Baden-Württembergische Justiz Umsetzung der 2017 Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung in Baden-Württemberg; Mehraufwand nicht vollständig durch Mehreinnahmen gedeckt
Drucksache 18 / 315
Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 315 16.7.2026 1 Eingegangen: 16.7.2026 / Ausgegeben: 10.8.2026 Anlage zum Schreiben des Rechnungshofs vom 16. Juli 2026, Az.: RHP3-0451.1- 25/3/3:
Das Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung wurde vom Bundesgesetzgeber im Jahr 2017 umfassend reformiert.
Die baden-württembergische Justiz hat die neuen Regeln effektiv um gesetzt. Der dadurch verursachte Mehraufwand konnte allerdings nicht in allen Jahren durch Mehreinnahmen des Landes gedeckt werden. Der Rechnungshof sieht Verbesserungspotenziale insbesondere bei der Fortbildung der Richter und Rechtspfleger, der wirtschaftlichen Ver wertung eingezogener Sachen und der Verwahrung beschlagnahmter Kraftfahrzeuge. 15.1 Ausgangslage 15.1.1 Vermögensabschöpfung und Einziehung durch Strafurteil Die §§ 73ff. des Strafgesetzbuchs (StGB) sehen vor, dass bei einer Verurteilung wegen einer Straftat neben der eigentlichen Freiheits- oder Geldstrafe bei den Tätern, Teilnehmern oder Drittbegünstigten jene Vermögensvorteile abgeschöpft werden, die aus dieser Straftat stammen. Sind die entsprechenden Vermögens gegenstände nicht mehr vorhanden, kann dies auch durch eine Vermögensab schöpfung im Wege des Wertersatzes geschehen. Darüber hinaus sieht das Straf gesetzbuch auch die Einziehung von Tatwerkzeugen und Tatprodukten vor (§ 74 StGB). Primärziel dieser gesetzlichen Bestimmungen ist nicht die Erzielung von Einnahmen, sondern die Abschöpfung des durch Straftaten Erlangten, die Ab Mitteilung des Rechnungshofs Jahresbericht 2026 zur Haushaltsrechnung 2024 (vgl. Drucksache 18/300) hier: Beitrag Nr. 15 – Strafrechtliche Vermögensabschöpfung (Kapitel 0503) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
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