Max Rehberg besiegt Diego Dedura in Hamburg beim Hamburg Ladies & Gents Cup; 80 Minuten, sieben Breaks

Max Rehberg besiegt Diego Dedura in Hamburg beim Hamburg Ladies & Gents Cup; 80 Minuten, sieben Breaks Rehberg gewinnt deutsches Duell mit Dedura beim Hamburg Ladies & Gents Cup - Hamburger Tennis-Verband e.V. Rehberg gewinnt deutsches Duell mit Dedura beim Hamburg Ladies & Gents Cup Am zweiten Tag des Hauptfeldes beim Hamburg Ladies & Gents Cup herrschte bei strahlendem Sonnenschein beste Tennisstimmung am Rothenbaum. Im Mittelpunkt stand das rein deutsche Duell zweier aufstrebender Talente: Max Rehberg (ATP-Nr. 332) setzte sich in der ersten Runde gegen den 18-jährigen Diego Dedura (ATP-Nr. 193) mit 6:1, 6:4 durch und feierte damit einen erfolgreichen Auftakt beim ATP Challenger 75 Turnier. In einer hochklassigen Begegnung mit vielen attraktiven Ballwechseln nahm Rehberg seinem Gegner sieben Mal den Aufschlag ab und entschied nach 80 Minuten das Match für sich. „Ich habe einen guten erste Satz gespielt, musste im Anschluss allerdings ein paar Breaks hinnehmen. Ich bin froh es am Ende aber gut hinbekommen zu haben“, gab sich der 22-jährige Münchner im Anschluss zufrieden. Es war Rehbergs zweiter Erfolg über Dedura – einmal auf der Tour und auch in der diesjährigen Tennis-Bundesliga-Saison konnte er seinen Landsmann bezwingen. Nachdem der Bayer nach einer achtmonatigen Verletzungspause im Januar dieses Jahres sein Comeback gefeiert hatte, läuft es für ihn bisher glänzend. In Oslo und Brüssel gewann Rehberg seinen zweiten und dritten Titel auf der ITF World Tennis Tour und konnte im Doppel an der Seite von Max Wiskandt im kasachischen Shymkent zum ersten Mal auf dem Challenger Circuit triumphieren. „Spielerisch bin ich gerade sehr zufrieden. Es gibt noch die ein oder andere Baustelle, an der ich arbeiten muss. Da bin ich aber dran und es wird immer besser“, erklärte Rehberg, der es nun mit dem georgischen Lucky Loser Saba Purtseladze (ATP-Nr. 659) zu tun bekommt. Schönhaus und Molleker mit Auftakterfolgen Mit Max Schönhaus (ATP-Nr. 312) und Rudolf Molleker (ATP-Nr. 488) haben zwei weitere DTB-Spieler den Sprung in die zweite Runde vollzogen. Schönhaus profitierte von der verletzungsbedingten Aufgabe des an Nummer eins gesetzten Ungarn Zsombor Piros (ATP-Nr. 123), der vor Beginn des dritten Satzes das Match aufgeben musste. Schönhaus trifft am morgigen Mittwoch auf den Brasilianer Matheus Pucinelli de Almeida (ATP-Nr. 277). Molleker nahm mit dem Dänen Elmer Moller (ATP-Nr. 184) die Nummer drei der Setzliste aus dem Turnier und unterstrich erneut, dass er sich in Hamburg immer wohl fühlt. Der 25-jährige Wildcard Spieler aus Oranienburg spielt nun gegen den Kroaten Matej Dodig (ATP-Nr. 257). Zhenikova kämpft sich in die zweite Runde Bei den Damen verzeichnete Sonja Zhenikova (WTA-Nr. 1098) einen erfolgreichen Einstand in das ITF World Tennis Tour W50 Turnier. Die 18-jährige Deutsche, die im vergangenen Jahr an der Seite von Eva Bennemann den Doppeltitel in der Juniorenkonkurrenz der French Open gewann, besiegte die Italienerin Laura Mair (WTA-Nr. 418) nach zwei Stunden und 18 Minuten mit 6:4, 2:6, 6:1. „Es war ein ausgeglichenes Match. Ich war im ersten Satz besser und sie hat im zweiten aggressiver agiert. Glücklicherweise habe ich einen guten Start in den dritten Durchgang erwischt und es dann nach Hause gebracht“, resümierte Zhenikova im Anschluss. „Die größte Herausforderung war zu Beginn aber heute der Center Court“, verriet der Teenager mit einem Lächeln und schickte hinterher: „Als ich auf den Platz gekommen bin, war es erstmal ein Wow-Gefühl. Hier fühlt es sich schon anders an als auf einem Court irgendwo im nirgendwo.“ Zhenikova trifft in der zweiten Runde auf die Siegerin der Partie zwischen der Französin Astrid Lew Yan Foon (WTA-Nr. 437) und der Qualifikantin Merel Hoedt (WTA-Nr. 714) aus den Niederlanden. Die beiden top-gesetzten Spielerinnen sind unterdessen aus dem Turnier ausgeschieden. Die an Nummer eins gesetzte Niederländerin Eva Vedder (WTA-Nr. 199) unterlag der Südkoreanerin Sohyun Park (WTA-Nr. 306) glatt mit 4:6, 0:6 und die Nummer zwei der Setzliste, Guiomar Maristany Zuleta de Reales (WTA-Nr. 206), verlor im rein spanischen Duell gegen Alicia Herrero Linana (WTA-Nr. 320) mit 4:6: und 3:6. Am Mittwoch geht der Hamburg Ladies & Gents Cup in die nächste Runde. Die Matches beginnen ab 10:30 Uhr. Der Eintritt ist frei. Hier geht es zur Turnier-Homepage! ...

August 12, 2026

Scientists, engineers and founders unveil artworks at vernissage Start-Up Labs Bahrenfeld, Hamburg; first-ever cross-disciplinary show of science-art

Scientists, engineers and founders unveil artworks at vernissage Start-Up Labs Bahrenfeld, Hamburg; first-ever cross-disciplinary show of science-art Art & Innovators | Startup City Hamburg What happens when scientists, engineers and founders step away from the lab and into the studio? Find out on 8 September 2026 at a vernissage at Start-Up Labs Bahrenfeld. Members of its community will showcase artworks created alongside their work in deeptech, life sciences and research.Discover unexpected perspectives from the people building tomorrow’s technologies. ...

August 12, 2026

Handball Club Hamburg wird Zweiter beim Heide-Cup in Schneverdingen; Jørgensen Top-Torjäger mit 21 Treffern

Handball Club Hamburg wird Zweiter beim Heide-Cup in Schneverdingen; Jørgensen Top-Torjäger mit 21 Treffern Handball Club Hamburg überzeugt beim ersten Auftritt der neuen Mannschaft und wird Zweiter beim Heide-Cup - Handball Club Hamburg Der Handball Club Hamburg hat beim 16. Internationalen Heide-Cup in Schneverdingen einen gelungenen ersten Auftritt der neu formierten Mannschaft hingelegt. Vom 7. bis 9. August trafen sechs Teams bei dem traditionsreichen Vorbereitungsturnier aufeinander. Für die Mannschaft von Cheftrainer Torsten Jansen war das Turnier eine weitere wichtige Standortbestimmung vor der anstehenden Saison 2026 ...

August 12, 2026

DROGENKURIER berichtet über Gedenktag für verstorbene Drogengebrauchende in 110 Städten am 21. Juli; neuer Höchstwert der Teilnahmen

DROGENKURIER berichtet über Gedenktag für verstorbene Drogengebrauchende in 110 Städten am 21. Juli; neuer Höchstwert der Teilnahmen DROGENKURIER Ausgabe 147 | JES Bundesverband e.V. Im Mittelpunkt dieser Ausgabe steht der Gedenktag für verstorbene Drogengebrauchende am 21. Juli. Hiermit im Zusammenhang steht die hohe Zahl drogenbedingter Todesfälle im letzten Jahr. Wir haben Kenntnis von 110 teilnehmenden Städten an den Veranstaltungen am 21. Juli. Dies ist ein neuer Höchstwert und zeigt wie groß die Herausforderungen in den Städten gerade sind. ...

August 11, 2026

Hamburger SV kehrte nach dem Trainingslager zum Volksparkstadion zurück; Letzter Härtetest vor Saisonstart gegen Toulouse 15. August

Hamburger SV kehrte nach dem Trainingslager zum Volksparkstadion zurück; Letzter Härtetest vor Saisonstart gegen Toulouse 15. August Personal-Update zum Start in die sechste Woche | HSV.de Personal-Update zum Start in die sechste Woche Am Dienstag haben die Rothosen nach dem Trainingslager und dem Testspiel gegen Lille wieder am Volkspark trainiert. Albert Grönbaek arbeitete individuell, Warmed Omari und Emir Sahiti fehlten. Start in die sechste Vorbereitungswoche: Am Dienstagnachmittag (11. August) sind die Rothosen nach dem Trainingslager in Herzogenaurach und dem Testspiel gegen den Lille OSC (2:2) in der vergangenen Woche auf den Trainingsplatz am Volksparkstadion zurückgekehrt. Auf die Mannschaft von Cheftrainer Merlin Polzin wartet am kommenden Sonnabend (15. August) um 19 Uhr mit dem Gastspiel beim FC Toulouse der letzte Härtetest vor dem Pflichtspielauftakt in der Saison 2026 ...

August 11, 2026

Pflegedienst Wi mokt dat GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Kiel; Insolvenzverwalterin bestellt: Dr. Silke Smid-Wehdeking

Pflegedienst Wi mokt dat GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Kiel; Insolvenzverwalterin bestellt: Dr. Silke Smid-Wehdeking Veröffentlichungsdatum: 11.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 25 IN 111/26 Gericht: Kiel Name, Vorname / Bezeichnung: Pflegedienst Wi mokt dat GmbH Sitz / Wohnsitz: Kiel Register: Kiel, HRB 23981 KI 25 IN 111/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Pflegedienst Wi mokt dat GmbH, Vinetaplatz 1, 24143 Kiel, vertreten durch den Geschäftsführer Raphael Pohl Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 23981 KI - Schuldnerin - Geschäftszweig/Beschäftigung: ambulanter Pflegedienst | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 11.08.2026 um 14.45 Uhr eröffnet. 2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt: Frau Dr. Silke Smid-Wehdeking Rosenstraße 3, 20095 Hamburg Telefon: 040 7407742-0 Telefax: 040 7407742-9 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 06.10.2026 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, die Insolvenzverwalterin kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Die Insolvenzverwalterin muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen der Insolvenzverwalterin oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 27.10.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 24.04.2026 beim Insolvenzgericht Kiel eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kiel Deliusstraße 22 24114 Kiel einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Kiel - Insolvenzgericht - 11.08.2026

August 11, 2026

Stadt Halle (Saale) richtet ab 2027 internen Innovationsfonds ein; 75.000 Euro jährlich für Pilotprojekte

Stadt Halle (Saale) richtet ab 2027 internen Innovationsfonds ein; 75.000 Euro jährlich für Pilotprojekte Beschlussvorlage Antrag Beratungsfolge Termin Status Stadtrat 26.08.2026 öffentlich Entscheidung Betreff: Antrag der Fraktion Volt / MitBürger zur Einrichtung eines internen Innovationsfonds Beschlussvorschlag: Die Stadt Halle (Saale) richtet ab dem Jahr 2027 einen internen Innovationsfonds ein. Der Fonds dient der Förderung innovativer Ideen und Pilotprojekte aus der Stadtverwaltung zur Verbesserung von Verwaltungsabläufen und Bürgerservices. Hierfür werden jährlich 75.000 Euro bereitgestellt. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, einen einfachen Antragsprozess zu entwickeln, der es allen Beschäftigten ermöglicht, Innovationsprojekte einzureichen. Über die Förderung entscheidet ein interdisziplinär besetztes Auswahlgremium anhand transparenter Kriterien wie Innovationsgrad, Umsetzbarkeit, Nutzen für Bürgerschaft und Verwaltung, Einsparpotenzial sowie Übertragbarkeit auf andere Bereiche. Der Stadtrat ist nach Abschluss der Erarbeitung über die Modalitäten des Antragsprozesses zu informieren. Die Stadtverwaltung berichtet dem Stadtrat jährlich über die eingereichten, geförderten und umgesetzten Projekte sowie über die erzielten Einsparungen und Qualitätsgewinne. gez. Ferdinand Raabe Fraktionsvorsitzender ...

August 11, 2026

SoVD Hamburg fordert Tschentscher in Berlin gegen Rentenabbau einzusetzen; 3.044 Hamburg-Bürger erhielten 2025 abschlagsfreie Rente.

SoVD Hamburg fordert Tschentscher in Berlin gegen Rentenabbau einzusetzen; 3.044 Hamburg-Bürger erhielten 2025 abschlagsfreie Rente. Sozialverband Hamburg: Hamburg muss sich gegen Renten­ab­bau stellen! Hier sehen Sie aktuelle Meldungen rund um unsere Arbeit. Über die folgende Navigation können Sie die Beiträge filtern – und sich Meldungen zu einem ausgewählten (oder allen) Themengebiet(en) anzeigen lassen. Familien | Frauen | Kinder Stadtentwicklung | Wohnen | Mobilität Hamburg muss sich gegen Renten­ab­bau stellen! „Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher muss sich in Berlin ganz klar gegen die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren einsetzen“, fordert Dr. Sally Peters, Vorständin SoVD Hamburg. Der Verband fordert ein eindeutiges politisches Statement Hamburgs gegen die Pläne, den abschlagsfreien Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen. ...

August 11, 2026

Veolia Towers Hamburg Trainingszentrum; zwei Halbfelder, Training effektiver

Veolia Towers Hamburg Trainingszentrum; zwei Halbfelder, Training effektiver Towers Trainingszentrum erstrahlt in neuem Glanz | Veolia Towers Hamburg Towers Trainingszentrum erstrahlt in neuem Glanz Während der Sommerpause haben die Veolia Towers ihr Trainingszentrum modernisiert. Im Mittelpunkt der Umbauten stand die Neuverlegung eines Parkettbodens, der den Hamburgern das Training auf zwei zusätzlichen Halbfeldern ermöglicht. Das Auftakttraining fand noch in der Inselpark Arena statt. Seit dem vergangenen Samstag sind die Veolia Towers allerdings zurück in ihrer eigentlichen Trainingsheimat. Nach knapp zweimonatigem Umbau erstrahlt des Trainingszentrum im Süden der Hansestadt nun in neuem Glanz. Für die rechtzeitige Fertigstellung packte sogar Marvin Willoughby, Geschäftsführer Sport der Veolia Towers, höchstpersönlich bei den Abschlussarbeiten mit an. ...

August 11, 2026

Gísli Thórdarson sustains serious thigh injury in Hamburg; surgery scheduled and rehab in Hamburg

Gísli Thórdarson sustains serious thigh injury in Hamburg; surgery scheduled and rehab in Hamburg FC St. Pauli | Thórdarson sustains serious thigh injury Thórdarson sustains serious thigh injury Thórdarson sidelined by injury requiring surgery FC St. Pauli will be without Gísli Thórdarson for the time being after the Iceland international sustained a serious thigh injury during the final training session before the home game against Fürth. After extensive examinations, a decision was taken in consultation with the player and his parent club in Poland to treat the injury surgically. The operation will take place on Wednesday, after which the 21-year-old midfielder will begin his rehab in Hamburg. ...

August 11, 2026