Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Untersuchung zu Bahn-Sparpreisen in den fünf größten deutschen Städten; 76 Prozent der Tage teurer als beworben

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Untersuchung zu Bahn-Sparpreisen in den fünf größten deutschen Städten; 76 Prozent der Tage teurer als beworben Bahn-Sparangebote: Wann Zugtickets wirklich günstig sind | Verbraucherzentrale.de Bahn-Sparangebote: Wann Zugtickets wirklich günstig sind Eine Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zeigt: Der Super Sparpreis der Deutschen Bahn ist tagsüber oft teurer als beworben. So finden Sie beim Bahnfahren günstige Tickets und sparen bei der Buchung. Für Fahrten tagsüber zwischen 7 und 19 Uhr lag der günstigste verfügbare Preis an gut drei von vier untersuchten Tagen über dem beworbenen Super Sparpreis, teils deutlich. ...

August 4, 2026

Stuffbrothers GmbH Insolvenzverfahren in Köln; Hauptinsolvenzverfahren eröffnet

Stuffbrothers GmbH Insolvenzverfahren in Köln; Hauptinsolvenzverfahren eröffnet Veröffentlichungsdatum: 04.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 70k IN 131/26 Gericht: Köln Name, Vorname / Bezeichnung: Stuffbrothers GmbH Sitz / Wohnsitz: Köln Register: Köln, HRB 102056 Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 131/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 102056 eingetragenen Stuffbrothers GmbH, Apostelnstr. 14-18, 50667 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Schwarzer, Köln wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 03.08.2026, um 13:09 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet. Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Kristina Bopp-Wessing, Sachsenring 69, 50677 Köln, Telefon: 0221 9922 30 0, Fax: . Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 03.10.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 03.11.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person der Insolvenzverwalterin, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 13.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1343 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 70k IN 131/26 Amtsgericht Köln, 03.08.2026

August 4, 2026

Hauptausschuss 5. Sitzung Historisches Rathaus, Konrad-Adenauer Saal, Raum 1.18

Hauptausschuss 5. Sitzung Historisches Rathaus, Konrad-Adenauer Saal, Raum 1.18 Tagesordnung Stand 04.08.2026, 09:25 Uhr 5. Sitzung des Hauptausschusses Termin: Montag, 10.08.2026, 16:30 Uhr Ort, Raum: Historisches Rathaus, Konrad-Adenauer Saal, Raum-Nr. 1.18 Tagesordnung I. Öffentlicher Teil 1 Anträge auf Durchführung einer aktuellen Stunde 2 Mitteilungen 2.1 Mitteilungen des Oberbürgermeisters 2.1.1 Beantwortung von mündlichen Anfragen aus der Sitzung des Hauptausschus- ses vom 20.04.2026 betreffend “Genehmigung von Dienstreisen von Man- datsträger*innen” 1995/2026 2.1.2 Besetzungsverfahren der vakanten Stellen Beigeordnete für das neu struktu- rierte Dezernat I sowie für das neu strukturierte Dezernat IX 2148/2026 2.1.3 Beantwortung einer mündlichen Anfrage des RM Petelkau aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 20.04.2026 betreffend “Brückensanierungen” 1230/2026 2.2 Mitteilungen zu gleichstellungsrelevanten Themen 3 Anfragen (§ 4 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertre- tungen) 3.1 Anfrage der AfD-Fraktion betreffend “Nicht operativ tätige Beteiligungsgesell- schaften und deren Liquidation” AN/0856/2026 Antwort der Verwaltung vom 08.06.2026 1638/2026 3.2 Anfrage FDP/KSG-Fraktion betreffend “Sachstand StEK Wohnen – Mobilisie- rung von Wohnbauflächen” AN/1219/2026 3.3 Anfrage FDP/KSG-Fraktion betreffend “Sachstand zur Umsetzung des Rats- beschlusses zu den Hallen 75–77 in Kalk” ...

August 4, 2026

Radstation am Bahnhof Kevelaer angebunden an DeinRadschloss; 222 Stellplätze

Radstation am Bahnhof Kevelaer angebunden an DeinRadschloss; 222 Stellplätze Mobilität für Menschen gestalten Bessere Luft, weniger Lärm, mehr Lebensqualität Eine Zukunft, in der wir alle uns jederzeit nachhaltig und klimaneutral fortbewegen – das wünschen wir uns für NRW. Zeit für Alternativen zur autozentrierten Denkweise. Erfahren Sie, wie Sie die Mobilitätswende in Ihrer Kommune gestalten können und wie Sie mit Ihrer Kommune davon profitieren können. Kevelaer macht den Anschluss: Radstation jetzt Teil von DeinRadschloss ...

August 4, 2026

NRW IT.NRW Preisbereinigtes BIP seit 1991 um 28,5 % gestiegen; Erwerbstätigen +1,8 Mio seit 1991

NRW IT.NRW Preisbereinigtes BIP seit 1991 um 28,5 % gestiegen; Erwerbstätigen +1,8 Mio seit 1991 NRW-Landesjubiläum: Preisbereinigtes BIP seit 1991 um 28,5 % gestiegen | Landesbetrieb IT.NRW NRW-Landesjubiläum: Preisbereinigtes BIP seit 1991 um 28,5 % gestiegen Jährliches Wirtschaftswachstum zwischen 1992 bis 2025 bei durchschnittlich 0,8 % Rund 1,8 Millionen mehr Erwerbstätige seit 1991 Bruttowertschöpfung: Anteil des Produzierenden Gewerbes an der Gesamtwirtschaft ist über die Jahre auf 24,8 % gesunken Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2025 lag das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in NRW bei 909,4 Milliarden Euro. Im Vergleich zum Jahr 1991 ist das BIP damit um 527,8 Milliarden Euro bzw. in jeweiligen Preisen um 138,3 % gestiegen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, stieg das preisbereinigte BIP in NRW im gleichen Zeitraum um 28,5 %. ...

August 4, 2026

Radstation am Bahnhof Kevelaer wird an das digitale Fahrradparksystem DeinRadschloss angebunden, erhöht Sicherheit und Komfort; Netzwerk um 222 Stellplätze erweitert

Radstation am Bahnhof Kevelaer wird an das digitale Fahrradparksystem DeinRadschloss angebunden, erhöht Sicherheit und Komfort; Netzwerk um 222 Stellplätze erweitert Mobilität für Menschen gestalten Bessere Luft, weniger Lärm, mehr Lebensqualität Eine Zukunft, in der wir alle uns jederzeit nachhaltig und klimaneutral fortbewegen – das wünschen wir uns für NRW. Zeit für Alternativen zur autozentrierten Denkweise. Erfahren Sie, wie Sie die Mobilitätswende in Ihrer Kommune gestalten können und wie Sie mit Ihrer Kommune davon profitieren können. ...

August 4, 2026

ADAC Stauprognose Deutschland; Rund 1.000 Autobahnbaustellen verschärfen Verzögerungen

ADAC Stauprognose Deutschland; Rund 1.000 Autobahnbaustellen verschärfen Verzögerungen ADAC Stauprognose: 7. bis 9. August ADAC Stauprognose: 7. bis 9. August Volle Autobahnen in alle Richtungen Am zweiten Augustwochenende müssen sich Autofahrerinnen und Autofahrer auf ein sehr hohes Verkehrsaufkommen einstellen. In Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland enden die Sommerferien, während sie in zahlreichen weiteren Bundesländern und vielen europäischen Nachbarstaaten noch andauern. Dadurch überlagern sich Hin- und Rückreiseverkehr. Dadurch sind gleichzeitig zahlreiche Urlauber auf der Hin- und Rückreise unterwegs. Staus auf den wichtigsten Fernstraßen sind nahezu unvermeidlich. ...

August 4, 2026

Ströer launches the Next Big Brand startup competition in Hamburg; 85,000-euro outdoor campaign across 250 City-Light posters

Ströer launches the Next Big Brand startup competition in Hamburg; 85,000-euro outdoor campaign across 250 City-Light posters Win an advertising campaign with Next Big Brand | Startup City Hamburg Win an advertising campaign with Next Big Brand For the first time, Ströer, a media company best known for its outdoor advertising, is organising the Next Big Brand startup competition. The top prize is an advertising campaign worth 85,000 euros. The application period runs until 4 September. ...

August 4, 2026

Maria-Elisa Ciminello, Bescheid IV4-700325967/85 erlassen, Zustellung unmöglich, Aufenthaltsort unbekannt, Köln; Fristen durch Bekanntmachung in Gang gesetzt.

Maria-Elisa Ciminello, Bescheid IV4-700325967/85 erlassen, Zustellung unmöglich, Aufenthaltsort unbekannt, Köln; Fristen durch Bekanntmachung in Gang gesetzt. Öffentliche Zustellung Name, Vorname Ciminello, Maria-Elisa Anschrift Bescheid vom 13 Lon yr ardd 00000 CF35 6EZ Bridgend, Wales GB 23.07.2026 Aktenzeichen IV4 - 700325967/85 Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o.a. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden konnte, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos. Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl I 2354) öffentlich zugestellt. Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 letzter Satz VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind. Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei: Bundesverwaltungsamt Organisationseinheit Referat BF 4 Besucheranschrift Eupener Str. 125, 50933 Köln - Braunsfeld Zimmer A 001 (Pforte/NTZ) Vor Abholung des Bescheides ist Verbindung aufzunehmen mit: Sachbearbeiter / -in Frau Dücking Telefonnummer +49(0)22899 358 5871 ...

August 3, 2026

Euskirchen, Bergheim – Fußverkehrs-Checks NRW 2026 im Rheinland angelaufen; Begehungen gestartet, drei Kommunen fokussieren Fußverkehr

Euskirchen, Bergheim – Fußverkehrs-Checks NRW 2026 im Rheinland angelaufen; Begehungen gestartet, drei Kommunen fokussieren Fußverkehr Mobilität für Menschen gestalten Bessere Luft, weniger Lärm, mehr Lebensqualität Eine Zukunft, in der wir alle uns jederzeit nachhaltig und klimaneutral fortbewegen – das wünschen wir uns für NRW. Zeit für Alternativen zur autozentrierten Denkweise. Erfahren Sie, wie Sie die Mobilitätswende in Ihrer Kommune gestalten können und wie Sie mit Ihrer Kommune davon profitieren können. ...

August 3, 2026