Bezirksvertretung Rodenkirchen: Aufwertung der Umgebung des Wegekreuzes Industriestraße, Römerstraße, An den Vier Linden, Köln-Rodenkirchen; Ortstermin mit Fachverwaltung und BV Rodenkirchen

Bezirksvertretung Rodenkirchen: Aufwertung der Umgebung des Wegekreuzes Industriestraße, Römerstraße, An den Vier Linden, Köln-Rodenkirchen; Ortstermin mit Fachverwaltung und BV Rodenkirchen Beschlussvorlage Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle / Vorlagen-Nummer AN/0066/2021 Stand: 02.06.2022 Sachstandsbericht Erhöhung der Verkehrssicherheit und Aufwertung der Umgebung des Wegekreuzes an der Industriestraße / Römerstraße / An den Vier Linden in Köln-Rodenkirchen Die SPD-Fraktion hat den Antrag AN/0066/2021 modifiziert. Der Antrag AN/0066/2021 wird ersetzt durch den Antrag AN/0848/2021. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, die Umgebung des Wegekreuzes an der Industriestraße / Römerstraße / An den Vier Linden aufzuwerten und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die Kreuzungssituation ist insbesondere im Hinblick darauf, dass es sich um einen wichtigen Verkehrsweg zum Interimsstandort des Bezirksamtes in der Industriestraße handelt, zu ertüchtigen. Die Maßnahmen sollen in einem Ortstermin mit der Fachverwaltung und der Bezirksvertretung Rodenkirchen besprochen werden. ...

August 7, 2026

FDP/KSG-Fraktion im Rat der Stadt Köln Anfrage zu Sozialleistungsmissbrauch bei Arbeitnehmerfreizügigkeit Köln Rathaus; Gelsenkirchen-Vorbild für Kontrollen

FDP/KSG-Fraktion im Rat der Stadt Köln Anfrage zu Sozialleistungsmissbrauch bei Arbeitnehmerfreizügigkeit Köln Rathaus; Gelsenkirchen-Vorbild für Kontrollen Antrag/Anfrage FDP/KSG www.FDP-Koeln.de Herr Oberbürgermeister Torsten Burmester An die Vorsitzende des Ausschusses Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren Frau Dîlan Yazicioglu FDP/KSG-Fraktion Im Rat der Stadt Köln Rathaus · 50667 Köln Telefon 0221. 221-23830 fdp-ksg-fraktion@stadt-koeln.de Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 07.08.2026 AN/1245/2026 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 17.09.2026 ...

August 7, 2026

FDP/KSG-Fraktion im Rat der Stadt Köln stellt Anfrage zur Ausstattungszustand und Betriebsbereitschaft von Notstromanlagen in Köln; Beantwortung der Fragen bis Ratssitzung erwartet

FDP/KSG-Fraktion im Rat der Stadt Köln stellt Anfrage zur Ausstattungszustand und Betriebsbereitschaft von Notstromanlagen in Köln; Beantwortung der Fragen bis Ratssitzung erwartet Antrag/Anfrage FDP/KSG www.FDP-Koeln.de Herr Oberbürgermeister Torsten Burmester An den Vorsitzenden des Ausschusses für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales Herrn Bernd Petelkau FDP/KSG-Fraktion Im Rat der Stadt Köln Rathaus · 50667 Köln Telefon 0221. 221-23830 fdp-ksg-fraktion@stadt-koeln.de Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 07.08.2026 AN/1229/2026 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 28.09.2026 ...

August 7, 2026

Gesundheitsamt der Stadt Köln beantwortet Anfrage zur ChemSex-Versorgung MSM/queeren Menschen; Keine eigenständige ChemSex-Beratung, Kooperation mit Aidshilfe Köln

Gesundheitsamt der Stadt Köln beantwortet Anfrage zur ChemSex-Versorgung MSM/queeren Menschen; Keine eigenständige ChemSex-Beratung, Kooperation mit Aidshilfe Köln Beantwortung Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 07.08.2026 2140/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik 10.09.2026 Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 17.09.2026 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Aidshilfe Köln aus der Sitzung des ASGS vom 11.06.2026 (AN/0785/2026) betreffend “Versorgungssituation im Konsummuster Chemsex und sexualisiertem Substanzkonsum” Die Aidshilfe Köln stellt die folgenden Fragen: ...

August 7, 2026

Gesundheitsamt der Stadt Köln FöSeGAN Ergebnisse Köln; Stigmatisierung als Barriere niedrigschwellige Angebote nötig

Gesundheitsamt der Stadt Köln FöSeGAN Ergebnisse Köln; Stigmatisierung als Barriere niedrigschwellige Angebote nötig Mitteilung Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 07.08.2026 2167/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 17.09.2026 Kooperationsprojekt FöSeGAN Ergebnisse eines partizipativen Projekts zur Weiterentwicklung kommunaler Gesundheitsangebote für Anbieter sexueller Dienstleistungen Mit dieser Mitteilung informiert die Verwaltung über die Ergebnisse des Kooperations- projekts FöSeGAN („Förderung der sexuellen Gesundheit von Anbietenden sexueller Dienstleistungen“). Das Projekt wurde gemeinsam vom Gesundheitsamt der Stadt Köln (Fachdienst STI und sexuelle Gesundheit), der Gemeinnützigen Stiftung Sexuali- tät und Gesundheit (GSSG) sowie der Selbstorganisation Sexworkers of Cologne (sw_of_cgn) durchgeführt und durch die Familie Ernst Wendt-Stiftung gefördert. Es er- weitert den bisherigen Kenntnisstand zur gesundheitlichen Situation und zu den Un- terstützungsbedarfen von Sexarbeitenden in Köln und unterstützt die evidenzinfor- mierte Weiterentwicklung kommunaler Präventions- und Gesundheitsangebote. Hintergrund und Methodik Zur gesundheitlichen Situation von Sexarbeitenden liegen bislang nur wenige syste- matisch erhobene Erkenntnisse vor. FöSeGAN wurde deshalb als partizipatives Public-Health-Projekt konzipiert, bei dem Gesundheitsamt, Wissenschaft und Selbst- organisation gemeinsam arbeiteten. Im Rahmen des Projekts wurden 26 leitfadenge- stützte Interviews mit Sexarbeitenden aus unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen ge- führt. Die Ergebnisse sind aufgrund der Stichprobe nicht repräsentativ, liefern jedoch wichtige Einblicke in gesundheitliche Bedarfe und Versorgungsbarrieren. Zentrale Erkenntnisse Die Befragten zeigten insgesamt ein hohes Gesundheitsbewusstsein und nahmen Präventionsangebote regelmäßig in Anspruch. Mehr als 90 % ließen sich regelmäßig auf sexuell übertragbare Infektionen testen; das Gesundheitsamt stellte dabei den wichtigsten niedrigschwelligen Zugang zur Testung dar. Gleichzeitig zeigte sich weite- rer Informationsbedarf zur HIV-PrEP. Als wesentliche Hürden für die Inanspruchnahme der Regelversorgung wurden Stig- matisierung und die Sorge vor Benachteiligung benannt. Psychische Belastungen wurden überwiegend mit gesellschaftlicher Stigmatisierung und nicht mit der Tätigkeit selbst in Verbindung gebracht. ...

August 7, 2026

Gesundheitsamt Köln prüft Maßnahmen zur Vermeidung von Therapieunterbrechungen bei HIV-Infizierten ohne Krankenversicherung; Schützt vor erneuter Virusvermehrung und Resistenzrisiko.

Gesundheitsamt Köln prüft Maßnahmen zur Vermeidung von Therapieunterbrechungen bei HIV-Infizierten ohne Krankenversicherung; Schützt vor erneuter Virusvermehrung und Resistenzrisiko. Infektionsschutzfachliche Bewertung zur Sicherstellung der medikamentösen Versorgung HIV-infizierter Menschen ohne Krankenversicherung Aus Sicht des Infektionsschutzes kommt der kontinuierlichen antiretroviralen Behandlung HIV-infizierter Menschen eine herausragende Bedeutung zu. Moderne antiretrovirale Therapien führen bei regelrechter Einnahme innerhalb kurzer Zeit zu einer dauerhaften Unterdrückung der Virusvermehrung. Menschen mit dauerhaft supprimierter Viruslast übertragen HIV sexuell nicht mehr („Undetectable = Untransmittable“). Die kontinuierliche Therapie schützt damit nicht nur die individuelle Gesundheit der betroffenen Person, sondern stellt zugleich eine der wirksamsten Maßnahmen zur Verhütung weiterer HIV-Übertragungen dar. Umgekehrt führt eine Unterbrechung der antiretroviralen Therapie regelmäßig zu einer erneuten Virusvermehrung. Hierdurch steigt das Risiko einer fortschreitenden Immunschwäche, opportunistischer Infektionen sowie einer erneuten Übertragbarkeit der HIV-Infektion. Darüber hinaus erhöht eine unregelmäßige Therapie das Risiko der Entwicklung antiretroviraler Resistenzen und kann zukünftige Behandlungsmöglichkeiten erheblich einschränken. Das Infektionsschutzgesetz verfolgt gemäß § 1 IfSG das Ziel, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Maßnahmen des Gesundheitsamtes sind dabei sowohl am Schutz der betroffenen Person als auch am Schutz der Allgemeinheit auszurichten. § 19 IfSG konkretisiert diesen Auftrag, indem den Gesundheitsämtern die Möglichkeit eröffnet wird, hinsichtlich übertragbarer Krankheiten Beratung, Untersuchung sowie erforderlichenfalls auch Behandlung anzubieten, soweit dies zur Verhütung oder Verhinderung der Weiterverbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist. Die Vorschrift dient insbesondere dem Schutz von Menschen, deren Zugang zur gesundheitlichen Regelversorgung erschwert oder nicht gewährleistet ist. Die antiretrovirale Therapie HIV-infizierter Menschen besitzt hierbei eine besondere infektionsschutzfachliche Bedeutung. Nach gesichertem wissenschaftlichem Erkenntnisstand verhindert eine dauerhaft supprimierte Viruslast eine sexuelle Übertragung von HIV zuverlässig („Undetectable = Untransmittable“). Eine Unterbrechung der Therapie kann dagegen zu einer erneuten Virusvermehrung, zur Wiederherstellung der Übertragbarkeit, zur Verschlechterung des Immunstatus sowie zur Entwicklung medikamentöser Resistenzen führen. Aus infektionsschutzfachlicher Sicht besteht daher ein erhebliches öffentliches Interesse daran, vermeidbare Therapieunterbrechungen insbesondere bei Personen ohne anderweitigen Zugang zur medizinischen Versorgung zu verhindern. Im Gesundheitsamt Köln werden im Rahmen der medizinischen Sprechstunden des Fachdienstes STI und sexuelle Gesundheit regelmäßig Menschen mit HIV betreut, die keinen Zugang zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung besitzen. Für diese Personengruppe besteht nach Ausschöpfung des Budgets des Anonymen Krankenscheins (AKS) regelmäßig keine alternative Finanzierungsmöglichkeit für die lebensnotwendige antiretrovirale Therapie. ...

August 7, 2026

Hauptausschuss beschließt Aussetzung der verkürzten Sperrzeit für die Außengastronomie am Brüsseler Platz

Hauptausschuss beschließt Aussetzung der verkürzten Sperrzeit für die Außengastronomie am Brüsseler Platz SessionNet | Aussetzung der verkürzten Sperrzeit für die Außengastronomie am Brüsseler Platz Gremien Gremienmitglieder Rat Bezirksvertretungen Fachausschüsse und weitere Gremien Fraktionen und Gruppen Aktuelle Vorgänge Aktuelle Dokumente Aktuelle Vorlagen Recherche Nach Betreff Nach weiteren Filtern Nach Dokumentenart Weitere Informationen Infos & Anleitungen Datenschutz Impressum Aussetzung der verkürzten Sperrzeit für die Außengastronomie am Brüsseler Platz 10.08.2026 Hauptausschuss TOP 4.3 öffentlich - Entscheidung 2 Dok. ...

August 7, 2026

MiQua LVR-Jüdisches Museum im Archäologischen Quartier Köln Mitteilung über Kostenfortschreibung KOMHVO

MiQua LVR-Jüdisches Museum im Archäologischen Quartier Köln Mitteilung über Kostenfortschreibung KOMHVO MiQua.LVR-Jüdisches Museum im Archäologischen Quartier Köln - Mitteilung über die Kostenfortschreibung gemäß § 25 Absatz 1 Nr. 2 der Kommunalen Haushaltsverordnung (KOMHVO) in Verbindung mit § Gremien Gremienmitglieder Rat Bezirksvertretungen Fachausschüsse und weitere Gremien Fraktionen und Gruppen Aktuelle Vorgänge Aktuelle Dokumente Aktuelle Vorlagen Recherche Nach Betreff Nach weiteren Filtern Nach Dokumentenart Weitere Informationen Infos & Anleitungen Datenschutz Impressum MiQua.LVR-Jüdisches Museum im Archäologischen Quartier Köln - Mitteilung über die Kostenfortschreibung gemäß § 25 Absatz 1 Nr. 2 der Kommunalen Haushaltsverordnung (KOMHVO) in Verbindung mit § ...

August 7, 2026

RM Ruffen Anfrage Niederlegung Hölderlin-Gymnasium; Interimslösung Holweider Straße 2 vorgesehen

RM Ruffen Anfrage Niederlegung Hölderlin-Gymnasium; Interimslösung Holweider Straße 2 vorgesehen Beantwortung Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 07.08.2026 0832/2026 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 29.09.2026 Beantwortung einer mündlichen Anfrage von RM Ruffen aus der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 10.03.2026 bezüglich des Hölderlin Gymnasiums Anfrage: In der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 10.03.2026 fragt RM Ruffen, ob nach dem neuen pädagogischen Raumprogramm eine komplette Niederlegung des Hölderlin Gymnasiums weiterhin geplant ist, ob eventuell ein Teil erhalten werden soll oder ob bei diesem Projekt noch nicht weiter geplant worden ist. ...

August 7, 2026

Stadt Köln 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5946/02 zur Erweiterung der Kunstrasenfläche der Golfanlage Widdersdorf in Köln-Widdersdorf; Umweltprüfung entfällt

Stadt Köln 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5946/02 zur Erweiterung der Kunstrasenfläche der Golfanlage Widdersdorf in Köln-Widdersdorf; Umweltprüfung entfällt Anlage 2 - Vorlage 4257/2013 A n l a g e 3 / 2 Erläuterung Arbeitstitel: öffentlich zugängliche Golfanlage Widdersdorf, 1. Ände- rung" in Köln-Widdersdorf und -Bocklemünd/Mengenich 1 Anlass und Ziel der Planung 1.1 Anlass der Planung Auf der Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 5946/02 „Öffentlich zugängliche Golfanlage Wid- dersdorf“ in Köln-Widdersdorf und Bocklemünd / Mengenich wurde der Kölner Golfplatz in Köln- Widdersdorf als öffentlich zugängliche Golfanlage konzipiert und wird seit 2012 betrieben. Alle Golfsportinteressierte können die Anlage nutzen und insofern ist sie für die Öffentlichkeit zugäng- lich. In der Folge hat sich eine hohe Nachfrage entwickelt. Zum Üben des Abschlags wurde eine Driving Range mit zehn Abschlagplätzen errichtet. Aufgrund der hohen Nachfrage und der Nut- zungsintensität wurde 2019 die Fläche mit Kunstrasen ausgelegt, so dass die Ballmaschinen die Bälle einsammeln können. Diese Kunstrasenfläche kommt demnach zu den bereits vorher errich- ten Kunstrasenflächen in einer Größe von 1.500 m² hinzu. Die Gesamtfläche der mit Kunstrasen belegten Bereiche innerhalb der Golfanlage beträgt somit ca. 19.100 qm und überschreitet damit die nach dem rechtswirksamen Bebauungsplan zulässigen 1.500 qm. 1.2 Ziel der Planung Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes soll die erweiterte Kunstrasenfläche planungsrechtlich unter Berücksichtigung der ökologischen Belange sowie des Freizeit- und Naherholungsangebo- tes gesichert werden. 2 Verfahren Das Verfahren zur Änderung wird auf der Grundlage des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB durchgeführt, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind. Somit können Verfah- renserleichterungen in Anspruch genommen werden. Eine Umweltprüfung wird nicht durchge- führt. Das zugrundeliegende städtebauliche Leitbild des Bebauungsplans ändert sich nicht. Mit der Än- derung wird der planerische Grundgedanke des Bebauungsplans funktionsgerecht erhalten und für die Zukunft abgesichert. Es handelt sich um eine untergeordnete Fläche des Bebauungsplans, der lediglich einen Anteil von ca. 1,7 % betrifft. Durch die Änderung werden keine Vorhaben zulässig, die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Bundes- oder Landesrecht begründen oder vorbereiten. Auch sind keine Erhaltungsziele oder Schutzzwecke von Natura 2000-Gebieten betroffen. Es be- stehen keine Anhaltspunkte, dass bei Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Bundes-Immissionsschutzgesetz zu beachten sind. ...

August 7, 2026