Familiengerichte in Hamburg ordnen Sorgerechtsübertragung an; Anstieg um 72 Fälle (15%)

Familiengerichte in Hamburg ordnen Sorgerechtsübertragung an; Anstieg um 72 Fälle (15%) Statistik informiert Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein – Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht – Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein – Anstalt des öffentlichen Rechts (Statistikamt Nord) Vorständin: Meike Johannsen Sitz: Hamburg Standorte: Hamburg und Kiel Internet: www.statistik-nord.de Lübeckertordamm 1 – 3, 20099 Hamburg Telefon: 040 42831-1766 Fax: 040 42731-3707 E-Mail: poststelle@statistik-nord.de Fröbelstraße 15 – 17, 24113 Kiel Telefon: 040 42831-1766 Fax: 040 42731-3707 E-Mail: poststelleSH@statistik-nord.de Bankverbindung: Bundesbank Hamburg IBAN: DE12 2000 0000 0020 0015 62 BIC: MARKDEF1200 ...

August 5, 2026

Familiengerichte in Hamburg übertragen elterliche Sorge für 546 Kinder und Jugendliche; Anstieg um 72 Fälle (+15%)

Familiengerichte in Hamburg übertragen elterliche Sorge für 546 Kinder und Jugendliche; Anstieg um 72 Fälle (+15%) Sorgerecht in Hamburg 2025 - Statistik Nord Anstieg der Sorgerechtsübertragungen auf 546 Fälle Statistik informiert … Nr. 131 Im Jahr 2025 haben die Familiengerichte in Hamburg für 546 Kinder und Jugendliche die voll­ständige oder teilweise Übertragung der elterlichen Sorge angeordnet. Im Vergleich zum Vor­jahr ist dies ein Anstieg um 72 Fälle oder 15 Prozent, so das Statistikamt Nord. ...

August 5, 2026

Gastgewerbe Hamburg Umsatz und Beschäftigung; März 2026 Umsatz -2,0% Vorjahr

Gastgewerbe Hamburg Umsatz und Beschäftigung; März 2026 Umsatz -2,0% Vorjahr G IV 3 - m 03/26 HH im Gastgewerbe in Hamburg Herausgegeben am: 5. August 2026 STATISTISCHE BERICHTE Kennziffer: G IV 3 - m 3/26 HH Entwicklung von Umsatz und Beschäftigung März 2026 Herausgegeben von: Telefon: E-Mail: E-Mail: Auskünfte: Internet: www.statistik-nord.de Auszugsweise Vervielfältigung und Verbreitung mit Quellenangabe gestattet. 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts – nichts vorhanden (genau Null) ··· Angabe fällt später an · Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten × Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll p vorläufiges Ergebnis r berichtigtes Ergebnis s geschätztes Ergebnis a. n. g. anderweitig nicht genannt u. dgl. und dergleichen ( ) Zahlenwert mit eingeschränkter Aussagefähigkeit / Zahlenwert nicht sicher genug Lübeckertordamm 1 – 3 Impressum Statistische Berichte Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein – Anstalt des öffentlichen Rechts – Zeichenerklärung: 20099 Hamburg Auskunft zu dieser Veröffentlichung: Katja Felten 040 42831-1826 binnenhandel@statistik-nord.de Auskunftsdienst: info@statistik-nord.de 040 42831-1766 © Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, Hamburg 2026 Sofern in den Produkten auf das Vorhandensein von Copyrightrechten Dritter hingewiesen wird, sind die in deren Produkten ausgewiesenen Copyrightbestimmungen zu wahren. Alle übrigen Rechte bleiben vorbehalten. Statistikamt Nord 2 Statistischer Bericht G IV 3 - m 3/26 HH ...

August 5, 2026

Großhandel Umsatz in Hamburg; März 2026 +5,3% YoY

Großhandel Umsatz in Hamburg; März 2026 +5,3% YoY G I 2 - m 03/26 HH im Großhandel in Hamburg Herausgegeben am: 5. August 2026 STATISTISCHE BERICHTE Kennziffer: G I 2 - m 3/26 HH Entwicklung von Umsatz und Beschäftigung März 2026 Herausgegeben von: Telefon: E-Mail: E-Mail: Auskünfte: Internet: www.statistik-nord.de Auszugsweise Vervielfältigung und Verbreitung mit Quellenangabe gestattet. 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts – nichts vorhanden (genau Null) ··· Angabe fällt später an · Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten × Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll p vorläufiges Ergebnis r berichtigtes Ergebnis s geschätztes Ergebnis a. n. g. anderweitig nicht genannt u. dgl. und dergleichen ( ) Zahlenwert mit eingeschränkter Aussagefähigkeit / Zahlenwert nicht sicher genug Zeichenerklärung: 20099 Hamburg Auskunft zu dieser Veröffentlichung: Katja Felten 040 42831-1826 binnenhandel@statistik-nord.de Auskunftsdienst: info@statistik-nord.de 040 42831-1766 © Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, Hamburg 2026 Sofern in den Produkten auf das Vorhandensein von Copyrightrechten Dritter hingewiesen wird, sind die in deren Produkten ausgewiesenen Copyrightbestimmungen zu wahren. Alle übrigen Rechte bleiben vorbehalten. Lübeckertordamm 1 – 3 Impressum Statistische Berichte Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein – Anstalt des öffentlichen Rechts – Statistikamt Nord 2 Statistischer Bericht G I 2 - m 3/26 HH ...

August 5, 2026

FC St. Pauli spielen gegen SpVgg Greuther Fürth in Hamburg; Direktes Wiedersehen mit altem Arbeitgeber

FC St. Pauli spielen gegen SpVgg Greuther Fürth in Hamburg; Direktes Wiedersehen mit altem Arbeitgeber FC St. Pauli | „Wir werden die Tore immer zusammen schießen, aber… „Wir werden die Tore immer zusammen schießen, aber auch zusammen verteidigen“ Am Sonntag (9.8., 13:30 Uhr) geht es endlich wieder los und unsere Kiezkicker treffen am 1. Spieltag der 2. Bundesliga auf die SpVgg Greuther Fürth. Sieben Jahre lang lief Branimir Hrgota für das Kleeblatt auf, ehe er im Sommer ans Millerntor wechselte. Vor dem Wiedersehen mit seinem alten Arbeitgeber sprach der 33-Jährige mit den Medienvertreter*innen u.a. über… ...

August 5, 2026

HFV und Gamesright verlängern Partnerschaft in Hamburg; Liga bleibt Gamesright Oberliga Hamburg

HFV und Gamesright verlängern Partnerschaft in Hamburg; Liga bleibt Gamesright Oberliga Hamburg HFV und Gamesright verlängern Partnerschaft - Hamburger Fußball-Verband e.V. HFV und Gamesright verlängern Partnerschaft Der Hamburger Fußball-Verband (HFV) und die Gamesright GmbH setzen ihre erfolgreiche Zusammenarbeit fort: Die Partnerschaft rund um die höchste Hamburger Spielklasse der Herren wurde zum Saisonstart 2026 27 um ein weiteres Jahr verlängert. Damit trägt die Herren Oberliga Hamburg auch in dieser Saison den Namen „Gamesright Oberliga Hamburg“. ...

August 5, 2026

SBH VgV OV 017-26 PD Sandreinigung an SBH I Schulbau Hamburg und GMH I Gebäudemanagement Hamburg; Beauftragung bedarfsabhängig, keine Mindestflächen.

SBH VgV OV 017-26 PD Sandreinigung an SBH I Schulbau Hamburg und GMH I Gebäudemanagement Hamburg; Beauftragung bedarfsabhängig, keine Mindestflächen. BIETERKOMMUNIKATION Ausschreibung 04.08.2026 Verfahren: SBH VgV OV 017-26 PD - Sandreinigung an SBH I Schulbau Hamburg und GMH I Gebäudemanagement Hamburg GmbH bewirtschafteten Hamburger Standorten - Rahmenvereinbarung in 2 Losen LISTE DER ÖFFENTLICHEN NACHRICHTEN Nr Frage Antwort Gesendet 1 Wird für die Sandreinigung eine Eigenerklärung zur Ordnungsgemäßen Entsorgung von Grünabfällen benötigt? Ja, unter Angabe der Entsorgungsstelle. Vgl. Ziffer 3.1.2 c. der Leistungsbeschreibung. 23.07.2026 12:34:57 2 Inwieweit liegt es im Ermessen des AN zur verbesserten wirtschaftlichen Planung mehrere Standorte zeitlich aufeinanderfolgend zu bündeln? 1. Wie viele qm sind mindestens in einem Auftrag pro Standort zu verplanen? 2. Wie erfolgt der Abruf der Standorte zur Erfüllung der Leistung genau: Zeitraum ,bis wann genau und wie flexibel kann der AN damit umgehen? 3. Inwieweit ist eine prozentuale Einschätzung oder anderen Informationen über den händischen Aufwand der einzelnen Standorte zu erhalten? 4. Inwieweit ist es möglich eine Auflistung der Schulstandorte je Region zu erhalten? 5. ...

August 5, 2026

Elmshorn liest 2026: Die Halbinsel von Kristine Bilkau in Elmshorn; Vielfältiges Veranstaltungsangebot

Elmshorn liest 2026: Die Halbinsel von Kristine Bilkau in Elmshorn; Vielfältiges Veranstaltungsangebot »Elmshorn liest« 2026: Die »Halbinsel« von Kristine Bilkau / Stadt Elmshorn Stadtverwaltung Oberbürgermeister Erster Stadtrat Zweiter Stadtrat Ämter & Stabsstellen Ämter Amt für Digitale Transformation und Technologie Amt für Finanzen E-Rechnungen Gewerbesteuer Grundsteuer Hundesteuer Amt für Kinder, Jugend, Schule und Sport Amt für Kultur und Weiterbildung Amt für Projektentwicklung Amt für Soziales Amt für Stadtentwicklung und Umwelt Untere Bauaufsicht Amt für Tiefbau und Verkehr Betriebshof Gebäudemanagement Haupt- und Rechtsamt Ordnungsamt Bürgerbüro Kommunaler Ordnungs- und Ermittlungsdienst Rechnungsprüfungsamt Stabsstellen Datenschutzbeauftragte Fotodatenschutz Gleichstellungsbeauftragte Notruf bei häuslicher Gewalt Veranstaltungen Personalrat Wirtschaftsförderung Beauftragte Behindertenbeauftragte Ehrenamtliche Integrationslotsen Beflaggung Bürgerbüro Karriere - Ausbildung und Studium bei der Stadt Elmshorn Karriere - Arbeiten bei der Stadtverwaltung Kriminalpräventiver Rat Pressemitteilungen Schiedswesen Städtische Einrichtungen Veröffentlichungen Verwaltungsstruktur ...

August 5, 2026

Werth GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Hamburg; Insolvenzverwalter bestellt: Dr. Tjark Thies

Werth GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Hamburg; Insolvenzverwalter bestellt: Dr. Tjark Thies Veröffentlichungsdatum: 04.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 67h IN 189/26 Gericht: Hamburg Name, Vorname / Bezeichnung: Werth GmbH Sitz / Wohnsitz: Hamburg Register: Hamburg, HRB 152703 67h IN 189/26 : Über das Vermögen der Werth GmbH, Der Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Kosmetik, Mode und Accessoires etc., Großer Burstah 42, 20457 Hamburg (AG Hamburg, HRB 152703), vertr. d.: Janine Werth (Geschäftsführerin), wird heute, am 1.8.2026 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg, Tel.: 040 432 080 0 Der Antragstellerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten. Die Verfügungsbefugnis wird dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Antragstellerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an die Antragstellerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter. Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 2.10.2026 b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Antragstellerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Antragstellerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Antragstellerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 2.11.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: > Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, > Stellungnahmen zu folgenden Themen: - die Person des Insolvenzverwalters, - die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO) und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände: - Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: - Betriebsveräußerung , Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO). Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Datenschutzhinweise: Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise

August 4, 2026

LSBG kündigt umfassende Sanierung der Bergstedter Chaussee zwischen Vogtredder und Heinrich-von-Ohlendorff-Straße, Hamburg; mit zwei Bauabschnitten und Vollsperrungen.

LSBG kündigt umfassende Sanierung der Bergstedter Chaussee zwischen Vogtredder und Heinrich-von-Ohlendorff-Straße, Hamburg; mit zwei Bauabschnitten und Vollsperrungen. Microsoft Word - 260804_Baustelleninformation Bergstedter Chaussee_aktualisiert_online.docx Seite 1 Sachsenfeld 3-5 • 20097 Hamburg info@lsbg.hamburg.de | www.lsbg.hamburg.de Baustelleninformation Liebe Bürger:innen, sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten Sie über eine wichtige Baumaßnahme in Ihrer Nachbarschaft informieren: Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) wird die Bergstedter Chaussee zwischen Vogtredder und der Heinrich-von-Ohlendorff-Straße (an der Landesgrenze zu Schleswig-Holstein) umfassend sanieren. Die Arbeiten beginnen am 5. August 2026 und sollen voraussichtlich im Mai 2027 abgeschlossen sein. Die Bergstedter Chaussee ist in die Jahre gekommen: Es gibt Risse, Unebenheiten und Absenkungen im Asphalt, die die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden beeinträchtigen. Deshalb ist eine gründliche Erneuerung dringend nötig. Wir werden auf einer Strecke von rund 550 Metern die Fahrbahn und die angrenzenden Bereiche erneuern. Auch die Bushaltestellen werden erweitert und barrierefrei gestaltet, damit sie für alle Menschen gut nutzbar sind. Wie ist der Verkehr während der Bauarbeiten geregelt? Während der Bauarbeiten muss die Bergstedter Chaussee aufgrund der sehr engen Platzverhältnisse abschnittsweise voll gesperrt werden. Für Anlieger bleibt die Zufahrt bis zum jeweiligen Baufeld möglich. Für den 1., nördlichen Bauabschnitt vom 5. August bis 30. November wird keine kleinräumige Umleitungsstrecke eingerichtet werden, Daher müssen Verkehrsteilnehmende auf alternative Fahrstrecken ausweichen. Zu erwartender Durchgangsverkehr durch das nachgeordnete Straßennetz wird mithilfe verschiedener Maßnahmen gezielt verkehrlich geregelt. Hierzu gehören wechselseitige Haltverbote und provisorische Ampeln. Für den Lkw-Verkehr wird ein Einfahrverbot (Anlieger frei) eingerichtet. Großräumig wird frühzeitig auf die Vollsperrung der Bergstedter Chaussee hingewiesen. Bereits in Schleswig- Holstein befinden sich mehr als 20 Hinweistafeln und empfehlen eine weiträumige Umfahrung des Baustellenbereichs oder die Nutzung alternativer Verkehrsmittel. Für den Busverkehr werden Umleitungen eingerichtet. ...

August 4, 2026