Amazon Standort Koblenz spendete 200 Schulsets Koblenz; 200 Kinder profitieren beim Schulstart

Amazon Standort Koblenz spendete 200 Schulsets Koblenz; 200 Kinder profitieren beim Schulstart Leuchtende Kinderaugen zum Schulstart Pressemitteilung Leuchtende Kinderaugen zum Schulstart Amazon Standort Koblenz spendete 200 Schulsets an die Caritas. Erschienen am: 28.07.2026 Herausgeber: Caritasverband Koblenz e. V. Hohenzollernstraße 118 56068 Koblenz 0261 139060 0261 13906-180 0261 139060 0261 13906-180 0261 13906-180 info@caritas-koblenz.de www.caritas-koblenz.de Amazon Standort Koblenz spendete 200 Schulsets an die Caritas. Back to school mit Überraschungseffekt: Engagierte Amazon-Mitarbeitende übergaben die Schulstartsets an die Koblenzer Caritas. Foto: Marco Wagner ...

July 28, 2026

SecondChance feierte berührende Bühnenpremiere mit acht Künstlern im Caritas-Kleiderladen Koblenz während der Veranstaltungsreihe Kultur im Kleiderladen; ausverkaufter Laden, freier Eintritt

SecondChance feierte berührende Bühnenpremiere mit acht Künstlern im Caritas-Kleiderladen Koblenz während der Veranstaltungsreihe Kultur im Kleiderladen; ausverkaufter Laden, freier Eintritt SecondChance feierte berührende Bühnenpremiere Pressemitteilung SecondChance feierte berührende Bühnenpremiere Christliche Popmusik begeisterte das Publikum bei „Kultur im Kleiderladen“ Erschienen am: 28.07.2026 Herausgeber: Caritasverband Koblenz e. V. Hohenzollernstraße 118 56068 Koblenz 0261 139060 0261 13906-180 0261 139060 0261 13906-180 0261 13906-180 info@caritas-koblenz.de www.caritas-koblenz.de Christliche Popmusik begeisterte das Publikum bei „Kultur im Kleiderladen“ Berührende und gleichzeitig mitreißende Stimmen verzauberten den Kleiderlade. n Foto: Marco Wagner ...

July 28, 2026

Atrium Apartments GmbH eröffnet Insolvenzverfahren Koblenz; Gläubigerforderungen bis 23.09.2026 anmelden

Atrium Apartments GmbH eröffnet Insolvenzverfahren Koblenz; Gläubigerforderungen bis 23.09.2026 anmelden Veröffentlichungsdatum: 28.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 21 IN 48/26 Gericht: Koblenz Name, Vorname / Bezeichnung: Atrium Apartments GmbH Sitz / Wohnsitz: Karbach Register: Koblenz, HRB 30577 21 IN 48/26 : Über das Vermögen der Atrium Apartments GmbH, St. Quintinstraße 22, 56281 Karbach (AG Koblenz, HRB 30577), vertr. d.: Martin Kleemann, (Geschäftsführer), ist am 23.07.2026 um 15:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261/ 304 - 790, Fax: 0261/ 911 - 4729, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de, Internet: http://www.lieser-rechtsanwaelte.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 23.09.2026 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 23.10.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: " Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, " Anträge über: - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (23.09.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (23.10.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Koblenz, 27.07.2026 Hinweise zum Datenschutz: Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agko.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.

July 28, 2026

MSP Druck und Medien GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Betzdorf; Gläubigerversammlung 02.10.2026

MSP Druck und Medien GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Betzdorf; Gläubigerversammlung 02.10.2026 Veröffentlichungsdatum: 28.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 11 IN 35/26 Gericht: Betzdorf Name, Vorname / Bezeichnung: MSP Druck und Medien GmbH Sitz / Wohnsitz: Mudersbach Register: Montabaur, HRB 4715 11 IN 35/26 : Über das Vermögen der MSP Druck und Medien GmbH, Stahlwerkstraße 36, 57555 Mudersbach (AG Montabaur, HRB 4715), vertr. d.: 1. Cornel Benedikt Freiherr von Geyr, Solingen, (Geschäftsführer), 2. Markus Stricker, Betzdorf, (Geschäftsführer), ist am 28.07.2026 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261-304790, Fax: 0261-9114729. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 11.09.2026 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Vor dem Insolvenzgericht wird am Freitag, 02.10.2026, 10:00 Uhr, Saal 109 (1.Etage), Amtsgerichtsgebäude, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten. Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Weitere Anordnungen: Der im Insolvenzantragsverfahren bestellte Gläubigerausschuss wird beibehalten. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Betzdorf, 28.07.2026 Hinweise zum Datenschutz: Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agbd.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.

July 28, 2026

SPD fordert LGBTQ+-Schutz in der Verfassung Deutschland; Verfassungsänderung gefordert

SPD fordert LGBTQ+-Schutz in der Verfassung Deutschland; Verfassungsänderung gefordert Nachrichten aus Deutschland: SPD fordert LGBTQ+-Schutz in der Verfassung – Dein Niedersachsen von Otto Hofmann 28. Juli 2026 Nachrichten aus Deutschland: SPD fordert LGBTQ+-Schutz in der Verfassung Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands möchte, dass die sexuelle Identität in Artikel 3 des deutschen Grundgesetzes aufgenommen wird Der Artikel verbietet bereits Diskriminierung aus Gründen wie Rasse, Religion und Geschlecht Die konservative CSU will nach einem tödlichen Anschlag auf eine Berliner LGBTQ+-Veranstaltung Gespräche über Fußfesseln wegen extremistischer Bedrohung führen ...

July 28, 2026

Fortuna Köln, SG Sonnenhof Großaspach, SV Meppen, Würzburger Kickers steigen in die 3. Liga auf; Duo startet erneut zeitgleich als Neulinge

Fortuna Köln, SG Sonnenhof Großaspach, SV Meppen, Würzburger Kickers steigen in die 3. Liga auf; Duo startet erneut zeitgleich als Neulinge Quartett meldet sich zurück: Das sind die Aufsteiger Quartett meldet sich zurück: Das sind die Aufsteiger Zurück in der 3. Liga: Fortuna Köln, die SG Sonnenhof Großaspach, der SV Meppen und die Würzburger Kickers Das Sprichwort “Wiedersehen macht Freude” trifft für die bevorstehende Saison 2026 2027 auf alle vier Aufsteiger in der 3. Liga zu: Fortuna Köln , die SG Sonnenhof Großaspach , der SV Meppen und die Würzburger Kickers sind jeweils in die dritthöchste Spielklasse zurückgekehrt. Dabei mussten die vier Klubs unterschiedlich lange auf diesen Moment warten. DFB.de mit einem Überblick. ...

July 28, 2026

Amazon Standort Koblenz spendete 200 Schulsets an die Caritas Koblenz; 200 Koblenzer Kinder profitieren.

Amazon Standort Koblenz spendete 200 Schulsets an die Caritas Koblenz; 200 Koblenzer Kinder profitieren. Leuchtende Kinderaugen zum Schulstart Pressemitteilung Leuchtende Kinderaugen zum Schulstart Amazon Standort Koblenz spendete 200 Schulsets an die Caritas. Erschienen am: 28.07.2026 Herausgeber: Caritasverband Koblenz e. V. Hohenzollernstraße 118 56068 Koblenz 0261 139060 0261 13906-180 0261 139060 0261 13906-180 0261 13906-180 info@caritas-koblenz.de www.caritas-koblenz.de Amazon Standort Koblenz spendete 200 Schulsets an die Caritas. Back to school mit Überraschungseffekt: Engagierte Amazon-Mitarbeitende übergaben die Schulstartsets an die Koblenzer Caritas. Foto: Marco Wagner ...

July 28, 2026