Fenrix GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Wolfsburg; Insolvenzverwalter Silvio Höfer.

Fenrix GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Wolfsburg; Insolvenzverwalter Silvio Höfer. Veröffentlichungsdatum: 04.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 25 IN 64/26 Gericht: Wolfsburg Name, Vorname / Bezeichnung: Fenrix GmbH Sitz / Wohnsitz: Wolfsburg Register: Braunschweig, HRB 207974 25 IN 64/26 : Über das Vermögen der Fenrix GmbH, Lehmkuhlenfeld 9, 38444 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 207974), vertr. d.: 1. Frank Mittendorf, (Geschäftsführer), 2. Swen Graf, (Geschäftsführer), ist am 01.08.2026 um 07:52 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Silvio Höfer, anchor Rechtsanwälte, Grupenstr. 2, 30159 Hannover, Tel.: 0511/35 39 55-0, Fax: 0511/35 39 55-11, E-Mail: hannover@anchor.eu. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 01.10.2026 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 26.10.2026, 11:00 Uhr, Saal A, Amtsgericht, Rothenfelder Straße 43, 38440 Wolfsburg eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten. Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Wolfsburg, 04.08.2026

August 4, 2026

Gesellschaft für die Geschichte des reformierten Protestantismus e. V. lädt zur 15. Internationalen Tagung in Hannover; Schwerpunkt: Geschlechterordnungen und Sexualität im reformierten Protestantismus

Gesellschaft für die Geschichte des reformierten Protestantismus e. V. lädt zur 15. Internationalen Tagung in Hannover; Schwerpunkt: Geschlechterordnungen und Sexualität im reformierten Protestantismus MACHT, KÖRPER, NORMEN SEXUALITÄT(EN) UND GESCHLECHTERORDNUNGEN IM REFORMIERTEN PROTESTANTISMUS Die Geschichte des reformierten Christen­ tums ist von normativen Vorstellungen zu Geschlecht, Ehe, Familie und Sexualität ge­ prägt. Diese Ordnungen wirkten nicht nur re­ gulierend auf individuelles Verhalten, son­ dern strukturierten kirchliche Praxis, theolo­ gische Deutungen und gesellschaftliche Aus- handlungsprozesse weit über den kirchlichen Raum hinaus. Die Tagung widmet sich der historischen Analyse von Geschlechterord­ nungen und Sexualitätskonzepten im refor­ mierten Kontext vom 16. Jahrhundert bis in die Moderne. Im Mittelpunkt stehen Fragen nach theologischen Begründungen, kirchli­ chen Normierungspraktiken und sozialen Kon­ sequenzen ebenso wie nach Brüchen, Ambi­ valenzen und Wandel. Untersucht werden unter anderem Diskurse zu Ehe und Moral, Körper und Sexualität, Männlichkeit und Weib­ lichkeit sowie die Rolle kirchlicher Institutio­ nen in der Durchsetzung oder Infragestellung bestehender Ordnungen. Ziel der Tagung ist es, unterschiedliche historische Perspektiven und methodische Zugänge zusammenzufüh­ ren und die reformierte Christentumsgeschich­ te als einen zentralen Ort der Aushandlung von Geschlecht und Sexualität sichtbar zu machen. www.ref-kirchengeschichte.de Die Gesellschaft für die Geschichte des reformierten Protestantismus e. V. lädt ein zur 15. INTERNATIONALEN TAGUNG ZUR GESCHICHTE DES REFORMIERTEN PROTESTANTISMUS (BISHER: EMDER TAGUNG) unterstützt durch die EKHN und den Fonds für Ökumenische und Historische Theologie der Fontes-Stiftung (FÖHT) in Bern ————————————————————— Hannover | 7. bis 9. März 2027 Ev.-ref. Kirche z.Hd. Dr. Achim Detmers Lavesallee 4 D-30169 Hannover ...

August 4, 2026

LG Welfen nimmt an Baden-Württembergischen Mehrkampf-Meisterschaften der Aktiven und Jugend U18 im TeleDATA-Stadion teil; Rekordteilnahme rund 50 Athletinnen und Athleten.

LG Welfen nimmt an Baden-Württembergischen Mehrkampf-Meisterschaften der Aktiven und Jugend U18 im TeleDATA-Stadion teil; Rekordteilnahme rund 50 Athletinnen und Athleten. Baden-Württembergische Mehrkampf-Meisterschaften im Tele-Data-Stadion am Lindenhof in Weingarten – LG Welfen August 2026 4. August 2026 Am vergangenen Wochenende fanden im TeleDATA-Stadion am Lindenhof die Baden-Württembergischen Mehrkampf-Meisterschaften der Aktiven und Jugend U18 bei hochsommerlichen Temperaturen statt. Dabei hatten die Organisatoren des WLV und des örtlichen Ausrichters einen absoluten Teilnehmer*innen-Rekord von rund 50 Athletinnen und Athleten pro Altersgruppe zu verzeichnen. Dank sehr guter Vorbereitung und Durchführung konnte diese hochklassige Veranstaltung aber reibungslos und fast ohne Zeitplanverschiebung über die Bühne gehen. Ein großer Dank geht an alle Kampfrichter und Helfer, die an diese beiden heißen Tage für die Athletinnen und Athleten gestoppt, gemessen und gewertet haben! ...

August 4, 2026

TSV 1860 München Zwangsabstieg Deutschland

TSV 1860 München Zwangsabstieg Deutschland 3 Alle Angaben, Ergebnisse und Quoten ohne Gewähr. Spielteilnahme ab 18. Glücksspiel kann süchtig machen. Beratung unter 0800 1 37 27 00. Check-dein-spiel.de Erklärung: M = Meister, A = Absteiger, N = Neuling, P = Pokalsieger, L = Ligapokalsieger Ergebnis Tipp Chance auf den Höchstgewinn: 1 zu 1.594.323 Chance auf den Höchstgewinn: 1 zu 8.145.060 Wettrunde TOTO-Ergebnisse 1 WSG Tirol - Sturm Graz 1:1 0 2 FC RB Salzburg - TSV Hartberg 1:0 1 3 Wolfsberger AC - FK Austria Wien 3:0 1 4 SC Austria Lustenau - SV Ried 1:1 0 5 SK Rapid Wien - SCR Altach 1:0 1 6 FC Zürich - Servette FC 2:1 1 7 FC Basel 1893 - FC Lausanne-Sport 0:1 2 8 FC Thun - BSC Young Boys 0:6 2 9 FC Vaduz - FC St. Gallen 1879 2:3 2 10 FC Sion - FC Luzern 3:0 1 11 Grasshopper Club Zürich - FC Lugano 1:4 2 12 FC St. Johnstone - FC Kilmarnock 4:3 1 13 Hibernian Edinburgh - FC Motherwell 1:2 2 14 0:2 15 2:1 16 1:0 17 0:3 18 2:1 19 3:3 20 2:6 grün = Gewinnspiele 6aus45 Auswahlwette, * = Zusatzspiel, E = Ersatzauslosung 21 1:1* 22 2:0 23 1:2 24 0:3 25 3:0 26 2:0 27 0:1 28 0:1 29 1:0 30 3:2 31 1:1 32 1:1 33 2:1 34 0:1 35 2:0 36 0:0 37 1:1 38 4:4 39 0:2 40 0:3 41 2:2 42 6:4 43 2:2 44 4:1 45 0:2 Spieleinsatz 423.404,50 € Gewinnreihe 0 1 1 0 1 1 2 2 2 1 2 1 2 Klasse 1 (13 Richtige) unbesetzt 205.545,80 € Klasse 2 (12 Richtige) 42 x 1.209,70 € Klasse 3 (11 Richtige) 542 x 93,70 € Klasse 4 (10 Richtige) 4.536 x 14,00 € Spieleinsatz 141.764,35 € Gewinnspiele Zusatzspiel 1 4 19 38 41 43 21 Klasse 1 (6) unbesetzt 275.252,00 € Klasse 2 (5+ZS) unbesetzt 15.306,70 € Klasse 3 (5) 7 x 759,40 € Klasse 4 (4) 248 x 42,80 € Klasse 5 (3+ZS) 214 x 24,80 € Klasse 6 (3) 4.080 x 4,30 € vom 01./02.08.2026 (31. VA) Tabellen, Dienstag, 4. August 2026 - Montag, 10. August 2026 ...

August 4, 2026

Ess(t)raum Catering GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Hannover; Gläubigerversammlung 27.10.2026 10:30

Ess(t)raum Catering GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Hannover; Gläubigerversammlung 27.10.2026 10:30 Veröffentlichungsdatum: 04.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 909 IN 164/26 - 2 - Gericht: Hannover Name, Vorname / Bezeichnung: Ess(t)raum Catering GmbH Sitz / Wohnsitz: Hannover Register: Hannover, HRB 218416 909 IN 164/26 - 2 -: Über das Vermögen der Ess(t)raum Catering GmbH, Georgstraße 38, 30159 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 218416), vertr. d.: Peter Engelmeyer, Hannover, (Geschäftsführer), ist am 01.08.2026 um 08:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Ralf Götz, Hinüberstraße 4, 30175 Hannover, Tel.: 0511 1233268-0, Fax: 0511 1233268-20, Internet: www.bo-oelb.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 28.09.2026 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 27.10.2026, 10:30 Uhr, Saal 226, 2. Obergeschoss, Amtsgericht Hannover, Dienstgebäude Hamburger Allee 26, 30161 Hannover eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten. Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Hannover, 03.08.2026 Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: https://www.amtsgericht-hannover.niedersachsen.de/gericht/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-165325.html Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

August 4, 2026

Johanna Monka-Birkner (NLD) führt Radtour zu den Eisenbahnanlagen in Hannover, Treffpunkt Hannover Tourist Information, Ernst-August-Platz 8; Anmeldung bis 9. September 2026, Plätze begrenzt

Johanna Monka-Birkner (NLD) führt Radtour zu den Eisenbahnanlagen in Hannover, Treffpunkt Hannover Tourist Information, Ernst-August-Platz 8; Anmeldung bis 9. September 2026, Plätze begrenzt Radtour zu den Eisenbahnanlagen in Hannover | Nds. Landesamt für Denkmalpflege Radtour zu den Eisenbahnanlagen in Hannover Die Anlagen der Eisenbahn haben die Stadt Hannover seit Mitte des 19. Jahrhunderts städtebaulich geprägt. Der Bahnhof mit seinem Vorplatz wurde so geplant, dass er die neue Stadtmitte mit dem damals am Rand der Stadt liegenden Bahnanlagen verband. Die ab 1900 erforderliche Hochlegung der Gleise und der Bau der Güterumgehungsbahn prägen mit ihren charakteristischen Jugendstilbrücken die verschiedenen Stadtteile und lassen das Bauprogramm noch heute als ein Gesamtsystem erkennen und verstehen. Die Fahrradtour zu ausgewählten Bahnbauten mit Johanna Monka-Birkner (NLD) am Tag des offenen Denkmals beginnt beim Hauptbahnhof, führt zu verschiedenen Eisenbahnbrücken und findet ihren Abschluss am Ringlokschuppen (Stadtstr. ...

August 4, 2026

ADAC Stauprognose Deutschland; Rund 1.000 Autobahnbaustellen verschärfen Verzögerungen

ADAC Stauprognose Deutschland; Rund 1.000 Autobahnbaustellen verschärfen Verzögerungen ADAC Stauprognose: 7. bis 9. August ADAC Stauprognose: 7. bis 9. August Volle Autobahnen in alle Richtungen Am zweiten Augustwochenende müssen sich Autofahrerinnen und Autofahrer auf ein sehr hohes Verkehrsaufkommen einstellen. In Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland enden die Sommerferien, während sie in zahlreichen weiteren Bundesländern und vielen europäischen Nachbarstaaten noch andauern. Dadurch überlagern sich Hin- und Rückreiseverkehr. Dadurch sind gleichzeitig zahlreiche Urlauber auf der Hin- und Rückreise unterwegs. Staus auf den wichtigsten Fernstraßen sind nahezu unvermeidlich. ...

August 4, 2026

Vereine beantragen Erstausstellung von Spielberechtigungen digital über Handball360 in HVNB; erstmalig digital möglich

Vereine beantragen Erstausstellung von Spielberechtigungen digital über Handball360 in HVNB; erstmalig digital möglich Update zu Handball360: Erstausstellung von Spielberechtigungen jetzt möglich - Handballverband Niedersachsen-Bremen e.V. Update zu Handball360: Erstausstellung von Spielberechtigungen jetzt möglich Neue Funktion im Passwesen freigeschaltet. Handball360 wächst weiter: Ab sofort können Vereine die Erstausstellung von Spielberechtigungen vollständig digital über das neue Verbandsmanagement-System beantragen. Damit steht eine weitere zentrale Funktion für den Spielbetrieb zur Verfügung und das Passwesen wird für Vereine und Landesverbände deutlich vereinfacht. ...

August 3, 2026

Niedersächsische Landesmedienanstalt fördert journalistische Fortbildungen lokaler und regionaler Rundfunkveranstalter sowie Presseverlage in Niedersachsen; 80% Zuschuss, max 10.000 Euro

Niedersächsische Landesmedienanstalt fördert journalistische Fortbildungen lokaler und regionaler Rundfunkveranstalter sowie Presseverlage in Niedersachsen; 80% Zuschuss, max 10.000 Euro Schritt 1: Informieren - Bin ich förderfähig? HOW-TO FÖRDERANTRAG Schritt 1: Informieren - Bin ich förderfähig? Einen Antrag auf Förderung können nach den Vorgaben des Niedersächsischen Mediengesetzes (NMedienG) lokale und regionale Rundfunkveranstalter, Presseverlage sowie Anbieter rundfunkähnlicher Telemedien, die ihren Sitz in Niedersachsen haben, stellen. Veranstalter von Rundfunkprogrammen nach § 34 Satz 1 Nr. 11 NMedienG mit niedersächsischer Zulassung sind ebenfalls förderberechtigt. Dies kann auch auf Veranstalter zutreffen, deren Sitz nicht in Niedersachsen ist. Antragsberechtigt sind ausschließlich die Unternehmen, nicht die Mitarbeiterinnen selbst. Schritt 2: Informieren – Ist die Fortbildung förderfähig? Stimmt das Format? Förderfähig sind überbetriebliche Kurse, Seminare und Workshops, die von externen Dienstleistern veranstaltet werden oder Inhouse-Trainings. Sowohl Präsenz- als auch Online- Veranstaltungen sind möglich. Stimmt der Inhalt? Zentral ist, dass die Qualifizierungsmaßnahmen inhaltlich erkennbar auf eine Stärkung journalistischer Kompetenzen ausgerichtet sind. Das sind beispielsweise Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, die die journalistische Qualität und Sorgfalt stärken, Vielfalt und Strategien gegen Desinformation fördern, Arbeitsprozesse und Qualitätssicherung verbessern sowie Finanzierung, Publikumskommunikation, Vernetzung und den Einsatz digitaler Werkzeuge weiterentwickeln. Nicht förderfähig sind individuelles Coaching oder Angebote zu Marketing und Vertrieb. Hinweis: Die NLM bezuschusst förderfähige Vorhaben mit bis zu 80 Prozent, maximal bis zu einer Höhe von 10.000 Euro. Ein Antrag auf Zuwendung sollte den Betrag von 1.000 Euro nicht unterschreiten. Schritt 3: Vorbereiten – Habe ich alle Unterlagen? Antragsformular verwendet Maßnahmenbeschreibung, Zeitraum, Teilnehmerinnen und Finanzierung aufgeführt ggf. Nachweis zur Berechtigung zum Vorsteuerabzug hinzugefügt De-minimis-Erklärung unterschrieben Schritt 4: Einreichen und unterschreiben Den vollständigen Antrag inklusive aller Unterlagen senden Sie bitte per E-Mail an: antrag-QJ@nlm.de. Zusätzlich muss der Antrag im Original unterschrieben bis zum 6. Oktober 2026, 12:00 Uhr, bei der NLM eingehen: Niedersächsische Landesmedienanstalt, Seelhorststraße 18, 30175 Hannover

August 3, 2026

NRV organisiert Hockey-Rugby Jugendspiele 2026 in Hannover 78; Filmteam begleitet und dokumentiert das Event

NRV organisiert Hockey-Rugby Jugendspiele 2026 in Hannover 78; Filmteam begleitet und dokumentiert das Event Hockey-Rugby Jugendspiele 2026 | NRV Jugend Spielbetrieb Events Feriencamps Ausbildung NRJ Jobs Schiedsrichter Kursangebote-SNRV Ansetzungen Lizenzen Abrechnung Aug. 2026 | Jugend 📅 Datum: 11. September 2026 🕒 Uhrzeit: 14:00 bis 17:30 Uhr 📍 Ort: Hannover 78 Altersklasse: U8 bis U10 (Grundschulalter) Sei dabei und entdecke Hockey und Rugby an einem Tag Du bist im Grundschulalter und hast Lust auf Bewegung, spannende Herausforderungen und jede Menge Spaß? Dann komm zu den Hockey-Rugby Jugendspielen 2026 bei Hannover 78. ...

August 3, 2026