Gordan Dudas fordert Befahrbarkeit des Rheins bei Niedrigwasser in NRW; Lieferketten unter Druck, Transportkosten steigen

Gordan Dudas fordert Befahrbarkeit des Rheins bei Niedrigwasser in NRW; Lieferketten unter Druck, Transportkosten steigen Befahrbarkeit des Rheins muss auch bei Niedrigwasser sichergestellt werden › SPD-Fraktion NRW August 2026, 14:38 Uhr am 03. August 2026, 14:38 Uhr Befahrbarkeit des Rheins muss auch bei Niedrigwasser sichergestellt werden Die neuen Negativrekorde beim Rheinpegel stellen ein gewaltiges Problem für die zahlreichen Unternehmen dar, die auf die Wasserstraße als Transportweg angewiesen sind. Dabei ist der Rhein eine der zentralen Lebensadern unseres Industriestandortes. Er sichert Arbeitsplätze, Wertschöpfung und eine verlässliche Versorgung. Hierzu erklärt Gordan Dudas, verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion: ...

August 3, 2026

DATENDO GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Köln; Insolvenzverwalter Jochen Müller ernannt

DATENDO GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Köln; Insolvenzverwalter Jochen Müller ernannt Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 70c IN 87/26 Gericht: Köln Name, Vorname / Bezeichnung: DATENDO GmbH Sitz / Wohnsitz: Köln Register: Köln, HRB 115971 Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 87/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 115971 eingetragenen DATENDO GmbH, Hohenzollernring 55, 50672 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Tobias Reinhardt und Herrn Philip-Marinus Ladendorf wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2026, um 21:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 20.05.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Jochen Müller, Gerichtstraße 8, 51379 Leverkusen. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Mittwoch, 28.10.2026, 11:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters, - die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO), und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände: - die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO): - die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, - die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen, - und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO). Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 08.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1343 niedergelegt. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. 70c IN 87/26 Amtsgericht Köln, 01.08.2026

August 3, 2026

Incospro GmbH Insolvenzverfahren eröffnet am Amtsgericht Bielefeld; Insolvenzverwalter ernannt, Gläubiger melden bis 02.10.2026

Incospro GmbH Insolvenzverfahren eröffnet am Amtsgericht Bielefeld; Insolvenzverwalter ernannt, Gläubiger melden bis 02.10.2026 Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 43 IN 349/26 Gericht: Bielefeld Name, Vorname / Bezeichnung: Incospro GmbH Sitz / Wohnsitz: Köln Register: Köln, HRB 79170 Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 349/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 79170 eingetragenen Incospro GmbH, Im Zollhafen 18, 50678 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Timo Meinert, Schlaunstr. 15, 33739 Bielefeld wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2026, um 09:21 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 05.05.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Axel Geese, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.10.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 23.10.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 09.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.123 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 43 IN 349/26 Bielefeld, 01.08.2026

August 3, 2026

JAM-Automation GmbH beantragt Insolvenzverfahren; Dr. Marc d'Avoine zum Insolvenzverwalter benannt

JAM-Automation GmbH beantragt Insolvenzverfahren; Dr. Marc d’Avoine zum Insolvenzverwalter benannt Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 507 IN 48/26 Gericht: Wuppertal Name, Vorname / Bezeichnung: JAM-Automation GmbH Sitz / Wohnsitz: Radevormwald Register: Köln, HRB 38277 Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 48/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 38277 eingetragenen JAM-Automation GmbH, gegründet am 19.12.2001, Albert-Einstein-Str. 6, 42477 Radevormwald, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Demtröder, c/o Demtröder Management GmbH, Feuerbachstr. 12a, 42719 Solingen Geschäftszweig: Das Engineering und der Service im Bereich Automation wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 31.07.2026, um 16:22 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 04.05.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Marc d’Avoine, Bembergstr. 2-4, 42103 Wuppertal, Gläubigerinformationssystem: www.atn-ra.de. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 04.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Mittwoch, 07.10.2026, 09:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, 2. Etage, Sitzungssaal A234. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters, - die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO), und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände: - die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO): - die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, ggf. an besonders Interessierte - die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen, - die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, - die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, - den Verkauf des beweglichen Anlagevermögens, u.a. an die Köberlein Pro-Solutions GmbH, Aachener Str. 222, 50931 Köln Amtsgericht, zu einem Gesamtkaufpreis von 130.000,00 € - die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, - die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO), - die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) - zur Führung eines Rechtsstreites mit erheblichem Streitwert oder zum Abschluss eines Vergleiches oder Schiedsvertrages zur Beilegung oder Vermeidung eines solchen Rechtsstreites. Hierzu darf der Insolvenzverwalter Anwaltsverträge schließen, auch mit der Kanzlei ATN Rechtsanwälte d’Avoine Teubler Neu, an der er als Sozius beteiligt ist, unter Befreiung von § 181 BGB. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den Forderungseinzug sowie die Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen - und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO). Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 15.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A296 niedergelegt. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. 507 IN 48/26 Wuppertal, 31.07.2026

August 3, 2026

Aurélie Bredin in Das Lächeln der Frauen Köln; Verwechslungsspiel über Projektion und Lüge

Aurélie Bredin in Das Lächeln der Frauen Köln; Verwechslungsspiel über Projektion und Lüge Das Lächeln der Frauen als Theaterkomödie in Köln erleben DAS LÄCHELN DER FRAUEN „Das Lächeln der Frauen“ bringt Nicolas Barreaus gleichnamigen Bestseller als romantische Komödie auf die Bühne: Im Zentrum steht Aurélie Bredin, eine Pariser Restaurantbesitzerin, die nach einer Trennung zufällig einen Roman entdeckt, in dem sie sich und ihr Lokal bis ins Detail wiederzuerkennen glaubt. Die Lektüre wird für sie zum Wendepunkt; sie möchte den geheimnisvollen Autor Robert Miller kennenlernen, um ihm zu danken. Doch hinter diesem Namen verbirgt sich André Chabanais, ein Verlagslektor, der den Roman selbst geschrieben und unter Pseudonym veröffentlicht hat. Aus dieser Konstellation entsteht ein kluges Verwechslungsspiel über Projektion, Begehren und die moralische Elastizität einer gut gemeinten Lüge. Zwischen Briefen, Ausflüchten und inszenierten Begegnungen verhandelt das Stück, wie Literatur Wirklichkeit berührt – und wie schwer es sein kann, sich ohne Maske zu zeigen. Terminübersicht Gut zu wissen Preisinformationen Tickets: EUR 29,00 oder EUR 35,00 ermäßigt: EUR 18,00 oder EUR 21,00 ermäßigt: EUR 18,00 oder EUR 21,00 Fremdsprachen Deutsch Eignung Schlechtwetterangebot für jedes Wetter Zielgruppe Erwachsene für Individualgäste Autor:in In der Nähe

August 3, 2026

Bund Katholischer Unternehmer: Rente mit 63 in Deutschland nicht mehr umsetzbar; Kosten auf nachfolgende Generationen verschoben

Bund Katholischer Unternehmer: Rente mit 63 in Deutschland nicht mehr umsetzbar; Kosten auf nachfolgende Generationen verschoben Bund Katholischer Unternehmer: “Rente mit 63” nicht mehr umsetzbar | katholisch.de Kritik an Vorstoß von Ost-Ministerpräsidenten Bund Katholischer Unternehmer: “Rente mit 63” nicht mehr umsetzbar VERÖFFENTLICHT AM 03.08.2026 UM 12:30 UHR – LESEDAUER: 1 MINUTE KÖLN - Ist die abschlagsfreie “Rente mit 63 Jahren” noch möglich? Ein Vorstoß der CDU-Ministerpräsidenten in Ostdeutschland sorgt für Diskussionen. Der Bund Katholischer Unternehmer hat dazu eine klare Meinung. ...

August 3, 2026

1. FC Köln Männer testen Real Sociedad San Sebastian im RheinEnergieSTADION; Samstag 15:30 Uhr

FC Köln Männer testen Real Sociedad San Sebastian im RheinEnergieSTADION; Samstag 15:30 Uhr FC-Woche: Spanisches Flair in Müngersdorf | 1. FC Köln FC-Woche: Spanisches Flair in Müngersdorf 03.08.2026 Die Männer und Frauen haben ihre Trainingslager erfolgreich beendet. In dieser Woche wird wieder am Geißbockheim hart gearbeitet, denn am Wochenende stehen zwei weitere interessante Testspiele auf dem Programm. Parallel geht es für die Akademieteams bereits in der Liga zur Sache. Männer Für die FC-Männer starten am Montagnachmittag um 15 Uhr in die neue Trainingswoche. Die zweite öffentliche Einheit findet am Donnerstag um 11 Uhr statt. Am Dienstag, Mittwoch und Freitag bereitet sich der FC unter Ausschluss der Öffentlichkeit auf das am Samstag anstehende Highlight-Testspiel gegen Real Sociedad San Sebastian vor. Die Partie gegen den spanischen Pokalsieger wird um 15.30 Uhr im RheinEnergieSTADION angepfiffen. Tickets gibt es hier! Frauen Die FC-Frauen sind ebenfalls zurück am Geißbockheim, haben aber am Montag und Dienstag noch frei. Am Mittwoch und Donnerstag trainiert die Mannschaft von Cheftrainerin Britta Carlson jeweils um 10 Uhr, am Freitag startet die Einheit um 14 Uhr. Am Samstag testet der FC dann gegen Twente Enschede aus den Niederlanden. Akademie In der Akademie stehen derweil die nächsten Pflichtspiele an. Die FC-U21 reist am Freitagabend (19.30 Uhr) zur Zweitvertretung von Borussia Dortmund. Die U20-Frauen sind auch auswärts gefordert und gastieren am Sonntag (14 Uhr) bei Hertha BSC. Für die U19 beginnt die Vorrunde der DFB-Nachwuchsliga mit einem Auswärtsspiel beim 1. FSV Mainz 05 (Sonntag, 14.30 Uhr). Das einzige Heimspiel des Wochenendes absolviert die U17 am Sonntag (14 Uhr) gegen den SV Sandhausen. Der Eintritt auf Platz 7 am Geißbockheim ist frei.

August 3, 2026

Seelsorgerin beginnt im August im Pastoralraum Darmstadt-West

Seelsorgerin beginnt im August im Pastoralraum Darmstadt-West Jedem Anfang wohnt ein Zauber inne | Katholische Kirche in Darmstadt-West Jedem Anfang wohnt ein Zauber inne „und jedem Anfang wohnt ein Zauber inne“ - diesen Vers aus Hermann Hesses Gedicht ‚Stufen‘ kennen Sie bestimmt. Im August werde ich bei Ihnen im Pastoralraum als Seelsorgerin anfangen und ich freue mich schon sehr darauf: auf Sie, die Menschen, auf unsere Begegnungen, auf die Aufgaben, die auf mich warten - auf den Zauber des Anfangs. ...

August 3, 2026

Drei Kommunen im Rheinland führen Fußverkehrs-Checks NRW 2026 durch; erste Begehungen in Euskirchen und Bergheim begonnen.

Drei Kommunen im Rheinland führen Fußverkehrs-Checks NRW 2026 durch; erste Begehungen in Euskirchen und Bergheim begonnen. Mobilität für Menschen gestalten Bessere Luft, weniger Lärm, mehr Lebensqualität Eine Zukunft, in der wir alle uns jederzeit nachhaltig und klimaneutral fortbewegen – das wünschen wir uns für NRW. Zeit für Alternativen zur autozentrierten Denkweise. Erfahren Sie, wie Sie die Mobilitätswende in Ihrer Kommune gestalten können und wie Sie mit Ihrer Kommune davon profitieren können. ...

August 3, 2026

Wolfsburg relegated from Bundesliga; first top-flight relegation in 29 years

Wolfsburg relegated from Bundesliga; first top-flight relegation in 29 years Bundesliga 2: The new season in numbers | Bundesliga Bundesliga 2: The new season in numbers Big names, historic clubs and promotion hopefuls – get ready for the 2026 27 Bundesliga 2 season with a look at the division’s standout stats and records. Bochum and Hertha kick off the new season on 7 August! 1 - Last season, Wolfsburg were relegated from the Bundesliga for the first time in the club’s history, after 29 years in the top flight. ...

August 3, 2026