Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR beteiligt sich an Klärschlammkooperation Poolgesellschaft mbH in Köln; 8,33% Minderheitsbeteiligung
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR beteiligt sich an Klärschlammkooperation Poolgesellschaft mbH in Köln; 8,33% Minderheitsbeteiligung Beschlussvorlage Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 1579/2026 Freigabedatum 16.06.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB Köln): StEB Köln als Gesellschafter in der Klärschlammkooperation Poolgesellschaft mbH Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln erklärt sich vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kommu- nalaufsicht damit einverstanden, dass sich die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB Köln) mit einem Gesellschafteranteil von 2.166 von 26.000, dies entspricht 8,33 %, an der Klärschlammkooperation Poolgesellschaft mbH (KKP) nach den Maßgaben dieser Vorlage beteiligen. Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichts- behörde oder das Registergericht sowie aus steuerlichen oder aus sonstigen Gründen Ände- rungen insbesondere des Gesellschaftsvertrages als notwendig oder zweckmäßig erweisen, erklärt sich der Rat mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses nicht verändert wird. Finanzausschuss 29.06.2026 Rat 02.07.2026 ...