NRW-Tourismus 8,1 Millionen Übernachtungen via Kurzzeitvermietung auf Plattformen in NRW 2025; 140% Zuwachs seit 2018

NRW-Tourismus 8,1 Millionen Übernachtungen via Kurzzeitvermietung auf Plattformen in NRW 2025; 140% Zuwachs seit 2018 NRW-Tourismus: Übernachtungen durch Kurzzeitvermietung über Buchungsplattformen werden immer beliebter | Landesbetrieb IT.NRW NRW-Tourismus: Übernachtungen durch Kurzzeitvermietung über Buchungsplattformen werden immer beliebter 8,1 Millionen touristische Übernachtungen wurden 2025 über einschlägige Plattformen erfasst – 140 % mehr als 2018 Hochsauerlandkreis mit den meisten und die Stadt Bottrop mit den wenigsten Übernachtungen über Buchungsplattformen Die meisten Übernachtungen von ausländischen Gästen gab es in Köln ...

August 5, 2026

Der Rat der Stadt Köln beschließt Satzung zur abweichenden Herstellung der Erschließungsanlage Dillenburger Straße in Köln-Kalk; Endgültige Herstellung ohne Bildung eigenständiger Straßenlandparzellen.

Der Rat der Stadt Köln beschließt Satzung zur abweichenden Herstellung der Erschließungsanlage Dillenburger Straße in Köln-Kalk; Endgültige Herstellung ohne Bildung eigenständiger Straßenlandparzellen. Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsanlage Dillenburger Straße in Köln-Kalk vom 27.07.2026 Seite 1 Öffentliche Bekanntmachung vom 05.08.2026 Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsanlage Dillenburger Straße (ringförmige Umfahrung von Dillenburger Straße bis Dillenburger Straße) in Köln-Kalk vom 27. Juli 2026 Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 02.07.2026 auf Grund des § 132 Ziffer 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit den §§ 7 und 77 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekannt- machung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023) – jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung – diese Satzung beschlossen: § 1 Die Erschließungsanlage Dillenburger Straße (ringförmige Umfahrung von Dillen- burger Straße bis Dillenburger Straße) in Köln-Kalk ist abweichend von § 9 Absatz 1 Buchstabe a) der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung eines Erschließungs- beitrages – Erschließungsbeitragssatzung – vom 29. Juni 2001 (ABl. Stadt Köln 2001, S. 289) – in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung – ohne die Bildung selbstständiger Straßenlandparzellen endgültig hergestellt. § 2 Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird auf die Rechtsfolgen nach § 7 Abs. 6 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen hingewiesen. § 7 Abs. 6 Satz 1 der Gemeindeordnung lautet: „Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungs- pläne nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, ...

August 5, 2026

Stadtwerke Köln lassen Buslinien in Lövenich umleiten; Brauweilerstraße gesperrt, Buslinien umgeleitet

Stadtwerke Köln lassen Buslinien in Lövenich umleiten; Brauweilerstraße gesperrt, Buslinien umgeleitet Bauarbeiten in Lövenich: Mehrere Buslinien müssen umgeleitet werden – Stadtwerke Köln Bauarbeiten in Lövenich: Mehrere Buslinien müssen umgeleitet werden Die Stadt Köln lässt derzeit im Bereich des Bahnhofs Lövenich die Bushaltestellen neu gestalten und eine Verkehrsinsel bauen. Dafür wird die Brauweilerstraße vorübergehend komplett gesperrt, die Buslinien der KVB, die dort fahren, müssen umgeleitet werden. Sie fahren ab Montag, 10. August, wie folgt: ...

August 5, 2026

Der Rat der Stadt Köln hat den Bebauungsplan Nr. 664373/02 Trierer Straße in Köln-Neustadt/Süd in Kraft gesetzt; Beschleunigtes Verfahren nach §13a BauGB

Der Rat der Stadt Köln hat den Bebauungsplan Nr. 664373/02 Trierer Straße in Köln-Neustadt/Süd in Kraft gesetzt; Beschleunigtes Verfahren nach §13a BauGB Inkrafttreten eines Bebauungsplans - Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neustadt/Süd Seite 1 Öffentliche Bekanntmachung vom 05.08.2026 Zeitpunkt der Veröffentlichung siehe https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/bekanntmachungen/index.html Öffentliche Bekanntmachung von Bauleitplänen Inkrafttreten eines Bebauungsplans gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neustadt/Süd Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 12. Mai 2026 den Bebauungsplan Nr. 664373/02, Arbeitstitel Trierer Straße in Köln-Neustadt/Süd als Satzung beschlossen Mit dieser Bekanntmachung, die an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung tritt, tritt der vorgenannte Bebauungsplan gemäß § 10 Absatz 3 BauGB in Kraft. Rechtsgrundlage § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (Bundesgesetzblatt I S. 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NW. 1994 S. 666), jeweils in der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung gültigen Fassung Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich Das circa 0,7 ha große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Innenstadt, Stadtteil Neustadt/Süd. Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt • im Norden durch die Trierer Straße, • im Osten durch die Grenzen der Flurstücke Nr. 619, Nr. 621 und Nr. 623, Flur 34, Gemarkung Köln • im Süden durch die Moselstraße und • im Westen durch die westliche Grenze des Flurstücks Nr. 619. Der räumliche Geltungsbereich ist im Bebauungsplan eindeutig festgesetzt. Auf den zu dieser Bekanntmachung zur Veranschaulichung beigefügten Lageplan wird hingewiesen. ...

August 5, 2026

Amtsgericht Köln Sitzungstermine Köln; Mehrere Termine aufgehoben

Amtsgericht Köln Sitzungstermine Köln; Mehrere Termine aufgehoben Amtsgericht Köln: Sitzungstermine Gerichtliche Urteile werden “im Namen des Volkes” verkündet. Aus diesem Grund sind Gerichtsverhandlungen in der Regel öffentlich, das heißt jede Bürgerin und jeder Bürger hat die Möglichkeit als Zuschauer an einem öffentlichen Gerichtstermin teilzunehmen. Auf dieser Seite finden Sie tagesaktuell die im Amtsgericht Köln stattfindenden Termine.Maßgeblich ist nur der Aushang vor dem jeweiligen Sitzungssaal.Technisch bedingt werden aufgehobene und verlegte Termine als aufgehoben gekennzeichnet. Letzte Aktualisierung: 04.08.2026, 17:25 Uhr Datum und Sortierung Heute, den 05.08.2026 Donnerstag, den 06.08.2026 Freitag, den 07.08.2026 Montag, den 10.08.2026 Dienstag, den 11.08.2026 Mittwoch, den 12.08.2026 Nach Uhrzeit sortieren Nach Saal sortieren Nach Aktenzeichen sortieren aufsteigend sortieren absteigend sortieren Uhrzeit Termin Verfahren Saal Aktenzeichen Hinweis Ab 09:00 Uhr 09:00 Uhr Anhörungstermin Verfahren vor dem Straf- oder Jugendrichter 10 537 Ds 95 ...

August 5, 2026

Oberlandesgericht Köln Sitzungstermine

Oberlandesgericht Köln Sitzungstermine Oberlandesgericht Köln: Sitzungstermine Heute, den 05.08.2026 Donnerstag, den 06.08.2026 Freitag, den 07.08.2026 Montag, den 10.08.2026 Dienstag, den 11.08.2026 Mittwoch, den 12.08.2026 Nach Uhrzeit sortieren Nach Saal sortieren Nach Aktenzeichen sortieren aufsteigend sortieren absteigend sortieren Gerichtliche Urteile werden “im Namen des Volkes” verkündet. Aus diesem Grund sind Gerichtsverhandlungen in der Regel öffentlich, das heißt jede Bürgerin und jeder Bürger hat die Möglichkeit als Zuschauer an einem öffentlichen Gerichtstermin teilzunehmen. Auf dieser Seite finden Sie tagesaktuell die im Oberlandesgericht Köln stattfindenden Termine. ...

August 5, 2026

Verwaltungsgericht Köln Mündliche Verhandlungen Köln; mehrere Termine aufgehoben

Verwaltungsgericht Köln Mündliche Verhandlungen Köln; mehrere Termine aufgehoben Verwaltungsgericht Köln: Sitzungstermine Heute, den 05.08.2026 Donnerstag, den 06.08.2026 Freitag, den 07.08.2026 Montag, den 10.08.2026 Dienstag, den 11.08.2026 Mittwoch, den 12.08.2026 Nach Uhrzeit sortieren Nach Saal sortieren Nach Aktenzeichen sortieren aufsteigend sortieren absteigend sortieren Uhrzeit Termin Verfahren Saal Aktenzeichen Hinweis Ab 08:00 Uhr 08:45 Uhr Mündliche Verhandlung Hauptverfahren 33 23 K 5782 23 Termin aufgehoben Ab 09:00 Uhr 09:30 Uhr Mündliche Verhandlung Hauptverfahren 33 23 K 972 ...

August 5, 2026

Kevelaer Radstation an DeinRadschloss angebunden am Bahnhof; 222 Stellplätze erweitern Radstation-Netzwerk

Kevelaer Radstation an DeinRadschloss angebunden am Bahnhof; 222 Stellplätze erweitern Radstation-Netzwerk Mobilität für Menschen gestalten Bessere Luft, weniger Lärm, mehr Lebensqualität Eine Zukunft, in der wir alle uns jederzeit nachhaltig und klimaneutral fortbewegen – das wünschen wir uns für NRW. Zeit für Alternativen zur autozentrierten Denkweise. Erfahren Sie, wie Sie die Mobilitätswende in Ihrer Kommune gestalten können und wie Sie mit Ihrer Kommune davon profitieren können. Kevelaer macht den Anschluss: Radstation jetzt Teil von DeinRadschloss ...

August 4, 2026

Josef Roggendorf GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Amtsgericht Bonn; Erster Prüfungstermin 09.10.2026

Josef Roggendorf GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Amtsgericht Bonn; Erster Prüfungstermin 09.10.2026 Veröffentlichungsdatum: 04.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 97 IN 195/25 Gericht: Bonn Name, Vorname / Bezeichnung: Josef Roggendorf GmbH Sitz / Wohnsitz: Köln Register: Köln, HRB 95525 Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 195/25 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 95525 eingetragenen Josef Roggendorf GmbH, Stifterstraße 13, 53844 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Hans-Henning Reinecke, Giersbergstraße 10, 53229 Bonn wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 16.07.2026, um 15:17 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 22.12.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Linda Nowak, Kölner Straße 33 B, 53840 Troisdorf, Telefon: 02241/1230610, Fax: 022411230611. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.08.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet. Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 09.10.2026. Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person der Insolvenzverwalterin, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 08.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.27 (Wilhelmbau) niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 97 IN 195/25 Amtsgericht Bonn, 16.07.2026

August 4, 2026

Patienten berichten Erfahrungen in Elisabeth-Klinik, Olsberg, NRW; gemischte Bewertungen, Kritik an Schmerztherapie

Patienten berichten Erfahrungen in Elisabeth-Klinik, Olsberg, NRW; gemischte Bewertungen, Kritik an Schmerztherapie Erfahrungen mit Elisabeth-Klinik in Olsberg, NRW, 04.08.2026 | CHVKBF berichtet als Patient | Jahr der Behandlung: 2026 | Benutzerempfehlung Gesamtzufriedenheit: sehr zufrieden Qualität der Beratung: sehr zufrieden Mediz. Behandlung: sehr zufrieden Verwaltung und Abläufe: sehr zufrieden Ausstattung und Gestaltung: sehr zufrieden Pro: Kontra: Krankheitsbild: Hüftop. Privatpatient: nein Erfahrungsbericht: Ich habe mich in der Klinik auf Station 4 sehr wohl gefühlt . Trotz der hohen Temperaturen Ende Juni , waren alle gut gelaunt und immer hilfsbereit . Das Essen war super lecker und vor allem heiß ! In der Klinik gibt es noch eine eigene Küche, das macht viel aus . Danke für die Gute Versorgung . Weiter so ! | Rudi614 berichtet als Patient | Jahr der Behandlung: 2026 | Benutzerempfehlung Gesamtzufriedenheit: sehr zufrieden Qualität der Beratung: sehr zufrieden Mediz. Behandlung: sehr zufrieden Verwaltung und Abläufe: sehr zufrieden Ausstattung und Gestaltung: sehr zufrieden Pro: Das gesamte Team Kontra: Küche hat leider etwas nachgelassen Krankheitsbild: Chronische Rückenschmerzen Erfahrungsbericht: Im Zeitraum vom 01.06 - 12.06.2026 wurde ein Aufenthalt in der orthopädischen Klinik, Multimodale Schmerztherapie durchgeführt. Für die exzellente Behandlung des Chefarztes und seinem Ärzteteam sowie dem Pflegepersonal der Station 6.3 und den Therapeuten ,sei an dieser Stelle recht herzlich gedankt. Es wurde ersichtlich dass alle ihren Beruf mit Herzblut ausüben. Ein weiteres Dankeschön gilt dem Geschäftsführer, der meine Email Anfragen zu meiner vollsten Zufriedenheit beantwortet hat. | Wolke35 berichtet als Patient | Jahr der Behandlung: 2026 Gesamtzufriedenheit: weniger zufrieden Qualität der Beratung: unzufrieden Mediz. Behandlung: unzufrieden Verwaltung und Abläufe: zufrieden Ausstattung und Gestaltung: zufrieden Pro: Schwestern auf Station sehr nett und hilfsbereit Kontra: Vom Arzt enttäuscht Krankheitsbild: BSV LWS Privatpatient: nein Erfahrungsbericht: Bei mir wurde ein Bandscheibenvorfall im LWS Bereich, der auf einen Nerv drückt ,diagnoziert . Beim Arztgespräch wurde mir gesagt das ich operiert werden muss. Ich fragte nach einer Schmerztherapie. Ja, können wir auch machen, wurde mir gesagt. Eine Woche später ging es los. Ich bekam 1 PRT Spritze. Sollte ein paar Tage später die 2. bekommen. Die Schmerzen gingen etwas zurück. 3 Tage später morgens bei der Visite sagte der Arzt,ich gebe Ihnen heute die 2. Spritze. Aber sein OP Plan sei sehr voll. Er wùsste noch nicht wann er Zeit für mich hätte. Einen Augenblick später sagte er , ich sollte ihm nicht böse sein, aber er schafft es doch nicht. Die 1. Spritze war ja auch nicht so erfolgreich. Ich sollte mir einen OP Termin mitnehmen und wurde entlassen. Ich finde es sehr traurig das man mir nicht die Gelegenheit gegeben hat, die 2. Spritze hätte vielleicht besser gewirkt. Für mich war das auf gar keinen Fall eine Schmerztherapie, es war für mich verlorene Zeit. Ich hatte soviel Hoffnung in die Therapie gesetzt. | h-wj berichtet als Patient | Jahr der Behandlung: 04 ...

August 4, 2026