Francisco Deutschland GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Cochem; Forderungsanmeldung bis 14.09.2026.

Francisco Deutschland GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Cochem; Forderungsanmeldung bis 14.09.2026. Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 1 IN 25/26 Gericht: Cochem Name, Vorname / Bezeichnung: Francisco Deutschland GmbH Sitz / Wohnsitz: Cochem Register: Koblenz, HRB 7379 1 IN 25/26 : Über das Vermögen der Francisco Deutschland GmbH, Ravenestraße 30, 56812 Cochem (AG Koblenz, HRB 7379), vertr. d.: Mark IzaÄk Albatrus, NIEDERLANDE, (Geschäftsführer), ist am 03.08.2026 um 15:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: +49 261 30479-0, Fax: +49 261 9114729, E-Mail: koblenz@lieser-rechtsanwaelte.de, Internet: www.lieser-rechtsanwaelte.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 14.09.2026 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 28.09.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: " Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, " Anträge über: - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (14.09.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (28.09.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cochem, Ravenéstraße 39, 56812 Cochem einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Cochem, 03.08.2026 Hinweise zum Datenschutz: Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agcoc.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.

August 3, 2026

HGH Service gGmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Bingen am Rhein; Insolvenzverwalter Jens Lieser benannt

HGH Service gGmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Bingen am Rhein; Insolvenzverwalter Jens Lieser benannt Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 4 IN 39/26 Gericht: Bingen am Rhein Name, Vorname / Bezeichnung: HGH Service gGmbH Sitz / Wohnsitz: Bingen Register: Mainz, HRB 40989 4 IN 39/26 : Über das Vermögen der HGH Service gGmbH, Kapuzinerstraße 15-17, 55411 Bingen (AG Mainz, HRB 40989), vertr. d.: Michael Gutendorf, Im Leimen 10b, 55130 Mainz, (Geschäftsführer), ist am 01.08.2026 um 09:06 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261/30479-0, Fax: 0261/9114729, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 30.09.2026 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 30.10.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: > Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, > Anträge über: * die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), * die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: * die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), * Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), * eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), * den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, * die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), * besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, * eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), * eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), * Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), * eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (30.09.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (30.10.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweise: > Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. > Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: > Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. > Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Bingen am Rhein, 03.08.2026

August 3, 2026

DB Regio setzt Prüfgruppen bei Ticketkontrollen in der Moselregion Trier–Koblenz; Sechs bis acht Mitarbeitende Vollkontrollen in Zügen

DB Regio setzt Prüfgruppen bei Ticketkontrollen in der Moselregion Trier–Koblenz; Sechs bis acht Mitarbeitende Vollkontrollen in Zügen Für mehr Sicherheit: DB Regio setzt künftig auch auf Prüfgruppen bei Ticketkontrollen Artikel: Für mehr Sicherheit: DB Regio setzt künftig auch auf Prüfgruppen bei Ticketkontrollen Ab dieser Woche kommen im Rahmen eines Pilotprojekts in der Region Rhein-Mosel-Saar erstmals Prüfgruppen bei der Ticketkontrolle zum Einsatz. Dabei nehmen sechs bis acht Mitarbeitende gemeinsam Vollkontrollen in den Zügen vor. Die Maßnahme ergänzt die bereits laufenden Pilotprojekte, bei denen Mitarbeitende bereits in Doppelbesetzung bzw. im Tandem mit einer Sicherheitsfachkraft unterwegs sind. ...

August 3, 2026

Zukünftige Schulkinder aus der Spiel- und Lernstube Im Kreutzchen Koblenz freuen sich über neue Schulranzen durch Spendenaktion; Resonanz überwältigend

Zukünftige Schulkinder aus der Spiel- und Lernstube Im Kreutzchen Koblenz freuen sich über neue Schulranzen durch Spendenaktion; Resonanz überwältigend Hüpfende Kinderherzen und fliegende Schulranzen Pressemitteilung Hüpfende Kinderherzen und fliegende Schulranzen Zukünftige Schulkinder aus der Spiel- und Lernstube „Im Kreutzchen“ freuen sich dank Spendenaktion über neue Schulranzen. Erschienen am: 31.07.2026 Herausgeber: Caritasverband Koblenz e. V. Hohenzollernstraße 118 56068 Koblenz 0261 139060 0261 13906-180 0261 139060 0261 13906-180 0261 13906-180 info@caritas-koblenz.de www.caritas-koblenz.de Hüpfende Kinderherzen und fliegende Schulranzen ...

July 31, 2026

Zukünftige Schulkinder der Spiel- und Lernstube Im Kreutzchen Koblenz erhalten Schulranzen; 90 Kinder profitieren von neuen Schulranzen.

Zukünftige Schulkinder der Spiel- und Lernstube Im Kreutzchen Koblenz erhalten Schulranzen; 90 Kinder profitieren von neuen Schulranzen. Hüpfende Kinderherzen und fliegende Schulranzen Pressemitteilung Hüpfende Kinderherzen und fliegende Schulranzen Zukünftige Schulkinder aus der Spiel- und Lernstube „Im Kreutzchen“ freuen sich dank Spendenaktion über neue Schulranzen. Erschienen am: 31.07.2026 Herausgeber: Caritasverband Koblenz e. V. Hohenzollernstraße 118 56068 Koblenz 0261 139060 0261 13906-180 0261 139060 0261 13906-180 0261 13906-180 info@caritas-koblenz.de www.caritas-koblenz.de Hüpfende Kinderherzen und fliegende Schulranzen ...

July 31, 2026

Energieversorgung Mittelrhein (evm) baut öffentliche Ladeinfrastruktur Koblenz-Region, Mülheim-Kärlich, Plaidt, Koblenz-Metternich, Horchheimer Höhe; 39 ct/kWh DC-Sondertarif ab 1. August

Energieversorgung Mittelrhein (evm) baut öffentliche Ladeinfrastruktur Koblenz-Region, Mülheim-Kärlich, Plaidt, Koblenz-Metternich, Horchheimer Höhe; 39 ct/kWh DC-Sondertarif ab 1. August Sprunghafter Anstieg: Immer mehr E-Autos an evm-Ladestationen Aktualisiert am: 31. Juli 2026 Sprunghafter Anstieg: Immer mehr E-Autos an evm-Ladestationen Energieversorgung Mittelrhein baut die Ladeinfrastruktur in der Region weiter aus – Ladepreise sinken In Mülheim-Kärlich können Elektrofahrzeuge besonders günstig geladen werden. 39 ct KOBLENZ. Die Anzahl der neu zugelassenen Elektroautos ist weiter gestiegen. Jedes vierte neu zugelassene Auto fährt elektrisch. Laut einer Statistik des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) wurden von Januar bis April 2026 223.980 Elektroautos neu zugelassen. Das entspricht einem Anteil von 23,6 Prozent am Gesamtzulassungsvolumen und einem Anstieg von 41,3 Prozent gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres. Diesen Anstieg spürt auch die Energieversorgung Mittelrhein (evm): „Bei unseren öffentlichen Ladestationen verzeichnen wir ein rasantes Wachstum“, berichtet evm-Sprecher Marcelo Peerenboom. 2025 verzeichnete das Unternehmen 79.000 Ladevorgänge an ihren 220 öffentlichen Ladepunkten. Für dieses Jahr werden 100.000 Ladevorgänge erwartet. ...

July 31, 2026

Antriebstechnik Saftig GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Plaidt; Insolvenzverwalter benannt: Jens Lieser

Antriebstechnik Saftig GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Plaidt; Insolvenzverwalter benannt: Jens Lieser Veröffentlichungsdatum: 31.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 7 IN 57/26 Gericht: Mayen Name, Vorname / Bezeichnung: Antriebstechnik Saftig GmbH Sitz / Wohnsitz: Plaidt Register: Koblenz, HRB 11734 Geschäfts-Nr.: 7 IN 57/26. In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Antriebstechnik Saftig GmbH, Gewerbepark Saffiger Str. 6, 56637 Plaidt (AG Koblenz HRB 11734), vertreten durch: 1. Nico Saftig, (Geschäftsführer), 2. Daniel Frank (Geschäftsführer), Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Martini, Mogg, Vogt PartGmbH, Ferdinand-Sauerbrauch-Str. 28, 56073 Koblenz, wird am 29.07.2026 um 12:05 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261-304790, Fax: 0261-9114729, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de. Insolvenzforderungen sind bis zum 18.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO.) Berichtstermin am Donnerstag, 08.10.2026, 15:00 Uhr, Saal 220, 2. Obergeschoß, Amtsgericht, St. Veit-Straße 38, 56727 Mayen zur Entscheidung über die Beibehaltung oder Neuwahl des Insolvenzverwalters sowie über die in den §§ 66, 68, 100, 149, 157, 160, 162, 271 InsO bezeichneten Angelegenheiten, welche da sind: * die Person des Verwalters (§ 57 InsO), * die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) * Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), * eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), * die Zustimmung oder Ablehnung zur Fortführung des Geschäftsbetriebes des Gemeinschuldners durch den Insolvenzverwalter (§ 157 I 1 InsO), * die Zustimmung oder Ablehnung zur Stillegung des Geschäftsbetriebes des Gemeinschuldners durch den Insolvenzverwalter (§ 157 I 1 InsO), * eine Beauftragung des Verwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 I 2 InsO), * die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), * Veräußerung des Geschäftsbetriebes der Gemeinschuldnerin in Teilen oder im Ganzen an Dritte (§ 160 InsO) oder an besonders interessierte Personen (§ 162 InsO) * besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Verwalters (§ 160 InsO); insbesondere: die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert (§ 160 InsO) * Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO); Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt eine Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt. Der Verwalter gilt somit als ermächtigt die freihändige Veräußerung des gemeinschuldnerischen Grundeigentumes oder des Geschäftsbetriebes im Ganzen oder in Teilen vorzunehmen. Weiter gilt der Verwalter in diesem Falle als ermächtigt im Rahmen des § 157 InsO frei zu entscheiden. Prüfungstermin am Donnerstag, 08.10.2026, 15:00 Uhr, Saal 220, 2. Obergeschoß, Amtsgericht, St. Veit-Straße 38, 56727 Mayen, in dem die angemeldeten Forderungen geprüft werden. Hinweis: Insolvenzverwalter haben ein elektronisches Gläubigerinformationssystem vorzuhalten und darin jedem Insolvenzgläubiger, der eine Forderung angemeldet hat, alle Entscheidungen des Insolvenzgerichts, alle Rechtsmittelentscheidungen, alle an das Insolvenzgericht übersandten Berichte, welche nicht ausschließlich die Forderungen anderer Gläubiger betreffen, und alle die eigenen Forderungen betreffenden Unterlagen unverzüglich in einem gängigen Dateiformat zum elektronischen Abruf zur Verfügung zu stellen. Über das Gläubigerinformationssystem müssen auch die Dokumente zugänglich sein, die dem Insolvenzgläubiger nach § 8 Absatz 3 zugestellt wurden; sie sind besonders kenntlich zu machen. Den Einsichtsberechtigten stellt der Verwalter die für den Zugang erforderlichen Daten unverzüglich zur Verfügung. Der Verwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung der Zustellung des Insolvenzeröffnungsbeschlusses und dieses (Terminierungs-) Beschlusses beauftragt. Amtsgericht Mayen, den 30.07.2026.

July 31, 2026

Larbig & Mortag Real Estate Office space for rent in northern Bonn; No commission, immediate viewing possible

Larbig & Mortag Real Estate Office space for rent in northern Bonn; No commission, immediate viewing possible No commission! Attractive office space with excellent transportation links in northern Bonn - Larbig & Mortag Interested in this property? Send us an inquiry now with no strings attached. Here you will find further properties that may be of interest to you Haven’t found the right property for your company in the Cologne-Bonn-Leverkusen area yet? Contact us! ...

July 29, 2026

Abdul B. IS-Loyalitätsvideo auf Telefon in Berlin; Ermittler prüfen IS-Zugehörigkeit

Abdul B. IS-Loyalitätsvideo auf Telefon in Berlin; Ermittler prüfen IS-Zugehörigkeit Nachrichten aus Deutschland: IS-Video auf Telefon des Berlin-Pride-Verdächtigen gefunden – Dein Niedersachsen von Otto Hofmann 29. Juli 2026 Nachrichten aus Deutschland: IS-Video auf Telefon des Berlin-Pride-Verdächtigen gefunden Auf dem Handy von Abdul B. fanden Ermittler ein „Islamischer Staat“-Loyalitätsvideo Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands möchte, dass die sexuelle Identität in Artikel 3 des deutschen Grundgesetzes aufgenommen wird Der Artikel verbietet bereits Diskriminierung aus Gründen wie Rasse, Religion und Geschlecht ...

July 29, 2026

SecondChance feierte Bühnenpremiere im Caritas-Kleiderladen Koblenz; ausverkaufter Laden, Publikum singt mit

SecondChance feierte Bühnenpremiere im Caritas-Kleiderladen Koblenz; ausverkaufter Laden, Publikum singt mit SecondChance feierte berührende Bühnenpremiere Pressemitteilung SecondChance feierte berührende Bühnenpremiere Christliche Popmusik begeisterte das Publikum bei „Kultur im Kleiderladen“ Erschienen am: 28.07.2026 Herausgeber: Caritasverband Koblenz e. V. Hohenzollernstraße 118 56068 Koblenz 0261 139060 0261 13906-180 0261 139060 0261 13906-180 0261 13906-180 info@caritas-koblenz.de www.caritas-koblenz.de Christliche Popmusik begeisterte das Publikum bei „Kultur im Kleiderladen“ Berührende und gleichzeitig mitreißende Stimmen verzauberten den Kleiderlade. n Foto: Marco Wagner ...

July 29, 2026