Fab City T-Shirt-Druckwerkstatt Zentralbibliothek; FÄLLT AUS

Fab City T-Shirt-Druckwerkstatt Zentralbibliothek; FÄLLT AUS MakerLab Zentralbibliothek – Termine | Bücherhallen Hamburg Alle · Nur Zentralbibliothek · Nur Alstertal Mi , 05.08.2026 Zentralbibliothek · 14:30–16:00 Uhr 3D für Kids – Gestalte deine eigene Welt mit TinkerCAD 3D für Kids – Gestalte deine eigene Welt mit TinkerCAD Tipp Mi , 05.08.2026 Zentralbibliothek · 15:00–20:00 Uhr Langer Abend im Open MakerLab Langer Abend im Open MakerLab Mi , 05.08.2026 Zentralbibliothek · 16:00–18:00 Uhr 3D-Druck Führerschein ...

August 3, 2026

19-jähriger Kia-Fahrer fährt auf Toyota auf BAB 24 zwischen Kremmen und Fehrbellin, Fahrtrichtung Hamburg; Sieben Verletzte, 40.000 Euro Schaden

19-jähriger Kia-Fahrer fährt auf Toyota auf BAB 24 zwischen Kremmen und Fehrbellin, Fahrtrichtung Hamburg; Sieben Verletzte, 40.000 Euro Schaden Sieben Verletzte auf der BAB 24 | Polizeimeldungen | Polizei Brandenburg Sieben Verletzte auf der BAB 24 Am Sonntagmittag ereignete sich auf der Bundesautobahn 24 zwischen den Anschlussstellen Kremmen und Fehrbellin in Fahrtrichtung Hamburg ein Verkehrsunfall mit drei beteiligten Fahrzeugen. Dabei wurden insgesamt sieben Personen verletzt. Der 57-jährige Fahrer eines Pkw BMW und der 37-jährige Fahrer eines Pkw Toyota bremsten ihre Fahrzeuge aufgrund eines Staus bis zum Stillstand ab. Ein nachfolgender 19-jähriger Kia-Fahrer erkannte die Verkehrssituation offenbar zu spät und fuhr auf den Toyota auf. Durch die Wucht des Aufpralls wurde dieser auf den BMW geschoben. Der 19-jährige Kia-Fahrer wurde durch den Aufprall leicht verletzt. Seine 18-jährige Beifahrerin erlitt schwere Verletzungen. Der 57-jährige BMW-Fahrer wurde leicht verletzt. Im Toyota wurden der 37-jährige Fahrer sowie seine 36-, sechs- und 71-jährigen Mitfahrer leicht verletzt. ...

August 3, 2026

zeise kinos zeigt aktuelles programm; Sneak Dienstag 11.08.2026 22:30

zeise kinos zeigt aktuelles programm; Sneak Dienstag 11.08.2026 22:30 Das aktuelle Programm der zeise kinos 06.08.2026 12.08.2026 Kino 1 Kino 2 Kino 3 Donnerstag 06.08.2026 15:00 Was haben wir gelacht FSK 12 - 96' 17:45 Everytime FSK 12 - 123' 15:30 KK: Toy Story 5 Atmos FSK 0 - 101' 15:15 Chéri, ich komme! - Die Erfindung der Lust FSK 12 - 90' 20:00 Die Odyssee OmU FSK 12 - 172' 18:00 The Invite FSK 12 - 107' 18:00 Was haben wir gelacht FSK 12 - 96' 20:30 The Invite OmU FSK 12 - 107' 20:15 Bitteres Fest FSK 12 - 112' Freitag 07.08.2026 14:15 KK: Toy Story 5 FSK 0 - 101' 14:00 KK: Meine Freundin Conni - Abenteuer mit Kranich Klaus FSK 0 - 76' 16:45 Die Odyssee FSK 12 - 172' 14:45 Everytime FSK 12 - 123' 16:00 The Invite FSK 12 - 107' 20:30 SV: Same Sun - Mit dem Fahrrad nach Afrika OmU / mit Gast FSK 6 - 90' 17:30 Bitteres Fest OmU FSK 12 - 112' 18:30 Was haben wir gelacht FSK 12 - 96' 20:00 Die Odyssee OmU FSK 12 - 172' 20:45 The Invite OmU FSK 12 - 107' Samstag 08.08.2026 12:15 Probezeit [Ukrainisch mit engl. UT] OmU FSK 18 - 90' 12:30 H wie Habicht FSK 12 - 128' 14:30 Was haben wir gelacht FSK 12 - 96' 14:15 KK: Meine Freundin Conni - Abenteuer mit Kranich Klaus FSK 0 - 76' 15:15 KK: Toy Story 5 FSK 0 - 101' 15:00 Das Drama - Noch mal auf Anfang FSK 12 - 106' 16:30 Die Odyssee FSK 12 - 172' 17:45 Everytime FSK 12 - 123' 17:30 Was haben wir gelacht FSK 12 - 96' 20:15 Die Odyssee FSK 12 - 172' 20:30 The Invite FSK 12 - 107' 20:00 Bitteres Fest FSK 12 - 112' Sonntag 09.08.2026 11:00 Was haben wir gelacht FSK 12 - 96' 11:00 Insekten - Helden im Verborgenen FSK 0 - 88' 11:00 Auf zwei Rädern FSK 6 - 89' 13:15 KK: Toy Story 5 FSK 0 - 101' 13:15 Ingeborg Bachmann - Jemand, der einmal ich war FSK 6 - 95' 13:15 KK: Meine Freundin Conni - Abenteuer mit Kranich Klaus FSK 0 - 76' 16:00 Die Odyssee FSK 12 - 172' 15:30 Chéri, ich komme! - Die Erfindung der Lust FSK 12 - 90' 15:15 The Piano Tuner FSK 12 - 109' 19:45 Die Odyssee OmU FSK 12 - 172' 17:45 Bitteres Fest FSK 12 - 112' 17:45 Was haben wir gelacht FSK 12 - 96' 20:30 Everytime FSK 12 - 123' 20:00 The Invite OmU FSK 12 - 107' Montag 10.08.2026 15:00 KK: Toy Story 5 FSK 0 - 101' 15:15 Ingeborg Bachmann - Jemand, der einmal ich war FSK 6 - 95' 17:30 Dirty Dancing FSK 12 - 97' 15:15 Bitteres Fest FSK 12 - 112' 18:00 Was haben wir gelacht FSK 12 - 96' 20:00 Die Odyssee FSK 12 - 172' 17:45 Everytime OmU FSK 12 - 123' 20:15 The Invite OmU FSK 12 - 107' 20:30 Preview: Teenage Sex and Death at Camp Miasma OmU FSK 16 - 112' Dienstag 11.08.2026 15:00 La Haine FSK 12 - 98' 15:00 KK: Toy Story 5 FSK 0 - 101' 14:45 Same Sun - Mit dem Fahrrad nach Afrika OmU FSK 6 - 90' 17:30 The Invite OmU FSK 12 - 107' 17:00 H wie Habicht OmU FSK 12 - 128' 17:45 Was haben wir gelacht FSK 12 - 96' 20:00 Die Odyssee OmU FSK 12 - 172' 19:45 Everytime OmeU FSK 12 - 123' 20:00 Bitteres Fest OmU FSK 12 - 112' 22:30 Sneak FSK 18 22:30 La Haine OmU FSK 12 - 98' Mittwoch ...

August 3, 2026

baruschke!zimmermann GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Hamburg; Gläubigerversammlung am 29.10.2026 vorgesehen

baruschke!zimmermann GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Hamburg; Gläubigerversammlung am 29.10.2026 vorgesehen Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 67a IN 200/26 Gericht: Hamburg Name, Vorname / Bezeichnung: baruschke!zimmermann GmbH Sitz / Wohnsitz: Hamburg Register: Hamburg, HRB 155945 67a IN 200/26 : Über das Vermögen der baruschke!zimmermann GmbH, Unternehmensberatung, insbes. im Zusammenhang mit Customer Experience u.a., Brahms Kontor, Pilatuspool 2, 20355 Hamburg (AG Hamburg, HRB 155945), vertr. d.: 1. Rudolf Alexander Baruschke, (Geschäftsführer), 2. Axel Zimmermann, (Geschäftsführer), ist am 01.08.2026 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Andreas Henkel, Weidestraße 134, 22083 Hamburg, Tel.: 040 - 650 390. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 29.09.2026 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 29.10.2026, 10:00 Uhr, B405, Ziviljustizgebäude, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten. Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Hamburg, 03.08.2026 Datenschutzhinweise: Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise

August 3, 2026

Kollien Personalservice GmbH Insolvenzverfahren eröffnet AG Tostedt; Katharina Hansen als Insolvenzverwalterin bestellt

Kollien Personalservice GmbH Insolvenzverfahren eröffnet AG Tostedt; Katharina Hansen als Insolvenzverwalterin bestellt Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 22 IN 101/26 Gericht: Tostedt Name, Vorname / Bezeichnung: Kollien Personalservice GmbH Sitz / Wohnsitz: Buxtehude Register: Tostedt, HRB 120983 22 IN 101/26 : Über das Vermögen der Kollien Personalservice GmbH, Vaßmerstraße 2, 21614 Buxtehude (AG Tostedt, HRB 120983), vertr. d.: Markus Runck, Forstort Anfang 13, 27442 Gnarrenburg, (Geschäftsführer), ist am 01.08.2026 um 11:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Katharina Hansen, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg, Tel.: 040/65052590, Fax: 040/650525959, E-Mail: hansen@muenzel-boehm.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 21.09.2026 anzumelden; b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 20.10.2026, 10:15 Uhr, Sitzungssaal I (Raum CE.02), Hauptgebäude, Unter den Linden 23, 21255 Tostedt eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten. Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über - die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Tostedt, Unter den Linden 23, 21255 Tostedt einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Tostedt, 03.08.2026 Hinweise (Art. 13, 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter http://www.amtsgericht-tostedt.niedersachsen.de (Datenschutz). Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

August 3, 2026

stilwerk Hospitality GmbH Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung in Hamburg eröffnet; Insolvenzverwalter bestellt: Oliver Dankert

stilwerk Hospitality GmbH Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung in Hamburg eröffnet; Insolvenzverwalter bestellt: Oliver Dankert Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 67g IN 126/26 Gericht: Hamburg Name, Vorname / Bezeichnung: stilwerk Hospitality GmbH Sitz / Wohnsitz: Hamburg Register: Hamburg, HRB 177599 67g IN 126/26 : ber das Vermögen der stilwerk Hospitality GmbH, Gegenstand des Unternehmens ist das Management sowie die Verwaltung, Große Elbstraße 68, 22767 Hamburg (AG Hamburg, HRB 177599), vertr. d.: Alexander John Garbe, (Geschäftsführer), wird heute, am 01.08.2026 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Oliver Dankert, Alter Wall 20-22, 20457 Hamburg, Tel.: 040 / 500 36 06 05 Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten. Die Verfügungsbefugnis wird dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter. Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 21.09.2026, b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 21.10.2026, 10:00 Uhr, B405, Ziviljustizgebäude, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten. Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Datenschutzhinweise: Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise

August 3, 2026

26.970 Hamburger Haushalte erhalten Mietzuschuss im Rahmen des Wohngeldes in Hamburg Ende Dezember 2025; deckt 49 Prozent der Mietausgaben.

26.970 Hamburger Haushalte erhalten Mietzuschuss im Rahmen des Wohngeldes in Hamburg Ende Dezember 2025; deckt 49 Prozent der Mietausgaben. Wohngeld in Hamburg 2025 - Statistik Nord Knapp die Hälfte der Miete wird durch Wohngeld gedeckt Statistik informiert … Nr. 129 Ende Dezember 2025 erhielten in Hamburg 26 970 Haushalte einen Mietzuschuss im Rahmen des Wohngeldes. Diese Haushalte zahlten durchschnittlich 645 Euro Miete, die Unterstützung betrug im Durchschnitt 318 Euro. Damit deckte das Wohngeld im Mittel 49 Prozent der Miet­ausgaben, so das Statistikamt Nord. ...

August 3, 2026

300.000 Menschen feiern CSD in Hamburg; Einsatzkräfte mehr als doppelt so viele wie Vorjahr

300.000 Menschen feiern CSD in Hamburg; Einsatzkräfte mehr als doppelt so viele wie Vorjahr 300.000 Menschen feiern CSD in Hamburg - nordkirche.de Datum Datum Diese Woche Die nächsten 4 Wochen Die nächsten 3 Monate Die nächsten 6 Monate 300.000 Menschen feiern CSD in Hamburg August 2026 von Marcel Maack Nach dem Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin wurde in Hamburg die Polizeipräsenz für die CSD-Demonstration am Sonnabend deutlich erhöht. Am Sonntag suchte ein CSD-Abschlussgottesdienst in der St. Pauli-Kirche nach Wegen aus der Angst. ...

August 3, 2026

TotalEnergies übernimmt Shells Onshore-Geschäft in Europa und verkauft 50% des europäischen Portfolios an KKR; Abschluss 2026

TotalEnergies übernimmt Shells Onshore-Geschäft in Europa und verkauft 50% des europäischen Portfolios an KKR; Abschluss 2026 Update Aktien International Börsennews 3. August 2026 Aktien International – Update Täglicher Marktkommentar aus dem BEKB-Handelsraum Übersicht European Futures Euro Stoxx 50 6'440 1.1 % DAX 26'101 1.5 % CAC 40 8'637 1.4 % FTSE 100 10'888 0.2 % US-Futures Dow Jones Industrial 53'196 1.1 % Nasdaq 100 28'413 0.0 % S&P 500 7'557 ...

August 3, 2026

Dan Popek Piano Blues & Boogie Woogie, Heaven Music Club Balterswil; Lange Nacht von 21:00 bis 04:00 Uhr

Dan Popek Piano Blues & Boogie Woogie, Heaven Music Club Balterswil; Lange Nacht von 21:00 bis 04:00 Uhr Dan Popek - Standortförderung Zürioberland Datum 21. August 2026 Ort Balterswil Zeit 21:00 bis 04:00 Uhr Preis Eintritt frei Kollekte Daten - 21.08.2026 21:00 Ort Heaven Music Club Hauptstrasse 35 8362 Balterswil Schweiz Kontakt Zielgruppe - Offen für alle Art der Veranstaltung - Kunst & Kultur Zutrittskonditionen - Beitrag freiwillig Kollekte Dan Popek Piano Blues & Boogie Woogie Dan Popek kommt ins Heaven. Der vielfach ausgezeichnete junge Pianist gehört in die oberste Riege der Blues- und Boogie Woogie Pianisten. Er hat sich zum Ziel gesetzt, seinem Publikum stets etwas Außerordentliches zu bieten. Sein Repertoire umfasst alle Musikepochen und Stile – ist schier grenzenlos. Dank seiner hohen Virtuosität schafft er das scheinbar Unmögliche mühelos zu präsentieren. Gepaart mit niveauvollem Entertainment ist ein unvergessliches Event garantiert. Sein energischer und stellenweise „akrobatischer“ Klavierstil begeistert sein stetig wachsendes Publikum immer wieder aufs Neue. Popek begann im Alter von vier Jahren Klavier zu spielen. Erste Erfolge konnte er beim Stuttgarter Matthaes-Klavierspiel-Wettbewerb und bei Jugend jazzt (mit Weiterleitung zu den Jazz Lights in Oberkochen) für sich verbuchen. Mit 16 Jahren trat er beim Hamburger Boogie Woogie Festival in der legendären Fabrik auf. Seitdem wird er von der Presse als der „Mozart des Boogie Woogie“ bezeichnet und spielte infolge mit internationalen Größen wie Abi Wallenstein, Axel Zwingenberger, Joja Wendt, Silvan Zingg sowie Cory Henry und der Spider Murphy Gang, um nur einige zu nennen. Sein erstes eigenes Album „88 Tasten & Ich“ erschien 2013. Von 2014 bis 2016 gewann er zweimal den Yamaha Förderpreis. 2016 erschien das zweite Album „The Shout“, was ihm auch international viel Aufmerksamkeit einbrachte. Es folgten erste TV-Auftritte im SWR und NDR sowie Einladungen nach Wien (Jazz Fest), Berlin (Mercedes-Benz) und Cambrai (Frankreich). 2018 war Popek Jurymitglied im Casio ...

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