt Halle (Saale) 3. August 2026 Geschäftsbereich Kultur und Sport Sitzung des Hauptausschusses am 19.08.2026 Anregung der SPD-Fraktion Stadt Halle (Saale) zum Sondervermögen des Bundes Infrastruktur und Klimaneutralität in der Stadt Halle (Saale) Vorlagen-Nummer: VIII/2026/02846 TOP: Mitteilung der Verwaltung: Vor diesem Hintergrund regen wir an, folgende Schulen beim Verfügungsfonds für Schulen zur Sanierung von Sanitäranlagen zu berücksichtigen: ...

August 4, 2026

Stadt Halle (Saale) prüft Verfassungsbeschwerde in Halle (Saale); kein rascher Abschluss erwartet

Stadt Halle (Saale) prüft Verfassungsbeschwerde in Halle (Saale); kein rascher Abschluss erwartet Ohne Titel Halle (Saale) ! Universitätsplatz 3 - 5 ! Telefon 0345/5523222 ! e-mail: winfried.kluth@jura.uni-halle.de Postanschrift: D-06099 Halle, Universitätsplatz 10a MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG Lehrstuhl für Öffentliches Recht Prof. Dr. Winfried Kluth Richter des Landesverfassungsgerichts a.D. Halle, den 08.06.2026 Stellungnahme zu den Voraussetzungen und Erfolgsaussichten einer Verfassungsbe- schwerde der Stadt Halle (Saale) wegen unzureichender Finanzausstattung In der Information zum Änderungsbeschluss des Stadtrates zur Haushaltssatzung werden die Voraussetzungen für die Erhebung einer kommunalen Verfassungsbeschwerde zum Landes- verfassungsgericht Sachsen-Anhalt bzw. zum Bundesverfassungsgericht zutreffend herausge- arbeitet und gewürdigt. Danach wäre eine Antragstellung zum jetzigen Zeitpunkt unzulässig, da es an einer gesetzlichen (Neu-) Regelung fehlt, an die fristgerecht angeknüpft werden kann. Möglich ist aber die prozessuale Verfolgung des Anliegens im Rahmen des vor dem Verwal- tungsgericht Halle (Saale) laufenden Klageverfahrens gegen die Finanzzuweisungsbescheide für das Haushaltsjahr 2025. In diesen Verfahren wurde ergänzend zu der Rüge, dass die Be- scheide wegen der zugrunde gelegten unzutreffenden Einwohnerzahl rechtswidrig sind, auch geltend gemacht, dass die Finanzausstattung durch das Land den Vorgaben aus Art. 88 LVerf LSA nicht genügt, weil eine angemessene Finanzierung nicht gewährleistet wird. Diese Rechtsfrage kann zwar durch das Verwaltungsgericht nicht selbst abschließend beurteilt und entschieden werden. Soweit das Verwaltungsgericht die Auffassung teilt, kann es durch einen Vorlagebeschluss nach Art. 100 Abs. 1 GG an das Landesverfassungsgericht eine Klärung herbeiführen. Das setzt voraus, dass die Frage entscheidungserheblich ist. Dies kann wiede- rum erst beurteilt werden, wenn die rechtliche Positionierung des Gerichts bekannt ist. Sollte das Verwaltungsgericht die Klage abweisen kommt auch eine Urteilsverfassungsbe- schwerde zum Bundesverfassungsgericht in Betracht. Diese ist durch das Landesverfassungs- gerichtsgesetz nicht vorgesehen, aber nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz möglich. Anlage ...

August 4, 2026

Stadtrat der Stadt Halle (Saale) ändert Hauptsatzung in Halle; Zustimmung der Gemeinde nach BauGB §36a

Stadtrat der Stadt Halle (Saale) ändert Hauptsatzung in Halle; Zustimmung der Gemeinde nach BauGB §36a kein offizielles Satzungsdokument Anlage 1 Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Halle (Saale) Aufgrund der §§ 8, 10 und 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Erweiterung der Prüfkompetenzen des Landesrechnungshofes und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 17. Dezember 2025 (GVBl. LSA S. 834) hat der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) in seiner Sitzung vom … folgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Halle (Saale) vom 28. August 2024, ausgefertigt am 30. August 2024 (Amtsblatt der Stadt Halle (Saale) vom 13. September 2024, S. 14 ff.) beschlossen: ...

August 4, 2026