24h Frankenwald erleben Kronach, Kulmbach, Hof; Über 40 Erlebnis-Highlights

24h Frankenwald erleben Kronach, Kulmbach, Hof; Über 40 Erlebnis-Highlights 24 h Frankenwald 2026 erleben: Vom Bier-Yoga zum Mini-Fotoshooting - Reisenews vom 05.08.2026 - Tambiente - Ihr Urlaubsmagazin 24 h Frankenwald 2026 erleben: Vom Bier-Yoga zum Mini-Fotoshooting Ein Artikel von Redaktion Tambiente Zuerst veröffentlicht am 05.08.2026 um 09:55 Uhr Bereit für das ultimative Region-Hopping? Am ersten September-Wochenende 2026 geht die Aktion „24 Stunden Frankenwald erleben” in die sechste Runde. Von Kronach über Kulmbach bis nach Hof erwarten Sie am 5. und 6. September über 40 exklusive Erlebnis-Highlights: sportlich, kreativ, kulinarisch, drinnen wie draußen und von früh bis spät. ...

August 3, 2026

ATMOS Vakuumpressen GmbH eröffnet Insolvenzverfahren Hof; Insolvenzverwalter Wittmann ernannt

ATMOS Vakuumpressen GmbH eröffnet Insolvenzverfahren Hof; Insolvenzverwalter Wittmann ernannt Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: IN 137/26 Gericht: Hof Name, Vorname / Bezeichnung: ATMOS Vakuumpressen GmbH Sitz / Wohnsitz: Hof Register: Hof, HRB 6435 IN 137/26 In dem Verfahren über den Antrag d. ATMOS Vakuumpressen GmbH, Meiselfelder Straße 13, 95030 Hof, vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Josef Katzer Registergericht: Amtsgericht Hof Registergericht Register-Nr.: HRB 6435 - Schuldnerin - Geschäftszweig/Beschäftigung: Maschinenbau, Vertrieb und Beratung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.08.2026 um 11.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Wittmann Florian Adolf-Kolping-Straße 1, 96317 Kronach Telefon: +49 (9261) 62200 Telefax: +49 (9261) 622020 Email: info@wittmann-rae.de 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 04.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 16.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 04.09.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 28.04.2026 beim Insolvenzgericht Hof eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hof Berliner Platz 1 95030 Hof einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Hof - Insolvenzgericht - 01.08.2026

August 3, 2026

A93 Anschlussstelle Bad Abbach Richtung München gesperrt; Umleitungen U80/U84 längere Wartezeiten erwartet

A93 Anschlussstelle Bad Abbach Richtung München gesperrt; Umleitungen U80/U84 längere Wartezeiten erwartet A93 AS Bad Abbach | Die Autobahn GmbH des Bundes Anschlussstelle Bad Abbach in Richtung München gesperrt von Montag, 3. August bis Donnerstag, 20. August 2026 Ab Montag, 3. August 2026 sind an der A 93-Anschlussstelle Bad Abbach die Ausfahrt aus Regensburg kommend und die Einfahrt in Richtung München gesperrt. Die Sperrung dauert voraussichtlich bis Donnerstag, 20. August 2026. ...

August 3, 2026

RE 3 & RB 30 Ersatzverkehr Dresden Hbf – Dresden-Plauen; bis 15.11.2026

RE 3 & RB 30 Ersatzverkehr Dresden Hbf – Dresden-Plauen; bis 15.11.2026 MRB Baustellenreport August 2026 - Aktuelle Meldungen - Mitteldeutsche Regiobahn Bleiben Sie informiert! In unserem monatlichen Baustellenreport geben wir einen Überblick über die aktuellen Baumaßnahmen der DB InfraGO und deren Auswirkungen auf die Fahrpläne der Mitteldeutschen Regiobahn. Hier erfahren Sie, welche Strecken betroffen sind und wo Schienenersatzverkehr eingerichtet wird. RB 45: Fehlende Echtzeitdaten in den Zügen aktuell stehen aufgrund einer Systemumstellung in unseren Fahrzeugen auf den Linien RE 3, RB 30 und RB 45 vorübergehend keine Echtzeitdaten zur Verfügung. ...

August 3, 2026

Volt Goslar Kurzwahlprogramm 2026 Landkreis Goslar; Mobile Arztpraxen und Telemedizin in ländlichen Regionen

Volt Goslar Kurzwahlprogramm 2026 Landkreis Goslar; Mobile Arztpraxen und Telemedizin in ländlichen Regionen Kurzwahlprogramm Landkreis Goslar 2026 K O M M U N A L W A H L 2 0 2 6 · L A N D K R E I S G O S L A R EUROPÄISCH DENKEN. LOKAL HANDELN. KURZWAHLPROGRAMM Unsere wichtigsten Ziele für den Landkreis Goslar – kompakt auf sechs Seiten. Politik mit den besten Lösungen aus Europa: konkret, pragmatisch und gemeinsam mit den Menschen vor Ort. ZUKUNFT MADE IN EUROPE Volt Goslar · Kurzwahlprogramm 2026 · Seite 1 ...

August 1, 2026

Länderbahn awarded interim contract for Munich–Prague route on Bavarian section, covering Regensburg–Schwandorf–Furth im Wald; 1.76m train-km/year, end 2031, two extensions

Länderbahn awarded interim contract for Munich–Prague route on Bavarian section, covering Regensburg–Schwandorf–Furth im Wald; 1.76m train-km/year, end 2031, two extensions Länderbahn awarded Munich–Prague interim contract once again Länderbahn awarded Munich–Prague interim contract once again The Bavarian Railway Company (BEG), which is responsible for planning, financing and commissioning regional rail passenger services (SPNV) in the Free State of Bavaria, has once again awarded the interim contract for the Munich–Prague route to Länderbahn. The tender covered rail services on the Bavarian section of the route Munich – Regensburg – Schwandorf – Furth im Wald. As a result, Länderbahn will continue operating the alex RE 25 service, including one early morning ...

July 31, 2026

Länderbahn erhält Übergangsvertrag München–Prag; 1,76 Mio Zugkilometer/Jahr Laufzeit bis 2031, Verlängerung zweimal möglich

Länderbahn erhält Übergangsvertrag München–Prag; 1,76 Mio Zugkilometer/Jahr Laufzeit bis 2031, Verlängerung zweimal möglich Zuschlag für Übergangsvertrag München–Prag erneut an Länderbahn erteilt 31.07.2026 Zuschlag für Übergangsvertrag München–Prag erneut an Länderbahn erteilt Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG), die im Freistaat Bayern für die Planung, Finanzierung und Beauftragung von Schienenpersonennahverkehrsleistungen (SPNV) verantwortlich ist, hat den Zuschlag für den Übergangsvertrag München–Prag an die Länderbahn erteilt. Ausgeschrieben waren die Verkehrsleistungen auf dem bayerischen Streckenabschnitt München – Regensburg – Schwandorf – Furth im Wald. Damit wird die Länderbahn den Betrieb der alex - Linie RE 25 inklusive eines Zugpaares in Tagesrandlage zwischen München – Hof (Linie RE 23) ab Dezember 2028 weiterführen. Der Verkehrsvertrag umfasst ca. 1,76 Millionen Zugkilometer jährlich und läuft zunächst mindestens bis Dezember 2031 und kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden. ...

July 31, 2026

Länderbahn znovu získala zakázku na provoz linky Mnichov–Praha; 1,76 milionu vlakových kilometrů ročně

Länderbahn znovu získala zakázku na provoz linky Mnichov–Praha; 1,76 milionu vlakových kilometrů ročně alex pokračuje v jízdě: Länderbahn znovu získala zakázku alex pokračuje v jízdě: Länderbahn… alex pokračuje v jízdě: Länderbahn znovu získala zakázku Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG), která je ve Svobodném státě Bavorsko odpovědná za plánování, financování a objednávku regionální železniční osobní dopravy (SPNV), znovu udělila společnosti Länderbahn zakázku na přechodný provoz linky Mnichov–Praha. Předmětem výběrového řízení byly dopravní výkony na bavorském úseku Mnichov – Řezno – Schwandorf – Furth im Wald. Společnost Länderbahn tak bude od prosince 2028 i nadále provozovat linku alex RE 25, včetně jednoho páru vlaků v okrajových časech dne mezi Mnichovem a Hofem (RE 23). Smlouva zahrnuje přibližně 1,76 milionu vlakových kilometrů ročně. Platnost kontraktu je zatím stanovena nejméně do prosince 2031 s možností dvou prodloužení, vždy o jeden rok. Dopravní výkony na území České republiky zadalo Ministerstvo dopravy České republiky. Oba vybraní železniční dopravci již zahájili jednání o budoucí spolupráci. ...

July 31, 2026

Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken fördert Dorferneuerung Lorenzreuth; Staatspreis 2026 Einfache Dorferneuerung Lorenzreuth

Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken fördert Dorferneuerung Lorenzreuth; Staatspreis 2026 Einfache Dorferneuerung Lorenzreuth Ländliche Entwicklung Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken Lebenswert kompakt Wie Innenentwicklung unterstützt wird Dipl.-Ing. Nicole Backer Sachgebietsleitung Dorferneuerung und Bauwesen Fachtag Fläche 23.07.2026 Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken • Nicole Backer Seite 2 • Dorferneuerung – einfach und umfassend • Öffentliche Maßnahmen • Förderbonus: Innen statt Außen • Private Maßnahmen • Förderung von Kleinstunternehmen • Integrierte Ländliche Entwicklung • Schule der Dorf- und Flurentwicklung Instrumente der Ländlichen Entwicklung ...

July 30, 2026

Zweckverband Thermalsolbad Bad Staffelstein Haushaltssatzung 2026 Bad Staffelstein; Kreditaufnahmen 7.638.000 €

Zweckverband Thermalsolbad Bad Staffelstein Haushaltssatzung 2026 Bad Staffelstein; Kreditaufnahmen 7.638.000 € Oberfränkisches Amtsblatt Nr. 12/2026 Oberfränkisches Amtsblatt Amtliche Bekanntmachungen der Regierung von Oberfranken, des Bezirks Oberfranken, der Regionalen Planungsverbände und von Zweckverbänden in Oberfranken Nr. 12 Bayreuth, 28. Juli 2026 Seite 109 Inhaltsübersicht Sicherheit, Kommunales und Soziales Haushaltssatzung des Zweckverbandes “Thermalsolbad Bad Staffelstein” für das Haushaltsjahr 2026 …………………………………………………………………………………………………………. 110 Verpflichtende elektronische Bußgeldaktenführung zum 1. Januar 2026; Anordnung zur elektronischen Bußgeldaktenführung ………………………………………………………….. 110 Vollzug des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG); Zweckvereinbarung der Stadt Coburg und Landkreis Coburg über die gemeinsame Nutzung des Medienzentrums …………………………………………………………………………………………. 111 Wirtschaft, Landesentwicklung, Heimat und Verkehr Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-West; Fortschreibung des Teilkapitels B V 2.5.2 “Windenergie”; hier: Neuausweisung der Vorranggebiete für Windenergieanlagen Nr. 4034 “Gelln- hausen-Süd”, Nr. 4035 “Heldritt-Nordost” und Nr. 4351 “Gellnhausen-Nord” sowie Erweiterung des Vorranggebietes Nr. 4278 “Weiher-Nord”; Beteiligungsverfahren gem. Art. 18 Abs. 1 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) ………. 113 Bekanntmachung Dienstleistungsauftrag für eine Freiberufliche Leistung Aufforderung zur Interessensbekundung ………………………………………………………………………………………………. 113 Schulen Haushaltssatzung des Zweckverbandes Berufsfachschule für Musik und Sing- und Musikschulwerk Oberfranken für das Haushaltsjahr 2026 ……………………………………………………. 115 Informationen für den Regierungsbezirk Aktuelles aus der Regierung…………………………………………………………………………………………….. 116 ...

July 28, 2026