Jugendämter in Sachsen schalteten 2025 das Familiengericht 956-mal ein und leiteten 1.311 Maßnahmen ein; 84 weniger als Vorjahr
Jugendämter in Sachsen schalteten 2025 das Familiengericht 956-mal ein und leiteten 1.311 Maßnahmen ein; 84 weniger als Vorjahr Jugendämter schalteten 956 mal das Familiengericht 2025 in Sachsen ein, 1.311 Maßnahmen eingeleitet Seite 1 von 2 Medieninformation 105/2026 Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Jugendämter schalteten 956 mal das Familiengericht 2025 in Sachsen ein, 1.311 Maßnahmen eingeleitet In Folge einer Gefährdung des Kindeswohls haben die Jugendämter für Kinder und Jugendliche in Sachsen 2025 insgesamt 956 mal das Familiengericht angerufen, weil es dessen Tätigwerden für erforderlich hielt. Nach Angaben des Statistischen Landeamtes sind das 84 weniger als im Vorjahr. Daraufhin entschied das Familiengericht über die Einleitung von 1.311 Maßnahmen. Diese waren u. a. darauf zurückzuführen, dass die Personensorgeberechtigten nicht bereit oder in der Lage waren, die Gefahr für das Kind abzuwenden oder einer Inobhutnahme widersprachen. Die Maßnahmen des Familiengerichts umfassten: • 297 Auferlegungen der Inanspruchnahme von Hilfen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII - z. B. Hilfen zur Erziehung), • 157 Aussprachen von Geboten und Verboten gegenüber den Personensorgeberechtigten oder Dritten gemäß § 1666 Absatz 3 Nummer 2 bis 4 BGB (z. B. das Gebot, für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen; das Verbot, Orte, an denen sich das Kind regelmäßig aufhält, aufzusuchen oder Kontakt mit dem Kind aufzunehmen), • 79 Ersetzungen von Erklärungen des/der Personensorgeberechtigten (z. B. die Einwilligung in die Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung oder die Zustimmung zur Inobhutnahme eines Kindes) und • 421 vollständige und 357 teilweise Übertragungen der elterlichen Sorge auf das Jugendamt oder einen Dritten als Vormund oder Pfleger (vollständiger und teilweiser Entzug der elterlichen Sorge). ...