Colone August Gr. Klausing wird als Gläubiger des Grundpfandrechts im Grundbuch Schwege Blatt 1692 Abteilung III ausgeschlossen; Geschäftswert festgesetzt auf 5.100,00 €
BFV_Beschluss_ohne -begl. Abschrift-
Amtsgericht Osnabrück Beschluss
40 II 2/26
22.07.2026
In der Aufgebotssache Firma Holemans Niederrhein GmbH, Vor dem Rheintor 17, 46459 Rees Prozessbevollmächtigter: Notarin Janka Groetschel, Kapitelstr. 9, 46459 Rees
Antragsteller - hat das Amtsgericht Osnabrück durch die Rechtspflegerin Seidel am 22.07.2026 beschlossen: Der Colone August Gr. Klausing wird als bisheriger Gläubiger des Grundpfandrechts eingetra- gen im Grundbuch von Schwege Blatt 1692 in Abteilung III unter laufender Nummer 1 mit seinen Rechten ausgeschlossen. Der Geschäftswert wird festgesetzt auf 5.100,00 €. Gründe Die Antragstellerin ist gemäß § 1170 BGB, § 448 FamFG antragsberechtigt und hat die zur Be- gründung erforderlichen Tatsachen glaubhaft gemacht. Die besondere Glaubhaftmachung ge- mäß § 450 FamFG ist erfolgt. Das Aufgebot wurde in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise bekannt gemacht. Anmeldungen Berechtigter, die der Ausschließung entgegenstehen, sind nicht erfolgt. Daher waren die im Aufgebot bezeichneten Rechtsnachteile zu beschließen. Die Festsetzung des Geschäftswerts beruht auf §§ 79, 36 Abs. 1 GNotKG.
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