Staatsvertrag: Bekanntmachung in Bayern; Einrichtung nationaler Mechanismus aller Länder gemäß UN-Folterprotokoll

Staatsvertrag: Bekanntmachung in Bayern; Einrichtung nationaler Mechanismus aller Länder gemäß UN-Folterprotokoll Aktuelle Veröffentlichungen im GVBl. - Verkündungsplattform Bayern Suchformular für aktuelle Veröffentlichungen im GVBl. Trefferliste für aktuelle Veröffentlichungen im GVBl. 2038-3-3-16-J, 2038-3-3-14-J, 2038-3-3-11-J, 2038-3-3-9-J, 2038-3-3-6-J, 2038-3-3-8-J, 2038-3-3-7-J, 2038-3-3-15-J, 2038-3-3-17-J, 2038-3-3-2-J Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes und des Transfusionsgesetzes Gesetz zur Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes und der Verordnung zur Durchführung des Polizeiorganisationsgesetzes Bayerische Landeshafen- und Schifffahrtsuntersuchungsordnung (BayLHafSchUO) Verordnung zur Änderung der Notarverordnung ...

August 14, 2026

HSV Women launch their YouTube channel in Rotenburg; live stream of final pre-season vs Werder Bremen

HSV Women launch their YouTube channel in Rotenburg; live stream of final pre-season vs Werder Bremen HSV Women launch their own YouTube channel HSV Women launch their own YouTube channel From training camp and the popular “Spieltagssnack” format to highlights and behind-the-scenes moments: The new YouTube channel brings the world of HSV Women together in one place - offering plenty of exclusive insights. To kick things off, the final pre-season friendly against Bremen will be streamed live and free of charge. ...

August 14, 2026

ETV organisiert Girls 3x3 und Women’s Basketball Night in der Sporthalle Hohe Weide, Hamburg; Reise nach Berlin mit Finaltickets

ETV organisiert Girls 3x3 und Women’s Basketball Night in der Sporthalle Hohe Weide, Hamburg; Reise nach Berlin mit Finaltickets News - News | Girls 3x3 und Women’s Basketball Night beim ETV Girls 3x3 und Women’s Basketball Night beim ETV Die Basketball-Frauen-Weltmeisterschaft (FIBA Women’s Basketball World Cup) 2026 vom 4. bis 13. September in Berlin wirft längst ihre Schatten voraus. Oder besser gesagt: Das Mega-Event strahlt schon jetzt mit all seinen Stars weit über die Grenzen der Hauptstadt hinaus – bis nach Hamburg, bis zum Eimsbütteler TV. ...

August 14, 2026

Oole Wach Sanierung Hamburg-Finkenwerder; Solarstrom deckt Großteil Wärmepumpe

Oole Wach Sanierung Hamburg-Finkenwerder; Solarstrom deckt Großteil Wärmepumpe Nachhaltige Nutzung für die „Oole Wach“ - hamburg.de Nach intensiven bauhistorischen Untersuchungen und der Erteilung der Baugenehmigung im Januar 2024 wurde das Gebäude umfassend saniert. Dabei galt es, die individuellen Anforderungen des Denkmalschutzes mit den notwendigen statischen und brandschutztechnischen Ertüchtigungen sowie einer energetischen Optimierung in Einklang zu bringen. Das Außenmauerwerk, insbesondere das Klinkermauerwerk, wurde instandgesetzt und beschädigte Klinkersteine wurden teilweise erneuert. Fenster und Türen wurden saniert oder erneuert. Zudem wurden das Dach und sein Tragwerk instandgesetzt und ertüchtigt. Auch die technische Gebäudeausrüstung wurde modernisiert: Die Wärmeversorgung erfolgt künftig über eine Wärmepumpe. Auf den straßenabgewandten Dachflächen wurde außerdem eine Photovoltaikanlage installiert. Der erzeugte Solarstrom kann zu großen Teilen für den Betrieb der Wärmepumpe und die Beleuchtung der Allgemeinbereiche genutzt werden. Die Neugestaltung der Außenanlagen steht aktuell noch aus. Bis auf das Dachgeschoss ist das Gebäude vollständig vermietet, die Übergabe an die Nutzer ist für Anfang September vorgesehen. ...

August 14, 2026

HSV-Frauen starten eigenen YouTube-Kanal in Rotenburger Ahe-Stadion; Kostenloser Livestream gegen Bremen

HSV-Frauen starten eigenen YouTube-Kanal in Rotenburger Ahe-Stadion; Kostenloser Livestream gegen Bremen HSV-Frauen starten eigenen YouTube-Kanal – Livestream zum Test gegen Bremen HSV-Frauen starten eigenen YouTube-Kanal – Livestream zum Test gegen Bremen Vom Trainingslager über den Spieltagssnack bis hin zu Highlights und Behind-the-Scenes-Momenten: Auf dem eigenen YouTube-Kanal gibt es künftig die ganze Welt der HSV-Frauen gebündelt an einem Ort und jede Menge exklusive Einblicke. Zum Auftakt wird das letzte Testspiel der Vorbereitung gegen Bremen kostenlos im Livestream übertragen. ...

August 14, 2026

SV Meppen-Frauen wollen Qualifikationsrunde DFB-Pokal beim FC St. Pauli auf der Adolf-Jäger-Kampfbahn in Hamburg-Altona am Sonntag gewinnen; Hauptrunde durch Sieg möglich

SV Meppen-Frauen wollen Qualifikationsrunde DFB-Pokal beim FC St. Pauli auf der Adolf-Jäger-Kampfbahn in Hamburg-Altona am Sonntag gewinnen; Hauptrunde durch Sieg möglich Mit Rückenwind nach Hamburg: SVM-Frauen wollen in die DFB-Pokal-Hauptrunde Mit Rückenwind nach Hamburg: SVM-Frauen wollen in die DFB-Pokal-Hauptrunde Nach dem gelungenen Saisonstart in der 2. Frauen-Bundesliga wartet auf die Frauen des SV Meppen die nächste Herausforderung. Am Sonntag (15 Uhr) gastiert die Mannschaft von Cheftrainerin Katharina Börger in der Qualifikationsrunde des DFB-Pokals beim FC St. Pauli. Gespielt wird auf der Adolf-Jäger-Kampfbahn in Hamburg-Altona. Das Ziel ist klar: Mit einem Sieg wollen die Emsländerinnen das Ticket für die Hauptrunde lösen. ...

August 14, 2026

Delegation aus dem Erzbistum Hamburg besucht Iguazú, Argentinien; 30 Jahre Partnerschaft sichtbar durch Schulprojekte

Delegation aus dem Erzbistum Hamburg besucht Iguazú, Argentinien; 30 Jahre Partnerschaft sichtbar durch Schulprojekte Erzbistum Hamburg - Begegnungen, Bildung und gelebte Partnerschaft Begegnungen, Bildung und gelebte Partnerschaft Delegation aus dem Erzbistum zu Besuch in Iguazú Wie lebendig eine Partnerschaft auch nach 30 Jahren sein kann, zeigte sich gleich am ersten Tag der Reise unserer Delegation durch das Bistum Iguazú. Erste Station war das Instituto San Miguel, die Partnerschule der Katholischen Schule Harburg. Gemeinsam mit Erzbischof Stefan Heße besuchte die Delegation die Schule und kam mit den Menschen vor Ort ins Gespräch. Dabei wurde sichtbar, was durch die Unterstützung aus dem Erzbistum Hamburg in den vergangenen Jahren bereits entstehen konnte: Eine Aula wurde ausgebaut, Sanitäranlagen erneuert, eine Bibliothek und ein Raum für den Informatikunterricht eingerichtet sowie eine Photovoltaikanlage installiert. Ein neuer Brunnen sichert zudem die Wasserversorgung der Schule und des Bildungszentrums mit Lehrküche und Schulgarten. ...

August 14, 2026

alpha BioTech GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Neu Wulmstorf; Gläubigerversammlung am 03.11.2026

alpha BioTech GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Neu Wulmstorf; Gläubigerversammlung am 03.11.2026 Veröffentlichungsdatum: 14.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 22 IN 107/26 Gericht: Tostedt Name, Vorname / Bezeichnung: alpha BioTech GmbH Sitz / Wohnsitz: Neu Wulmstorf Register: Tostedt, HRB 200265 22 IN 107/26 : Über das Vermögen der alpha BioTech GmbH, Bahnhofstr. 40, 21629 Neu Wulmstorf (AG Tostedt, HRB 200265), vertr. d.: Dipl. Ing. Frydrych Leschek, Boltenhagener Str. 27, 22147 Hamburg, (Geschäftsführer), ist am 12.08.2026 um 10:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Friedrich von Kaltenborn-Stachau, BRL Insolvenz GbR, Caffamacherreihe 16, 20355 Hamburg, Tel.: 040/3 50 06-188, Fax: 040/3 50 06 176, E-Mail: fks@brl.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 05.10.2026 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 03.11.2026, 10:30 Uhr, Sitzungssaal I (Raum CE.02), Hauptgebäude, Unter den Linden 23, 21255 Tostedt eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten. Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Tostedt, Unter den Linden 23, 21255 Tostedt einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Tostedt, 13.08.2026 Hinweise (Art. 13, 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter http://www.amtsgericht-tostedt.niedersachsen.de (Datenschutz). Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

August 14, 2026

Auenland Fleischerei GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Hartenholm; Insolvenzverwalterin bestellt: Dr. Birte Jensen

Auenland Fleischerei GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Hartenholm; Insolvenzverwalterin bestellt: Dr. Birte Jensen Veröffentlichungsdatum: 14.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 66 IN 136/26 Gericht: Norderstedt Name, Vorname / Bezeichnung: Auenland Fleischerei GmbH Sitz / Wohnsitz: Hartenholm Register: Kiel, HRB 24427 KI 66 IN 136/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Auenland Fleischerei GmbH, Jochenweg 26, 24628 Hartenholm, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Norbert Scheppach Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 24427 KI - Schuldnerin - | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 12.08.2026 um 12.00 Uhr eröffnet. 2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Dr. Birte Jensen Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg Telefon: 040 800048-0 Telefax: 040 800048-111 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 23.09.2026 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, die Insolvenzverwalterin kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Die Insolvenzverwalterin muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen der Insolvenzverwalterin oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 23.09.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Norderstedt Rathausallee 80 22846 Norderstedt einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. Amtsgericht Norderstedt - Insolvenzgericht - 12.08.2026

August 14, 2026

21Shares AG OE.ZT23(unl) Bitcoin Börse Hamburg

21Shares AG OE.ZT23(unl) Bitcoin Börse Hamburg Etc – CH1199067674 – 21Shares AG OE.ZT23(unl) Bitcoin – Börse Hamburg 21Shares AG OE.ZT23(unl) Bitcoin ISIN: CH1199067674 WKN: A3GZ2Z Marktsegment: Freiverkehr 12,96 EUR -1,02% -0,1340 Kursdaten - Börse Hamburg - Update 14.08.26 14:32 Uhr - Geld 12,85 - Geld Stk. 13.630 - Brief 13,02 - Brief Stk. 13.450 - Spread (in %) 0,1670 (1,30%) - Letzter 12,96 - Änderung -1,02 % - Stand 14.08.26 08:16 Uhr - Eröffnung 12,97 - Vortag 13,09 - Gehandelt Stücke 0 - Gehandelt Umsatz 0 - Tageshoch 12,97 - Tagestief 12,96 Stammdaten - Wertpapiertyp ETC - ISIN CH1199067674 - WKN A3GZ2Z - Währung EUR - Erstnotierung 30.09.2025 Kennzahlen {“main_chart_height”:400,“hover_tooltip”:true,“zoom”:true,“show_dash”:[“chart-types”,“timespan”,“quicksearch”,“indicators”,“downloads-png”,“downloads-jpg”],“locked_features”:[],“watermark”:{“text”:“powered by GOYAX.de”,“fontSize”:10,“x”:0.98,“y”:0.97,“opacity”:0.15,“height”:4},“show_volume”:true,“indicators”:[],“indicator_chart_height”:80,“view_span”:“1y”,“chart_type”:“area”,“main_instrument”:{“label”:“21Shares AG”,“params”:{“isin”:“CH1199067674”,“boerse”:“ham”,“span”:“5y”}},“chart_labels”:[“main”],“hover_labels”:[“open”,“high”,“low”,“close”],“xAxis”:{“stroke”:"#bababa"},“yAxis”:{“showGrid”:true,“stroke”:"#bababa"},“theme”:{“color”:{“neutral”:"#00537f"}},“i18n”:{“de”:{“1m”:“1 Monat”,“3m”:“3 Monate”,“6m”:“6 Monate”,“1Y”:“1 Jahr”,“3Y”:“3 Jahre”,“5Y”:“5 Jahre”,“10Y”:“10 Jahre”}},“enable_intraday”:false,“quicksearch”:{“url”:“https:\ ...

August 14, 2026