Gemeinde Heist gewährt Zuschuss zu Benutzungsgebühren der Offenen Ganztagsschule, Grundschule Heist; 0 € bei Leistungsbezug, 50% Einkommenüberhang als Elternbeitrag
Gemeinde Heist gewährt Zuschuss zu Benutzungsgebühren der Offenen Ganztagsschule, Grundschule Heist; 0 € bei Leistungsbezug, 50% Einkommenüberhang als Elternbeitrag Seite 1 von 3 Richtlinie der Gemeinde Heist über die Bezuschussung von Benutzungsgebühren für die Offene Ganztagsschule an der Grundschule Heist § 1 Grundsätze (1) An der Grundschule Heist der Gemeinde Heist wird für die Grundschulkinder im Sinne von § 6 Absatz 5 SchulG ein Betreuungsangebot vorgehalten. Die Teilnahme ist freiwillig. (2) Die Gemeinde Heist gewährt einen Zuschuss zu den Benutzungsgebühren an der Grundschule Heist für Kinder, die diese Schule besuchen. ...