Jean-Luc Dompe freigestellt in Hamburg; keine Perspektive mehr in HSV-Planung

Jean-Luc Dompe freigestellt in Hamburg; keine Perspektive mehr in HSV-Planung Dompe für Gespräche über seine Zukunft freigestellt | HSV.de Jean-Luc Dompe für Gespräche über seine Zukunft freigestellt Der 30-jährige Offensivspieler wird nicht mit ins Trainingslager reisen. Der Hamburger SV schafft die Voraussetzungen für Dompes sportliche Neuorientierung. Der Hamburger SV hat Jean-Luc Dompe freigestellt. Die Entscheidung wurde dem 30-jährigen Flügelspieler von Vorständin Sport Kathleen Krüger und Sportdirektor Claus Costa in einem persönlichen Gespräch mitgeteilt. ...

August 3, 2026

ARIC e.V. Brown Bag Session: KI im Arbeitsschutz in Hamburg, Deutschland; Übertragbare Best Practices für belastbare KI-Workflows

ARIC e.V. Brown Bag Session: KI im Arbeitsschutz in Hamburg, Deutschland; Übertragbare Best Practices für belastbare KI-Workflows ARIC Brown Bag Session: KI im Arbeitsschutz: Halluzination trifft Präzision - ARIC About Wer wir sind Was wir tun Team Community Karriere Responsible AI Unser Ansatz Responsible AI Alliance ARIC Universum Projekte KI-Showroom Bildung Beratung HQIC News Blog Social Media Newsletter Events Alle Events Brown Bag Sessions ARIC Brown Bag Session: KI im Arbeitsschutz: Halluzination trifft Präzision ...

August 3, 2026

Fliesen Rahmelow GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Schwerin; Remo Kruse als Insolvenzverwalter bestellt

Fliesen Rahmelow GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Schwerin; Remo Kruse als Insolvenzverwalter bestellt Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 580 IN 328/26 Gericht: Schwerin Name, Vorname / Bezeichnung: Fliesen Rahmelow GmbH Sitz / Wohnsitz: Schönberg Register: Schwerin, HRB 12920 580 IN 328/26 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Fliesen Rahmelow GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Jens Rahmelow, Klüz, Ludwig-Bicker-Straße 13, 23923 Schönberg Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 12920 - Schuldnerin - Beschluss: 1. Auf den am 20.05.2026 bei Gericht eingegangenen Antrag wird das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.08.2026 um 10:30 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Remo Kruse Neuer Wall 44, 20354 Hamburg Telefon: 040 253057400 Telefax: 040 253057411 Email: remo.kruse@anchor.eu 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 12.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 24.10.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 24.10.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 26.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Schwerin, Demmlerplatz 1 - 2, 19053 Schwerin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 01.08.2026

August 3, 2026

Jury nominiert sieben Buchhandlungen für den Buchhandlungspreis 2026 in Hamburg; Finale drei am 5. September 2026 bekannt.

Jury nominiert sieben Buchhandlungen für den Buchhandlungspreis 2026 in Hamburg; Finale drei am 5. September 2026 bekannt. Shortlist Buchhandlungspreis 2026 steht - hamburg.de Bereits seit 2014 ehrt die Behörde für Kultur und Medien alle zwei Jahre besonders engagierte inhabergeführte Buchhandlungen mit dem Hamburger Buchhandlungspreis. Auch 2026 werden wieder drei Buchhandlungen ausgezeichnet und erhalten ein Preisgeld von je 5.000 Euro. Kurz nach der Nominierung verstarb Frank Bartling, der die Buchhandlung Bücherstube Stolterfoht seit 1997 betrieb. ...

August 3, 2026

Sarah Lehnerer erhält Kunstpreis der Stadt Nordhorn 2026

Sarah Lehnerer erhält Kunstpreis der Stadt Nordhorn 2026 Kunstpreis der Stadt Nordhorn 2026 geht an Sarah Lehnerer | Stadt Nordhorn Rathaus & Politik Politik Rats- und Bürgerinformationssystem Wahlen Ehrenratsmitglieder der Stadt Nordhorn Leitbild und strategische Konzepte Umfragen Livestream Ratssitzungen Stadtverwaltung Online-Dienstleistungen Leistungen A-Z Bürgermeister Verwaltungsvorstand Bürgerbüro Meldewesen Ordnungsabteilung Standesamt Städtepartnerschaften Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Organigramm der Stadt Nordhorn Ansprechpartner*innen Downloads & Formulare Interne Meldestelle Gleichstellungsbüro Themen & Schwerpunkte Service & Beratung Aktionen & Events Broschüren & Downloads Digitalisierung Nordhorner Digitaltage Nachhaltigkeit Die 17 Ziele Poetry Slam Unterstützung Fairer Handel im Bereich Sport Fairtrade-Town Essen in Mehrweg Grafschafter Carsharing Klima und Umwelt Fahrradstadt Nordhorn Fahrgemeinschaften Nordhorner Nachhaltigkeitswoche Info-Materialien zur Nachhaltigkeit ausleihen Bekanntmachungen ...

August 3, 2026

Mieterverein zu Hamburg Mieterlexikon in neuer Auflage erhältlich Hamburg; 9.000 Hamburger Haushalte könnten Wohngeld verlieren

Mieterverein zu Hamburg Mieterlexikon in neuer Auflage erhältlich Hamburg; 9.000 Hamburger Haushalte könnten Wohngeld verlieren Mieterlexikon jetzt in neuer Auflage erhältlich! - Mieterverein zu Hamburg Mieterlexikon jetzt in neuer Auflage erhältlich! Das Mieterlexikon des Deutschen Mieterbundes (DMB), dem Dachverband des Mietervereins zu Hamburg, ist in der Neuausgabe 2026 2027 erschienen. Seit Jahrzehnten gilt das Lexikon als zuverlässiges Nachschlagewerk für Mieter:innen, Fachleute und alle, die sich über das Mietrecht informieren möchten. ...

August 3, 2026

Hamburg Port Authority AöR Einsatz von Stopfmaschinen im Gleisnetz der Hamburger Hafenbahn; Einzelauftrag höchstens 300.000,00 EUR netto

Hamburg Port Authority AöR Einsatz von Stopfmaschinen im Gleisnetz der Hamburger Hafenbahn; Einzelauftrag höchstens 300.000,00 EUR netto Deutschland: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien und Seilbahnsysteme Einsatz von Stopfmaschinen im Gleisnetz der Hamburger Hafenbahn Auftrags­ oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung ­ Änderung 1 Beschaffer 1.1 Beschaffer Offizielle Bezeichnung: Hamburg Port Authority AöR Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung Tätigkeit des Auftraggebers: Hafeneinrichtungen 2 Verfahren 2.1 Verfahren Titel: Einsatz von Stopfmaschinen im Gleisnetz der Hamburger Hafenbahn Beschreibung: Es soll eine Rahmenvereinbarung zur Durchführung von maschinellen Stopf­Richtarbeiten einschl. des Einsatzes einer Schotterplaniermaschine auf Gleisnetz der Hamburger Hafenbahn abgeschlossen werden. Diese soll in dem gemeinsamen Verständnis geschlossen werden, dass die Durchführung von Stopfarbeiten von Gleisen und Weichen ein hohes Maß an Präzision, Fachkompetenz und gegenseitigem Vertrauen erfordert. Ziel der Zusammenarbeit ist es, die Leistungsfähigkeit und Betriebssicherheit der Gleisanlagen nachhaltig zu gewährleisten und dabei wirtschaftliche, qualitative sowie organisatorische Anforderungen optimal miteinander zu verbinden. Die Auftraggeberin und die ausführenden Unternehmen verfolgen das gemeinsame Ziel, sämtliche Arbeiten in einer kooperativen und transparenten Zusammenarbeit umzusetzen. Ein offener Informationsaustausch, eine konstruktive Abstimmung sowie ein partnerschaftlicher Umgang bilden die Basis für eine effiziente, wirtschaftliche und störungsarme Leistungserbringung. Besonderer Wert wird auf eine wirtschaftliche und qualitativ hochwertige Ausführung der Stopfarbeiten gelegt. Die Beteiligten verpflichten sich, moderne Arbeitsverfahren, qualifiziertes Personal und geeignete Maschinen einzusetzen, um eine hohe Ausführungsqualität sicherzustellen. Als Verfahrensart wurde das Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb gewählt, um mit den Firmen in Verhandlungen die Vertragsgestaltung zu optimieren. Ziel ist es einen langfristigen Vertrag zu schaffen. Dazu sollen die Einzelheiten zur Gestaltung der Rahmenvereinbarung (Abruf­ und Leistungsverpflichtung, Abrufsystem, Anzahl Vertragspartner, Preisanpassungsindex. zeitliche Komponenten) zum Verhandlungsgegenstand gemacht werden. Dadurch soll die Attraktivität der HPA als langfristiger Vertragspartner herausgestellt werden, umso langfristig wirtschaftliche Konditionen zu erzielen. Derzeit ist geplant eine Rahmenvereinbarung mit maximal zwei Firmen je Los zu den jeweils angebotenen Einheitspreises abzuschließen. Die Höhe eines Einzelauftrages wird bei höchstens 300.000,00 EUR (netto) liegen. Art der Arbeiten: Der Einsatz von Stopfmaschinen ist für DUA­Stopfarbeiten aber auch für Stopfarbeiten im Rahmen von Neubaumaßnahmen vorgesehen. Stopfmaschinen werden in der Regel mit mind. 3 Monaten Vorlauf beauftragt. Grundsätzlich ist, je nach Los und nach zu erbringender Leistung, der Einsatz von Universal­, Gleis­ oder Weichenstopfmaschinen oder Zweiwegestopfmaschinen vorzusehen. Los 1: Einsatz von Universal­, Gleis­ oder Weichenstopfmaschinen für Radien ab 190 m einschl. des Einsatzes von Kolonnen im Zusammenhang mit dem Schotterpflug zum profilgerechten verfüllen und Herstellen einer sauberen Schotterkante sowie der Entfernung von überschüssigem Schotter aus Zungenvorrichtungen, Herzstücken, Radlenkern und Weichenkanälen und der Herstellung der profilgerechten Schneefächer unter den Zungenvorrichtungen. Los 2: Einsatz von Universal­, Gleis­ oder Weichenstopfmaschinen für Radien ab 190 m ggf. einschließlich Schotterpflug, wobei hier die Herstellung einer sauberen Schotterkante sowie die Entfernung von überschüssigem Schotter durch den AG oder vom AG beauftragte Dritte erfolgt. Los 3: Einsatz von Universal­, Gleis­, Weichen oder Zweiwegestopfmaschinen für Radien ab 140 m einschl. des Einsatzes von Kolonnen im Zusammenhang mit dem https://ted.europa.eu/TED Page 1/16 ...

August 3, 2026

Hamburg Pioneers unterliegen Krefeld Ravens in Hamburg; Kantersieg 67:16 für Ravens

Hamburg Pioneers unterliegen Krefeld Ravens in Hamburg; Kantersieg 67:16 für Ravens Hamburg Pioneers unterliegen den Krefeld Ravens mit 16:67 - effect® ENERGY GFL Die Hamburg Pioneers mussten sich am Wochenende in der GFL 2 den Krefeld Ravens mit 16:67 geschlagen geben. Gegen einen offensivstarken Tabellenersten hielten die Pioneers phasenweise gut mit, konnten ihre Chancen jedoch nicht konsequent nutzen und mussten sich letztlich einer effizienten Ravens-Offense geschlagen geben. Die Gäste aus Krefeld gewannen den Coin Toss und entschieden sich für die Second-Half-Option, wodurch die Pioneers mit dem Ballbesitz in die Partie starteten. Nach einem soliden Kickoff-Return von Michael Webb bis an die eigene 27-Yard-Linie konnte die Hamburger Offense zunächst jedoch keinen Rhythmus finden und musste sich nach drei Spielzügen per Punt wieder vom Ball trennen. ...

August 3, 2026

Jobcenter team.arbeit.hamburg sucht Weiterbildungsträger für Mini-Messe im Standort Mitte; Nur AZAV-zertifizierte Träger zugelassen.

Jobcenter team.arbeit.hamburg sucht Weiterbildungsträger für Mini-Messe im Standort Mitte; Nur AZAV-zertifizierte Träger zugelassen. Jobcenter team.arbeit.hamburg | Weiterbildungsträger gesucht: Mini-Messe für Lagermitarbeiter:innen im Standort Mitte. Stabil in den Job starten Ausbildung Haus für Gesundheit und Arbeit Fallmanagement Haus für Gesundheit und Arbeit Messen und Veranstaltungen Logistik Jobbörse 2026 Wir für Sie vor Ort Unsere Standorte Standortsuche eService Grundsicherungsgeldrechner Jobcenter-App Jobcenter.digital KontaktCenter Personal finden Arbeitgeber-Service Arbeitgeber-Schnittstellen-Koordinator:innen (ASK) Jobcenter team.arbeit.hamburg Über uns Was macht eigentlich … Organisation Gleichstellungsbeauftragte Beauftragte für Chancengleichheit Qualitätsmanagement Diversity Unsere Überzeugungen ...

August 3, 2026

Diakonie Hamburg – Namensänderung zu Resilio – Psychosoziales Zentrum für Geflüchtete, Gaußstraße 75, Hamburg; Seit dem 1. August 2026 neuer Name

Diakonie Hamburg – Namensänderung zu Resilio – Psychosoziales Zentrum für Geflüchtete, Gaußstraße 75, Hamburg; Seit dem 1. August 2026 neuer Name Diakonie Hamburg | Psychosoziales Zentrum für Geflüchtete Seit dem 1. August 2026 heißen wir „Resilio – Psychosoziales Zentrum für Geflüchtete“ (Zuvor hießen wir “PSB-Flucht – Psychosoziale Beratung für Flüchtlinge”.) Sprechstunde & Anmeldung - telefonisch oder per Mail Montags 10:00 - 12:00 Uhr Donnerstags 10:00 - 12:00 Uhr Die Kollegin an der Anmeldung spricht Dari, Farsi, Englisch, Russisch und Deutsch. Viele weitere Sprachen können wir im Team anbieten oder ziehen Dolmetschende hinzu. ...

August 3, 2026