Rail Staffing GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Heilbronn; Insolvenzverwalter bestellt: Marcus Egner

Rail Staffing GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Heilbronn; Insolvenzverwalter bestellt: Marcus Egner Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 2 IN 734/26 Gericht: Heilbronn Name, Vorname / Bezeichnung: Rail Staffing GmbH Sitz / Wohnsitz: Heilbronn Register: Stuttgart, HRB 795890 2 IN 734/26 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Rail Staffing GmbH, Wartbergstraße 8/1, 74076 Heilbronn, vertreten durch den Geschäftsführer Andre Antic Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 795890 - Schuldnerin - 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.08.2026 um 09.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. jur. Marcus Egner Moltkestraße 40, 74072 Heilbronn Telefon: 07131 60990 Telefax: 07131 609962 Email: insolvenz@haus-des-rechts.de 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 28.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 07.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. 4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Montag, 26.10.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 7, EG, Rollwagstraße 10/1, 74072 Heilbronn Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 5. Prüfungstermin wird anberaumt auf Montag, 26.10.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 7, EG, Rollwagstraße 10/1, 74072 Heilbronn Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Heilbronn Knorrstraße 1 74074 Heilbronn einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 01.08.2026

August 3, 2026

MobiData BW Bikesharing-Datensatz Baden-Württemberg; Offen zugänglich via GBFS-Feeds GraphQL-Queries möglich

MobiData BW Bikesharing-Datensatz Baden-Württemberg; Offen zugänglich via GBFS-Feeds GraphQL-Queries möglich Gebündelte Daten Bikesharing Baden-Württemberg - Datensatz - MobiData BW® Dieses Datenprofil bündelt Daten zu Standorten der Stationen , zu verfügbaren Leihfahrrädern an den Stationen sowie zu free-floating Fahrrädern von verschiedenen Bikesharing-Angeboten in Baden-Württemberg, der Schweiz und Frankreich (Region Grand Est). Es handelt sich jeweils um dynamische Daten. Detaillierte Informationen zum Datenprofil finden Sie im dazugehörigen Factsheet Datenprofil Sharing Mobility . Für Kommunen und Infrastrukturbetreiber gelten die Datenbereitstellungspflichten der Delegierten Verordnung (EU) 2024 ...

August 2, 2026

Bikesharingdaten Baden-Württemberg veröffentlicht offene GBFS-Feeds; GraphQL und CSV-Abfragen verfügbar

Bikesharingdaten Baden-Württemberg veröffentlicht offene GBFS-Feeds; GraphQL und CSV-Abfragen verfügbar Gebündelte Daten Bikesharing Baden-Württemberg - Datensatz - MobiData BW® Dieses Datenprofil bündelt Daten zu Standorten der Stationen , zu verfügbaren Leihfahrrädern an den Stationen sowie zu free-floating Fahrrädern von verschiedenen Bikesharing-Angeboten in Baden-Württemberg, der Schweiz und Frankreich (Region Grand Est). Es handelt sich jeweils um dynamische Daten. Detaillierte Informationen zum Datenprofil finden Sie im dazugehörigen Factsheet Datenprofil Sharing Mobility . Für Kommunen und Infrastrukturbetreiber gelten die Datenbereitstellungspflichten der Delegierten Verordnung (EU) 2024 ...

August 2, 2026

Datensatz MobiData BW – Bikesharingdaten in Baden-Württemberg, Schweiz, Frankreich (Grand Est); Offenes GBFS-Feeds und GraphQL-Zugriff

Datensatz MobiData BW – Bikesharingdaten in Baden-Württemberg, Schweiz, Frankreich (Grand Est); Offenes GBFS-Feeds und GraphQL-Zugriff Gebündelte Daten Bikesharing Baden-Württemberg - Datensatz - MobiData BW® Dieses Datenprofil bündelt Daten zu Standorten der Stationen , zu verfügbaren Leihfahrrädern an den Stationen sowie zu free-floating Fahrrädern von verschiedenen Bikesharing-Angeboten in Baden-Württemberg, der Schweiz und Frankreich (Region Grand Est). Es handelt sich jeweils um dynamische Daten. Detaillierte Informationen zum Datenprofil finden Sie im dazugehörigen Factsheet Datenprofil Sharing Mobility . ...

August 2, 2026

Offene Bikesharingdaten Baden-Württemberg, Schweiz, Frankreich; Zugriff via GBFS-Feeds

Offene Bikesharingdaten Baden-Württemberg, Schweiz, Frankreich; Zugriff via GBFS-Feeds Gebündelte Daten Bikesharing Baden-Württemberg - Datensatz - MobiData BW® Dieses Datenprofil bündelt Daten zu Standorten der Stationen , zu verfügbaren Leihfahrrädern an den Stationen sowie zu free-floating Fahrrädern von verschiedenen Bikesharing-Angeboten in Baden-Württemberg, der Schweiz und Frankreich (Region Grand Est). Es handelt sich jeweils um dynamische Daten. Detaillierte Informationen zum Datenprofil finden Sie im dazugehörigen Factsheet Datenprofil Sharing Mobility . Für Kommunen und Infrastrukturbetreiber gelten die Datenbereitstellungspflichten der Delegierten Verordnung (EU) 2024 ...

August 2, 2026

Offene Bikesharingdaten Baden-Württemberg; via GBFS-Feeds, GraphQL, CSV offen zugänglich

Offene Bikesharingdaten Baden-Württemberg; via GBFS-Feeds, GraphQL, CSV offen zugänglich Gebündelte Daten Bikesharing Baden-Württemberg - Datensatz - MobiData BW® Dieses Datenprofil bündelt Daten zu Standorten der Stationen , zu verfügbaren Leihfahrrädern an den Stationen sowie zu free-floating Fahrrädern von verschiedenen Bikesharing-Angeboten in Baden-Württemberg, der Schweiz und Frankreich (Region Grand Est). Es handelt sich jeweils um dynamische Daten. Detaillierte Informationen zum Datenprofil finden Sie im dazugehörigen Factsheet Datenprofil Sharing Mobility . Für Kommunen und Infrastrukturbetreiber gelten die Datenbereitstellungspflichten der Delegierten Verordnung (EU) 2024 ...

August 2, 2026

Datenprofil Bikesharing Baden-Württemberg bündelt Stationen, Leihfahrräder und Free-Floating-Fahrräder in Baden-Württemberg, Schweiz und Frankreich (Grand Est); offene Daten via GBFS-Feeds

Datenprofil Bikesharing Baden-Württemberg bündelt Stationen, Leihfahrräder und Free-Floating-Fahrräder in Baden-Württemberg, Schweiz und Frankreich (Grand Est); offene Daten via GBFS-Feeds Gebündelte Daten Bikesharing Baden-Württemberg - Datensatz - MobiData BW® Dieses Datenprofil bündelt Daten zu Standorten der Stationen , zu verfügbaren Leihfahrrädern an den Stationen sowie zu free-floating Fahrrädern von verschiedenen Bikesharing-Angeboten in Baden-Württemberg, der Schweiz und Frankreich (Region Grand Est). Es handelt sich jeweils um dynamische Daten. Detaillierte Informationen zum Datenprofil finden Sie im dazugehörigen Factsheet Datenprofil Sharing Mobility . ...

August 1, 2026

MobiData BW bündelt Bikesharing-Daten Baden-Württemberg, Schweiz und Frankreich (Grand Est); offen verfügbar via GBFS-Feeds

MobiData BW bündelt Bikesharing-Daten Baden-Württemberg, Schweiz und Frankreich (Grand Est); offen verfügbar via GBFS-Feeds Gebündelte Daten Bikesharing Baden-Württemberg - Datensatz - MobiData BW® Dieses Datenprofil bündelt Daten zu Standorten der Stationen , zu verfügbaren Leihfahrrädern an den Stationen sowie zu free-floating Fahrrädern von verschiedenen Bikesharing-Angeboten in Baden-Württemberg, der Schweiz und Frankreich (Region Grand Est). Es handelt sich jeweils um dynamische Daten. Detaillierte Informationen zum Datenprofil finden Sie im dazugehörigen Factsheet Datenprofil Sharing Mobility . ...

August 1, 2026

Datenanbieter Bikesharing Baden-Württemberg; Offenes Dataset in Auskunftssysteme integrierbar

Datenanbieter Bikesharing Baden-Württemberg; Offenes Dataset in Auskunftssysteme integrierbar Gebündelte Daten Bikesharing Baden-Württemberg - Datensatz - MobiData BW® Dieses Datenprofil bündelt Daten zu Standorten der Stationen , zu verfügbaren Leihfahrrädern an den Stationen sowie zu free-floating Fahrrädern von verschiedenen Bikesharing-Angeboten in Baden-Württemberg, der Schweiz und Frankreich (Region Grand Est). Es handelt sich jeweils um dynamische Daten. Detaillierte Informationen zum Datenprofil finden Sie im dazugehörigen Factsheet Datenprofil Sharing Mobility . Für Kommunen und Infrastrukturbetreiber gelten die Datenbereitstellungspflichten der Delegierten Verordnung (EU) 2024 ...

August 1, 2026

Martin Horn gewinnt OB-Wahl in Freiburg 2026; absolute Mehrheit im ersten Wahlgang

Martin Horn gewinnt OB-Wahl in Freiburg 2026; absolute Mehrheit im ersten Wahlgang OB-WAHL 2026 Ergebnisse und Analysen Inhaltsverzeichnis Kurz gefasst … 3 Ergebnisse in Freiburg 4 Politische Rahmenbedingungen 4 Wahlberechtigte und Wahlbeteiligung 4 Kandidat*innen 5 Freiburger Stadtbezirke 6 Wahlbeteiligung 6 Kandidat*innen 8 Wahlorganisation 14 Gesetzliche Fristen 14 Wahlbezirke 14 Wahl im Wahllokal 15 Briefwahlbeantragung 15 Wahlhelfende 16 Historie der OB-Wahlen 17 3 Kurz gefasst … Die OB-Wahl) 2026 brachte ein eindeutiges Ergebnis. Der Amtsinhaber Martin Horn, der 2018 überra- schend in zwei Wahlgängen gegen den damaligen Amtsinhaber Dr. Dieter Salomon gewonnen hatte, konnte dieses Mal bereits im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der Stimmen erringen, sodass keine Stichwahl erforderlich wurde. Dass OB-Wahlen Persönlichkeitswahlen sind wurde einmal mehr deutlich: Die Herausforderin Monika Stein, wie bereits 2018 die einzige Frau im Bewer- ber*innenfeld, wurde zwar von der Hälfte des Ge- meinderats unterstützt, errang aber nur ein Viertel der Stimmen. Der Wahlsieger Horn hatte dagegen nur ein Fünftel des Gemeinderats im Rücken. Der positive Trend bei der Wahlbeteiligung setzte sich auch bei der OB-Wahl fort. Im Vergleich der ba- den-württembergischen Großstädte liegt die Freibur- ger OB-Wahlbeteiligung aktuell sogar an der Spitze. Der Wahlsieger erreichte in allen Stadtbezirken mehr als 40 % Stimmenanteil. Seine besten Ergebnisse mit jeweils deutlich über 60 % wurden in den Ortschaften am Tuniberg, in Lehen und Hochdorf vermeldet. Horns Herausforderin Monika Stein konnte dagegen nur in den Stadtbezirken Vauban und Altstadt-Ring die meisten Stimmen einfahren. Insbesondere in den Tuniberg-Gemeinden fielen ihre Ergebnisse gering aus. Aus organisatorischer Sicht lief alles reibungslos, ob- wohl die Vorbereitung der OB-Wahl in die heiße Phase der Landtagswahl fiel und bei der Briefwahl und der Zahl der Unterstützungsunterschriften für die Kandidierenden neue OB-Wahl-Rekorde erreicht wurden. ...

August 1, 2026