Land Brandenburg vergibt erstmals neuen Brandenburgischen Kunstpreis in Potsdam; Sechs Preisträger, Gesamtpreis 55.000 Euro.

Land Brandenburg vergibt erstmals neuen Brandenburgischen Kunstpreis in Potsdam; Sechs Preisträger, Gesamtpreis 55.000 Euro. Brandenburgischer Kunstpreis | Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur Downloads: Brandenburgischer Kunstpreis - Pressemitteilung 07. August 2026 (140.9 KB) Brandenburgischer Kunstpreis - Anlage (348.2 KB) Land vergibt erstmals neuen Brandenburgischen Kunstpreis Kulturministerin Dr. Manja Schüle hat heute in Potsdam gemeinsam mit den Jury-Mitgliedern Ulrike Kremeier , Direktorin des Brandenburgischen Landesmuseums für moderne Kunst (BLMK), und Kurator Christoph Tannert das Konzept des neuen Kunstpreises des Landes Brandenburg sowie die sechs ausgezeichneten Künstlerinnen und Künstler vorgestellt. Die drei Einzelpreise in Höhe von jeweils 10.000 Euro für herausragende Positionen der zeitgenössischen Kunst gehen in diesem Jahr an Maren Strack, Peter Rohn und Gabriele Konsor. Der mit 15.000 Euro dotierte Ehrenpreis des Ministerpräsidenten für ein Lebenswerk geht an Christa Jeitner. Der mit 10.000 Euro dotierte Nachwuchsförderpreis der Kulturministerin geht an das kongolesisch-deutsche Künstler*innenduo Lydia Schellhammer und Christ Mukenge. ...

August 7, 2026

Caritasverband Kelheim e.V. zieht Altkleidercontainer in Neustadt ab

Caritasverband Kelheim e.V. zieht Altkleidercontainer in Neustadt ab Abzug Altkleidercontainer in Neustadt Pressemitteilung Abzug Altkleidercontainer in Neustadt Saubere Kleidung einwerfen, Gutes tun und Platz im Schrank schaffen – das ist der ursprüngliche Gedanke hinter den Altkleidercontainern, die der Caritasverband Kelheim im gesamten Landkreis bereitstellt. Erschienen am: 07.08.2026 Herausgeber: Caritasverband Kelheim e.V. Pfarrhofgasse 1 93309 Kelheim +49 9441 5007-0 +49 9441 5007-0 kreisverband@caritas-kelheim.de Der Inhalt kann leider nicht korrekt angezeigt werden. Status: SharedContent.Article expected, Presse Release passed ...

August 7, 2026

Taucher:in (m/w/d) in Vollzeit (40 Std./Woche) Hamburg; Arbeiten auf Schwimmkränen und Arbeitsschiffen

Taucher:in (m/w/d) in Vollzeit (40 Std./Woche) Hamburg; Arbeiten auf Schwimmkränen und Arbeitsschiffen HWC-Stellennewsletter Hamburg Welcome Center, Süderstraße 32b, 20097 Hamburg www.welcome.hamburg.de www.facebook.com/hamburgwelcomecenter HWC-Stellennewsletter Nr. 16/2026 1 Inhalt Pflegefachkraft (w/m/d) …………………………………………………………………………………………………………………………… 2 Taucher:in (m/w/d) …………………………………………………………………………………………………………………………………. 3 Hausmeister:in (m/w/d) …………………………………………………………………………………………………………………………… 4 Straßenbauer:in, Gartenbauer:in oder Pflaster:in als Wegewart:in (m/w/d) …………………………………………………… 5 Medizinische:r Fachangestelle:r (m/w/d) …………………………………………………………………………………………………… 6 Projektingenieur:in, Fachplaner:in, Elektrotechnik (ELT) (m/w/d) …………………………………………………………………. 7 Kaufleute im Büromanagement (m/w/d) ……………………………………………………………………………………………………. 8 Kaufleute im Büromanagement (m/w/d) ……………………………………………………………………………………………………. 9 Zahnmedizinische:r Fachangestellte:r (m/w/d) …………………………………………………………………………………………. 10 Kaufleute für internationalen Außenhandel (m/w/d) …………………………………………………………………………………. 11 ...

August 7, 2026

BALM und Destatis Lkw-Maut-Fahrleistungsindex Juli 2026 Wiesbaden; 0,8% MoM Anstieg

BALM und Destatis Lkw-Maut-Fahrleistungsindex Juli 2026 Wiesbaden; 0,8% MoM Anstieg Lkw-Maut-Fahrleistungsindex im Juli 2026: +0,8 % zum Vormonat - Statistisches Bundesamt Presse Lkw-Maut-Fahrleistungsindex im Juli 2026: +0,8 % zum Vormonat Pressemitteilung Nr. 280 vom 7. August 2026 Lkw-Maut-Fahrleistungsindex, Juli 2026 +0,8 % zum Vormonat (kalender- und saisonbereinigt) -0,5 % zum Vorjahresmonat (kalenderbereinigt) WIESBADEN – Die Fahrleistung mautpflichtiger Lastkraftwagen mit mindestens vier Achsen auf Bundesautobahnen ist im Juli 2026 gegenüber Juni 2026 kalender- und saisonbereinigt um 0,8 % gestiegen. Wie das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) und das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilen, lag der kalenderbereinigte Lkw-Maut-Fahrleistungsindex 0,5 % unter dem Niveau des Vorjahresmonats Juli 2025. ...

August 7, 2026

FC St. Pauli verpflichtet Gísli Thórdarson ans Millerntor; Leihe mit Kaufoption

FC St. Pauli verpflichtet Gísli Thórdarson ans Millerntor; Leihe mit Kaufoption FC St. Pauli | Der FC St. Pauli verpflichtet Gísli Thórdarson Der FC St. Pauli verpflichtet Gísli Thórdarson Der FC St. Pauli hat den defensiven Mittelfeldspieler Gísli Thórdarson verpflichtet. Der 21-jährige isländische Nationalspieler wechselt vom polnischen Erstligisten Lech Posen ans Millerntor. Die Clubs vereinbarten eine Leihe mit Kaufoption. Thórdarson ist im zentralen und defensiven Mittelfeld einsetzbar. Der 1,91 Meter große Rechtsfuß wurde im Nachwuchs von Breidablik und beim FC Bologna ausgebildet. Anschließend spielte er für Vikingur Reykjavik, mit dem er die isländische Meisterschaft und zweimal den Pokal gewann. Anfang 2025 wechselte er zu Lech Posen und wurde mit dem Club polnischer Meister. Zudem absolvierte Thórdarson bislang vier Länderspiele für Island, zuvor war er unter anderem für die U21 und U20 Islands im Einsatz. ...

August 7, 2026

Hamburger Tennis-Verband vergibt Wildcards für Hamburg Ladies & Gents Cup am Rothenbaum, Hamburg; Nachwuchstalente erhalten internationale Bühne

Hamburger Tennis-Verband vergibt Wildcards für Hamburg Ladies & Gents Cup am Rothenbaum, Hamburg; Nachwuchstalente erhalten internationale Bühne Hamburg Ladies & Gents Cup: Wildcards für zahlreiche deutsche Nachwuchshoffnungen - Hamburger Tennis-Verband e.V. Hamburg Ladies & Gents Cup: Wildcards für zahlreiche deutsche Nachwuchshoffnungen Die Teilnehmerfelder des Hamburg Ladies & Gents Cup nehmen weiter Gestalt an. Wenige Tage vor dem Beginn des combined-Events hat der Veranstalter, in Absprache mit dem Deutschen Tennis Bund (DTB), die Wildcards für das Hauptfeld und die Qualifikation bekanntgegeben. Sowohl beim ATP Challenger 75 als auch beim ITF W50 gehen die Wildcards größtenteils an vielversprechende nationale Nachwuchstalente. Bei den Herren wurden Max Schönhaus, Jamie Mackenzie und Lokalmatador Mika Petkovic mit einer WC für das Hauptfeld ausgestattet. Schönhaus sorgte im vergangenen Jahr auf Juniorebene für Furore, als er bei den French Open das Finale erreichte. Im Mai diesen Jahres schnupperte der 18-Jährige bei den Hamburg Open bereits erstmals “Rothenbaum-Luft”. Jamie Mackenzie ist aktuell einer der formstärksten DTB-Youngster. Erst vergangene Woche spielte sich das Nachwuchstalent bei den Bonn Open bis ins Finale. Aktuell wird der 18- Jährige in der ITF-Junior-Weltrangliste an Position 2 geführt. Für Mika Petkovic ist der Hamburg Ladies & Gents Cup ein echtes Heimspiel, spielt der Hamburger doch in der Bundesliga für Der Club an der Alster. Über eine Wildcard für die am Sonntag beginnende Qualifikation durften sich bei den Herren Niklas Guttau, Richard Antoni, Tim Handel und Mariano Dedura-Palomero freuen. Eine Hauptfeld-WC für das ITF W50 geht an Victoria Brand. Die Norddeutsche konnte bei den kürzlich ausgetragenden “MSC Hamburg Ladies Open” (WTA250) eine Quali-Runde gewinnen und auch so sportlich überzeugen. Des Weiteren bekommen Sonja Zhenikova, Lola Giza und Francesca Parcelli eine Wildcard für das ITF-Hauptfeld. In der Qualifikation erhalten Milena Steinkamp, Sophie Greiner und Polina Skliar die Chance, sich einen Platz im Hauptfeld zu erspielen. Mit Johanna Silva und Maja Michna gehen auch zwei talentierte Hamburgerinnen in der Qualifikation an den Start. „Mit der Vergabe der Wildcards möchten wir gezielt junge Talente fördern und ihnen die Möglichkeit geben, sich auf internationalem Niveau zu präsentieren. Gleichzeitig freuen wir uns, dem Publikum viele spannende Spielerinnen und Spieler beim Hamburg Ladies & Gents Cup vorstellen zu können“, so Turnierdirektor Björn Kroll. Der Hamburg Ladies & Gents Cup findet vom 9.-16. August am Rothenbaum statt. Der Eintritt ist an allen Tagen frei! Hier geht es zur Turnier-Homepage! ...

August 7, 2026

Holland Graniet GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Kanalstraße 2, 48432 Rheine; Insolvenzverwalterin Jennie Best bestellt

Holland Graniet GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Kanalstraße 2, 48432 Rheine; Insolvenzverwalterin Jennie Best bestellt Veröffentlichungsdatum: 07.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 71 IN 140/26 Gericht: Pinneberg Name, Vorname / Bezeichnung: Holland Graniet GmbH Sitz / Wohnsitz: Bönningstedt Register: Steinfurt, HRB 15924 71 IN 140/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Holland Graniet GmbH, Kanalstraße 2, 48432 Rheine, vertreten durch den Geschäftsführer Arne Hansen Registergericht: Amtsgericht Steinfurt Register-Nr.: HRB 15924 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Brödermann Jahn Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, ABC-Straße 15, 20354 Hamburg, Gz.: 86/26 YZ/SaS/NaH | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.08.2026 um 12.00 Uhr eröffnet. 2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Jennie Best Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg Telefon: 040 432080-0 Telefax: 040 432080-400 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 01.10.2026 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, die Insolvenzverwalterin kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Die Insolvenzverwalterin muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen der Insolvenzverwalterin oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 02.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. 4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Dienstag, 06.10.2026, 10:30 Uhr, Sitzungssaal 8, Osterbrooksweg 42 + 44, 22869 Schenefeld, 22869 Schenefeld Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 5. Prüfungstermin wird anberaumt auf Dienstag, 06.10.2026, 10:30 Uhr, Sitzungssaal 8, Osterbrooksweg 42 + 44, 22869 Schenefeld, 22869 Schenefeld Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Pinneberg Außenstelle Osterbrooksweg 42 + 44 22869 Schenefeld einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Pinneberg - Insolvenzgericht - 04.08.2026

August 7, 2026

KAMID Immobilien GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Hamburg; Gläubigerversammlung am 03.11.2026

KAMID Immobilien GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Hamburg; Gläubigerversammlung am 03.11.2026 Veröffentlichungsdatum: 07.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 67g IN 168/26 Gericht: Hamburg Name, Vorname / Bezeichnung: KAMID Immobilien GmbH Sitz / Wohnsitz: Hamburg Register: Hamburg, HRB 164913 67g IN 168/26 : Über das Vermögen der KAMID Immobilien GmbH, Erwerb, die Verwaltung, Vermietung, Verpachtung und die Verwertung von Grundbesitz, Alte Landstraße 217 B, 22391 Hamburg (AG Hamburg, HRB 164913), ist am 05.08.2026 um 11:23 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg, Tel.: 040 650 52 59-0. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 02.10.2026 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Es ist das mündliche Verfahren angeordnet. Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 03.11.2026, 09:00 Uhr, B405, Ziviljustizgebäude, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten. Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - die Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO), - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung, Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 03.11.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: " Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, " Anträge über: - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung, Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (02.10.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (03.11.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Hamburg, 05.08.2026 Datenschutzhinweise: Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise

August 7, 2026

Modellprojekte Smart Cities zeigen fünf Beschleunigungsmechanismen in Deutschland; keine nachgewiesenen Zeiteinsparungen

Modellprojekte Smart Cities zeigen fünf Beschleunigungsmechanismen in Deutschland; keine nachgewiesenen Zeiteinsparungen BBSR - Fachbeiträge - Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung durch Digitalisierung Analyse ausgewählter Lösungen der Modellprojekte Smart Cities Fünf Beschleunigungsmechanismen aus der kommunalen Praxis Dokumenttyp: Fachbeitrag Datum 06.08.2026 Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung durch Digitalisierung Digitale Werkzeuge können Planungs- und Genehmigungsverfahren vor allem dort entlasten, wo viele Verzögerungen entstehen: in der frühen, informellen Vorbereitungsphase. Ausgewählte Lösungen aus den Modellprojekten Smart Cities zeigen, wie Datengrundlagen, Abstimmungen, Beteiligung und Prozessorganisation besser zusammengeführt werden können. Im Rahmen der Begleitforschung des Förderprogramms wurden dazu in Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum Wasser Berlin fünf kommunale Fallstudien durchgeführt. Im Mittelpunkt der Untersuchung stand die Frage, wie digitale Verfahren dazu beitragen können, die Vorbereitungsphase besser zu strukturieren, um so Planungs- und Genehmigungsprozesse insgesamt zu beschleunigen. ...

August 7, 2026

Tourist in Templin, Brandenburg suffered a stroke; Vision restored after prompt treatment.

Tourist in Templin, Brandenburg suffered a stroke; Vision restored after prompt treatment. Erfahrungen mit Sana Krankenhauses Templin, Brandenburg, 07.08.2026 Ich war als Tourist in Templin, plötzlich wurde meine rechtes Auge dunkel. Schlaganfall! Ich wurde SOFORT untersucht und sehr freundlich behandelt. CT, Blutuntersuchung und sogar von einem Arzt aus der Charité Berlin per Video untersucht. Alle Ärzte und das Personal waren sehr engagiert und freundlich. Prompt ging es mir wieder gut und konnte auch wieder normal sehen. Danke sehr, eine tolle Klinik auch in der Intensivstation! ...

August 7, 2026