Freunde der Kunsthalle Führung Hamburger Kunsthalle; Ausverkauft

Freunde der Kunsthalle Führung Hamburger Kunsthalle; Ausverkauft Ausverkauft! Skulptural. Die neuen Galerien. Teil 2 | Hamburger Kunsthalle Feierabend: Kunst & Stulle | SKULPTURAL 20.08.2026 Ausverkauft! Skulptural. Die neuen Galerien. Teil 2 Führung der Freunde der Kunsthalle für junge Berufstätige. Teilnahme 5 €, Nichtmitglieder zzgl. Eintritt. Mit Rena Wiekhorst. 19:30 Uhr, 60 Minuten SKULPTURAL Ausverkauft! Skulptural. Die neuen Galerien. Teil 2 für Nichtmitglieder zzgl. Eintritt . Anmeldung erforderlich unter rena.wiekhorst@freunde-der-kunsthalle.de . Treffpunkt ist vor dem Museumsshop ...

August 4, 2026

Katholische Pfarrei Heilige Elisabeth Marienwallfahrt Schleuse Witzeeze; OPEN AIR-Hochamt 18 Uhr

Katholische Pfarrei Heilige Elisabeth Marienwallfahrt Schleuse Witzeeze; OPEN AIR-Hochamt 18 Uhr Katholische Pfarrei Heilige Elisabeth Reinbeker Weg 8 | 21029 Hamburg Telefon 040 721 60 00 | E-Mail info@pfarrei-heilige-elisabeth.de www.pfarrei-heilige-elisabeth.de Marienkapelle in Büchen in der Pfarrei Heilige Elisabeth Marienwallfahrt am 15. August 2026 Mariä Aufnahme in den Himmel Am Elbe-Lübeck-Kanal entlang zur Marienkapelle 16 Uhr Beginn der Wallfahrt 18 Uhr OPEN AIR-Hochamt mit Kräuterweihe Beichtmöglichkeit Anschließend Beisammensein im Kirchen- garten der Marienkapelle Marienwallfahrt am Samstag, 15. August 2026 Treffen an der Schleuse Witzeeze um 15.45 Uhr Beginn der Wallfahrt um 16 Uhr am Elbe-Lübeck-Kanal entlang zur Marienkapelle (ca. 5 km) OPEN AIR im Kirchengarten Hochamt mit Kräuterweihe um 18 Uhr Während der Wallfahrt wird die Möglichkeit zur Beichte angeboten. Anschließend Beisammensein im Kirchengarten An den Eichgräben 6 a, Büchen ...

August 4, 2026

Adenauer & Co. Einzelhandels GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Düsseldorf; Holger Rhode als Sachwalter ernannt

Adenauer & Co. Einzelhandels GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Düsseldorf; Holger Rhode als Sachwalter ernannt Veröffentlichungsdatum: 04.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 502 IN 112/26 Gericht: Düsseldorf Name, Vorname / Bezeichnung: Adenauer & Co. Einzelhandels GmbH Sitz / Wohnsitz: Düsseldorf Register: Düsseldorf, HRB 62703 Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 112/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 62703 eingetragenen Adenauer & Co. Einzelhandels GmbH, An der Gümpgesbrücke 13, 41564 Kaarst, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Adenauer, wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2026, um 09:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 15.05.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO). Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Holger Rhode, Steinstraße 20, 40212 Düsseldorf. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.08.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Es wird ein Gläubigerausschuss nach Eröffnung (§ 67 Abs. 1 InsO) eingesetzt. Zu Mitgliedern werden bestimmt: Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Geschäftsführer des Operativen Service der Agentur für Arbeit Aachen-Düren, dieser vertreten durch die Erste Fachkraft für Insolvenzgeld-Refinanzierung, Frau Petra Müller, Bonner Straße 351, 50968 Köln Allianz Trade (Warenkreditversicherung) c/o Euler Hermes Deutschland (Allianz Trade) Niederlassung der Euler Hermes SA vertr. d. Herrn Rechtsanwalt Tim Wierzbinski, Gasstr. 29, 22761 Hamburg Peter Lohmann, Kapellendeich 72, 46419 Isselburg-Anholt. Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam. Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) ist am Montag, 31.08.2026, 11:40 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.218. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Person des Sachwalters, - die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände: - die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - die Veräußerung wesentlicher Vermögensbestandteile auch an besonders Interessierte, - die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO), Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden (Prüfungstermin), wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht ist der 21.09.2026. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 26.08.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. 502 IN 112/26 Düsseldorf, 01.08.2026

August 4, 2026

EBI Biostrom I Verwaltungsgesellschaft mbH Insolvenzverfahren eröffnet Hamburg; Insolvenzforderungen bis 23.09.2026 anmelden

EBI Biostrom I Verwaltungsgesellschaft mbH Insolvenzverfahren eröffnet Hamburg; Insolvenzforderungen bis 23.09.2026 anmelden Veröffentlichungsdatum: 04.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 67b IN 143/26 Gericht: Hamburg Name, Vorname / Bezeichnung: EBI Biostrom I Verwaltungsgesellschaft mbH c/o Kontora Kapitalverwaltungs GmbH Sitz / Wohnsitz: Hamburg Register: Hamburg, HRB 166860 67b IN 143/26 : Über das Vermögen der EBI Biostrom I Verwaltungsgesellschaft mbH , Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen, Jungfernstieg 51, 20354 Hamburg (AG Hamburg, HRB 166860), vertr. d.: 1. Prof. Dr. Claudia Maria Leimkühler, (Geschäftsführerin), ist am 01.08.2026 um 12:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner, Valentinskamp 24, 20354 Hamburg, Tel.: 040 - 30 99 700 - 0. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 23.09.2026 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 23.10.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: " Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, " Anträge über: - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (23.09.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (23.10.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Hamburg, 04.08.2026 Datenschutzhinweise: Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise

August 4, 2026

Luana Clean Power GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Schwarzenbek; Insolvenzverwalter bestellt: Vanja Alexander Kovacev

Luana Clean Power GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Schwarzenbek; Insolvenzverwalter bestellt: Vanja Alexander Kovacev Veröffentlichungsdatum: 04.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 1 IN 19/26 Gericht: Schwarzenbek Name, Vorname / Bezeichnung: Luana Clean Power GmbH Sitz / Wohnsitz: Geesthacht Register: Hamburg, HRB 178350 1 IN 19/26 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Luana Clean Power GmbH, c/o Luana AG, Max-Planck-Straße 2, 21502 Geesthacht, vertreten durch den Geschäftsführer Marcus Florek Registergericht: Amtsgericht Hamburg Register-Nr.: HRB 178350 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Finkbeiner & Druckenbrodt Rechtsanwälte PartG mbB, Am Casinopark 15, 21465 Wentorf bei Hamburg, Gz.: 483-25 Geschäftszweig/Beschäftigung: Entwicklung von Projekten im Bereich der Energieversorgung oder Energietechnik, einschließlich des Erwerbs, der Finanzierung und des Betriebs thermischer und elektrischer Energieerzeugungsanlagen und der dazugehörigen technischen Komponenten sowie die Verwertung, Vermarktung und Veräußerung der damit erzeugten Energie. 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.08.2026 um 07.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Vanja Alexander Kovacev Stadthausbrücke 1-3, 20355 Hamburg Telefon: 040 37630700 Telefax: 040 37630799 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 11.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 22.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. 4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten sowie über die Betriebsveräußerung teilweise oder im Ganzen und über die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans wird anberaumt auf Freitag, 16.10.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 1, Möllner Str. 20, 21493 Schwarzenbek, 21493 Schwarzenbek Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 5. Prüfungstermin wird anberaumt auf Freitag, 16.10.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 1, Möllner Str. 20, 21493 Schwarzenbek, 21493 Schwarzenbek Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Schwarzenbek Möllner Straße 20 21493 Schwarzenbek einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. Amtsgericht Schwarzenbek - Insolvenzgericht - 01.08.2026

August 4, 2026

Die Europäische Union investiert Fördermittel in Hamburg; 333.000 Menschen unterstützt

Die Europäische Union investiert Fördermittel in Hamburg; 333.000 Menschen unterstützt Mehr als 1,4 Milliarden Euro für Innovation, Beschäftigung und Zusammenhalt Die Europäische Union ist durch diesen Beitrag ein wichtiger Partner für Hamburgs wirtschaftliche und soziale Entwicklung. In der aktuellen Förderperiode 2021–2027 werden mehr als 105 Projekte in den Bereichen Innovation, Klimaschutz, Beschäftigung, Bildung und soziale Integration umgesetzt. Der EFRE stärkt Hamburg als Innovations- und Wirtschaftsstandort. In der laufenden Förderperiode konnten bereits über 200 Unternehmen unterstützt, mehr als 94.000 Tonnen CO₂ eingespart und wichtige Impulse für Forschung, Innovation und private Investitionen gesetzt werden. ...

August 4, 2026

Ineratec ERA ONE in Frankfurt-Höchst; 2.500 Tonnen/Jahr möglich

Ineratec ERA ONE in Frankfurt-Höchst; 2.500 Tonnen/Jahr möglich Neue Maßstäbe in der industriellen e‑SAF-ProduktionInterview mit Marc Siegel, Head of Sales – Product Offtake bei INERATEC Neue Maßstäbe in der industriellen e‑SAF-Produktion Interview mit Marc Siegel, Head of Sales – Product Offtake bei INERATEC Ineratec präsentiert mit der in Frankfurt‑Höchst installierten Power‑to‑Liquid-Anlage ERA ONE Europas größte kommerzielle Produktionsstätte für e‑SAF. Durch ein modular aufgebautes Konzept ermöglicht das Projekt schnelle Skalierung und die Erzeugung von Drop‑in‑fähigen synthetischen Kraftstoffen, die direkt in bestehende Flugzeugtriebwerke einsatzfähig sind. Parallel koordiniert Ineratec unter dem Giga PtX-Projekt mit Rheinmetall eine dezentrale Netzwerkstrategie, um die Versorgungssicherheit militärischer und ziviler Flotten zu erhöhen. Der Fokus liegt auf einer nachhaltigen Wertschöpfungskette, verlässlichen Rohstoffverfügbarkeit und klaren politischen Rahmenbedingungen, die Investitionssicherheit sowie Markt‑ und Lieferkettenschlüssel schaffen. ...

August 4, 2026

Baum stürzt auf ein Auto in Hamburg; Sieben Menschen verletzt

Baum stürzt auf ein Auto in Hamburg; Sieben Menschen verletzt Nach der Hitze kommt Unwetter mit Starkregen - RADIO RST Berlin (dpa) - Umgestürzte Bäume, beschädigte Oberleitungen, Stromausfall – während die Menschen in weiten Teilen Deutschlands noch unter schwüler Hitze ächzen, hat es in einigen Regionen bereits unwetterartige Gewitter mit Starkregen, Hagel und Orkanböen gegeben. In Thüringen wurde nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes (DWD) ein Ort durch eine «Superzelle» schwer verwüstet. Ob es sich um einen Tornado gehandelt hat, wird nun geprüft. Waren bisher vor allem der Norden und Osten betroffen, werden nun im Laufe des Tages kräftige Gewitter vor allem im Westen und Südwesten erwartet. ...

August 4, 2026

Hamburg Pioneers kämpfen um den Halbfinaleinzug in Rostock; Endspiel um Playoffs

Hamburg Pioneers kämpfen um den Halbfinaleinzug in Rostock; Endspiel um Playoffs Showdown im Nordduell – Pioneers kämpfen um den Halbfinaleinzug - effect® ENERGY GFL Am Samstag, den 08.08.2026, steht für die Hamburg Pioneers das letzte Auswärtsspiel der Regular Season auf dem Programm. Die Reise führt zum direkten Tabellennachbarn, den Rostock Griffins, die aktuell den zweiten Tabellenplatz belegen und damit unmittelbar vor den Pioneers stehen. Die Ausgangslage könnte kaum spannender sein: Wollen die Hamburg Pioneers ihre Chance auf den Einzug ins Halbfinale wahren, müssen die letzten beiden Saisonspiele gewonnen werden – der erste Schritt soll am Samstag in Rostock gelingen. Doch auch für die Griffins steht viel auf dem Spiel. Für sie ist es bereits das letzte Spiel der regulären Saison, und mit einem Sieg könnten sie ihren Platz in den Playoffs absichern. Beide Teams haben also alles zu gewinnen – und nichts zu verschenken. ...

August 4, 2026

Bezirksamt Wandsbek hat Schriftstück öffentlich zugestellt Schloßstraße 60, 22041 Hamburg; Rechtsbehelfsfrist von einem Monat in Gang gesetzt

Bezirksamt Wandsbek hat Schriftstück öffentlich zugestellt Schloßstraße 60, 22041 Hamburg; Rechtsbehelfsfrist von einem Monat in Gang gesetzt Boldt, Sergine Mor - hamburg.de Das Bezirksamt Wandsbek hat für die vorbezeichnete Person das oben genannte Schriftstück erstellt. Dieses wird gemäß § 1 des Hamburgischen Verwaltungszustellungsgesetzes vom 21. Juni 1954 in der aktuell gültigen Fassung in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz des Bundes öffentlich zugestellt. Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 Verwaltungszustellungsgesetz gilt das Schreiben als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. ...

August 4, 2026