Patient bewertet Rehafachzentrum Passau; nicht erneut in Betracht ziehen.

Patient bewertet Rehafachzentrum Passau; nicht erneut in Betracht ziehen. Erfahrungen mit Rehafachzentrum Bad Füssing - Passau, Reha-Klinik, Bayern, 03.08.2026 Ein überragendes Rehafachzentrum sehr zu empfehlen Ich befinde mich aktuell in der 5. Woche meiner diabetischen Reha hier in Kohlbruck. Nach ein paar Tagen bei Beginn meiner Reha war mir sofort klar das ich die Zeit die ich hier in Anspruch nehmen kann ausschöpfe. Ich bin in der Station 4 untergebracht. Die Schwestern immer hilfsbereit, finden für alle Probleme die im Laufe der Zeit anfallen, immer eine Lösung. Auch die Ärzte sind sehr aufgeschlossen und haben mir immer geholfen wenn gesundheitliche Schwierigkeiten auftraten. Therapeuten sind alle Top! Das Küchenteam inkl Küchenchef habe ich ins Herz geschlossen! Das Essen einwandfrei und abwechslungsreich! Das ganze Haus sehr sauber und das Putzteam so lieb und aufgeschlossen. Ich komme gerne wieder hier her. Ich werde diese Zeit hier im Rehazentrum Kohlbruck nie vergessen. Macht weiter so und bleibt einfach wie ihr seid!! Ihr seid spitze!!!!! ...

August 3, 2026

SportWoche für Alle – deutschlandweites Breitensportprogramm in Deutschland; Bundesweite Inklusionsangebote

SportWoche für Alle – deutschlandweites Breitensportprogramm in Deutschland; Bundesweite Inklusionsangebote SportWoche für Alle - Die deutschlandweiten Angebote 2025 SportWoche für Alle das deutschlandweite Programm 2026 Inklusion durch Sport Vielfalt & 19.-26. SEPTEMBER 2026 SPORT WOCHE DAS ANGEBOT 2026 powered by: Foto © Jannik Czauderna Die SportWoche für Alle bietet vom 19. bis 26. September 2026 ein buntes und vielfältiges Breitensport- programm. Reingeschnuppert werden kann in Sportangebote für Menschen mit Behinderung und inklusive Sportangebote für Menschen mit und ohne Behinderung in ganz Deutschland. 19.-26. SEPTEMBER 2026 SPORT WOCHE Hier findet sie statt Veranstal­ tungen in: Baden-Württemberg ������������3 Bayern��������������������������������������9 Berlin��������������������������������������17 Brandenburg ������������������������18 Bremen����������������������������������19 Hessen�����������������������������������20 Mecklenburg- Vorpommern������������������������21 Niedersachsen ���������������������26 Nordrhein-Westfalen ���������28 Rheinland-Pfalz �������������������34 Saarland ��������������������������������36 Sachsen ���������������������������������39 Sachsen-Anhalt��������������������41 Schleswig-Holstein��������������42 Thüringen������������������������������44 Klicke auf die interaktive Karte, um Angebote der jeweiligen Bundesländer zu finden. Sei dabei ! ...

August 3, 2026

DB InfraGO nutzt geplante elftägige Sperrung am Hauptbahnhof Köln zur Inbetriebnahme des ESTW; S-Bahn durchgehend, Fernverkehrsgleise 11/12 verfügbar.

DB InfraGO nutzt geplante elftägige Sperrung am Hauptbahnhof Köln zur Inbetriebnahme des ESTW; S-Bahn durchgehend, Fernverkehrsgleise 11/12 verfügbar. Deutscher Bundestag - Gründe für die geplante Sperrung des Kölner Hauptbahnhofs Gründe für die geplante Sperrung des Kölner Hauptbahnhofs HAU) Die im Januar 2027 geplante, elftägige Sperrung am Hauptbahnhof Köln wird nach Auskunft der DB InfraGO genutzt, um die Inbetriebnahme des Elektronischen Stellwerks (ESTW) sowie weitere notwendige Arbeiten zu erledigen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 21 ...

August 3, 2026

Bezirksregierung Köln koordiniert verbleibende Maßnahmen nach Ölunfall an der Sieg bei Windeck; Aufhebung der Sperrung nach Abschluss der Arbeiten

Bezirksregierung Köln koordiniert verbleibende Maßnahmen nach Ölunfall an der Sieg bei Windeck; Aufhebung der Sperrung nach Abschluss der Arbeiten Arbeiten nach Ölunfall in der Sieg bei Windeck stehen vor dem Abschluss | Bezirksregierung Köln Letzte Maßnahmen sollen in dieser Woche beendet werden Die nach dem Ölunfall in der Sieg bei Windeck eingeleiteten Maßnahmen der Bezirksregierung Köln stehen kurz vor ihrem Abschluss. Nach mehreren Wochen intensiver Arbeiten zur Beseitigung der Verunreinigungen sollen die verbleibenden Maßnahmen in dieser Woche abgeschlossen werden. ...

August 3, 2026

1. FC Köln Profis trainieren am Geißbockheim; Bakatukanda krank, Youngsters oben mittrainieren

FC Köln Profis trainieren am Geißbockheim; Bakatukanda krank, Youngsters oben mittrainieren Personal: FC-Profi fehlt krank, Youngsters dabei | 1. FC Köln Das Trainingslager in Kitzbühel liegt hinter den Profis des 1. FC Köln, ab Montagnachmittag bereitet sich die Mannschaft wieder am Geißbockheim auf die neue Spielzeit vor. Am Montag um 15 Uhr bittet FC-Coach René Wagner die Spieler zur ersten Einheit der Woche, trainiert wird nun wieder auf dem Haupttrainingsplatz 1. Nicht dabei sein wird bei der Montagseinheit Elias Bakatukanda, der krankheitsbedingt ausfällt. Timo Hübers arbeitet weiterhin im Reha-Bereich. Aus der U21 dürfen Maik Afri Akumu, Jonathan Friemel, David Fürst, Patrik Kristal und Kristyan Irmien, die allesamt auch schon in Österreich dabei waren, weiterhin oben mittrainieren. 👉🏻 Hier lest Ihr ein Interview mit David Fürst zur Trainingslager-Woche ...

August 3, 2026

DBS-Team gewinnt Bronze im Liegendschießen in Novi Sad; MQS für WM 2026/27

DBS-Team gewinnt Bronze im Liegendschießen in Novi Sad; MQS für WM 2026/27 Para-Weltcup in Novi Sad: DBS-Team gewinnt Bronze im Liegendschießen – Natascha Hiltrop mit Weltklasse-Leistungen Para-Weltcup in Novi Sad: DBS-Team gewinnt Bronze im Liegendschießen – Natascha Hiltrop mit Weltklasse-Leistungen Das Aufgebot des Deutschen Behindertensportverbandes (DBS) hat den hochkarätig besetzten Weltcup der World Shooting Para Sport (WSPS) im serbischen Novi Sad (21.–30. Juli) erfolgreich beendet. Bei einer historischen Rekordbeteiligung von 291 Aktiven aus 51 Nationen präsentierte sich das deutsche Team in starker Verfassung. ...

August 3, 2026

Bezirksregierung Köln bewilligt Fördermittel für Schulsozialarbeit in Leverkusen, Kreis Düren und Rhein-Sieg-Kreis; insgesamt fast 14 Millionen Euro jährlich

Bezirksregierung Köln bewilligt Fördermittel für Schulsozialarbeit in Leverkusen, Kreis Düren und Rhein-Sieg-Kreis; insgesamt fast 14 Millionen Euro jährlich Bezirksregierung Köln bewilligt Fördermittel für Schulsozialarbeit in drei Kommunen | Bezirksregierung Köln Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Kommunen bei wichtiger Aufgabe für Bildungsgerechtigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt Die Bezirksregierung Köln hat heute drei Förderbescheide zur kommunalen Schulsozialarbeit an Kommunen im Regierungsbezirk erlassen. Mit der Förderung unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen die Kommunen dabei, Schulsozialarbeit als wichtigen Baustein für Chancengleichheit, Bildungserfolg und die persönliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen nachhaltig zu sichern. Das Land stellt hierfür seit mehreren Jahren verlässlich Fördermittel zur Verfügung und beteiligt sich an der Finanzierung kommunaler Stellen in der Schulsozialarbeit. Die Schulsozialarbeit ist eine pflichtige Aufgabe der öffentlichen Jugendhilfe, die das Schulministerium landesweit mit Stellen an Schulen, aber auch monetär über eine Förderrichtlinie unterstützt. ...

August 3, 2026

Gordan Dudas fordert Befahrbarkeit des Rheins bei Niedrigwasser in NRW; Lieferketten unter Druck, Transportkosten steigen

Gordan Dudas fordert Befahrbarkeit des Rheins bei Niedrigwasser in NRW; Lieferketten unter Druck, Transportkosten steigen Befahrbarkeit des Rheins muss auch bei Niedrigwasser sichergestellt werden › SPD-Fraktion NRW August 2026, 14:38 Uhr am 03. August 2026, 14:38 Uhr Befahrbarkeit des Rheins muss auch bei Niedrigwasser sichergestellt werden Die neuen Negativrekorde beim Rheinpegel stellen ein gewaltiges Problem für die zahlreichen Unternehmen dar, die auf die Wasserstraße als Transportweg angewiesen sind. Dabei ist der Rhein eine der zentralen Lebensadern unseres Industriestandortes. Er sichert Arbeitsplätze, Wertschöpfung und eine verlässliche Versorgung. Hierzu erklärt Gordan Dudas, verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion: ...

August 3, 2026

DATENDO GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Köln; Insolvenzverwalter Jochen Müller ernannt

DATENDO GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Köln; Insolvenzverwalter Jochen Müller ernannt Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 70c IN 87/26 Gericht: Köln Name, Vorname / Bezeichnung: DATENDO GmbH Sitz / Wohnsitz: Köln Register: Köln, HRB 115971 Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 87/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 115971 eingetragenen DATENDO GmbH, Hohenzollernring 55, 50672 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Tobias Reinhardt und Herrn Philip-Marinus Ladendorf wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2026, um 21:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 20.05.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Jochen Müller, Gerichtstraße 8, 51379 Leverkusen. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Mittwoch, 28.10.2026, 11:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters, - die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO), und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände: - die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO): - die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, - die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen, - und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO). Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 08.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1343 niedergelegt. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. 70c IN 87/26 Amtsgericht Köln, 01.08.2026

August 3, 2026

Incospro GmbH Insolvenzverfahren eröffnet am Amtsgericht Bielefeld; Insolvenzverwalter ernannt, Gläubiger melden bis 02.10.2026

Incospro GmbH Insolvenzverfahren eröffnet am Amtsgericht Bielefeld; Insolvenzverwalter ernannt, Gläubiger melden bis 02.10.2026 Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 43 IN 349/26 Gericht: Bielefeld Name, Vorname / Bezeichnung: Incospro GmbH Sitz / Wohnsitz: Köln Register: Köln, HRB 79170 Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 349/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 79170 eingetragenen Incospro GmbH, Im Zollhafen 18, 50678 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Timo Meinert, Schlaunstr. 15, 33739 Bielefeld wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2026, um 09:21 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 05.05.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Axel Geese, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.10.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 23.10.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 09.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.123 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 43 IN 349/26 Bielefeld, 01.08.2026

August 3, 2026