HSV-Co-Trainer Loic Fave vor Testspiel gegen Lille im Volksparkstadion; Top-Team fordert Bundesliga-Niveau

HSV-Co-Trainer Loic Fave vor Testspiel gegen Lille im Volksparkstadion; Top-Team fordert Bundesliga-Niveau „Uns erwartet echte Qualität“ | HSV.de Vor dem Testspiel gegen Lille am Sonnabend im Volksparkstadion sprach Co-Trainer Loic Fave in einer Medienrunde über das Kräftemessen mit den Franzosen, das Trainingslager auf dem „Home Ground“ und die bisherige Vorbereitung. Trainingslager-Abschluss in Herzogenaurach: Die Rothosen haben ihr fünftägiges Camp auf dem „Home Ground“ von Ausrüster adidas beendet. Am Freitag (7. August) betraten die HSV-Profis ein letztes Mal den Trainingsplatz, bevor sie am Nachmittag die Rückreise nach Hamburg antraten. Am morgigen Sonnabend um 15 Uhr wartet dann das Testspiel gegen den LOSC im Volksparkstadion. Tickets sind hier erhältlich. Co-Trainer Loic Fave zog vor der Abfahrt in einer Medienrunde ein Fazit zum Trainingslager, blickte auf das Kräftemessen mit den Franzosen und erklärte, wie weit die Rothosen in der Vorbereitung sind. Im Detail sprach der 33-Jährige über … ...

August 7, 2026

Sport Verein International Mümmel e.V. beantragt Aufnahme in HFV Hamburg; Einsprüche bis 07.09.2026 schriftlich auf der Geschäftsstelle des HFV einreichen

Sport Verein International Mümmel e.V. beantragt Aufnahme in HFV Hamburg; Einsprüche bis 07.09.2026 schriftlich auf der Geschäftsstelle des HFV einreichen Vereinsneuaufnahmen - 07.08.2026 - Hamburger Fußball-Verband e.V. Nachfolgender Verein hat die Aufnahme in den HFV beantragt: Sport Verein International Mümmel e.V. Paul Klee Straße 12 22115 Hamburg Gemäß § 6 Abs. 1 der HFV-Satzung müssen etwaige Einsprüche der HFV-Mitgliedsvereine gegen die Aufnahme dieses Vereins innerhalb von vier Wochen, d.h. bis zum 07.09.2026, schriftlich auf der Geschäftsstelle des HFV eingereicht werden. ...

August 7, 2026

ENERCON präsentiert sich auf der WindEnergy Hamburg 2026 Halle A4 Stand 244; Ertragsstärkste Onshore-Anlage Europas

ENERCON präsentiert sich auf der WindEnergy Hamburg 2026 Halle A4 Stand 244; Ertragsstärkste Onshore-Anlage Europas ENERCON präsentiert sich auf der WindEnergy Hamburg 2026 als ganzheitlicher Lösungsanbieter für erneuerbare Energieprojekte Retour à la salle de presse ENERCON präsentiert sich auf der WindEnergy Hamburg 2026 als ganzheitlicher Lösungsanbieter für erneuerbare Energieprojekte Update zur E-175 EP5 E2, Batteriespeicher, hybride Turmkonzepte und intelligente Systemintegration für höchste Projektwirtschaftlichkeit im Fokus Auf der WindEnergy Hamburg2026 vom 22. bis 25. September tritt ENERCON in Halle A4, Stand 244 miteiner klaren Botschaft auf: Moderne Windenergieprojekte erfordern mehr als eine leistungsstarke Anlage. Unter dem Leitmotiv „Unfolding the value of greenenergy“ positioniert sich das Unternehmen als ganzheitlicher Lösungsanbieter, der die Wirtschaftlichkeit und den Wert von erneuerbaren Energieprojekten rundum Windenergie über den gesamten Lebenszyklus hinweg steigert. Über die reineTurbinen-Performance hinaus rücken dabei standortspezifische Turmkonzepte wie Hybrid-Stahltürme, die Integration unterschiedlicher Technologien, eine höhere Flexibilität sowie die kontinuierliche Optimierung des Anlagenbetriebs in den Mittelpunkt. ...

August 7, 2026

Schülerinnen und Schüler Skywalk – Konstruktion mit Weitblick Deutschland; Teilnahme am Bundesentscheid 2027 in Berlin

Schülerinnen und Schüler Skywalk – Konstruktion mit Weitblick Deutschland; Teilnahme am Bundesentscheid 2027 in Berlin Schüler- wettbewerb Skywalk – Konstruktion mit Weitblick Schuljahr 2026/2027 www.junior.ing Schirmherren der Landeswettbewerbe Die Landeswettbewerbe stehen unter der Schirm­herrschaft der Bildungsministerien der jeweiligen Bundesländer. Schirmherr des Bundeswettbewerbs Der Bundeswettbewerb steht unter der Schirm­ herrschaft des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. www.junior.ing Fotos: © Markus Altmann Der Wettbewerb Junior.ING wurde 2021 in die Liste der von der Kultusministerkonferenz empfohlenen Schülerwett­ bewerbe aufgenommen. Auslober des Wettbewerbs www.junioring.ingbw.de 0711 649 71-0 www.schuelerwettbewerb-bayern.de 089 41 94 34-0 www.baukammerberlin.de 030 79 74 43-0 www.junioring.bbik.de 0331 743 18-0 www.junioring.ikhb.de 0421 16 26 89-0 www.hikb.de/junioring 040 413 45 46-0 www.junioring.ingkh.de 0611 974 57-0 www.ingenieurkammer-mv.de 0385 558 36-0 www.junioring.ingenieurkammer.de 0511 397 89-0 www.junioring.ikbaunrw.de 0211 130 67-0 www.junioring.ing-rlp.de 06131 959 86-0 www.junioring.ing-saarland.de 0681 58 53-13 www.junioring.ing-net.de 0391 628 89-0 www.junioring.ing-sn.de 0351 438 33-60 www.junioring.aik-sh.de 0431 570 65-0 www.junioring.ikth.de 0361 228 73-0 www.junioring.bingk.de 030 258 98 82-0 INGENIEURKAMMER THÜRINGEN Körperschaft öffentlichen Rechts ...

August 7, 2026

Familiengerichte Hamburg Sorgerechtsübertragung 2025; 546 Fälle, +72 gegenüber Vorjahr (+15%)

Familiengerichte Hamburg Sorgerechtsübertragung 2025; 546 Fälle, +72 gegenüber Vorjahr (+15%) Sorgerecht in Hamburg 2025 - Statistik Nord Anstieg der Sorgerechtsübertragungen auf 546 Fälle Statistik informiert … Nr. 131 Im Jahr 2025 haben die Familiengerichte in Hamburg für 546 Kinder und Jugendliche die voll­ständige oder teilweise Übertragung der elterlichen Sorge angeordnet. Im Vergleich zum Vor­jahr ist dies ein Anstieg um 72 Fälle oder 15 Prozent, so das Statistikamt Nord. In 49 Prozent der Fälle gab es eine vollständige, in 51 Prozent eine teilweise Sorgerechtsüber­tragung. ...

August 7, 2026

Statistik Nord Bevölkerungsentwicklung 1. Quartal 2026 Hamburg

Statistik Nord Bevölkerungsentwicklung 1. Quartal 2026 Hamburg Die Bevölkerungsentwicklung in Hamburg 1. Quartal 2026 - Statistik Nord Wir verarbeiten auf unseren Webseiten ausschließlich Nutzungsdaten im notwendigen, zweckgebundenen Maß. Dazu setzen wir den Webanalysedienst Matomo in einer Konfiguration ohne Cookies ein. Detaillierte Informationen erhalten Sie in unseren Hinweisen zum Datenschutz.

August 7, 2026

Herzogin Anna Amalia Bibliothek – Ausstellung 'Öffentlich machen!' in Weimar; Eröffnung am 30. April 2026

Herzogin Anna Amalia Bibliothek – Ausstellung ‘Öffentlich machen!’ in Weimar; Eröffnung am 30. April 2026 ja h r e s b e r i c h t d e r h a a b 4 Die Herzogin Anna Amalia Bibliothek im Jahr 2025 mit blick auf 2026 »Öffentlich machen« Themen des Jahres und Perspektiven »Öffentlich machen!« ist das ABC der Herzogin Anna ­Amalia Bibliothek, Thema ihrer Jahresausstellung 2026 und Leitfaden ihrer strategischen Ausrichtung: Bibliothe- ken sind Institutionen der offenen Gesellschaft, die mit ihren Mitteln Öffentlichkeit herstellen. In der Herzogin Anna Amalia Bibliothek sind das die Räume, Sammlungen, kulturellen Praktiken und alle weiteren Angebote. Sie ermöglichen Kommunikationen, Perspektiven­- vielfalt und nicht zuletzt Wissen. Agenda der Bibliothek Ausrichtungen und Ergebnisse (2018 – 28) »Öffentlich machen!« bestimmt auch die Agenda der Bibliothek, die am 6. November 2018 im Grundsatz vom Stiftungsrat der Klassik Stiftung Weimar bestätigt, orga­nisatorisch in Profilbereiche einer Agenda 2020plus überführt und 2024 als Future Memory Herzogin Anna Amalia Bibliothek in den Linien ›Sammlungen ent­ decken‹, ›Originale erhalten‹ und ›Zeitzeugen berichten‹ aktualisiert wurde.1 Sie hat eine Laufzeit bis 2028 und folgende Schwerpunkte gesetzt: Originalerhalt, Samm- lungsaufbau sowie Sammlungserschließung und -ver- mittlung. In Anknüpfung an die Neuaufstellung der ­Bibliothek nach dem Brand von 2004 ging es seit Okto- ber 2016 um eine Profilierung der zukunftsfähigen Handlungsfelder einer Archiv- und Forschungsbiblio- thek. Dazu zählen mit Blick auf ihre Archivfunktion die Erhaltung der Bestände und die Restaurierung der brandgeschädigten Materialien auf dem neuesten Entwicklungsstand und die Fortführung der Arbeit an den restaurierungsfähigen Aschebüchern (1). Zu ihrer Absicherung auf höchstem Niveau wurde 2019 in Zusammenarbeit mit der HAWK Hildesheim und der Univer­sität für Bodenkultur Wien eine Akademische Lehrwerkstatt begründet, mit der die Arbeit der ­Wei­marer Werkstatt sowie die Papierrestaurierung und -stabili­sierung im Mengenverfahren unterstützt wird. Hiermit wird die Weiterentwicklung der Ver­- fah­ren zur Bearbeitung der brandgeschädigten Mate­ rialien ­ge­sichert. Die Übertragung des Wissens auf den Ge­samt­bestand der Bib­liothek ist vorgesehen und die ­Ar­beit in Projekten mit weiteren Einrichtungen wird ­möglich. Im Sammlungsaufbau (2) wird die Wieder­ herstellung der Aus­sage­fähigkeit der Sammlungen und die Arbeit an einem zeitgemäßen Sammlungsprofil ­gesichert. In der Sammlungserschließung und -ver­mitt­ lung geht es in mehreren Projektlinien um ­die Anschluss­- fähigkeit der Sammlungen (3): Ein ebenso wichtiger wie aufwendiger Baustein war die Überarbeitung und Aktivierung öffentlicher Flächen. Sie reicht vom Renais- sancesaal mit ­Cranach und dem 16. Jahrhundert über den Bibliotheksturm mit Militär­kabinett, eine Galerie der Sammlungen oberhalb der Romanbibliothek und mit neuen Wissensräumen des 21. Jahrhunderts im Studien- zentrum: Makerspace (Digitale Werkstatt), Leselounge, Ausstellungs­flächen und Kommunikationsbereichen. Neben diesen Schaufenstern wird das Wissen der Samm- lungen mit der Arbeit an einem neuen Online-Katalog aktiviert. Ziel ist eine sog. »normdatenbasierte« Suche, vor allem auch nach Provenienzen und Sammlungen, und die intensivierte Produktion von standardisierten Erschließungsdaten, die in Netzwerken der Klassik ­Stiftung Weimar ebenso nachgenutzt werden können wie in den Bibliotheksverbünden. Schwerpunkte sind die Provenienzerschließung und die Ermittlung von vorbe- reitenden Informationen durch Sammlungsforschung. Für den Digitalen Service wurde die Digitale Bibliothek als Abteilung gestärkt und in der Agenda eine moderni- sierte Ausstattung, Optimierung von Arbeitszusammen- hängen und vor allem die Multispektraldigitalisierung als Instrument für bildgebende Verfahren in Betrieb ge- nommen, um die schwer geschädigten Musikalien nach ihrer Stabilisierung zu lesen und nutzbar zu machen. ...

August 7, 2026

FC St. Pauli Durchgang gesperrt am Millerntor; Rettungskräfte passierbar

FC St. Pauli Durchgang gesperrt am Millerntor; Rettungskräfte passierbar FC St. Pauli | Durchgang gesperrt, zusätzliche FLINTA*-Schlange,… Durchgang gesperrt, zusätzliche FLINTA*-Schlange, Sommerdom Vor dem ersten Heimspiel der Saison 2026 27 gibt es einige wichtige Neuerungen am Millerntor. Ein Durchgang wird künftig zu den Stoßzeiten gesperrt, zudem gibt es eine weitere FLINTA*-Schlange und mehr Kassen ohne Barzahlung. Wichtig für alle Fans im Bereich der Süd- und Haupttribüne: Der schmale Weg zwischen dem Südvorplatz und dem Schulgelände wird während der Einlass- und Auslassphase zu den Stoßzeiten gesperrt. Der Weg wurde als mögliche Risikoquelle identifiziert, da er zeitweise so überfüllt ist, dass ein Durchkommen im Notfall nicht oder nur mit erheblichem Zeitverlust möglich wäre. Zudem führte das Queren der bestehenden Zuschauer*innenschlangen an den Eingängen wiederholt zu Problemen. ...

August 7, 2026

Oeltjen GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Tostedt; Gläubigerversammlung 03.11.2026 Berichterstattung und Forderungsprüfung.

Oeltjen GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Tostedt; Gläubigerversammlung 03.11.2026 Berichterstattung und Forderungsprüfung. Veröffentlichungsdatum: 07.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 22 IN 113/26 Gericht: Tostedt Name, Vorname / Bezeichnung: Oeltjen GmbH Sitz / Wohnsitz: Ahlerstedt Register: Tostedt, HRB 210752 22 IN 113/26 : Über das Vermögen der Oeltjen GmbH, Kleine Kamp 1, 21702 Ahlerstedt (AG Tostedt, HRB 210752), vertr. d.: Till Oeltjen, Quelkhorner Landstraße 97, 28870 Ottersberg, (Geschäftsführer), ist am 06.08.2026 um 18:02 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Hagen Frhr. von Diepenbroick, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg, Tel.: 0 40 / 650 52 590, Fax: 0 40/ 650 52 5959, E-Mail: diepenbroick@muenzel-boehm.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 02.10.2026 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 03.11.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal I (Raum CE.02), Hauptgebäude, Unter den Linden 23, 21255 Tostedt eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten. Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Tostedt, Unter den Linden 23, 21255 Tostedt einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Tostedt, 07.08.2026 Hinweise (Art. 13, 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter http://www.amtsgericht-tostedt.niedersachsen.de (Datenschutz). Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

August 7, 2026

Hamburgische Ingenieurskammer-Bau veröffentlicht Fortbildungsprogramm der zweiten Jahreshälfte 2026 in Hamburg; Juniormitglieder erhalten 10% Rabatt und Kontingente vorhanden

Hamburgische Ingenieurskammer-Bau veröffentlicht Fortbildungsprogramm der zweiten Jahreshälfte 2026 in Hamburg; Juniormitglieder erhalten 10% Rabatt und Kontingente vorhanden HIK_Fortbildung_Faltblatt_Web_2_2026.indd Hamburgische Ingenieurkammer-Bau Teilnahmebedingungen sowie Informationen zum Anmeldeverfahren können Sie der Rückseite entnehmen. Wir kooperieren und stehen weiterhin in engem Austausch mit der Hamburgischen Architektenkammer (HAK) und der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein (AIK), auf deren Fortbildungsprogramme wir Sie hiermit ausdrücklich hinweisen: www.aik-sh.de sowie www.akhh.de. www.hikb.de/service/fortbildung FORTBILDUNGSPROGRAMM 7./8. LEHRGANG /15 FR /18. DO /24. 28./29. 3./4. LEHRGANG /3. FR /4. 5./6. LEHRGANG /10. DI /17. MI /18. DI /24. FR /27. SA /28. MO /7. MO /8. DO /10. FR /11. 09 – 12 2026 Willkommen im neuen Fortbildungshalbjahr! Dieses Leporello gibt Ihnen einen zusammenfassenden Überblick über das Fortbil- dungsangebot in der zweiten Jahreshälfte 2026. Die ausführlichen Seminarbeschrei- bungen und ständig aktualisierte Informationen zum Fortbildungs­programm finden Sie auf unserer Internetseite www.hikb.de/service/fortbildung. Stand August 2026, Programmänderungen bleiben vorbehalten RUND UM DIE ANMELDUNG Bitte melden Sie sich zu den Seminaren mit dem Formular an, das Sie auf unserer Internetseite unter www.hikb.de/service/ fortbildung herunterladen können. Dort finden Sie auch die Teilnahmebedingungen. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Anmeldebestätigung, die Rechnung folgt ca. zwei Wochen vor dem Seminartermin. Da die Anmeldungen zu den Seminaren in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt werden, empfehlen wir Ihnen, sich so früh wie möglich anzumelden. Gebühren Die Höhe der Gebühren ist bei den jeweiligen Seminaren vermerkt. Die Mitgliedergebühr gilt für Mitglieder einer Ingenieur- oder Architektenkammer und für Personen, die über ein Ingenieur- oder Architekturbüro angemeldet werden, in dem mindestens eine Büroinhaberin Mitglied einer Ingenieur- oder Architektenkammer ist. Bitte machen Sie bei der Anmeldung die entsprechen- den Angaben. Es stehen in den Seminaren teilweise Kontingente für eine ermäßigte Teilnahmegebühr zur Verfügung. Diese können von erwerbslosen Mitgliedern der Hamburgischen Ingenieurkammer - Bau genutzt werden. Die dafür benötigten Nachweise sind gleichzeitig mit der Anmeldung zu erbringen. Weiterhin gibt es für die Juniormitglieder der Hamburgischen Ingenieurkammer - Bau die Möglichkeit, für eine reduzierte Gebühr i. H. v. 10% der jeweils genannten Mitgliedergebühr teilzunehmen. Datenschutz Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter: http://www.hikb.de/pdf/datenschutz.pdf. Kontakt Hamburgische Ingenieurkammer-Bau Körperschaft des öffentlichen Rechts Grindelhof 40 / 20146 Hamburg Ansprechpartnerin: Wiebke Sievers Tel: 040 413 45 46-0 / E-Mail: kontakt@hikb.de / Internet: www.hikb.de/service/fortbildung Bankverbindung Hamburgische Ingenieurkammer-Bau Hamburger Sparkasse / IBAN DE 26 2005 0550 1280 1610 41 SEPTEMBER Deutsch für Architektinnen und Ingenieurinnen, Teil 1: vom Entwurf bis zur Ausführungsplanung HAK262.03P / Felix Friedrich / Mo, Di 9:00 – 16:30 Uhr / 310,– € / 360,– € / in Kooperation mit der HAK und AIK BIM Modul 3 – Informationskoordination – BIM Standard Deutscher Architekten- und Ingenieurkammern HAK262.05B / div. Referentinnen / 15. September – 15. Oktober 26 / 1.960,– € / 2.360,– € / in Kooperation mit div. Länderkammern Abdichtung nach DIN 18531 / Barrierefreie Türanschlüsse HIK262.01H / Dipl.-Ing. Klaus Hafer / 9:30 – 14:00 Uhr / 195,– € / 270,– € Schwierigkeiten und Erfolge beim Erhalt des baukulturellen Erbes – das backsteinerne Hamburg HAK262.52P / Albert Schett / 9:30 – 17:00 Uhr / 175,– € / 250,– € / in Kooperation mit der HAK Backstein – Über den richtigen Umgang mit Backsteinfassaden im Bestand und im Neubau HAK262.65P / Joachim Schreiber, Peter Krüger / Mo, Di 9:30 – 17:00 Uhr / 320,– € / 410,– € / in Kooperation mit der HAK NOVEMBER Basiskurs BIM in der Architektur – BIM Standard Deutscher Architekten- und Ingenieurkammern HAK262.57P / Daniel Mondino, Christian Esch / Di, Mi 9:00 – 16:30 Uhr / 600,– € / 900,– € / in Kooperation mit der HAK, AKN und AIK BIM Modul 4 – Informationsmanagement – BIM Standard Deutscher Architekten- und Ingenieurkammern HAK262.15B / div. Referentinnen / 3. November bis 17. Dezember / 2.940,– € / 3.540,– € / in Kooperation mit div. Länderkammern Erfahrungen mit dem Wohnungsbauturbo und der neuen Hamburgischen Bauordnung (HBauO) HAK262.48P / Gero Tuttlewski, Florian Wernsmann, Jens Patzke / 10:00 – 17:30 Uhr / 195,– € / 285,– € / in Kooperation mit der HAK Deutsch für Architektinnen und Ingenieurinnen Teil 2: von der Ausführungsplanung bis zur Baustelle HAK262.16P / Felix Friedrich / Do, Fr 9:30 – 17:00 Uhr / 295,– € / 350,– € / in Kooperation mit der HAK BIM Modul 2 – Informationserstellung – BIM Standard Deutscher Architekten- und Ingenieurkammern HAK262.18B / div. Referent*innen / 10. November bis 10. Dezember / 1.960,– € / 2.360,– € / in Kooperation mit div. Länderkammern Die neuen ZTV/St-Hmb. in Verbindung mit den ZTV Asphalt-StB 26 Teil 2 – Bauen im Bestand HIK262.02P / Frank Steiniger / 9:00 – 12:00 Uhr / 115,– € / 190,– € Schallschutz bei Außenluftwärmepumpen HIK262.03W / Alexander Sperr / 9:30 – 13:30 Uhr / 115,– € / 190,– € Die neue GET-Bauweise gem. Rundschreiben RS 3/25 bzw. ReStra HIK262.04P / Frank Steiniger / 9:00 – 12:00 Uhr / 115,– € / 190,– € Intensivkurs Wärmebrückenberechnung – Einstieg in die Berechnung von Wärmebrücken HAK262.21P / Peter Buschbacher / 9:30 – 17:00 Uhr / 175,– € / 250,– € / in Kooperation mit der HAK und der AIK Intensivkurs Wärmebrückenberechnung – Vertiefung HAK262.22P / Peter Buschbacher / 9:30 – 17:00 Uhr / 175,– € / 250,– € / in Kooperation mit der HAK und der AIK DEZEMBER Technische Regelwerke, vs. werkvertragliche Erfolgsschuld – passt das zusammen? HIK262.05H / RA Klaus-Udo Reichelt / 14:00 – 18:30 Uhr / 130,– € / 210,– € DIN 18533 / DIN 4095-1: Neuerungen für Abdichtungen / Neuregelungen von Wassereinwirkungen HIK262.06H / Dipl.-Ing. Gerhard Klingelhöfer / 9:00 – 16:30 Uhr / 195,– € / 270,– € „Fit für die Zukunft“ – ein Planungsbüro erfolgreich unternehmerisch denken und lenken HAK262.24P / Andreas Preißing / 9:30 – 17:00 Uhr / 185,– € / 260,– € / in Kooperation mit der HAK Bürobewertung – Umgang mit Fragen rund um die verschiedenen Bewertungsanlässe HAK262.25P / Andreas Preißing / 9:00 – 13:30 Uhr / 145,– € / 230,– € / in Kooperation mit der HAK

August 7, 2026