Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg Merkblatt Beihilfe Fahrtkosten Baden-Württemberg; bis zu 120 € pro einfache Fahrt
Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg Merkblatt Beihilfe Fahrtkosten Baden-Württemberg; bis zu 120 € pro einfache Fahrt Ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit von Fahrtkosten Merkblatt Beihilfe Fahrtkosten Januar 2026 Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg · Körperschaft des öffentlichen Rechts Hauptsitz Zweigstelle Bankverbindung Servicezeiten Internet / E-Mail Ludwig-Erhard-Allee 19 Birkenwaldstraße 145 Landesbank Baden-Württemberg siehe Homepage www.kvbw.de 76131 Karlsruhe 70191 Stuttgart BIC: SOLADEST600 beihilfe@kvbw.de Tel. 0721 5985-0 Tel. 0711 2583-0 IBAN: DE24 6005 0101 0001 0008 58 BF – 24_M 01/2026 Fahrtkosten nach § 24 Beihilfeverordnung des Landes Baden-Württemberg (BVO) Seite Rechtsgrundlagen 2 2. Beihilfefähige Aufwendungen 2 3. Höchstbeträge 2 4. Selbstbehalte 2 5. Nicht beihilfefähige Aufwendungen 2 Dieses Merkblatt ist zur allgemeinen Information bestimmt. Rechtsansprüche können Sie daraus nicht ableiten. Wenn Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns gerne an. Um den Lesefluss zu erleichtern, verzichten wir auf Mehrfachnennungen; die verwendeten Bezeichnungen gelten für alle Geschlechter. Ebenso gelten alle ehebezogenen Begriffe auch für eingetragene Lebenspartnerschaften. ...