Deutscher Basketball Ausbildungsfonds e.V. vergibt erstmals Spielerstipendien in Deutschland; fünf Stipendiaten 2026 ausgewählt

Deutscher Basketball Ausbildungsfonds e.V. vergibt erstmals Spielerstipendien in Deutschland; fünf Stipendiaten 2026 ausgewählt Der Deutsche Basketball Ausbildungsfonds e.V. wurde ins Leben gerufen, um talentierten einheimischen S pieler auf ihrem Weg in den Profibereich eine unterstützende Hand zu reichen. Seit der Saison 2023 2024 vergibt diese Einrichtung erstmals Stipendien an talentierte deutsche Nachwuchsspieler, deren Entwicklung durch finanzielle Einschränkungen beeinträchtigt sein könnte. Warum gibt es das Spielerstipendium? Das Spielerstipendium wurde geschaffen, um sozioökonomische Ungleichheiten bestmöglich auszugleichen. Es strebt danach, aufstrebenden Talenten auf ihrem Weg zum Traumberuf des Profisports zu helfen und ergänzt bestehende Maßnahmen des Ausbildungsfonds, um die nahtlose Integration und Entwicklung von Nachwuchsspielern im Profibereich zu verbessern. Dabei ist es wichtig zu betonen, dass das Stipendium bewusst nicht nach einem starren Ausbildungsplan sucht. Es respektiert die Vielfalt und Individualität jedes Spielers und berücksichtigt deren unterschiedliche Prioritäten und Bedürfnisse. ...

August 6, 2026

Dr. Benjamin Limbach Visio-OrgaPlan in Bearbeitung NRW

Dr. Benjamin Limbach Visio-OrgaPlan in Bearbeitung NRW Visio-OrgaPlan in Bearbeitung.vsdx Organisationsplan Stand: 1. August 2026 1200 – Z. 56ID Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach Vorz.: RBe Vogt Telefax: 8792-300 Ministerbüro LMR’in Hellweg 267 Vorz.: RBe Kollmann 260 Stabsstelle Innenrevision OStA Schreiner 561 RD‘in Franz 306 JAFr Seidel 311 Staatssekretärin Dr. Daniela Brückner Vorz.: RBe Paderhuber Telefax: 8792-268 Gleichstellungsbeauftragte RD’in Jaeger 222 RR’in Schade 528 AR’in Osten 708 Abteilung I Haushalt, Liegenschaften, Organisation NN 564 Vorz.: RBe Abendroth 563 Telefax: 8792-474 LMR Dr. Baumanns 568 (ständ. Vertr. des Abteilungsleiters) Vorz.: RBe Gründler 567 ...

August 6, 2026

Radstation am Bahnhof Kevelaer angebunden an DeinRadschloss; 222 Stellplätze erweitern das Netzwerk

Radstation am Bahnhof Kevelaer angebunden an DeinRadschloss; 222 Stellplätze erweitern das Netzwerk Mobilität für Menschen gestalten Bessere Luft, weniger Lärm, mehr Lebensqualität Eine Zukunft, in der wir alle uns jederzeit nachhaltig und klimaneutral fortbewegen – das wünschen wir uns für NRW. Zeit für Alternativen zur autozentrierten Denkweise. Erfahren Sie, wie Sie die Mobilitätswende in Ihrer Kommune gestalten können und wie Sie mit Ihrer Kommune davon profitieren können. Neu bei uns: Kommunikation stärken und junge Perspektiven einbinden ...

August 6, 2026

Stadtteilbibliothek Sülz Storytime auf Englisch für Kinder ab 3 Jahren in Köln; Eintritt frei

Stadtteilbibliothek Sülz Storytime auf Englisch für Kinder ab 3 Jahren in Köln; Eintritt frei Stadtteilbibliothek Sülz - Stadt Köln Mehr als nur Bücher – unsere Angebote Bilderbuchgeschichten auf Englisch für Kinder ab 3 Jahren in der Stadtteilbibliothek Sülz. Picture Books for children aged 3 and older in the district library Sülz. Erste Schritte zum Lesen und Zeichnen ab 8 Jahren in der Stadtteilbibliothek Sülz. Wichterichstraße 1 50937 Köln Telefon: 0221 ...

August 6, 2026

Die Linke.-Fraktion, Anfrage zur Auswirkung der Bewirtschaftungsverfügung auf Förderungen im Dezernat V Köln; Mögliche Kündigungen von Mitarbeitenden

Die Linke.-Fraktion, Anfrage zur Auswirkung der Bewirtschaftungsverfügung auf Förderungen im Dezernat V Köln; Mögliche Kündigungen von Mitarbeitenden Antrag/Anfrage DieLinke Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An den Oberbürgermeister Torsten Burmester An die Vorsitzende des Ausschusses Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren Dilan Yazicioglu Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 E-Mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 05.08.2026 AN/1246/2026 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 17.09.2026 ...

August 6, 2026

Radstation am Bahnhof Kevelaer wird Teil von DeinRadschloss; 222 Stellplätze erweitern das Netzwerk

Radstation am Bahnhof Kevelaer wird Teil von DeinRadschloss; 222 Stellplätze erweitern das Netzwerk Mobilität für Menschen gestalten Bessere Luft, weniger Lärm, mehr Lebensqualität Eine Zukunft, in der wir alle uns jederzeit nachhaltig und klimaneutral fortbewegen – das wünschen wir uns für NRW. Zeit für Alternativen zur autozentrierten Denkweise. Erfahren Sie, wie Sie die Mobilitätswende in Ihrer Kommune gestalten können und wie Sie mit Ihrer Kommune davon profitieren können. Neu bei uns: Kommunikation stärken und junge Perspektiven einbinden ...

August 6, 2026

WSK Betriebs GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Bonn; Insolvenzverwalterin Linda Nowak ernannt

WSK Betriebs GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Bonn; Insolvenzverwalterin Linda Nowak ernannt Veröffentlichungsdatum: 05.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 99 IN 126/26 Gericht: Bonn Name, Vorname / Bezeichnung: WSK Betriebs GmbH Sitz / Wohnsitz: Köln Register: Köln, HRB 89889 Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 126/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 89889 eingetragenen WSK Betriebs GmbH, Am Annonisbach 58, 53842 Troisdorf, frühere Anschrift: Quartermarkt 5, 50667 Köln, früherer Name: Johanna 239 Vermögensverwaltungs GmbH, Amtsgericht Bonn, HRB 21606, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Johann Scherer, Am Annonisbach 58, 53842 Troisdorf Geschäftszweig: Planen, Organisieren und Betreiben von Veranstaltungshallen, Gaststätten etc. ehemals Betrieb der Diskothek “Wiener Steffi” wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 04.08.2026, um 09:04 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 19.05.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Linda Nowak, Kölner Straße 33 B, 53840 Troisdorf, Telefon: 02241/1230610, Fax: 022411230611. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 14.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet. Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 30.10.2026. Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person der Insolvenzverwalterin, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 29.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. A 1.19(Alexanderbau) niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 99 IN 126/26 Amtsgericht Bonn, 04.08.2026

August 6, 2026

Bauaufsichtsamt erteilt Vorbescheid für Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Heckgasse 7 in Köln-Lövenich; Planungsrechtlich zulässig; geförderter Wohnungsbau geplant

Bauaufsichtsamt erteilt Vorbescheid für Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Heckgasse 7 in Köln-Lövenich; Planungsrechtlich zulässig; geförderter Wohnungsbau geplant Mitteilung Dezernat, Dienststelle VI/630/2 Vorlagen-Nummer 1884/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Erteilung eines Vorbescheides für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Heckgasse 7 Am 04.03.2026 erhielt das Bauaufsichtsamt zu dem Grundstück Heckgasse 7 in Köln-Löve- nich (Flur, Flurstück, Nenner: Lövenich 50, 2501) einen Vorbescheidsantrag gemäß § 77 BauO NRW für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit gefördertem Wohnungsbau. ...

August 6, 2026

Bauaufsichtsamt Köln-Rondorf Bauantrag für 5-Geschossiges Wohngebäude mit 100 Wohneinheiten und Großgarage Rhöndorfer Str.4, Köln-Rondorf; Zulässigkeit gemäß §34 BauGB bestätigt

Bauaufsichtsamt Köln-Rondorf Bauantrag für 5-Geschossiges Wohngebäude mit 100 Wohneinheiten und Großgarage Rhöndorfer Str.4, Köln-Rondorf; Zulässigkeit gemäß §34 BauGB bestätigt Mitteilung Dezernat, Dienststelle VI/630/2 Vorlagen-Nummer 2212/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Bauvoranfrage (Bebauungsgenehmigung) für ein Gebäude zur Wohnungsnutzung und Großgarage; hier: 5-geschossiges Wohngebäude mit 100 Einheiten und Großgarage Am 30.03.2026 erhielt das Bauaufsichtsamt zu dem Grundstück Rhöndorfer Str.4 in Köln-Rondorf einen Bauantrag gemäß § 65 BauO NRW für die Errichtung eines 5-ge- schossigen Wohngebäudes mit 100 Wohneinheiten, sowie die Errichtung einer Groß- garage mit mehr als 1.000 qm Nutzfläche. ...

August 6, 2026

Bezirksvertretung 5 (Nippes) prüft Versetzung einer Bank an der Neusser Straße, Ecke Scharnhorst Straße; Umsetzung auf absehbare Zeit nicht möglich.

Bezirksvertretung 5 (Nippes) prüft Versetzung einer Bank an der Neusser Straße, Ecke Scharnhorst Straße; Umsetzung auf absehbare Zeit nicht möglich. Beschlussvorlage Dezernat, Dienststelle III/66/665/2 Vorlagen-Nummer 2202/2026 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO–Versetzen einer Bank auf der Neusser Straße, Ecke Scharnhorst Straße Aktenzeichen 141-26 Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes dankt dem Petenten für die Eingabe und beschließt die Prüfung eines alternativen Bankstandortes an der Neusser Straße. Bei einer positiven Prüfung ist die Versetzung der Sitzgelegenheit unter Berücksichtigung der personellen und finanziellen Situa- tion in der zuständigen Fachverwaltung durchzuführen. ...

August 6, 2026