Gesundheitsamt Köln prüft Maßnahmen zur Vermeidung von Therapieunterbrechungen bei HIV-Infizierten ohne Krankenversicherung; Schützt vor erneuter Virusvermehrung und Resistenzrisiko.

Gesundheitsamt Köln prüft Maßnahmen zur Vermeidung von Therapieunterbrechungen bei HIV-Infizierten ohne Krankenversicherung; Schützt vor erneuter Virusvermehrung und Resistenzrisiko. Infektionsschutzfachliche Bewertung zur Sicherstellung der medikamentösen Versorgung HIV-infizierter Menschen ohne Krankenversicherung Aus Sicht des Infektionsschutzes kommt der kontinuierlichen antiretroviralen Behandlung HIV-infizierter Menschen eine herausragende Bedeutung zu. Moderne antiretrovirale Therapien führen bei regelrechter Einnahme innerhalb kurzer Zeit zu einer dauerhaften Unterdrückung der Virusvermehrung. Menschen mit dauerhaft supprimierter Viruslast übertragen HIV sexuell nicht mehr („Undetectable = Untransmittable“). Die kontinuierliche Therapie schützt damit nicht nur die individuelle Gesundheit der betroffenen Person, sondern stellt zugleich eine der wirksamsten Maßnahmen zur Verhütung weiterer HIV-Übertragungen dar. Umgekehrt führt eine Unterbrechung der antiretroviralen Therapie regelmäßig zu einer erneuten Virusvermehrung. Hierdurch steigt das Risiko einer fortschreitenden Immunschwäche, opportunistischer Infektionen sowie einer erneuten Übertragbarkeit der HIV-Infektion. Darüber hinaus erhöht eine unregelmäßige Therapie das Risiko der Entwicklung antiretroviraler Resistenzen und kann zukünftige Behandlungsmöglichkeiten erheblich einschränken. Das Infektionsschutzgesetz verfolgt gemäß § 1 IfSG das Ziel, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Maßnahmen des Gesundheitsamtes sind dabei sowohl am Schutz der betroffenen Person als auch am Schutz der Allgemeinheit auszurichten. § 19 IfSG konkretisiert diesen Auftrag, indem den Gesundheitsämtern die Möglichkeit eröffnet wird, hinsichtlich übertragbarer Krankheiten Beratung, Untersuchung sowie erforderlichenfalls auch Behandlung anzubieten, soweit dies zur Verhütung oder Verhinderung der Weiterverbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist. Die Vorschrift dient insbesondere dem Schutz von Menschen, deren Zugang zur gesundheitlichen Regelversorgung erschwert oder nicht gewährleistet ist. Die antiretrovirale Therapie HIV-infizierter Menschen besitzt hierbei eine besondere infektionsschutzfachliche Bedeutung. Nach gesichertem wissenschaftlichem Erkenntnisstand verhindert eine dauerhaft supprimierte Viruslast eine sexuelle Übertragung von HIV zuverlässig („Undetectable = Untransmittable“). Eine Unterbrechung der Therapie kann dagegen zu einer erneuten Virusvermehrung, zur Wiederherstellung der Übertragbarkeit, zur Verschlechterung des Immunstatus sowie zur Entwicklung medikamentöser Resistenzen führen. Aus infektionsschutzfachlicher Sicht besteht daher ein erhebliches öffentliches Interesse daran, vermeidbare Therapieunterbrechungen insbesondere bei Personen ohne anderweitigen Zugang zur medizinischen Versorgung zu verhindern. Im Gesundheitsamt Köln werden im Rahmen der medizinischen Sprechstunden des Fachdienstes STI und sexuelle Gesundheit regelmäßig Menschen mit HIV betreut, die keinen Zugang zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung besitzen. Für diese Personengruppe besteht nach Ausschöpfung des Budgets des Anonymen Krankenscheins (AKS) regelmäßig keine alternative Finanzierungsmöglichkeit für die lebensnotwendige antiretrovirale Therapie. ...

August 7, 2026

Hauptausschuss beschließt Aussetzung der verkürzten Sperrzeit für die Außengastronomie am Brüsseler Platz

Hauptausschuss beschließt Aussetzung der verkürzten Sperrzeit für die Außengastronomie am Brüsseler Platz SessionNet | Aussetzung der verkürzten Sperrzeit für die Außengastronomie am Brüsseler Platz Gremien Gremienmitglieder Rat Bezirksvertretungen Fachausschüsse und weitere Gremien Fraktionen und Gruppen Aktuelle Vorgänge Aktuelle Dokumente Aktuelle Vorlagen Recherche Nach Betreff Nach weiteren Filtern Nach Dokumentenart Weitere Informationen Infos & Anleitungen Datenschutz Impressum Aussetzung der verkürzten Sperrzeit für die Außengastronomie am Brüsseler Platz 10.08.2026 Hauptausschuss TOP 4.3 öffentlich - Entscheidung 2 Dok. ...

August 7, 2026

MiQua LVR-Jüdisches Museum im Archäologischen Quartier Köln Mitteilung über Kostenfortschreibung KOMHVO

MiQua LVR-Jüdisches Museum im Archäologischen Quartier Köln Mitteilung über Kostenfortschreibung KOMHVO MiQua.LVR-Jüdisches Museum im Archäologischen Quartier Köln - Mitteilung über die Kostenfortschreibung gemäß § 25 Absatz 1 Nr. 2 der Kommunalen Haushaltsverordnung (KOMHVO) in Verbindung mit § Gremien Gremienmitglieder Rat Bezirksvertretungen Fachausschüsse und weitere Gremien Fraktionen und Gruppen Aktuelle Vorgänge Aktuelle Dokumente Aktuelle Vorlagen Recherche Nach Betreff Nach weiteren Filtern Nach Dokumentenart Weitere Informationen Infos & Anleitungen Datenschutz Impressum MiQua.LVR-Jüdisches Museum im Archäologischen Quartier Köln - Mitteilung über die Kostenfortschreibung gemäß § 25 Absatz 1 Nr. 2 der Kommunalen Haushaltsverordnung (KOMHVO) in Verbindung mit § ...

August 7, 2026

RM Ruffen Anfrage Niederlegung Hölderlin-Gymnasium; Interimslösung Holweider Straße 2 vorgesehen

RM Ruffen Anfrage Niederlegung Hölderlin-Gymnasium; Interimslösung Holweider Straße 2 vorgesehen Beantwortung Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 07.08.2026 0832/2026 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 29.09.2026 Beantwortung einer mündlichen Anfrage von RM Ruffen aus der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 10.03.2026 bezüglich des Hölderlin Gymnasiums Anfrage: In der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 10.03.2026 fragt RM Ruffen, ob nach dem neuen pädagogischen Raumprogramm eine komplette Niederlegung des Hölderlin Gymnasiums weiterhin geplant ist, ob eventuell ein Teil erhalten werden soll oder ob bei diesem Projekt noch nicht weiter geplant worden ist. ...

August 7, 2026

Stadt Köln 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5946/02 zur Erweiterung der Kunstrasenfläche der Golfanlage Widdersdorf in Köln-Widdersdorf; Umweltprüfung entfällt

Stadt Köln 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5946/02 zur Erweiterung der Kunstrasenfläche der Golfanlage Widdersdorf in Köln-Widdersdorf; Umweltprüfung entfällt Anlage 2 - Vorlage 4257/2013 A n l a g e 3 / 2 Erläuterung Arbeitstitel: öffentlich zugängliche Golfanlage Widdersdorf, 1. Ände- rung" in Köln-Widdersdorf und -Bocklemünd/Mengenich 1 Anlass und Ziel der Planung 1.1 Anlass der Planung Auf der Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 5946/02 „Öffentlich zugängliche Golfanlage Wid- dersdorf“ in Köln-Widdersdorf und Bocklemünd / Mengenich wurde der Kölner Golfplatz in Köln- Widdersdorf als öffentlich zugängliche Golfanlage konzipiert und wird seit 2012 betrieben. Alle Golfsportinteressierte können die Anlage nutzen und insofern ist sie für die Öffentlichkeit zugäng- lich. In der Folge hat sich eine hohe Nachfrage entwickelt. Zum Üben des Abschlags wurde eine Driving Range mit zehn Abschlagplätzen errichtet. Aufgrund der hohen Nachfrage und der Nut- zungsintensität wurde 2019 die Fläche mit Kunstrasen ausgelegt, so dass die Ballmaschinen die Bälle einsammeln können. Diese Kunstrasenfläche kommt demnach zu den bereits vorher errich- ten Kunstrasenflächen in einer Größe von 1.500 m² hinzu. Die Gesamtfläche der mit Kunstrasen belegten Bereiche innerhalb der Golfanlage beträgt somit ca. 19.100 qm und überschreitet damit die nach dem rechtswirksamen Bebauungsplan zulässigen 1.500 qm. 1.2 Ziel der Planung Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes soll die erweiterte Kunstrasenfläche planungsrechtlich unter Berücksichtigung der ökologischen Belange sowie des Freizeit- und Naherholungsangebo- tes gesichert werden. 2 Verfahren Das Verfahren zur Änderung wird auf der Grundlage des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB durchgeführt, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind. Somit können Verfah- renserleichterungen in Anspruch genommen werden. Eine Umweltprüfung wird nicht durchge- führt. Das zugrundeliegende städtebauliche Leitbild des Bebauungsplans ändert sich nicht. Mit der Än- derung wird der planerische Grundgedanke des Bebauungsplans funktionsgerecht erhalten und für die Zukunft abgesichert. Es handelt sich um eine untergeordnete Fläche des Bebauungsplans, der lediglich einen Anteil von ca. 1,7 % betrifft. Durch die Änderung werden keine Vorhaben zulässig, die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Bundes- oder Landesrecht begründen oder vorbereiten. Auch sind keine Erhaltungsziele oder Schutzzwecke von Natura 2000-Gebieten betroffen. Es be- stehen keine Anhaltspunkte, dass bei Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Bundes-Immissionsschutzgesetz zu beachten sind. ...

August 7, 2026

Verwaltung antwortet auf Nachfragen der SPD-Fraktion zu Baumaßnahmen an Gemeinschaftsgrundschule Bernkasteler Straße; Finanzierung offen, Priorisierung erst nach Haushaltslage

Verwaltung antwortet auf Nachfragen der SPD-Fraktion zu Baumaßnahmen an Gemeinschaftsgrundschule Bernkasteler Straße; Finanzierung offen, Priorisierung erst nach Haushaltslage Beantwortung Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 1719/2026/1 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 21.09.2026 Beantwortung mündlicher Nachfragen der SPD-Fraktion bezüglich der Baumaßnahmen an der Gemeinschaftsgrundschule Bernkasteler Straße Anfrage: Zur Beantwortung 1719/2026 stellt die SPD-Fraktion folgende Nachfragen: Der Eingang wird an Schultagen laut Schulleitung von 150 Kindern genutzt und es be- steht ein Bedarf von Stellplätzen für 20-30 Fahrrädern und circa 20 Roller. Können diese außerhalb des Bereiches der Flucht- und Rettungstreppe am Eingang platziert werden? ...

August 7, 2026

Verwaltung der Stadt Köln ändert Prio GI-2 zu Prio 0 für Katharina-Henoth-Gesamtschule, Adalbertstraße 17, Köln; Umsetzungs- und Finanzierungsvorschlag bis Q3 2026

Verwaltung der Stadt Köln ändert Prio GI-2 zu Prio 0 für Katharina-Henoth-Gesamtschule, Adalbertstraße 17, Köln; Umsetzungs- und Finanzierungsvorschlag bis Q3 2026 Beantwortung Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 07.08.2026 0788/2026/2 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 29.09.2026 Beantwortung einer mündlichen Anfrage des RM Bars aus der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 05.05.2026 bezüglich der Katharina- Henoth-Gesamtschule Adalbertstraße 17, 51103 Köln Anfrage: In der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 05.05.2026 erkundigt sich RM Bars, warum die Grundlagenermittlung für die Baumaßnahme am Schulgebäude der Ka- tharina-Henoth-Gesamtschule Adalbertstraße 17, 51103 Köln erst zu einem jetzigen Zeitpunkt erfolge und sich scheinbar jetzt die Priorität geändert habe. Er fragt außerdem, ob dies noch einmal überprüft werden kann. ...

August 7, 2026

Wir regen Brückenverbreiterung und Pavillon-Gastronomie auf der Brücke über die Porzer Hauptstraße in Porz an; Belebung abends; Vermüllung und Vandalismus vorbeugen.

Wir regen Brückenverbreiterung und Pavillon-Gastronomie auf der Brücke über die Porzer Hauptstraße in Porz an; Belebung abends; Vermüllung und Vandalismus vorbeugen. Anlage 2 Brückenbverbreiterung und Pavillon auf der Brücke über die Hauptstraße in Porz Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten nach § 24 GO NRW anregen, die Brücke über die Porzer Hauptstraße zu verbreitern und dabei eine kostengünstige Lösung mit die Fahrbahn überspannenden Stahlträgern nebst aufliegender Betonplatte zu verwenden und die zur Berechnung einer solchen Variante nötige Datengrundlage zu schaffen bzw erstellen zu lassen, und auf der Brücke selbst eine stationäre Gastronomie unterzubringen, um den nun bereits verwahrlosten Raum, der ohne Pavillons nur noch größer würde, wieder einer sozialen Kontrolle zu unterwerfen und so Vermüllung und Vandalismus vorzubeugen. Begründung zu 1. Uns ist bekannt, dass die BV auf Drängen der Verwaltung die bereits beschlossene Brückenverbreiterung wieder zurückgenommen hat. Dies zeigt, dass Beschlüsse nicht für die Ewigkeit gelten, sondern abhängig von der vorliegenden Datenbasis reviodiert werden kann. Gleichwohl baiserte die damalige Rücknahme auf einem Gutachten, dass die vorgeschlagene kostengünstige Variante gar nicht berechnete. Insofern bezieht sich die Ablehnung nur auf die vorgestellten, berechneten Varianten, für andere Varianten fehlte die Datengrundlage. Es geht uns darum, die erforderliche Datengrundlage für die vorgeschlagene günstige Lösung zu schaffen und dann diese der BV vorzustellen. Da der Bezirksbürgermeister vom Fach ist, kann er eine solche Kalkulation sicher nachvollziehgen und ggf. erforderliche Nachfragen stellen, so dass die BV kompetent abstimmen kann. Die Brückenverbreiterung ist zudem aus Sicht aller Experten, die in der Jury zum freiraumplanerischen Wettbewerb teilnahmen, erforderlich, um das Rheinuifer näher an das Porzer Zentrum anzubinden. Es gibt neben dem Kostenargument keine Arrgumente, die diese Expertise in Zweifel zögen. Tatsächlich ist stadtpalnerisch eine bessere Anbindung des Rheinufers an das Porzer Zentrum unvermindert wünschenswert, damit Porz die Trümpfe ausspielen kann, die es hat, wie dies auch die von der Stadt Köln hinzugezogenen ExpertInnen forderten. Es wäre bizarr, wenn man Expertise teuer einkauft, um diese dann zu ignorieren. Da bisher die kostengünstigen Varianten nicht berechnet wurden, konnte die BV keine Entscheidung auf der Basis einer umfassenden Faktenlage vornehmen. Mit Kosten, die deutlich niedriger ausfallen als in dem vorliegenden Gutachten, das nur die beiden teuersten Varianten berechnete, veranschlagt, kommt aber die Brückenbverbreiterung wieder in den Bereich des Möglichen und stehen Aufwand und Nutzen wieder in einem vertretbaren Verhältnis. Begründung zu 2. Schon als wir mit der Sahle Bau als Eigentümerin der Pavillons zum ersten Mal 2018 sprachen (und woraufhin die Stadt Köln überhaupt erst die Pavillons erwarb um eine Nutzung durch ein Dentallabor für die nächsten 10 Jahre zu vermeiden), wies diese darauf hin, dass es nicht klug sei, eine solche großé Fläche nicht zu bespielen, weil sonst Verwahrlosung wegen fehlender sozialer Kontrolle drohe. Dies hat uns überzeugt und seitdem setzen wir uns für ein dauerhaftes Gastronomieangebot auf der Brücke ein. Dabei sind zwei Dinge zu beachten: zum einen kann dies ohne Änderung im Bebauungsplan nur durch eine Weiternutzung eines der Pavillons geschehen, da diese Bestandsschutz genießen und eine langwioerige Änderung des Bebauuplans somit nicht erforderlich wäre. Zum zweiten ist die Lage durchaus attraktiv und leicht einen Pächter für den Pavillon zu finden, die aktuelle Gastronomie wurde wegen privater Gründe aufgegeben, nicht wegen fehlender Wirtschaftlichkeit. Mit einer solchen Gastronomie auf der Brücke würde die Brücker dauerhaft, bis in die Abendstunden belebt und so die Entstehung eines Angstraums verhindert. ...

August 7, 2026

Bezirksvertretung Ehrenfeld genehmigt die Aufstellung einer gestifteten Sitzbank auf dem Lenauplatz in Köln-Neuehrenfeld; Kosten vollständig von Stifterin getragen

Bezirksvertretung Ehrenfeld genehmigt die Aufstellung einer gestifteten Sitzbank auf dem Lenauplatz in Köln-Neuehrenfeld; Kosten vollständig von Stifterin getragen Beschlussvorlage Dezernat, Dienststelle III/665/31 Vorlagen-Nummer 2019/2026 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO– „Installation einer zusätzlichen Sitzbank auf dem Lenauplatz, 50825 Köln„, Aktenzeichen 13/26 Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld dankt dem Petenten für die Eingabe und stimmt der Aufstel- lung einer gestifteten Sitzbank auf dem Lenauplatz in Köln-Neuehrenfeld zu. ...

August 7, 2026

Bezirksvertretung fordert Leihstation an der KVB-Haltestelle Buchheim/Herler Straße; Station 2026 eingerichtet.

Bezirksvertretung fordert Leihstation an der KVB-Haltestelle Buchheim/Herler Straße; Station 2026 eingerichtet. Beschlussvorlage Dezernat, Dienststelle III/622 Vorlagen-Nummer AN/0131/2026 Stand: 05.08.2026 Sachstandsbericht Betrieb einer Leihstation für KVB-Räder an der KVB-Haltestelle „Buchheim / Herler Straße„ Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, der Fraktion Die Linke und des Einzelmandatsträgers Dr. Laue (Volt) vom 20.01.2026 Beschluss: Die Bezirksvertretung fordert die Verwaltung und die KVB auf, eine Leihstation an der KVB- Haltestelle „Buchheim / Herler Straße“ zu betreiben. ...

August 7, 2026