Stadt Köln 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5946/02 zur Erweiterung der Kunstrasenfläche der Golfanlage Widdersdorf in Köln-Widdersdorf; Umweltprüfung entfällt

Stadt Köln 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5946/02 zur Erweiterung der Kunstrasenfläche der Golfanlage Widdersdorf in Köln-Widdersdorf; Umweltprüfung entfällt Anlage 2 - Vorlage 4257/2013 A n l a g e 3 / 2 Erläuterung Arbeitstitel: öffentlich zugängliche Golfanlage Widdersdorf, 1. Ände- rung" in Köln-Widdersdorf und -Bocklemünd/Mengenich 1 Anlass und Ziel der Planung 1.1 Anlass der Planung Auf der Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 5946/02 „Öffentlich zugängliche Golfanlage Wid- dersdorf“ in Köln-Widdersdorf und Bocklemünd / Mengenich wurde der Kölner Golfplatz in Köln- Widdersdorf als öffentlich zugängliche Golfanlage konzipiert und wird seit 2012 betrieben. Alle Golfsportinteressierte können die Anlage nutzen und insofern ist sie für die Öffentlichkeit zugäng- lich. In der Folge hat sich eine hohe Nachfrage entwickelt. Zum Üben des Abschlags wurde eine Driving Range mit zehn Abschlagplätzen errichtet. Aufgrund der hohen Nachfrage und der Nut- zungsintensität wurde 2019 die Fläche mit Kunstrasen ausgelegt, so dass die Ballmaschinen die Bälle einsammeln können. Diese Kunstrasenfläche kommt demnach zu den bereits vorher errich- ten Kunstrasenflächen in einer Größe von 1.500 m² hinzu. Die Gesamtfläche der mit Kunstrasen belegten Bereiche innerhalb der Golfanlage beträgt somit ca. 19.100 qm und überschreitet damit die nach dem rechtswirksamen Bebauungsplan zulässigen 1.500 qm. 1.2 Ziel der Planung Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes soll die erweiterte Kunstrasenfläche planungsrechtlich unter Berücksichtigung der ökologischen Belange sowie des Freizeit- und Naherholungsangebo- tes gesichert werden. 2 Verfahren Das Verfahren zur Änderung wird auf der Grundlage des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB durchgeführt, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind. Somit können Verfah- renserleichterungen in Anspruch genommen werden. Eine Umweltprüfung wird nicht durchge- führt. Das zugrundeliegende städtebauliche Leitbild des Bebauungsplans ändert sich nicht. Mit der Än- derung wird der planerische Grundgedanke des Bebauungsplans funktionsgerecht erhalten und für die Zukunft abgesichert. Es handelt sich um eine untergeordnete Fläche des Bebauungsplans, der lediglich einen Anteil von ca. 1,7 % betrifft. Durch die Änderung werden keine Vorhaben zulässig, die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Bundes- oder Landesrecht begründen oder vorbereiten. Auch sind keine Erhaltungsziele oder Schutzzwecke von Natura 2000-Gebieten betroffen. Es be- stehen keine Anhaltspunkte, dass bei Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Bundes-Immissionsschutzgesetz zu beachten sind. ...

August 7, 2026

Verwaltung antwortet auf Nachfragen der SPD-Fraktion zu Baumaßnahmen an Gemeinschaftsgrundschule Bernkasteler Straße; Finanzierung offen, Priorisierung erst nach Haushaltslage

Verwaltung antwortet auf Nachfragen der SPD-Fraktion zu Baumaßnahmen an Gemeinschaftsgrundschule Bernkasteler Straße; Finanzierung offen, Priorisierung erst nach Haushaltslage Beantwortung Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 1719/2026/1 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 21.09.2026 Beantwortung mündlicher Nachfragen der SPD-Fraktion bezüglich der Baumaßnahmen an der Gemeinschaftsgrundschule Bernkasteler Straße Anfrage: Zur Beantwortung 1719/2026 stellt die SPD-Fraktion folgende Nachfragen: Der Eingang wird an Schultagen laut Schulleitung von 150 Kindern genutzt und es be- steht ein Bedarf von Stellplätzen für 20-30 Fahrrädern und circa 20 Roller. Können diese außerhalb des Bereiches der Flucht- und Rettungstreppe am Eingang platziert werden? ...

August 7, 2026

Verwaltung der Stadt Köln ändert Prio GI-2 zu Prio 0 für Katharina-Henoth-Gesamtschule, Adalbertstraße 17, Köln; Umsetzungs- und Finanzierungsvorschlag bis Q3 2026

Verwaltung der Stadt Köln ändert Prio GI-2 zu Prio 0 für Katharina-Henoth-Gesamtschule, Adalbertstraße 17, Köln; Umsetzungs- und Finanzierungsvorschlag bis Q3 2026 Beantwortung Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 07.08.2026 0788/2026/2 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 29.09.2026 Beantwortung einer mündlichen Anfrage des RM Bars aus der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 05.05.2026 bezüglich der Katharina- Henoth-Gesamtschule Adalbertstraße 17, 51103 Köln Anfrage: In der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 05.05.2026 erkundigt sich RM Bars, warum die Grundlagenermittlung für die Baumaßnahme am Schulgebäude der Ka- tharina-Henoth-Gesamtschule Adalbertstraße 17, 51103 Köln erst zu einem jetzigen Zeitpunkt erfolge und sich scheinbar jetzt die Priorität geändert habe. Er fragt außerdem, ob dies noch einmal überprüft werden kann. ...

August 7, 2026

Wir regen Brückenverbreiterung und Pavillon-Gastronomie auf der Brücke über die Porzer Hauptstraße in Porz an; Belebung abends; Vermüllung und Vandalismus vorbeugen.

Wir regen Brückenverbreiterung und Pavillon-Gastronomie auf der Brücke über die Porzer Hauptstraße in Porz an; Belebung abends; Vermüllung und Vandalismus vorbeugen. Anlage 2 Brückenbverbreiterung und Pavillon auf der Brücke über die Hauptstraße in Porz Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten nach § 24 GO NRW anregen, die Brücke über die Porzer Hauptstraße zu verbreitern und dabei eine kostengünstige Lösung mit die Fahrbahn überspannenden Stahlträgern nebst aufliegender Betonplatte zu verwenden und die zur Berechnung einer solchen Variante nötige Datengrundlage zu schaffen bzw erstellen zu lassen, und auf der Brücke selbst eine stationäre Gastronomie unterzubringen, um den nun bereits verwahrlosten Raum, der ohne Pavillons nur noch größer würde, wieder einer sozialen Kontrolle zu unterwerfen und so Vermüllung und Vandalismus vorzubeugen. Begründung zu 1. Uns ist bekannt, dass die BV auf Drängen der Verwaltung die bereits beschlossene Brückenverbreiterung wieder zurückgenommen hat. Dies zeigt, dass Beschlüsse nicht für die Ewigkeit gelten, sondern abhängig von der vorliegenden Datenbasis reviodiert werden kann. Gleichwohl baiserte die damalige Rücknahme auf einem Gutachten, dass die vorgeschlagene kostengünstige Variante gar nicht berechnete. Insofern bezieht sich die Ablehnung nur auf die vorgestellten, berechneten Varianten, für andere Varianten fehlte die Datengrundlage. Es geht uns darum, die erforderliche Datengrundlage für die vorgeschlagene günstige Lösung zu schaffen und dann diese der BV vorzustellen. Da der Bezirksbürgermeister vom Fach ist, kann er eine solche Kalkulation sicher nachvollziehgen und ggf. erforderliche Nachfragen stellen, so dass die BV kompetent abstimmen kann. Die Brückenverbreiterung ist zudem aus Sicht aller Experten, die in der Jury zum freiraumplanerischen Wettbewerb teilnahmen, erforderlich, um das Rheinuifer näher an das Porzer Zentrum anzubinden. Es gibt neben dem Kostenargument keine Arrgumente, die diese Expertise in Zweifel zögen. Tatsächlich ist stadtpalnerisch eine bessere Anbindung des Rheinufers an das Porzer Zentrum unvermindert wünschenswert, damit Porz die Trümpfe ausspielen kann, die es hat, wie dies auch die von der Stadt Köln hinzugezogenen ExpertInnen forderten. Es wäre bizarr, wenn man Expertise teuer einkauft, um diese dann zu ignorieren. Da bisher die kostengünstigen Varianten nicht berechnet wurden, konnte die BV keine Entscheidung auf der Basis einer umfassenden Faktenlage vornehmen. Mit Kosten, die deutlich niedriger ausfallen als in dem vorliegenden Gutachten, das nur die beiden teuersten Varianten berechnete, veranschlagt, kommt aber die Brückenbverbreiterung wieder in den Bereich des Möglichen und stehen Aufwand und Nutzen wieder in einem vertretbaren Verhältnis. Begründung zu 2. Schon als wir mit der Sahle Bau als Eigentümerin der Pavillons zum ersten Mal 2018 sprachen (und woraufhin die Stadt Köln überhaupt erst die Pavillons erwarb um eine Nutzung durch ein Dentallabor für die nächsten 10 Jahre zu vermeiden), wies diese darauf hin, dass es nicht klug sei, eine solche großé Fläche nicht zu bespielen, weil sonst Verwahrlosung wegen fehlender sozialer Kontrolle drohe. Dies hat uns überzeugt und seitdem setzen wir uns für ein dauerhaftes Gastronomieangebot auf der Brücke ein. Dabei sind zwei Dinge zu beachten: zum einen kann dies ohne Änderung im Bebauungsplan nur durch eine Weiternutzung eines der Pavillons geschehen, da diese Bestandsschutz genießen und eine langwioerige Änderung des Bebauuplans somit nicht erforderlich wäre. Zum zweiten ist die Lage durchaus attraktiv und leicht einen Pächter für den Pavillon zu finden, die aktuelle Gastronomie wurde wegen privater Gründe aufgegeben, nicht wegen fehlender Wirtschaftlichkeit. Mit einer solchen Gastronomie auf der Brücke würde die Brücker dauerhaft, bis in die Abendstunden belebt und so die Entstehung eines Angstraums verhindert. ...

August 7, 2026

Bezirksvertretung Ehrenfeld genehmigt die Aufstellung einer gestifteten Sitzbank auf dem Lenauplatz in Köln-Neuehrenfeld; Kosten vollständig von Stifterin getragen

Bezirksvertretung Ehrenfeld genehmigt die Aufstellung einer gestifteten Sitzbank auf dem Lenauplatz in Köln-Neuehrenfeld; Kosten vollständig von Stifterin getragen Beschlussvorlage Dezernat, Dienststelle III/665/31 Vorlagen-Nummer 2019/2026 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO– „Installation einer zusätzlichen Sitzbank auf dem Lenauplatz, 50825 Köln„, Aktenzeichen 13/26 Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld dankt dem Petenten für die Eingabe und stimmt der Aufstel- lung einer gestifteten Sitzbank auf dem Lenauplatz in Köln-Neuehrenfeld zu. ...

August 7, 2026

Bezirksvertretung fordert Leihstation an der KVB-Haltestelle Buchheim/Herler Straße; Station 2026 eingerichtet.

Bezirksvertretung fordert Leihstation an der KVB-Haltestelle Buchheim/Herler Straße; Station 2026 eingerichtet. Beschlussvorlage Dezernat, Dienststelle III/622 Vorlagen-Nummer AN/0131/2026 Stand: 05.08.2026 Sachstandsbericht Betrieb einer Leihstation für KVB-Räder an der KVB-Haltestelle „Buchheim / Herler Straße„ Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, der Fraktion Die Linke und des Einzelmandatsträgers Dr. Laue (Volt) vom 20.01.2026 Beschluss: Die Bezirksvertretung fordert die Verwaltung und die KVB auf, eine Leihstation an der KVB- Haltestelle „Buchheim / Herler Straße“ zu betreiben. ...

August 7, 2026

Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt Verwaltung, 2-in-1 Regenbogen-Zebrastreifen in der Kölner Innenstadt zu errichten; Umsetzung bis Christopher Street Day 2026 geplant

Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt Verwaltung, 2-in-1 Regenbogen-Zebrastreifen in der Kölner Innenstadt zu errichten; Umsetzung bis Christopher Street Day 2026 geplant Beschlussvorlage Dezernat, Dienststelle III/68/681 Vorlagen-Nummer AN/0771/2026 Stand: 07.08.2026 Sachstandsbericht Errichtung eines „2-in-1„-Regenbogen-Zebrastreifens in einem zentralen Szenebereich der Kölner Innenstadt, gem. Dringlichkeitsantrag SPD, B90/Die Grünen, Volt und FDP Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung, in Ergänzung zum Be- schluss AN/0271/2023, in einem geeigneten Bereich der Kölner Innenstadt – insbesondere im Umfeld etab- lierter LGBTQ+-Szenestandorte (z. B. Rudolfplatz / Schaafenstraße, Heumarkt / Alter Markt oder Ehrenstraße / Apostelnviertel) – einen „2-in-1“-Fußgängerüberweg zu er- richten, dabei ein Konzept umzusetzen, das sowohl die verkehrsrechtlichen Anforde- rungen eines klassischen Zebrastreifens (weiß) erfüllt als auch eine integrierte, dauer- hafte Regenbogen-Gestaltung (z. B. flankierend, segmentiert oder gestalterisch kom- biniert) beinhaltet, gemeinsam mit den zuständigen Fachämtern (insbesondere Stra- ßenverkehrsamt) sowie unter Beteiligung der lokalen LGBTQ+-Community und Veran- stalter wie Cologne Pride ein rechtssicheres und gestalterisch hochwertiges Modell zu entwickeln, der Bezirksvertretung zeitnah ein umsetzungsfähiges Konzept inklusive Standortvorschlag vorzulegen, die Umsetzung nach Möglichkeit bereits bis zum Chris- topher Street Day 2026 sicherzustellen. ...

August 7, 2026

Bezirksvertretung Rodenkirchen Beschleunigung des Schulbauprojekts Gymnasium Rondorf; Fachgespräch angekündigt

Bezirksvertretung Rodenkirchen Beschleunigung des Schulbauprojekts Gymnasium Rondorf; Fachgespräch angekündigt Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Miriam Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 E-Mail: miriam.passmann@stadt- koeln.de Datum: 22.06.2026 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 22.06.2026 öffentlich 8.2.2 Beschleunigung des Schulbauprojektes Gymnasium Rondorf, Antrag der CDU-Fraktion AN/0921/2026 Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragt, den Antrag AN/0921/ 2026 zu verta- gen mit der Maßgabe ein Fachgespräch mit der Verwaltung anzuberaumen und dabei insbesondere, aber nicht abschließend, folgende Fragen zu den nachfolgenden The- menblöcken zu klären: 1.)a.) Welche Faktoren sind erforderlich, um die beiden Schulbauprojekte (Gymna- sium Rondorf und die zweite Grundschule Rondorf) in die nächste Planungsphase (LPH) zu hieven? b.) Für wann sind die nächsten LPH anvisiert? c.) Wann kann mit der Fertigstellung der beiden Schulen gerechnet werden? 2.) Die Fertigstellung der Bauabschnitte 1 bis 3 ist bis Ende 2028, der des BA 4 bis Ende 2029 geplant. Nach der bisherigen Planung wären dann auch die beide Schul- standorte fertig. Nunmehr kann ein Fertigstellungsdatum beider Schulen und damit auch der neuen Grundschule nicht mehr genannt werden. a.) Welches Grundschulangebot kann den Bewohner der BA 1 bis 4 gemacht werden? b.) Welche Verkehrsinfrastruktur kann den Schülern an die Hand gegeben werden, um an die Schulorte zu kommen? 3.) Schon bei der Beschlussfassung im Jahr 2023 zur Nutzung des Standorts der Eygelshovener Str für das Interim wurde seitens der Fraktion der Grünen ein Schul- busangebot und ein verbesserte Radweginfrastruktur aus den Ortsteilen Meschenich, Immendorf und Rondorf an die Schulen entlang der Sürther Str. und damit des Inte- rims gefordert worden. ...

August 7, 2026

Bezirksvertretung Rodenkirchen modifiziert Beschluss zur Müllentsorgung am Verteilerkreis Köln-Süd, prüft Zuständigkeiten und Parkmöglichkeiten für LKWs und Trucker-Parken; Einstimmig zugestimmt

Bezirksvertretung Rodenkirchen modifiziert Beschluss zur Müllentsorgung am Verteilerkreis Köln-Süd, prüft Zuständigkeiten und Parkmöglichkeiten für LKWs und Trucker-Parken; Einstimmig zugestimmt Beschlussvorlage Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 Vorlagen-Nummer AN/0694/2023 Stand: 30.07.2026 Sachstandsbericht Müllentsorgung am Verteilerkreis Köln-Süd 8.2.6 Müllentsorgung am Verteilerkreis Köln-Süd, Antrag der CDU-Fraktion AN/0694/2023 Die CDU-Fraktion modifiziert ihren Antrag. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, zu klären, wer für die mittige Fläche südlich des Verteilerkreises Köln-Süd zwischen den beiden Fahrbahnen der A555 nach Köln bzw. nach Bonn in Sachen Müllentsorgung zuständig ist. Abhängig vom Ergebnis wird die Verwaltung ferner gebeten, die notwendigen Schritte zur Einrichtung von Müllentsorgungsmöglichkeiten für die dort parkenden Trucker-Fahrer einzuleiten. Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, inwieweit das Parken von LKWs zulässig ist. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugstimmt. ...

August 7, 2026

Gebäudewirtschaft der Stadt Köln prüft dezentrales Regenwassermanagement bei städtischen Neubauvorhaben in Köln; Reduzierte Kanalbelastung durch Retentionsdächer

Gebäudewirtschaft der Stadt Köln prüft dezentrales Regenwassermanagement bei städtischen Neubauvorhaben in Köln; Reduzierte Kanalbelastung durch Retentionsdächer Beschlussvorlage Dezernat, Dienststelle VI/VI Vorlagen-Nummer AN/0030/2025 Stand: 30.07.2026 Sachstandsbericht Regenwassernutzung in Kölle Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt bei städtischen Neubauvorhaben sowie solchen von Eigenbe- trieben und Gesellschaften des Stadtwerkekonzerns die Auswirkungen auf den Wasserhaus- halt zu prüfen und dezentrales Regenwassermanagement durch Versickerung, Verdunstung, Speicherung und Nutzung zu fördern. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Die Zielsetzung des Antrags wird bei Neubauvorhaben der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln bereits heute grundsätzlich berücksichtigt. Im Rahmen der projektbezogenen Planung wird die Regenwasserbewirtschaftung standortbezogen unter Berücksichtigung der örtlichen Randbe- dingungen, der geologischen Verhältnisse sowie der wasserrechtlichen Vorgaben entwickelt. Die Anforderungen werden bereits im Rahmen der Funktionalen Leistungsbeschreibungen (FLB) bei Generalunternehmer:innen-/Totalunternehmer (GU-/TU-Projekten) sowie der Pla- nungs- und Genehmigungsprozesse berücksichtigt. ...

August 7, 2026