MobiData BW bündelt Bikesharing-Daten Baden-Württemberg; offen via GBFS-Feeds

MobiData BW bündelt Bikesharing-Daten Baden-Württemberg; offen via GBFS-Feeds Gebündelte Daten Bikesharing Baden-Württemberg - Datensatz - MobiData BW® Dieses Datenprofil bündelt Daten zu Standorten der Stationen , zu verfügbaren Leihfahrrädern an den Stationen sowie zu free-floating Fahrrädern von verschiedenen Bikesharing-Angeboten in Baden-Württemberg, der Schweiz und Frankreich (Region Grand Est). Es handelt sich jeweils um dynamische Daten. Detaillierte Informationen zum Datenprofil finden Sie im dazugehörigen Factsheet Datenprofil Sharing Mobility . Für Kommunen und Infrastrukturbetreiber gelten die Datenbereitstellungspflichten der Delegierten Verordnung (EU) 2024 ...

August 3, 2026

MobiData BW veröffentlicht Bikesharingdaten Baden-Württemberg; Offene GBFS-Feeds ermöglichen grenzüberschreitende Nutzung.

MobiData BW veröffentlicht Bikesharingdaten Baden-Württemberg; Offene GBFS-Feeds ermöglichen grenzüberschreitende Nutzung. Gebündelte Daten Bikesharing Baden-Württemberg - Datensatz - MobiData BW® Dieses Datenprofil bündelt Daten zu Standorten der Stationen , zu verfügbaren Leihfahrrädern an den Stationen sowie zu free-floating Fahrrädern von verschiedenen Bikesharing-Angeboten in Baden-Württemberg, der Schweiz und Frankreich (Region Grand Est). Es handelt sich jeweils um dynamische Daten. Detaillierte Informationen zum Datenprofil finden Sie im dazugehörigen Factsheet Datenprofil Sharing Mobility . Für Kommunen und Infrastrukturbetreiber gelten die Datenbereitstellungspflichten der Delegierten Verordnung (EU) 2024 ...

August 3, 2026

Datenanbieter Bikesharing Baden-Württemberg; offen via GBFS-Feeds

Datenanbieter Bikesharing Baden-Württemberg; offen via GBFS-Feeds Gebündelte Daten Bikesharing Baden-Württemberg - Datensatz - MobiData BW® Dieses Datenprofil bündelt Daten zu Standorten der Stationen , zu verfügbaren Leihfahrrädern an den Stationen sowie zu free-floating Fahrrädern von verschiedenen Bikesharing-Angeboten in Baden-Württemberg, der Schweiz und Frankreich (Region Grand Est). Es handelt sich jeweils um dynamische Daten. Detaillierte Informationen zum Datenprofil finden Sie im dazugehörigen Factsheet Datenprofil Sharing Mobility . Für Kommunen und Infrastrukturbetreiber gelten die Datenbereitstellungspflichten der Delegierten Verordnung (EU) 2024 ...

August 3, 2026

Excellent Fahrschulen GmbH Insolvenzverfahren Heilbronn; Insolvenzverwalter Marcus Egner bestellt

Excellent Fahrschulen GmbH Insolvenzverfahren Heilbronn; Insolvenzverwalter Marcus Egner bestellt Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 1 IN 752/26 Gericht: Heilbronn Name, Vorname / Bezeichnung: Excellent Fahrschulen GmbH Sitz / Wohnsitz: Heilbronn Register: Stuttgart, HRB 785550 1 IN 752/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Excellent Fahrschulen GmbH, Stuttgarter Str. 5, 74072 Heilbronn, vertreten durch den Geschäftsführer Faruk Arslan Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 785550 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Fichter & Kollegen, Bahnhofstraße 7, 74072 Heilbronn, Gz.: 137/26 F20 md Geschäftszweig/Beschäftigung: Fahrschule | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.08.2026 um 12.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. jur. Marcus Egner Moltkestraße 40, 74072 Heilbronn Telefon: 07131 60990 Telefax: 07131 609962 Email: insolvenz@haus-des-rechts.de 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 14.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 26.10.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik “Bürger” entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur. Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 12.10.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 28.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Heilbronn Knorrstraße 1 74074 Heilbronn einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 01.08.2026

August 3, 2026

MEXXs Getränkeservice GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Niedernhall; Eigenverwaltung angeordnet

MEXXs Getränkeservice GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Niedernhall; Eigenverwaltung angeordnet Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 6 IN 682/26 Gericht: Heilbronn Name, Vorname / Bezeichnung: MEXXs Getränkeservice GmbH Sitz / Wohnsitz: Niedernhall Register: Stuttgart, HRB 590584 6 IN 682/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. MEXXs Getränkeservice GmbH, Salzstraße 9, 74676 Niedernhall, vertreten durch die Geschäftsführer Thomas Plenefisch und Margit Stahl Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 590584 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Constantin Dzubiella, Panoramaweg 29, 72658 Bempflingen, Gz.: 0313/26-DZ Geschäftszweig/Beschäftigung: Getränkehandel | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.08.2026 um 15.00 Uhr eröffnet. 2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet. 3. Zum Sachwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dipl.-Kfm Erion Metoja Am Spitalbach 8, 74523 Schwäbisch Hall Telefon: 0791 9468818 Telefax: 0791 9468819 Email: Schwaebischhall@eisner-rechtsanwaelte.com 4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 14.09.2026 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Sachwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Sachwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Sachwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 28.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. 5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Montag, 28.09.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 7, EG, Rollwagstraße 10/1, 74072 Heilbronn 6. Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt gem. § 5 Abs. 2 InsO im schriftlichen Verfahren. Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 26.10.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik “Bürger” entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 8. Ein Gläubigerausschuss wird eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern |Herr Steven Schiemann Engweg 12, 74676 Niedernhall |Herbsthäuser Brauerei Wunderlich KG Alte Kaiserstr. 28, 97980 Bad Mergentheim |Volksbank Möckmühl eG Seckachtorgasse 11, 74219 Möckmühl 9. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 10. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Heilbronn Knorrstraße 1 74074 Heilbronn einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 01.08.2026

August 3, 2026

Fraunhofer SIT Darmstadt researchers develop real-time deepfake detector for videoconferences; on-device real-time analysis, data remains local and private

Fraunhofer SIT Darmstadt researchers develop real-time deepfake detector for videoconferences; on-device real-time analysis, data remains local and private When the fake boss calls August 3, 2026 Page 1 | 3 Research News — When the Fake Boss Calls: A Real-Time Warning System for Fake Videoconferences Criminals use deepfakes for fraud and identity theft—even in situations where people have come to trust their eyes and ears. Corporate videocon- ferences are increasingly becoming a target for illegal activities. Fraunhofer researchers are working to detect attempted fraud in real time. Videoconferencing facilitates communication between different locations while still allowing people to look each other in the eye. However, more and more often we have to question whether the other person’s eyes are real. This is because deepfake technologies are now ca- pable of falsifying voices and images in real time more realistically than ever. In 2025, the CFO of a company in Singapore was ensnared by a deepfake Zoom call in which all the partici- pants were AI-generated—including his boss. In the end, he got off lightly: The authorities were later able to recover the roughly 500,000 U.S. dollars he had transferred. The Cyber Security Agency (CSA) in Singapore alone has recorded a massive increase in video fraud cases like this in the first quarter of 2026. The country saw over 1,200 cases in January alone. That number was 43 in the same month of the previous year. However, the problem is global. After analyzing over one billion cases worldwide, the 2026 Entrust Identity Fraud Re- port concludes: “Identity fraud is no longer a crime of opportunity. It has now become indus- trialized, globally organized and commercially optimized.” This is cause enough for Fraunho- fer researchers such as Martin Steinebach to work intensively on this issue. Steinebach heads the Media Security and IT Forensics department at the Fraunhofer Institute for Secure Infor- mation Technology SIT in Darmstadt. “Videoconferences represent a special challenge for deepfake detection,” says the expert. “Image and sound quality fluctuate with variations in the network. Because the data streams are compressed, those specific image artifacts often used by earlier detection methods to identify deepfakes are lost.” The challenge is further exacerbated by automatic blur filters, variations in lighting as well as noise and movement in the background. A detector cannot be allowed to produce false positives for these normal videoconferencing effects. A local solution for real-time detection In an ATHENE research project, Steinebach and his team of experts at Fraunhofer SIT and at the Fraunhofer Heilbronn Research and Innovation Center (HNFIZ) for Cybersecurity have de- veloped a solution combining video and audio deepfake detection. The AI-based software is designed to continuously inform participants in security-critical video calls of the likelihood of ...

August 3, 2026

Fraunhofer SIT researchers develop real-time warning system for fake videoconferences in Darmstadt; Local processing, data stays on device

Fraunhofer SIT researchers develop real-time warning system for fake videoconferences in Darmstadt; Local processing, data stays on device When the Fake Boss Calls: A Real-Time Warning System for Fake Videoconferences Deepfakes When the Fake Boss Calls: A Real-Time Warning System for Fake Videoconferences Research News August 03, 2026 Criminals use deepfakes for fraud and identity theft—even in situations where people have come to trust their eyes and ears. Corporate videoconferences are increasingly becoming a target for illegal activities. Fraunhofer researchers are working to detect attempted fraud in real time. ...

August 3, 2026

Fraunhofer SIT Darmstadt; Echtzeit-Warnsystem gegen Deepfake-Videokonferenzen entwickelt; Lokal, datenschutzkonform, kein Server nötig

Fraunhofer SIT Darmstadt; Echtzeit-Warnsystem gegen Deepfake-Videokonferenzen entwickelt; Lokal, datenschutzkonform, kein Server nötig Wenn der Fake-Chef anruft: Echtzeit-Warnsystem gegen gefälschte Videokonferenzen August 2026 Seite 1 | 3 Forschung Kompakt — Deepfakes Wenn der Fake-Chef anruft: Echtzeit-Warnsystem gegen gefälschte Videokonferenzen Deepfakes dienen Betrug und Identitätsdiebstahl – selbst dort, wo der Mensch seinen Augen und Ohren im Allgemeinen traut: Videokonferenzen in Unternehmen geraten zunehmend ins Visier von Kriminellen. Fraunhofer- Forschende arbeiten daran, Betrugsversuche in Echtzeit zu erkennen. Videokonferenzen erleichtern die Kommunikation über Standorte hinweg und ermöglichen es trotzdem, sich in die Augen zu schauen. Doch immer öfter darf man zweifeln, ob die Augen des Gegenübers echt sind. Denn Deepfake-Technologien können heute Stimmen und Bilder in Echtzeit so realistisch wie noch nie fälschen. Opfer eines solchen Deepfake-Zoomcalls, bei dem alle Teilnehmendem – inklusive seinem Chef – KI-generiert waren, wurde der Finanzdi- rektor eines Unternehmens in Singapur 2025. Er kam mit einem Schrecken davon: Die Behör- den konnten den von ihm überwiesenen Betrag von knapp 500 000 US-Dollar später sichern. Allein in Singapur verzeichnete die dortige Cyber Security Agency (CSA) im ersten Quartal 2026 einen riesigen Anstieg solcher Videobetrugsfälle. So gab es dort nur im Januar über 1200 Fälle. Im Vorjahresmonat waren es 43. Doch das Problem ist global. Nach Prüfung von über einer Milliarde Fälle weltweit resümiert der Entrust Identity Fraud Report 2026: »Identi- tätsbetrug ist nicht mehr opportunistisch, sondern inzwischen industrialisiert, global organi- siert und kommerziell optimiert.« Grund genug für Fraunhofer-Forschende wie Prof. Martin Steinebach, Chef-IT-Forensiker am Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie SIT in Darmstadt, mit Hochdruck an diesem Thema zu arbeiten. »Videokonferenzen sind für die Deepfake-Erkennung eine Herausforderung«, weiß der Ex- perte: »Die Bild- und Tonqualität schwankt, da die Netzqualität variiert. Weil die Datenströme komprimiert werden, gehen genau jene Bildfehler verloren, an denen frühere Erkennungsme- thoden Deepfakes oft festgemacht haben.« Hinzu kommen automatische Weichzeichnungs- filter, wechselnde Beleuchtung, Rauschen und Bewegungen im Hintergrund. Ein Detektor darf auf solche normalen Videokonferenz-Effekte nicht fälschlich reagieren. Lokale Lösung für Echtzeiterkennung Steinebach und sein Team aus Experten am Fraunhofer SIT und am Fraunhofer Heilbronn For- schungs- und Innovationszentrum (HNFIZ) für Cybersicherheit haben im Rahmen eines ATHENE-Forschungsprojekts eine Lösung entwickelt, die Video- und Audio-Deepfake-Erken- nung kombiniert. Die KI-basierte Software soll Teilnehmenden bei sicherheitskritischen Video- calls kontinuierlich Hinweise liefern, wie wahrscheinlich ein Deepfake ist. Die Warnung erfolgt visuell: »Wenn ein Gespräch im Augenblick viele Indikatoren aufweist, gibt das System eine ...

August 3, 2026

Mobidata BW Bikesharingdaten offen verfügbar in Baden-Württemberg, Schweiz und Frankreich, inklusive dynamischer Belegungs- und Verfügbarkeitsdaten; Offene GBFS-Feeds ermöglichen Kartennutzung

Mobidata BW Bikesharingdaten offen verfügbar in Baden-Württemberg, Schweiz und Frankreich, inklusive dynamischer Belegungs- und Verfügbarkeitsdaten; Offene GBFS-Feeds ermöglichen Kartennutzung Gebündelte Daten Bikesharing Baden-Württemberg - Datensatz - MobiData BW® Dieses Datenprofil bündelt Daten zu Standorten der Stationen , zu verfügbaren Leihfahrrädern an den Stationen sowie zu free-floating Fahrrädern von verschiedenen Bikesharing-Angeboten in Baden-Württemberg, der Schweiz und Frankreich (Region Grand Est). Es handelt sich jeweils um dynamische Daten. Detaillierte Informationen zum Datenprofil finden Sie im dazugehörigen Factsheet Datenprofil Sharing Mobility . ...

August 3, 2026

Fraunhofer SIT und HNFIZ entwickeln Echtzeit-Warnsystem gegen Deepfake-Videokonferenzen für Unternehmen Darmstadt; Lokal auf Laptop, keine Serverdatenübertragung, datenschutzkonform

Fraunhofer SIT und HNFIZ entwickeln Echtzeit-Warnsystem gegen Deepfake-Videokonferenzen für Unternehmen Darmstadt; Lokal auf Laptop, keine Serverdatenübertragung, datenschutzkonform Wenn der Fake-Chef anruft: Echtzeit-Warnsystem gegen gefälschte Videokonferenzen Deefakes Wenn der Fake-Chef anruft: Echtzeit-Warnsystem gegen gefälschte Videokonferenzen Forschung Kompakt August 2026 Deepfakes dienen Betrug und Identitätsdiebstahl – selbst dort, wo der Mensch seinen Augen und Ohren im Allgemeinen traut: Videokonferenzen in Unternehmen geraten zunehmend ins Visier von Kriminellen. Fraunhofer-Forschende arbeiten daran, Betrugsversuche in Echtzeit zu erkennen. Wenn der Fake-Chef anruft: Echtzeit-Warnsystem gegen gefälschte Videokonferenzen ...

August 3, 2026