Polizei Baden-Württemberg führt 46 Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität in Baden-Württemberg 2025; Subventionsbetrug 693 Fälle; Schaden 37 Mio

Polizei Baden-Württemberg führt 46 Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität in Baden-Württemberg 2025; Subventionsbetrug 693 Fälle; Schaden 37 Mio Organisierte Kriminalität und Wirtschaftskriminalität im Jahr 2025: Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Europa Baden-Württemberg Organisierte Kriminalität und Wirtschaftskriminalität im Jahr 2025 Die Polizei Baden-Württemberg hat im vergangenen Jahr 46 Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität geführt. Der Schwerpunkt liegt weiterhin im Bereich der Rauschgiftkriminalität. Gleichzeitig gewinnen Cyberkriminalität, Geldwäsche und komplexe Wirtschaftsstraftaten zunehmend an Bedeutung. ...

August 14, 2026

Thekla Walker MdL Abfallbilanz 2025 Baden-Württemberg; 52 Prozent weniger Bodenaushub auf Deponien

Thekla Walker MdL Abfallbilanz 2025 Baden-Württemberg; 52 Prozent weniger Bodenaushub auf Deponien Abfallbilanz 2025 Abfallbilanz 2025 Ressourcen aus unserer kommunalen Kreislaufwirtschaft 3 2 Liebe Leserin, lieber Leser, die Kreislaufwirtschaft ist ein wichtiger Faktor für die Lebensqualität in unserem Land. Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zur kommunalen Daseinsvorsorge. Sie stärkt unsere Wirtschaft – nicht zuletzt durch die Bereitstellung von Energie und Sekundärrohstoffen aus unseren Abfällen. Die wachsende Anzahl an Green-Tech-Unternehmen in Baden-Württemberg, die in der Abfallverwertung tätig sind, zeigt, dass sich etwas bewegt. Der grundlegende Umbau unserer Wirtschaft hin zu einer echten Kreislaufwirtschaft ist in Gang gekommen. Aus guten Gründen haben wir viele wichtige Themen der Kreislaufwirtschaft in den aktuel­ len Koalitionsvertrag aufgenommen. Wir wollen Landesgesetze und -vorgaben vereinfachen und verschlanken. Genehmigungsverfahren wollen wir beschleunigen und den Umgang mit Abfällen praxisgerechter gestalten. Im Land wollen wir mit dem Innovationszentrum „Zirkuläres Bauen“ (InZiBau) bei der LUBW (Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg) sowie der Weiter­ entwicklung des Strategiedialogs „Wohnen und Innovatives Bauen“ (SDB) die Kreislaufwirtschaft im Bauwesen voranbringen. Ein großes Potenzial sehen wir auch bei der gesteigerten Nutzung von Bioabfällen für die Produktion von Biogas und hochwertigen Komposten. Dies geht Hand in Hand mit der Umsetzung des Abfallwirtschaftsplans für Baden-Württemberg. Mit diesem Plan verfolgen wir ehrgeizige Ziele: Neben dem Ausbau unserer Deponiekapazitäten wollen wir die Restabfallmengen durch eine Opti­ mierung der getrennten Bioabfall- und Wertstoff­ sammlung deutlich vermindern. Alle gesammelten häuslichen Bioabfälle sollen zukünftig auch energetisch verwertet und zur Biogaserzeugung genutzt werden. Daraus folgt ein erheblicher Mehrbedarf an Bioabfall-Vergärungsanlagen, die zeitnah im Land errichtet werden müssen. Unsere Abfallbilanz zeigt auch die Leistungs­ fähigkeit und das hohe Qualitätsniveau der kom­ munalen Kreislaufwirtschaft auf: Die Entwicklung ist im Jahr 2025 von großer Kontinuität geprägt. Wichtige Daten zu den häuslichen Abfällen haben sich gegenüber dem Vorjahr nur wenig geändert. Demgegenüber fällt auf, dass das 2024 erlassene Deponierungsverbot für verwertbare Abfälle bereits Wirkung zeigt. Seit 2024 finden kaum noch Ablagerungen auf Deponien für unbelastetes Erdmaterial statt. Die Ablagerungsmengen von Bodenaushub auf kom­ munalen Deponien sind zwischen dem Jahr 2023 und dem Jahr 2025 auf rund 1,5 Millionen Tonnen zurückgegangen. Das entspricht – sicher auch durch die Baukon­ junktur beeinflusst – einem Minus von 52 Prozent. An diesem Beispiel wird deutlich, welches Poten­ zial Maßnahmen zur Verbesserung der Abfallver­ wertung und -vermeidung haben können. Am Anfang von Abfallvermeidung und -verwertung tragen wir die Verantwortung. Wir definieren bereits mit unseren Kaufentscheidungen, was wir wieder entsorgen müssen. Bewusste Kaufent­ scheidungen und eine gute Abfalltrennung bilden die essenzielle Voraussetzung für eine effiziente und gut funktionierende, echte Kreislaufwirt­ schaft. Auch deswegen ist mir die Abfallbilanz als wichtige Information für alle Bürgerinnen und Bürger von großer Bedeutung. Vielen Dank an Alle, die bewusst zur Abfallvermeidung und einer nachhaltigen Verwertung beitragen. Bei der Abfallbilanz arbeiten Land, Kommunen und Wirtschaft seit vielen Jahren sehr erfolg­ reich zusammen. Für die zeitnahe Bereitstellung der Daten durch die öffentlich-rechtlichen Ent­ sorgungsträger und die wichtige Pflege unserer Abfalldatenbank durch das Statistische Landes­ amt bedanke ich mich bei allen Beteiligten ganz herzlich. Diese enge Zusammenarbeit ist eine gute Basis für alle Maßnahmen zur Weiterentwicklung unserer Kreislaufwirtschaft. Ich bin mir sicher: Auf diese Weise werden wir die Herausforderungen der Zukunft erfolgreich meistern. Thekla Walker MdL Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg ...

August 12, 2026

Schraubenwerk Gaisbach eröffnet neue Laubholz-Produktionshalle in Waldenburg; Brandschutzwände aus Holz setzen Maßstäbe

Schraubenwerk Gaisbach eröffnet neue Laubholz-Produktionshalle in Waldenburg; Brandschutzwände aus Holz setzen Maßstäbe Schraubenwerk in Waldenburg im Cluster Forst und Holz: Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Württemberg Schraubenwerk in Waldenburg im Cluster Forst und Holz Ministerin Marion Gentges MdL: „Für die Zukunft der Holzverwendung sind smarte Verbindungstechnologien entscheidend“ „Das Cluster Forst und Holz Baden-Württemberg hat sich entgegen dem allgemeinen wirtschaftlichen Trend positiv entwickelt. Hierzu trägt eine leistungsfähige und breit aufgestellte Wertschöpfungskette rund um den Rohstoff Holz bei. Damit ist Baden-Württemberg nicht nur Produktionsstandort, sondern auch ein bedeutender Entwicklungs- und Technologiestandort für die europäische Holzwirtschaft“, sagte die Ministerin für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat, Marion Gentges MdL am Dienstag (11. August) anlässlich eines Besuchs im SWG -Schraubenwerk Gaisbach, Waldenburg (Hohenlohekreis). ...

August 12, 2026

Polizei Baden-Württemberg erhält 32 BMW R 1300 RT Motorräder in Baden-Württemberg; Elf bereits übergeben

Polizei Baden-Württemberg erhält 32 BMW R 1300 RT Motorräder in Baden-Württemberg; Elf bereits übergeben Neue Motorräder für die Polizei: Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Europa Baden-Württemberg Neue Motorräder für die Polizei Die Motorradstaffel der Polizei Baden-Württemberg trägt mit ihrer hohen Wendigkeit und schnellen Einsatzfähigkeit maßgeblich zur Verkehrssicherheit in Baden-Württemberg bei. Um deren Einsatzfähigkeit weiter zu verbessern und die Sicherheit der Fahrerinnen und Fahrer zu erhöhen, wird die Fahrzeugflotte nach und nach erneuert. ...

August 12, 2026

Kampfrichtereinteilung DTL - Saison 2026; Start 26.09.2026

Kampfrichtereinteilung DTL - Saison 2026; Start 26.09.2026 Kampfrichtereinteilung DTL - Saison 2026 Stand: 10.08.2026 1.Wettkampftag 2. Buli Nord, 3.Buli Nord 19.09.2026 2.Bundesliga Nord PF-NS TSG Günstadt TuS Vinnhorst II Grünstadt Leo Vepa BY Nils Staecker BA Moritz Herb BA SL-RL TG Saar II Metropole Ruhr Dillingen Helmut Metz PF Thomas Dreyer PF Jean-Baptiste Fischer LUX HE-HE TSG Sulzbach KTV Obere Lahn Sulzbach Reinhard Knatz HE Yves Matthess HE Joachim Alt MR SW-BA MTV Ludwigsburg TSV Grötzingen Karlsruhe Martin Timmann NS Danut Crainic BA Nick Ackermann SW 3.Bundesliga Nord PF-MR TG Pfalz KTV Koblenz II Grünstadt Leo Vepa BY Nils Staecker BA Moritz Herb BA WF-RL TuS Leopoldshöhe TV Wanheimerort Leopoldshöhe Florian Lindner SC Daniel Wolf TH Adrian Pflüger Sa-A HE-BY TV Weißkirchen TV Hösbach Hösbach Michael Junker PF Hans-Peter Hertel PF Steffen Meißner SW RL-HE KTT Oberhausen MT Melsungen Oberhausen Juan Pablo Ramirez Carmona COL Matthias Mismahl WF Michael Alfermann WF OK E 1 E 2 Kampfrichtereinteilung DTL - Saison 2026 Stand: 10.08.2026 OK E 1 E 2 2.Wettkampftag 2. Buli Nord, 3.Buli Nord; 1.Wettkampftag 2. Buli Süd, 3.Buli Süd 26.09.2026 2.Bundesliga Nord NS-SL TuS Vinnhorst II ...

August 11, 2026

JGV Hohenlohe veranstaltet HZP o.Sp. Oettingen i. Bay.

JGV Hohenlohe veranstaltet HZP o.Sp. Oettingen i. Bay. HZP 2026.xlsx Bundesland Verein Prüfungsvariante Datum (von) Ort Ansprechpartner Weitere Daten Baden-Württemberg 1007 - JGV Hohenlohe HZP o.Sp. 13.09.2026 Oettingen i. Bay. Christoph Veile, c.veile@jgvhohenlohe.de, 0176-82500080 Baden-Württemberg 1007 - JGV Hohenlohe in Arge mit 2404 - DL-Verein Baden-Württemberg HZP o.Sp. 01.09.2026 Oettingen i. Bay. Christoph Veile, c.veile@jgvhohenlohe.de, 0176-82500080 Baden-Württemberg 1041 - JGV Oberländer HZP o.Sp. 05.09.2026 76351 Linkenheim Melissa Michel, Pruefung@jgv-oberlaender.de, 0176- 23914660 Baden-Württemberg 1082 - Ver.z.Züchtg.u.Prüfg.- Württemberg HZP o.Sp. 05.09.2026 Raum Ulm Alexander Krauß, alexander.m.krauss@arcor.de, 0170 90 29 128 Baden-Württemberg 1082 - Ver.z.Züchtg.u.Prüfg.- Württemberg HZP o.Sp. 12.09.2026 Raum Forchtenberg Alexander Krauß, alexander.m.krauss@arcor.de, 0170 90 29 128 Baden-Württemberg 1082 - Ver.z.Züchtg.u.Prüfg.- Württemberg HZP o.Sp. 19.09.2026 Raum St. Leon-Rot Alexander Krauß, alexander.m.krauss@arcor.de, 0170 90 29 128 Baden-Württemberg 1082 - Ver.z.Züchtg.u.Prüfg.- Württemberg HZP o.Sp. 20.09.2026 Raum St. Leon-Rot Alexander Krauß, alexander.m.krauss@arcor.de, 0170 90 29 128 Baden-Württemberg 2107 - VDD - Gruppe Baden HZP o.Sp. 19.09.2026 Neuried Bernd Kress, berndkress@gmx.net, 07646/1066 Baden-Württemberg 2107 - VDD - Gruppe Baden HZP o.Sp. 26.09.2026 Schützenhaus Eggenstein Bernd Kress, berndkress@gmx.net, 07646/1066 Baden-Württemberg 2108 - VDD - Gruppe Württemberg HZP o.Sp. 19.09.2026 Raum Heilbronn Claudia Klein, cp-klein@web.de, 01718831966 Baden-Württemberg 2115 - VDD - Gruppe Rhein-Neckar HZP o.Sp. 05.09.2026 Kirrlacher Str. 64, 76709 Kronau Fee Noller, feenoller@gmx.de, 0172-8052073 Baden-Württemberg 2120 - VDD - Gruppe Oberschwaben HZP o.Sp. 05.09.2026 siehe Homepage Daniel Pohl, anmeldung.vddos@gmx.de, 0179-1038905 Baden-Württemberg 2120 - VDD - Gruppe Oberschwaben HZP o.Sp. 19.09.2026 siehe Homepage Daniel Pohl, anmeldung.vddos@gmx.de, 0179-1038905 Baden-Württemberg 2307 - KlM Baden HZP o.Sp. 12.09.2026 Au am Rhein Manuel Fehrenbach, manuel.fehrenbach@klm-baden.de, 0176 45636029 Baden-Württemberg 2307 - KlM Baden HZP o.Sp. 19.09.2026 Kehl Stefan Rauch, stefan.rauch@klm-baden.de, 0172 6258069 Baden-Württemberg 2313 - KlM Württemberg-Hohenlohe HZP o.Sp. 05.09.2026 Assamstadt Anke Nawratil-Stütz, nawratil-stuetz@web.de, 07931 44083 Baden-Württemberg 2313 - KlM Württemberg-Hohenlohe HZP o.Sp. 12.09.2026 Aldingen/Tuttlingen Manfred Gruhler, manfred.gruhler@t-online.de, 0173 8465663 Baden-Württemberg 2313 - KlM Württemberg-Hohenlohe HZP o.Sp. 19.09.2026 Assamstadt Anke Nawratil-Stütz, nawratil-stuetz@web.de, 07931 44083 Baden-Württemberg 2404 - DL-Verein Baden-Württemberg HZP o.Sp. 26.09.2026 Karlsruhe Leonard Kloos, leonard.kloos@web.de, 0152-33604266 Baden-Württemberg 2508 - VGM-LG.Baden-Württemberg HZP o.Sp. 12.09.2026 Neuburg an der Kammel Christiane Avi, c.avi@marcavi.de, 01785602052 Baden-Württemberg 2700 - Weimaraner-Klub HZP o.Sp. 12.09.2026 76706 Dettenheim Michael Meny, michael.meny@t-online.de, 0151-56154595 Baden-Württemberg 2900 - Verein Ungarischer Vorstehhunde HZP o.Sp. 12.09.2026 72513 Hettingen Jürgen Rundel, zw-bw@bw.de, 01736070872 Baden-Württemberg 2930 - Verein “BBFL” HZP o.Sp. 26.09.2026 Heilbronn Neckar Jens Lederer, baden-wuerttemberg@vbbfl.de, 0176-70438477 Baden-Württemberg 4056 - Badische Jäger-KV Rast. Baden- Baden HZP o.Sp. 12.09.2026 Raum Rastatt Sahim Focic, hundewesen-badischejaeger@outlook.de, +491733283185 Baden-Württemberg 4058 - Kreisjägervereinigung Göppingen e.V. HZP o.Sp. 05.09.2026 Raum Ulm Ulrich Merkel, ulrich.merkel@t-online.de, 07161/79679, 0171/4804471 Bayern 1001 - JGV Main-Spessart-Ecke HZP o.Sp. 12.09.2026 63776 Mömbris Georg Fecher, georg.fecher@gmail.com, 01746382669 Bayern 1001 - JGV Main-Spessart-Ecke HZP o.Sp. 19.09.2026 63776 Mömbris Georg Fecher, georg.fecher@gmail.com, 01746382669 Bayern 1003 - JGV Augsburg HZP o.Sp. 12.09.2026 Laub Franz Mayrhörmann, franz.mayrhoermann@jgv-augsburg.de, 08294/2060, 0171/2682651 Bayern 1006 - Nordfränkischer JGV HZP o.Sp. 19.09.2026 Bad Staffelstein Udo Krämer, u.c.kraemer@t-online.de, 0151/41835700 ...

August 11, 2026

Polizei Baden-Württemberg leistet Erste-Hilfe-Maßnahmen in Baden-Württemberg; Rekordjahr 2025: 1.500 Einsätze

Polizei Baden-Württemberg leistet Erste-Hilfe-Maßnahmen in Baden-Württemberg; Rekordjahr 2025: 1.500 Einsätze Polizei rettet Leben: Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Europa Baden-Württemberg Der Auftrag der Polizei geht weit über den Schutz der öffentlichen Ordnung und die Durchsetzung von Gesetzen hinaus – sie schützen das Leben und die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger. Sie sind bei medizinischen Notfällen, Verkehrsunfällen, aber auch bei Gewaltdelikten oft die Ersten am Einsatzort. Seit 2023 erfasst das Innenministerium Baden-Württemberg die Anzahl der Erste-Hilfe-Maßnahmen durch die Polizei im Land. ...

August 11, 2026

WOZ Verwaltungs GmbH Insolvenzverfahren in Öhringen eröffnet; Insolvenzverwalter bestellt: Dr. Andreas Kleinschmidt

WOZ Verwaltungs GmbH Insolvenzverfahren in Öhringen eröffnet; Insolvenzverwalter bestellt: Dr. Andreas Kleinschmidt Veröffentlichungsdatum: 10.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 9 IN 1072/25 Gericht: Heilbronn Name, Vorname / Bezeichnung: WOZ Verwaltungs GmbH Sitz / Wohnsitz: Öhringen Register: Stuttgart, HRB 774915 9 IN 1072/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. WOZ Verwaltungs GmbH, Austraße 18, 74613 Öhringen, vertreten durch den Geschäftsführer Rehman Ahmad Akhtar Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 774915 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Höher + Kramp, Marienbader Platz 1, 61348 Bad Homburg, Gz.: 123/25-GH | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 07.08.2026 um 13.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt Harrlachweg 1, 68163 Mannheim Telefon: +49 621 39998300 Telefax: +49 621 39998329 Email: insomannheim@whitecase.com 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 25.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 30.10.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik “Bürger” entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur. Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 16.10.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 06.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Heilbronn Knorrstraße 1 74074 Heilbronn einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 07.08.2026

August 10, 2026

Andreas Bjedov übernimmt Leitung beim Polizeipräsidium Offenburg; Sichert 700.000 Bürger und 1.600 Mitarbeitende.

Andreas Bjedov übernimmt Leitung beim Polizeipräsidium Offenburg; Sichert 700.000 Bürger und 1.600 Mitarbeitende. Neuer Polizeipräsident beim Polizeipräsidium Offenburg: Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Europa Baden-Württemberg Neuer Polizeipräsident beim Polizeipräsidium Offenburg Andreas Bjedov übernimmt ab sofort die Leitung beim Polizeipräsidium Offenburg. Er folgt damit auf Jürgen Rieger, der als Polizeipräsident zum 30. Juni 2026 in den Ruhestand verabschiedet wurde. „Mit Andreas Bjedov können wir dem Polizeipräsidium Offenburg den perfekten Nachfolger für Jürgen Rieger präsentieren. Er gehört zu den erfahrensten Führungskräften in Baden-Württemberg und hat sich mit seiner zielstrebigen, lösungsorientierten Art bestens für das neue Amt bewährt. Ich wünsche ihm für die neuen Aufgaben alles Gute, Weitblick und Besonnenheit“, so Innenminister Manuel Hagel MdL anlässlich der Ernennung des neuen Polizeipräsidenten. Der Ministerrat hatte zuvor auf Vorschlag von Innenminister Hagel MdL die Personalauswahl bestätigt. ...

August 8, 2026

Andreas Bjedov übernimmt Leitung des Polizeipräsidiums Offenburg; Schutz von rund 700.000 Bürgern, 1.600 Mitarbeitende

Andreas Bjedov übernimmt Leitung des Polizeipräsidiums Offenburg; Schutz von rund 700.000 Bürgern, 1.600 Mitarbeitende Neuer Polizeipräsident beim Polizeipräsidium Offenburg: Baden-Württemberg.de Neuer Polizeipräsident beim Polizeipräsidium Offenburg Andreas Bjedov folgt auf Jürgen Rieger als Leiter des Polizeipräsidiums Offenburg. In seiner bisherigen Laufbahn hatte er bereits zahlreiche Spitzenfunktionen bei der Polizei Baden-Württemberg inne. Andreas Bjedov übernimmt ab sofort die Leitung beim Polizeipräsidium Offenburg . Er folgt damit auf Jürgen Rieger, der als Polizeipräsident zum 30. Juni 2026 in den Ruhestand verabschiedet wurde. ...

August 7, 2026