Hamburger Fußballverband veröffentlicht U9-Gruppeneinteilung Herbst 2026/2027 in Hamburg; umfangreiche Namenskorrekturen der Clubs

Hamburger Fußballverband veröffentlicht U9-Gruppeneinteilung Herbst 2026/2027 in Hamburg; umfangreiche Namenskorrekturen der Clubs 26-08-03 Veröffentlichung Einteilung Herbst.xlsx GRUPPENEINTEILUNG DER F-JUNIOREN Herbst 2026/2027 U9-Gruppe A U9-Gruppe B Alstertal-Langenhorn 1.F-Jun. (A1) Blankenese 1.F-Jun. (A1) Altona 93 1.F-Jun. (A1) Cosmos Wedel 2.F-Jun. (A2) Bergstedt 1.F-Jun. (A1) heißt richtig: Egenbüttel 1.F-Jun. (A1) Condor 1.F-Jun. (A1) heißt richtig: Egenbüttel 3.F-Jun. (A2) (vorher U9-Gr. A) Cosmos Wedel 1.F-Jun. (A1) Halstenbek-Rellingen 2.F-Jun. (A2) Eimsbüttel 1.F-Jun. (A1) heißt richtig: Halstenbeker TS 1.F-Jun. (A1) Einigkeit 1.F-Jun. (A1) Heidgraben 1.F-Jun. (A1) Eintracht Norderstedt 1.F-Jun. (A1) Hemdingen-Bilsen 1.F-Jun. (A1) Eintracht Norderstedt 3.F-Jun. (A3) Holm 1.F-Jun. (A1) Escheburg/Börnsen 1.F-Jun. (A1) SG Holsatia im EMTV 1.F-Jun. (A1) FC Veddel United 2.F-Jun. (A2) Lieth 1.F-Jun. (A1) Harburger SC 1.F-Jun. (A1) Nienstedten 2.F-Jun. (A2) Harburger Türk-Sport 1.F-Jun. (A1) Rantzau 1.F-Jun. (A1) HSV 1.F-Jun. (A1) Rasensport Uetersen 1.F-Jun. (A1) Niendorf 1.F-Jun. (A1) Rissen 1.F-Jun. (A1) Nienstedten 1.F-Jun. (A1) Rugenbergen 1.F-Jun. (A1) Oststeinbek 1.F-Jun. (A1) Sparrieshoop 1.F-Jun. (A1) St. Pauli 1.F-Jun. (A1) TuS Holstein 1.F-Jun. (A1) Süderelbe 1.F-Jun. (A1) Union Tornesch 1.F-Jun. (A1) Victoria 1.F-Jun. (A1) Union Tornesch 2.F-Jun. (A2) Victoria 2.F-Jun. (A2) VfL Pinneberg 1.F-Jun. (A1) Vorw. Wacker 1.F-Jun. (A1) Vorw. Wacker 2.F-Jun. (A2) Vorw. Wacker 4.F-Jun. (A3) Walddörfer 1.F-Jun. (A1) ...

August 6, 2026

147 niedersächsische Kommunen erhöhen Grundsteuer-B-Hebesatz 2026; Wahljahresbedingte Zurückhaltung erwartet 2027 mehr Erhöhungen

147 niedersächsische Kommunen erhöhen Grundsteuer-B-Hebesatz 2026; Wahljahresbedingte Zurückhaltung erwartet 2027 mehr Erhöhungen Grundsteuer B in Niedersachsen: Mehr als 15 Prozent der Kommunen haben 2026 den Hebesatz angehoben Grundsteuer B in Niedersachsen: Mehr als 15 Prozent der Kommunen haben 2026 den Hebesatz angehoben Kommunalwahl verschafft vielerorts kurze Atempause Laut einer aktuellen Erhebung des Bundes der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen haben im Jahr 2026 insgesamt 147 der 941 niedersächsischen Kommunen (15,6%) ihren Grundsteuer-B-Hebesatz angehoben. Das sind deutlich weniger Kommunen als im Vorjahr, in dem rund ein Drittel der Städte und Gemeinden die Grundsteuer B erhöht hatte. BdSt-Vorstand Jan Vermöhlen führt die diesjährige Zurückhaltung auf die anstehenden Kommunalwahlen zurück: ...

August 6, 2026

H.L. (1960) Hauptverhandlung wegen schweren sexuellen Missbrauchs an Kindern in Walsrode; 8 Fälle im familiären Umfeld

H.L. (1960) Hauptverhandlung wegen schweren sexuellen Missbrauchs an Kindern in Walsrode; 8 Fälle im familiären Umfeld Pressemitteilung vom 10. August bis zum 14. August 2026 | Landgericht Verden Pressemitteilung vom 10. August bis zum 14. August 2026 Kurzfristige Änderungen durch die Kammern bleiben vorbehalten Montag, den 10. August 2026 Um 09:15 Uhr verhandelt die 4. große Strafkammer als allgemeine Strafkammer die Hauptverhandlung gegen den am Hauptverhandlungstag 31-jährigen T.G. (1995) wegen Verbrechens nach § 30a BtMG (Az. 4 KLs 1 ...

August 4, 2026

Veteranen-Club Soltau spendet 2.000 Euro an das Hospizhaus Heidekreis; Spende unterstützt Mobilisationsstuhl für Hospizgäste, Beitrag zur Pflege

Veteranen-Club Soltau spendet 2.000 Euro an das Hospizhaus Heidekreis; Spende unterstützt Mobilisationsstuhl für Hospizgäste, Beitrag zur Pflege Der Veteranen-Club Soltau spendet 2.000 Euro an das Hospizhaus Heidekreis Der Veteranen-Club Soltau spendet 2.000 Euro an das Hospizhaus Heidekreis Der Veteranen-Club Soltau hat das Hospizhaus Heidekreis mit einer Spende in Höhe von 2.000 Euro unterstützt. Mit der finanziellen Zuwendung möchte der Verein die wertvolle Arbeit des Hospizes würdigen und einen Beitrag zur Begleitung schwerstkranker Menschen sowie ihrer Angehörigen leisten. Der erste Vorsitzende, Dirk Ebersbach überreichte den Spendenscheck symbolisch an Einrichtungsleitung Dörthe Gallus. Die Spende wird Teil der Anschaffungssumme eines hochfunktionalen Mobilisationsstuhls für die Gäste des Hospizes, der Liege-, Sitz,- und sogar eine Stehposition möglich macht. ...

August 3, 2026

Radio Nienburg Mittelweser GmbH Insolvenzverfahren eröffnet durch Gericht Syke am 01.08.2026; Gläubiger melden Forderungen bis 19.10.2026 beim Insolvenzverwalter

Radio Nienburg Mittelweser GmbH Insolvenzverfahren eröffnet durch Gericht Syke am 01.08.2026; Gläubiger melden Forderungen bis 19.10.2026 beim Insolvenzverwalter Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 15 IN 115/26 Gericht: Syke Name, Vorname / Bezeichnung: Radio Nienburg Mittelweser GmbH Sitz / Wohnsitz: Nienburg (Weser) Register: Walsrode, HRB 203937 15 IN 115/26 : Über das Vermögen der Radio Nienburg Mittelweser GmbH, Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 3, 31582 Nienburg (Weser) (AG Walsrode, HRB 203937), vertr. d.: 1. Eduardo Gordillo, (Geschäftsführer), 2. Manuel Rasch, (Geschäftsführer), ist am 01.08.2026 um 10:19 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Berend Böhme, Otto-Lilienthal-Straße 16, 28199 Bremen, Tel.: 0421 / 515756-0, Fax: 0421 / 515756-10. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 19.10.2026 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 23.11.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: > Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, > Anträge über: * die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), * die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: * die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), * Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), * eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), * den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, * die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), * besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, * eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), * eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), * Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), * eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (19.10.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (23.11.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweise: > Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. > Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: > Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. > Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Syke - Insolvenzabteilung-, Dienstgebäude: Amtshof 2, 28857 Syke, Postanschrift: Amtshof 2, 28857 Syke; Postfach 11 65, 28845 Syke einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Syke, 03.08.2026

August 3, 2026

Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung Antworten zu offenen Themenanforderungen 5. Sitzung Berlin; Breitband 3 Mrd. € Auszahlungen geplant

Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung Antworten zu offenen Themenanforderungen 5. Sitzung Berlin; Breitband 3 Mrd. € Auszahlungen geplant Anlagenkonvolut zum Protokoll der 5. Sitzung des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung Deutscher Bundestag Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung Titel: Anlagenkonvolut zum Prot okoll Anlagenkonvolut zum Protokoll der 5. Sitzung am 14. Juli 2025 Einziger Tagesordnungspunkt Anlage Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung 21. Wahlperiode Dem Ausschuss ist das vorliegende Dokument in nicht barrierefreier Form zugeleitet worden. ...

July 31, 2026

Volt Goslar startet Kommunalwahlkampf in Goslar; Zulassung erhalten

Volt Goslar startet Kommunalwahlkampf in Goslar; Zulassung erhalten Wahlprogramm für den Heidekreis Zurück Volt zur Kommunalwahl im Landkreis Goslar zugelassen 23 Jul 2026 Volt Goslar erreicht erforderliche Unterstützungsunterschriften 21 Jul 2026 Volt Hannover ist bereit für eine erfolgreiche Kommunalwahl 14 Jul 2026 Volt Goslar startet in den Kommunalwahlkampf 13 Jul 2026 Volt Hannover stellt Kommunalwahlprogramm vor 10 Jul 2026 Goslar hat Gründerpotenzial – jetzt müssen wir es besser sichtbar machen 4 Jun 2026 Weitere Neuigkeiten ...

July 27, 2026