Meta Smartglasses in Deutschland; LED-Signal oft nicht erkennbar

Meta Smartglasses in Deutschland; LED-Signal oft nicht erkennbar Endet die Privatsphäre im öffentlichen Raum? (Gastbeitrag von Thomas Fuchs im Tagesspiegel Background) | HmbBfDI Menu zum Einreichen einer Beschwerde Menu schließen Beschwerde oder Hinweis einreichen Datenpanne melden Datenschutzbeauftragten an- Endet die Privatsphäre im öffentlichen Raum? (Gastbeitrag von Thomas Fuchs im Tagesspiegel Background) Der Beitrag ist ursprünglich als Gastbeitrag am 11.08.2026 im Tagesspiegel Background erschienen. Warum die Debatte um Smartglasses so wichtig ist ...

August 11, 2026

Hamburger SV und Buxtrade GmbH verlängern Partnerschaft in Hamburg nach jahrelanger Zusammenarbeit; Vertrag bis Saison 2026/27 verlängert

Hamburger SV und Buxtrade GmbH verlängern Partnerschaft in Hamburg nach jahrelanger Zusammenarbeit; Vertrag bis Saison 2026/27 verlängert HSV und Buxtrade GmbH bleiben starke Partner | HSV.de HSV und Buxtrade GmbH bleiben starke Partner Nach 6 Jahren Partnerschaft geht die Zusammenarbeit zwischen dem HSV und Buxtrade GmbH in die Verlängerung. Der Hamburger SV und Buxtrade GmbH haben über die Jahre eine enge Verbundenheit aufgebaut, denn bereits seit 2020 gehen die beiden Unternehmen gemeinsame Wege. 2024 erreichte die Partnerschaft ein neues Level, als Buxtrade Exklusivpartner der Herrenmannschaft wurde. Auch zur Saison 2026 ...

August 11, 2026

Unleash Future Boats GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Flensburg; Insolvenzverwalter bestellt: Dr. Ralf Marten Pachmann

Unleash Future Boats GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Flensburg; Insolvenzverwalter bestellt: Dr. Ralf Marten Pachmann Veröffentlichungsdatum: 11.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 56 IN 165/26 Gericht: Flensburg Name, Vorname / Bezeichnung: Unleash Future Boats GmbH Sitz / Wohnsitz: Schleswig Register: Flensburg, HRB 14421 FL 56 IN 165/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Unleash Future Boats GmbH, Haßberg 1, 24321 Hohwacht (Ostsee), vertreten durch die geschäftsführende Gesellschafterin Stafanie A. Engelhard Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 14421 FL - Schuldnerin - | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 10.08.2026 um 12.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Ralf Marten Pachmann Büschstraße 12, 20354 Hamburg Telefon: 040 284178888 Telefax: 040 284178877 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 02.10.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 30.10.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Flensburg Südergraben 22 24937 Flensburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 10.08.2026

August 11, 2026

Bezirksamt Bergedorf hebt Badeverbot für Eichbaumsee (Badestelle Ost) auf; Warnhinweise bleiben wegen Blaualgen im Allermöher See bestehen

Bezirksamt Bergedorf hebt Badeverbot für Eichbaumsee (Badestelle Ost) auf; Warnhinweise bleiben wegen Blaualgen im Allermöher See bestehen Badeverbot am Eichbaumsee aufgehoben – Warnhinweise für Eichbaumsee und Allermöher See Ein Badeverbot besteht daher nicht mehr. Das Bezirksamt weist jedoch weiterhin mit Warnhinweisen auf die erhöhte Konzentration von Cyanobakterien (Blaualgen) hin. Auch für den Allermöher See gelten weiterhin Warnhinweise. Dort wurde eine Cyanobakterien-Chlorophyllkonzentration von 22,5 μg l gemessen. Der Wert liegt oberhalb der ersten Warnstufe des Umweltbundesamtes (12 μg ...

August 11, 2026

Hamburger Volkshochschule startet Herbstprogramm mit 5.000 Kursen in Hamburg; Kursanmeldungen rund um die Uhr online.

Hamburger Volkshochschule startet Herbstprogramm mit 5.000 Kursen in Hamburg; Kursanmeldungen rund um die Uhr online. Das neue VHS-Herbstprogramm mit rund 5.000 Kursen ist da - hamburg.de Haltung zeigen – rund fünfzig Kurse für Vielfalt und Interkulturelles Hamburg ist eine der vielfältigsten Städte Deutschlands. In Kursen zu Diversität, Inklusion, Antirassismus und interkulturellem Austausch werden die großen Fragen gestellt: Wie gelingt gesellschaftliche Teilhabe? Wie stärken wir Zivilcourage im Alltag? Wie begegnen wir Diskriminierung, Ausgrenzung und Hass wirkungsvoll? ...

August 11, 2026

Statistik Nord Wanderungen in Hamburg 1. Quartal 2026

Statistik Nord Wanderungen in Hamburg 1. Quartal 2026 Die Wanderungen in Hamburg im 1. Quartal 2026 - Statistik Nord Wir verarbeiten auf unseren Webseiten ausschließlich Nutzungsdaten im notwendigen, zweckgebundenen Maß. Dazu setzen wir den Webanalysedienst Matomo in einer Konfiguration ohne Cookies ein. Detaillierte Informationen erhalten Sie in unseren Hinweisen zum Datenschutz.

August 11, 2026

Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland; Ausnahmen vom Sonn-/Feiertags- und Samstagsfahrverboten für Ersatzverkehre der Binnenschifffahrt Enddaten variieren bis 2026

Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland; Ausnahmen vom Sonn-/Feiertags- und Samstagsfahrverboten für Ersatzverkehre der Binnenschifffahrt Enddaten variieren bis 2026 Niedrigwasser: Ausnahmen von Sonn-, Feiertags- und Samstagsfahrverboten in fünf Bundesländern | NAVIS – the cargo company Niedrigwasser: Ausnahmen von Sonn-, Feiertags- und Samstagsfahrverboten in fünf Bundesländern Aug., 2026 Export-See , Import-See , Land-Verkehre , NAVIS Fünf Bundesländer haben inzwischen auf die anhaltende Niedrigwassersituation reagiert: Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland . Die Ausnahmen betreffen ausschließlich Ersatzverkehre für durch das Niedrigwasser beeinträchtigte Transporte der Binnenschifffahrt. Erfasst sind damit nur Beförderungen , die unmittelbar oder mittelbar mit dem Niedrigwasser beziehungsweise dem Ersatz eingeschränkter oder ausgefallener Wasserstraßentransporte zusammenhängen. Die jeweils unmittelbar damit verbundenen Leerfahrten sind ebenfalls eingeschlossen. ...

August 11, 2026

Hochrangige EZB-Vertreter entsetzt über bilaterale Devisenmarkt-Intervention von Japan und USA in Tokio und Washington; Fed-Zinssenkung-Wahrscheinlichkeit steigt auf 56%

Hochrangige EZB-Vertreter entsetzt über bilaterale Devisenmarkt-Intervention von Japan und USA in Tokio und Washington; Fed-Zinssenkung-Wahrscheinlichkeit steigt auf 56% Microsoft Word - aktuelles-devisentelegramm.docx Devisentelegramm Die Ausarbeitung informiert über allgemein bekannte Sachverhalte. Die Einschätzungen und Bewertungen reflektieren die Meinung des Verfassers und ersetzen nicht eine individuelle und anlagegerechte Beratung. Bei der Ausarbeitung und Erhebung der Daten ist die größtmögliche Sorgfalt verwendet worden. Die getroffenen Aussagen basieren auf Beurteilung / Einschätzung der Daten zum Zeitpunkt der Erstellung. Herausgeber: Hamburger Sparkasse, Treasury / Devisenhandel. ...

August 11, 2026

Verkehrssenator Dr. Anjes Tjarks berichtet über die Neuvergabe der Werberechte in Hamburg

Verkehrssenator Dr. Anjes Tjarks berichtet über die Neuvergabe der Werberechte in Hamburg Landespressekonferenz am 11. August 2026 in Deutscher Gebärdensprache - hamburg.de Bitte beachten Sie, dass dieser Inhalt automatisch übersetzt wurde. Landespressekonferenz am 11. August 2026 in Deutscher Gebärdensprache Livestream der Landespressekonferenz am Dienstag, 11. August 2026 in Deutscher Gebärdensprache. Thema Verkehrssenator Dr. Anjes Tjarks berichtet über die Neuvergabe der Werberechte der Freien und Hansestadt Hamburg. Beginn ist um 12:30 Uhr. ...

August 11, 2026

Verkehrssenator Dr. Anjes Tjarks berichtet über Neuvergabe der Werberechte in Hamburg; Beginn um 12:30 Uhr.

Verkehrssenator Dr. Anjes Tjarks berichtet über Neuvergabe der Werberechte in Hamburg; Beginn um 12:30 Uhr. Livestream der Landespressekonferenz am 11. August 2026 - hamburg.de Bitte beachten Sie, dass dieser Inhalt automatisch übersetzt wurde. Livestream der Landespressekonferenz am 11. August 2026 Livestream der Landespressekonferenz am Dienstag, 11. August 2026. Thema: Verkehrssenator Dr. Anjes Tjarks berichtet über die Neuvergabe der Werberechte der Freien und Hansestadt Hamburg. Beginn ist um 12:30 Uhr. Sie lesen den Originaltext Leichte Sprache Gebärden­sprache Schließen Dummy placeholder ...

August 11, 2026