Gottesanbeterin etabliert sich in Sachsen-Anhalt; Melderekord: 8.072 Meldungen 2025

Gottesanbeterin etabliert sich in Sachsen-Anhalt; Melderekord: 8.072 Meldungen 2025 Pressemitteilung Nr. 11/2026 1 Nr.: 11/2026 Halle (Saale), 30.07.2026 Rekordzahlen und neue Fundorte: Gottesanbeterin in Sachsen-Anhalt fest etabliert Die Gottesanbeterin hat sich in Sachsen-Anhalt etabliert und breitet sich weiter aus. 2025 verzeichnete das Landesamt für Umweltschutz (LAU) mit 8.072 Meldungen so viele Beobachtungen wie nie zuvor. Zum fünften Mal in Folge wurde damit ein neuer Melderekord aufgestellt. Die Art ist inzwischen in weiten Teilen des Landes anzutreffen. Neben stabilen Vorkommen im Süden und in der Mitte Sachsen- Anhalts breitet sie sich zunehmend auch im Norden und Nordwesten aus. Im letzten Jahr gab es erstmal Hinweise bei Haldensleben, Klötze, Marienborn und in der Colbitz-Letzlinger Heide. Verbreitungslücken bestehen derzeit im Harz, im Nordharzvorland und in Teilen der nordwestlichen Altmark. Für den Sommer und Herbst 2026 erwartet Biologe Marcel Seyring vom Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt die weitere Ausbreitung, insbesondere in den Landkreisen Salzwedel, Börde und Harz. „Besonders interessant sind vor allem die Bereiche nördlich und westlich von Gardelegen bis zur niedersächsischen Landesgrenze. Da fehlt bisher der Lückenschluss.“ sagt Seyring, bittet jedoch weiterhin um Sichtungsmeldungen aus dem gesamten Bundesland. Am besten direkt über das Meldeportal: https://lau.sachsen-anhalt.de/gottesanbeterin oder per E-Mail an: artenmeldung@lau.mwu.sachsen-anhalt.de mit Datum, Fundort, Beobachtername und Foto. Alle Meldungen werden geprüft und in die zentrale Artdatenbank übernommen. Sie dienen der wissenschaftlichen Auswertung, der Pressemitteilung ...

July 30, 2026

Stolle Lagertechnik GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Halle (Saale); Insolvenzverwalter Dr. Jörg Schädlich benannt

Stolle Lagertechnik GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Halle (Saale); Insolvenzverwalter Dr. Jörg Schädlich benannt Veröffentlichungsdatum: 30.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 59 IN 259/26 Gericht: Halle (Saale) Name, Vorname / Bezeichnung: Stolle Lagertechnik GmbH Sitz / Wohnsitz: Halle (Saale) Register: Stendal, HRB 24479 59 IN 259/26 : Über das Vermögen der Stolle Lagertechnik GmbH, Dorotheenstraße 16, 06108 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 24479), vertr. d.: Hans-Joachim Stolle, Rauchfußstraße 6, 06128 Halle (Saale), (Geschäftsführer), ist am 23.07.2026 um 14:19 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Jörg Schädlich, Stapper, Jacobi, Schädlich Rechtsanwälte - Part., Augustastraße 6, 06108 Halle (Saale), Tel.: (0345) 2 17 83 24, Fax: (0345) 2 17 83 40, E-Mail: schaedlich@stapper.in, Internet: www.stapper.in. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 30.09.2026 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Berichts- Prüfungstermin entspricht, ist der 23.10.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: " Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, " Anträge über: - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (30.09.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (23.10.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. - Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Abs. 2 ZPO Genannten bleibt unberührt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Halle (Saale), 28.07.2026

July 30, 2026

REGIO AKTIV Endbericht ESF+-Rahmen; Vertiefende Evaluierungsergebnisse veröffentlicht

REGIO AKTIV Endbericht ESF+-Rahmen; Vertiefende Evaluierungsergebnisse veröffentlicht Endbericht Vertiefende Evaluierung im Rahmen des ESF+ von REGIO AKTIV – Übergang junger Menschen in Ausbildung und Beschäftigung Verzeichnisse 2 Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis ……………………………………………………………………………………………………………………… 3 Tabellenverzeichnis …………………………………………………………………………………………………………………………. 4 Abkürzungsverzeichnis …………………………………………………………………………………………………………………….. 5 1. Einleitung ………………………………………………………………………………………………………………………………… 6 2. Gegenstand und Vorgehen der Evaluierung……………………………………………………………………………….. 10 2.1. ESF+-Förderung ……………………………………………………………………………………………………………… 10 2.2. Untersuchungsgegenstand ……………………………………………………………………………………………… 11 2.3. Methodisches Vorgehen …………………………………………………………………………………………………. 16 3. Evaluierungsergebnisse …………………………………………………………………………………………………………… 19 3.1. Relevanz ……………………………………………………………………………………………………………………….. 20 3.1.1. Strategische Relevanz …………………………………………………………………………………………………. 20 3.1.2. Praktische Relevanz ……………………………………………………………………………………………………. 27 3.1.3. Fazit ………………………………………………………………………………………………………………………….. 32 3.2. STABIL: Umsetzung, Ergebnisse und Wirksamkeit ………………………………………………………………. 32 3.2.1. Umsetzung ………………………………………………………………………………………………………………… 32 3.2.2. Ergebnisse und Wirksamkeit ……………………………………………………………………………………….. 50 3.2.3. Erfolgsfaktoren und Herausforderungen ……………………………………………………………………….. 54 3.2.4. Fazit ………………………………………………………………………………………………………………………….. 57 3.3. KA: Umsetzung, Ergebnisse und Wirksamkeit ……………………………………………………………………. 59 3.3.1. Umsetzung ………………………………………………………………………………………………………………… 59 3.3.2. Ergebnisse und Wirksamkeit ……………………………………………………………………………………….. 78 3.3.3. Erfolgsfaktoren und Herausforderungen ……………………………………………………………………….. 84 3.3.4. Fazit ………………………………………………………………………………………………………………………….. 87 3.4. JUBE: Umsetzung, Ergebnisse und Wirksamkeit …………………………………………………………………. 88 3.4.1. Umsetzung ………………………………………………………………………………………………………………… 88 3.4.2. Ergebnisse und Wirksamkeit ……………………………………………………………………………………… 106 3.4.3. Erfolgsfaktoren und Herausforderungen ……………………………………………………………………… 113 3.4.4. Fazit ………………………………………………………………………………………………………………………… 117 3.5. Zusammenspiel der Förderbereiche ……………………………………………………………………………….. 118 3.6. Bereichsübergreifende Grundsätze ………………………………………………………………………………… 123 4. Fazit und Handlungsempfehlungen …………………………………………………………………………………………. 133 4.1. Fazit ……………………………………………………………………………………………………………………………. 133 4.2. Handlungsempfehlungen ………………………………………………………………………………………………. 138 Literaturverzeichnis ……………………………………………………………………………………………………………………… 149 ...

July 30, 2026

Wähler Landtagswahl Sachsen-Anhalt am 6. September 2026

Wähler Landtagswahl Sachsen-Anhalt am 6. September 2026 drobs Halle | Landtagswahl 6. September 2026 Am 6. September 2026 findet in Sachsen-Anhalt die Landtagswahl statt. der Landtag entscheidet über viele Themen des Alltags zum Beispiel über Bildung, Sicherheit und Wohnen mit Deiner Stimme entscheidest Du mit, welche politischen Schwerpunkte gesetzt werden Nimm Dir Zeit, die Positionen der Parteien kennenzulernen. Frage Dich: Welche Ziele verfolgen die Parteien für Sachsen-Anhalt? Wie wollen sie ihre Pläne umsetzen ? ...

July 30, 2026

Stadt Halle (Saale) schließt Wochenmärkte in Halle (Saale); Schutz der Händler und Besucher bei Hitze.

Stadt Halle (Saale) schließt Wochenmärkte in Halle (Saale); Schutz der Händler und Besucher bei Hitze. Wochenmärkte schließen wegen Hitze am Donnerstag bereits um 14 Uhr: Halle (Saale) - Händelstadt Wochenmärkte schließen wegen Hitze am Donnerstag bereits um 14 Uhr ps) Angesichts der vorhergesagten hohen Temperaturen von bis zu 37 Grad schließen die Wochenmärkte der Stadt Halle (Saale) am morgigen Donnerstag, 30. Juli 2026 , bereits vorzeitig um 14 Uhr . Betroffen sind die Angebote auf dem Marktplatz, in Neustadt und an der Vogelweide. Mit dieser Maßnahme reagiert die Stadt auf die Wetterlage und trägt zum Schutz der Markthändlerinnen und Markthändler sowie der Besucherinnen und Besucher bei. Die Stadt Halle (Saale) bittet um Verständnis und empfiehlt, Marktbesuche entsprechend früher einzuplanen. ...

July 30, 2026

Stadtmuseum Halle lädt zur dritten Ferienspiele-Woche auf der Oberburg Giebichenstein; Neu im Programm: Pfeil und Bogen

Stadtmuseum Halle lädt zur dritten Ferienspiele-Woche auf der Oberburg Giebichenstein; Neu im Programm: Pfeil und Bogen Stadtmuseum lädt zur dritten Ferienspiele-Woche auf die Oberburg: Halle (Saale) - Händelstadt Stadtmuseum lädt zur dritten Ferienspiele-Woche auf die Oberburg ps) Zu Ferienangeboten lädt das Stadtmuseum auch im August ein. In der nächsten Woche können Familien mit Kindern erneut am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag, jeweils 14 bis 17 Uhr , auf der Oberburg Giebichenstein, Seebener Straße 1, spielen, basteln, bauen und entdecken. Das Ferienprogramm auf der mittelalterlichen Saaleburg in der dritten Woche startet am Dienstag, 4. August 2026, mit dem Angebot „Schwert und Schild“ zum Thema Ritter. Dabei können Schwert und Schild bemalt werden. Bei „Mit Pfeil und Bogen“ – wieder neu im Programm – wird am Mittwoch, 5. August, spielerisch der Umgang mit Pfeil und Bogen erlernt, und jedes Kind kann einen eigenen Pfeil bauen (Altersempfehlung: ab 9 Jahre). Im Angebot „Geschichte in Zinn gegossen“ am Donnerstag, 6. August, wird ein entsprechendes Souvenir gestaltet. ...

July 30, 2026

Ströer Media Deutschland startet kostenfreien Kulturkalender auf digitalen Außenmedien in Halle (Saale); Kostenfreie Sichtbarkeit auf 28 Bildschirmen

Ströer Media Deutschland startet kostenfreien Kulturkalender auf digitalen Außenmedien in Halle (Saale); Kostenfreie Sichtbarkeit auf 28 Bildschirmen Neuer Service für Kultur-Akteure in Halle (Saale): Ströer startet kostenfreien Kulturkalender auf digitalen Außenmedien: Halle (Saale) - Händelstadt Neuer Service für Kultur-Akteure in Halle (Saale): Ströer startet kostenfreien Kulturkalender auf digitalen Außenmedien ps) Die Stadt Halle (Saale) freut sich über einen neuen Service ihres Partners Ströer Media Deutschland für Außenwerbung: Mit dem neuen Content-Angebot „Kulturkalender" auf seinen digitalen Außenmedien bringt Ströer kulturelle Angebote in Halle (Saale) ansässiger Kulturschaffender und -anbieter jetzt direkt ins hallesche Stadtbild und macht sie für alle sichtbarer. Der Service ist eine kostenfreie Möglichkeit für die lokale Kulturszene, ihre Termine aufmerksamkeitsstark im öffentlichen Raum zu präsentieren. Das Angebot startet am Samstag, 1. August 2026 , und richtet sich gezielt an Kulturtreibende, gemeinnützige Organisationen und Breitensportvereine in Halle (Saale), die häufig nur über begrenzte Marketingbudgets verfügen. ...

July 30, 2026

Bürgerinnen und Bürger stimmen online unter www.revierpionier.de für fünf REVIERPIONIER Publikumspreise ab; Bekanntgabe Ende August

Bürgerinnen und Bürger stimmen online unter www.revierpionier.de für fünf REVIERPIONIER Publikumspreise ab; Bekanntgabe Ende August Ideenwettbewerb REVIERPIONIER vergibt fünf Publikumspreise – bis zum 18. August online abstimmen! Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Ministerium für Inneres und Sport Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Ministerium für Infrastruktur und Digitales Strukturwandel erklärt zu Strukturwandel erklärt Was ist Strukturwandel Ansprechpartner für den Strukturwandel Dokumente FAQ Strukturwandel allgemein Das Mitteldeutsche Braunkohlerevier Herausforderungen im Revier Ansprechpartner des Landes Förderlotsen ...

July 30, 2026

Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt berichtet 2025 über 1 241 822 Wohnungen in Sachsen-Anhalt; Magdeburg größter Zuwachs bei Wohnungen

Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt berichtet 2025 über 1 241 822 Wohnungen in Sachsen-Anhalt; Magdeburg größter Zuwachs bei Wohnungen Pressemitteilung 195/2026 vom 30.07.2026: Trotz rückläufiger Bevölkerungsentwicklung 2025 insgesamt 1,8 % mehr Wohnungen im Vergleich zu 1995 in Sachsen-Anhalt Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht. Nr. 195/2026 Halle (Saale), 30. Juli 2026 Trotz rückläufiger Bevölkerungsentwicklung 2025 insgesamt 1,8 % mehr Wohnungen im Vergleich zu 1995 in Sachsen-Anhalt • 2025 gab es 21 607 Wohnungen in Wohngebäuden mehr als 1995 • 84,1 m² Wohnfläche im Durchschnitt pro Wohnung 2025 • Landeshauptstadt Magdeburg mit dem größten Zuwachs bei der Anzahl der Wohnungen, Stadt Bitterfeld-Wolfen mit den größten Rückgängen Halle (Saale) – 2025 gab es in Sachsen-Anhalt insgesamt 1 241 822 Wohnungen in 585 805 Wohnhäusern. Die Wohnungen verfügten über eine Gesamtwohnfläche von 104 497 600 m², wie das Statistische Landesamt mitteilt. 21 607 Wohnungen 2025 mehr als 1995 Im Vergleich zu 1995 ist trotz rückläufiger Bevölkerung (-22,6 %) die Anzahl der Wohnungen in Wohngebäuden um 21 607 (+1,8 %), die Anzahl der Wohnhäuser um 81 852 (+16,2 %) und die Wohnfläche um 17 225 800 m² (+19,7 %) angestiegen. Landeshauptstadt Magdeburg mit dem größten Zuwachs bei der Zahl der Wohnungen, Stadt Bitterfeld-Wolfen mit den größten Rückgängen Auf Gemeindeebene kamen in der Landeshauptstadt Magdeburg absolut die meisten Wohnungen (+20 824) seit 1995 dazu. Während die Stadt Bitterfeld-Wolfen im gleichen Zeitraum insgesamt 7 887 Wohnungen in Wohngebäuden verlor. Während in Bitterfeld-Wolfen der Wohnungsbestand damit seit 1995 um fast ¼ gesunken ist (-24,7 %), erhöhte er sich in der Gemeinde Barleben im Landkreis Börde mit +73,7 % prozentual am höchsten auf 4 734 Wohnungen. 84,1 m² Wohnfläche im Durchschnitt pro Wohnung 2025 Die durchschnittliche Wohnfläche pro Wohnung betrug 2025 im Durchschnitt in Sachsen-Anhalt 84,1 m². In der Gemeinde Wallstawe im Altmarkkreis Salzwedel waren die Wohnungen mit 122,9 m² am größten, während die Wohnungen in der kreisfreien Stadt Halle (Saale) mit 70,5 m² im Schnitt die geringste Wohnfläche hatten. Im Vergleich zu 1995 war auch die Wohnfläche pro Wohnung 2025 deutlich angestiegen. 1995 betrug die durchschnittliche Wohnfläche einer Wohnung in Sachsen-Anhalt 71,5 m². Auch damals standen die größten Wohnungen in Wallstawe (107,1 m²) und die kleinsten in Halle (Saale) (61,6 m²) zur Verfügung. ...

July 30, 2026

Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt Verbraucherpreisindex Juli 2026 Halle (Saale), Sachsen-Anhalt; 2,7% Inflation

Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt Verbraucherpreisindex Juli 2026 Halle (Saale), Sachsen-Anhalt; 2,7% Inflation Pressemitteilung 196/2026 vom 30.07.2026: Kräftiger Preissprung bei den Verbraucherpreisen im Juli in Sachsen-Anhalt Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht. Nr. 196/2026 Halle (Saale), 30. Juli 2026 Kräftiger Preissprung bei den Verbraucherpreisen im Juli in Sachsen-Anhalt • Inflation stieg auf 2,7 % • Kraftstoffe im Juli deutlich teurer • Hauptgruppe Gesundheit mit deutlicher Preissteigerung zum Juni Halle (Saale) – Im Juli registrierte das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt, entgegen dem Trend der vorherigen Monate, eine stärkere Entwicklung bei den Verbraucherpreisen. Mit einem Anstieg um 2,7 % zum Vorjahresmonat erreichte der Verbraucherpreisindex einen Wert von 127,3 (Basis 2020 = 100). Die Entwicklung zum Vormonat lag bei +0,5 %. Energiepreise trieben die Inflation in die Höhe Nachdem die Energiepreise in den vergangenen Monaten leicht rückläufig waren, zogen diese im Juli wieder an. Neben höheren Kosten für Kraftstoffe wie Superbenzin (+18,0 %) oder Dieselkraftstoff (+20,1 %) stiegen auch die Preise für Flüssiggas, Füllung eines Tankbehälters (+12,2 %) oder Heizöl, einschließlich Betriebskosten (+16,9 %). Weiterhin überdurchschnittliche Jahresentwicklungen wurden in den Bereichen Bildungswesen (+6,5 %), Gesundheit (+5,0 %) und alkoholische Getränke und Tabakwaren (+4,6 %) gemessen. Günstiger als vor einem Jahr wurden Güter der Kategorie Möbel, Leuchten, Geräte u. a. Haushaltszubehör angeboten (-1,7 %). Deutlich höhere Kosten für Arzneimittel Mit dem Monatswechsel stiegen im Juli die Preise für Gesundheit um 3,2 % überdurchschnittlich an. Ursächlich waren deutliche Preissteigerungen der rezeptpflichtigen Medikamente (+34,8 %). Im Bereich Verkehr verteuerten sich zum Beginn der Sommerferien neben den Kraft- und Schmierstoff-Preisen für Fahrzeuge (+5,4 %) auch die Preise Hochsee- oder Küstenschifffahrt (+20,5 %) und internationale Flüge (+7,1 %). Im Bereich Freizeit, Unterhaltung und Kultur stiegen im Monatsvergleich die Preise um durchschnittlich 1,6 %. Pauschalreisen ins Ausland wurden dabei deutlich teurer angeboten als noch im Juni dieses Jahres (+12,6 %). ...

July 30, 2026