Kommunale Kernhaushalte in Hessen 2025 Schulden gestiegen; Plus 1,8 Mrd Euro gegenüber 2024

Kommunale Kernhaushalte in Hessen 2025 Schulden gestiegen; Plus 1,8 Mrd Euro gegenüber 2024 Schulden der kommunalen Kernhaushalte 2025 auf 18,5 Milliarden Euro gestiegen | Hessen Statistik Schulden der kommunalen Kernhaushalte 2025 auf 18,5 Milliarden Euro gestiegen Logo - Auf Facebook teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf X teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf LinkedIn teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf Xing teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster ...

August 11, 2026

Unternehmen melden 1.107 Insolvenzen in Hessen; Höchster Stand seit 2005

Unternehmen melden 1.107 Insolvenzen in Hessen; Höchster Stand seit 2005 Mehr als 1.000 Unternehmensinsolvenzen in Hessen im ersten Halbjahr 2026 | Hessen Statistik Mehr als 1.000 Unternehmensinsolvenzen in Hessen im ersten Halbjahr 2026 Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Hessen hat den höchsten Stand seit mehr als 20 Jahren erreicht. Gleichzeitig sanken die Verbraucherinsolvenzen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum leicht. Logo - Auf Facebook teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf X teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster ...

August 11, 2026

Irene Bege – langjährige Diözesanvorsitzende der Pfarrhaushälterinnen im Bistum Mainz; 1997: Pro ecclesia et pontifice.

Irene Bege – langjährige Diözesanvorsitzende der Pfarrhaushälterinnen im Bistum Mainz; 1997: Pro ecclesia et pontifice. Nachruf für Irene Bege | Frauenpastoral Bistum Mainz Frau Bege ist am 11. August 1936 in Westpreußen geboren und kam 1940 mit ihrer Familie nach Offenbach. Ihr erlernter Beruf war Krankenschwester. Im Jahr 1964 wurde sie dann von Herrn Pfarrer Robert Sturm als Pfarrhaushälterin eingestellt. Herr Pfarrer Sturm war zunächst Jugendseelsorger im Bistum Mainz und Frau Bege arbeitete in der Jugendarbeit mit. Dann kam der Wechsel in die Pfarrei St. Nazarius in Lorsch an der Bergstraße. Hier war das Berufsbild ein ganz anderes. Es wohnte der Kaplan im Haus, es gab viele Mitarbeiter ...

August 11, 2026

ja! Tiefkühlbeeren-Rückruf bei Aldi, Lidl und Netto in Deutschland; Noroviren in Bio-Beerenmischungen bundesweit nachgewiesen

ja! Tiefkühlbeeren-Rückruf bei Aldi, Lidl und Netto in Deutschland; Noroviren in Bio-Beerenmischungen bundesweit nachgewiesen Rückruf von Tiefkühlbeeren der Marke ja! sowie bei Aldi, Lidl und Netto | Verbraucherzentrale.de Rückruf von Tiefkühlbeeren der Marke ja! sowie bei Aldi, Lidl und Netto Mehrere Discounter rufen eine Vielzahl von Tiefkühlbeeren-Chargen wegen Noroviren zurück. Kürzlich hat die REWE Group Tiefkühlbeeren wegen Hepatitis-A-Viren zurückgerufen, im Mai Globus. Vom Verzehr wird dringend abgeraten. Die Verbraucherzentrale rät, Tiefkühlbeeren vor der Verwendung zu kochen. ...

August 11, 2026

RWE Nuclear GmbH meldete Ausfall zweier Ortsdosismessstellen im Kernkraftwerk Biblis; INES 0, keine Auswirkungen außerhalb der Anlage

RWE Nuclear GmbH meldete Ausfall zweier Ortsdosismessstellen im Kernkraftwerk Biblis; INES 0, keine Auswirkungen außerhalb der Anlage Meldepflichtiges Ereignis: Ausfall zweier Ortsdosismessstellen | Hessen Landwirtschaft 11.08.2026 Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat Meldepflichtiges Ereignis: Ausfall zweier Ortsdosismessstellen Die RWE Nuclear GmbH als Betreiber des Kernkraftwerkes Biblis hat dem Hessischen Landwirtschafts- und Umweltministerium als zuständiger Aufsichtsbehörde den Ausfall zweier Ortsdosismessstellen gemeldet. ...

August 11, 2026

Statistisches Amt Nord – Die Wanderungen in Hamburg 1. Quartal 2026

Statistisches Amt Nord – Die Wanderungen in Hamburg 1. Quartal 2026 A III 1 - vj 1/26 HH Herausgegeben am: 11. August 2026 STATISTISCHE BERICHTE Kennziffer: A III 1 - vj 1/26 HH Die Wanderungen in Hamburg Quartal 2026 Herausgegeben von: Lübeckertordamm 1 – 3 Telefon: E-Mail: E-Mail: Auskünfte: Internet: www.statistik-nord.de Auszugsweise Vervielfältigung und Verbreitung mit Quellenangabe gestattet. 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts – nichts vorhanden (genau Null) ··· Angabe fällt später an · Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten × Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll p vorläufiges Ergebnis r berichtigtes Ergebnis s geschätztes Ergebnis a. n. g. anderweitig nicht genannt u. dgl. und dergleichen ( ) Zahlenwert mit eingeschränkter Aussagefähigkeit / Zahlenwert nicht sicher genug 20099 Hamburg Impressum Statistische Berichte Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein – Anstalt des öffentlichen Rechts – Zeichenerklärung: Auskunft zu dieser Veröffentlichung: Sven Ohlsen 040 42831-1820 Sven.Ohlsen@statistik-nord.de Auskunftsdienst: info@statistik-nord.de 040 42831-1766 © Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, Hamburg 2026 Sofern in den Produkten auf das Vorhandensein von Copyrightrechten Dritter hingewiesen wird, sind die in deren Produkten ausgewiesenen Copyrightbestimmungen zu wahren. Alle übrigen Rechte bleiben vorbehalten. Statistikamt Nord 2 Statistischer Bericht A III 1 - vj 1/26 HH ...

August 11, 2026

Klinikpatienten berichten Notaufnahme in Dillenburg; Hygiene mangelhaft

Klinikpatienten berichten Notaufnahme in Dillenburg; Hygiene mangelhaft Erfahrungen mit Dill-Kliniken in Dillenburg, Hessen, 10.08.2026 Ich war gestern Abend in einer völlig überfüllten Notaufnahme wegen einer Verbrennung zweiten Grades an meiner Hand. Ich wurde sofort sehr nett von einer Krankenschwester versorgt und während meiner Wartezeit auf den Arzt wurde sich immer wieder nach meinem Befinden erkundigt, wie auch nach dem Befinden der anderen wartenden Patienten. Trotz der extremen Hektik aufgfund der vielen Patienten, wurde mir das Gefühl von Sicherheit vermittelt. Von allen drei Schwesten und dem Arzt wurde Ruhe und Freundlichkeit ausgestrahlt und dafür möchte ich mich nochmals herzlich bedanken! Das ist nicht selbstverständlich! ...

August 11, 2026

Deutschland im Bitkom DESI Index 2026 in öffentlicher Verwaltung; EU-weit Platz 22

Deutschland im Bitkom DESI Index 2026 in öffentlicher Verwaltung; EU-weit Platz 22 Bitkom DESI Index 2026: Deutschland bei öffentlicher Verwaltung auf Rang 22 unter den 27 EU-Ländern Die wichtigsten Entgelttabellen im öffentlichen Dienst Tauschtage: Die Umwandlung der Jahressonderzahlung in freie Tage nach dem TVöD Kommunaler Haushalt - Forderungen und Forderungsmanagement Umkleidezeit als Arbeitszeit im öffentlichen Dienst Sicherheit in unruhigen Zeiten Warum die betriebliche Altersversorgung heute so wichtig ist Betriebliche Altersversorgung: Warum Individualisierung so wichtig ist ...

August 10, 2026

MFL Mobility GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Friedberg (Hessen), Auf der Kaulbahn 5-9, 61200 Wölfersheim; Gläubigerforderungen bis 02.10.2026 anmelden

MFL Mobility GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Friedberg (Hessen), Auf der Kaulbahn 5-9, 61200 Wölfersheim; Gläubigerforderungen bis 02.10.2026 anmelden Veröffentlichungsdatum: 10.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 60 IN 61/26 Gericht: Friedberg (Hessen) Name, Vorname / Bezeichnung: MFL Mobility GmbH Sitz / Wohnsitz: Wölfersheim Register: Friedberg (Hessen), HRB 9211 60 IN 61/26 : Über das Vermögen der MFL Mobility GmbH, Auf der Kaulbahn 5-9, 61200 Wölfersheim (AG Friedberg (Hessen), HRB 9211), vertr. d.: Maximilian Kempen, Lindenstraße 24, 61209 Echzell, (Geschäftsführer), ist am 10.08.2026 um 11:55 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Fatma Kreft, c/o Prof. Schmidt, Grünewald & Partner mbB, Hahnstraße 68-70, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069-900192060, Fax: 069-900192089, E-Mail: Frankfurt@psgp-inso.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 02.10.2026 anzumelden; b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 23.10.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: " Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, " Anträge über: - die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (02.10.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (23.10.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Friedberg (Hessen), 10.08.2026

August 10, 2026

AOK Hessen bietet Forum für die Pflege in Hessen; Broschüre kostenlos versandt

AOK Hessen bietet Forum für die Pflege in Hessen; Broschüre kostenlos versandt AOK Hessen bietet Forum für die Pflege | Presse | AOK Hessen AOK Hessen bietet Forum für die Pflege Der Reformbedarf in der Pflegeversicherung ist immens. Daher hat die AOK Hessen Ende Mai 2026 ihr fünftes Gesundheitsforum unter dem Titel „Pflegereform – die Zeit drängt!“ durchgeführt. Viele wichtige Aspekte kamen dort auf den Tisch. Jetzt ist eine Broschüre erschienen, die den Tag rekapituliert. ...

August 10, 2026