Euskirchen und Bergheim starten Fußverkehrs-Checks NRW 2026 im Rheinland; erste Begehungen laufen.

Euskirchen und Bergheim starten Fußverkehrs-Checks NRW 2026 im Rheinland; erste Begehungen laufen. Mobilität für Menschen gestalten Bessere Luft, weniger Lärm, mehr Lebensqualität Eine Zukunft, in der wir alle uns jederzeit nachhaltig und klimaneutral fortbewegen – das wünschen wir uns für NRW. Zeit für Alternativen zur autozentrierten Denkweise. Erfahren Sie, wie Sie die Mobilitätswende in Ihrer Kommune gestalten können und wie Sie mit Ihrer Kommune davon profitieren können. Kurze Grünphasen, enge Gehwege und neue Ideen: Fußverkehrs-Checks NRW 2026 im Rheinland angelaufen ...

August 3, 2026

Ratsfraktion Volt beantragt Hitzeschutzmaßnahmen in Köln; Verbindliche Hitzeschutz-Standards gefordert

Ratsfraktion Volt beantragt Hitzeschutzmaßnahmen in Köln; Verbindliche Hitzeschutz-Standards gefordert Antrag/Anfrage Volt Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 31.07.2026 AN/1240/2026 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Hauptausschuss 10.08.2026 Hitzeschutz für vulnerable Personengruppen im Kontext städtischer Verantwortung der Stadt Köln Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Köln hat mit seiner Hitzeaktionsplanung, dem Hitzeportal, dem Hitzetelefon und dem Hitzeregister früh- zeitig und vorbildlich Strukturen geschaffen, um die Bevölkerung vor den gesundheitlichen Folgen extre- mer Hitze zu schützen. Die bisherigen Berichte verdeutlichen jedoch, dass der Schwerpunkt bislang vor allem auf Information, Sensibilisierung, der Bereitstellung kühler Rückzugsorte sowie der Vernetzung relevanter Akteure liegt. Vor dem Hintergrund zunehmender und länger anhaltender Hitzeperioden stellt sich daher die Frage, welche konkreten baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen die Stadt Köln innerhalb ihres eigenen Verantwortungsbereichs zusätzlich umsetzt, um insbesondere be- sonders vulnerable Bevölkerungsgruppen wirksam zu schützen. Aus diesen Gründen bitten wir die Ver- waltung um die Beantwortung folgender Fragen: ...

August 3, 2026

FC-Männer testen gegen Real Sociedad San Sebastian im RheinEnergieSTADION am Samstag um 15:30; Highlight-Testspiel gegen spanischen Pokalsieger

FC-Männer testen gegen Real Sociedad San Sebastian im RheinEnergieSTADION am Samstag um 15:30; Highlight-Testspiel gegen spanischen Pokalsieger FC-Woche: Spanischer Flair in Müngersdorf | 1. FC Köln FC-Woche: Spanischer Flair in Müngersdorf 03.08.2026 Die Männer und Frauen haben ihre Trainingslager erfolgreich beendet. In dieser Woche wird wieder am Geißbockheim hart gearbeitet, denn am Wochenende stehen zwei weitere interessante Testspiele auf dem Programm. Parallel geht es für die Akademieteams bereits in der Liga zur Sache. Männer Für die FC-Männer starten am Montagnachmittag um 15 Uhr in die neue Trainingswoche. Die zweite öffentliche Einheit findet am Donnerstag um 11 Uhr statt. Am Dienstag, Mittwoch und Freitag bereitet sich der FC unter Ausschluss der Öffentlichkeit auf das am Samstag anstehende Highlight-Testspiel gegen Real Sociedad San Sebastian vor. Die Partie gegen den spanischen Pokalsieger wird um 15.30 Uhr im RheinEnergieSTADION angepfiffen. Tickets gibt es hier! Frauen Die FC-Frauen sind ebenfalls zurück am Geißbockheim, haben aber am Montag und Dienstag noch frei. Am Mittwoch und Donnerstag trainiert die Mannschaft von Cheftrainerin Britta Carlson jeweils um 10 Uhr, am Freitag startet die Einheit um 14 Uhr. Am Samstag testet der FC dann gegen Twente Enschede aus den Niederlanden. Akademie In der Akademie stehen derweil die nächsten Pflichtspiele an. Die FC-U21 reist am Freitagabend (19.30 Uhr) zur Zweitvertretung von Borussia Dortmund. Die U20-Frauen sind auch auswärts gefordert und gastieren am Sonntag (14 Uhr) bei Hertha BSC. Für die U19 beginnt die Vorrunde der DFB-Nachwuchsliga mit einem Auswärtsspiel beim 1. FSV Mainz 05 (Sonntag, 14.30 Uhr). Das einzige Heimspiel des Wochenendes absolviert die U17 am Sonntag (14 Uhr) gegen den SV Sandhausen. Der Eintritt auf Platz 7 am Geißbockheim ist frei.

August 3, 2026

Euskirchen und Bergheim Fußverkehrs-Checks NRW 2026 im Rheinland angelaufen; erste Begehungen gestartet

Euskirchen und Bergheim Fußverkehrs-Checks NRW 2026 im Rheinland angelaufen; erste Begehungen gestartet Mobilität für Menschen gestalten Bessere Luft, weniger Lärm, mehr Lebensqualität Eine Zukunft, in der wir alle uns jederzeit nachhaltig und klimaneutral fortbewegen – das wünschen wir uns für NRW. Zeit für Alternativen zur autozentrierten Denkweise. Erfahren Sie, wie Sie die Mobilitätswende in Ihrer Kommune gestalten können und wie Sie mit Ihrer Kommune davon profitieren können. Kurze Grünphasen, enge Gehwege und neue Ideen: Fußverkehrs-Checks NRW 2026 im Rheinland angelaufen ...

August 3, 2026

A.C.E. 4 U GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Köln aufgrund Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung; Eigenverwaltung angeordnet.

A.C.E. 4 U GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Köln aufgrund Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung; Eigenverwaltung angeordnet. Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 70a IN 166/26 Gericht: Köln Name, Vorname / Bezeichnung: A.C.E. 4 U GmbH Sitz / Wohnsitz: Köln Register: Köln, HRB 75426 Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 166/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 75426 eingetragenen A.C.E. 4 U GmbH, Melatengürtel 21, 50933 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Jessica Susanne Lang, Melatengürtel 21, 50933 Köln und Herrn Joshua Timothy Lang, Melatengürtel 21, 50933 Köln Geschäftszweig: Entwurf, Planung, Bau, Betrieb und Wartung von Bowling- und Freizeitanlagen und alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2026, um 08:42 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 20.05.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Der zugrunde liegende Antrag ist am 20.05.2026 bei Gericht eingegangen. Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO). Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Andreas Amelung, Wankelstr. 9, 50996 Köln , Tel. Nr.02236 885880 , Fax Nr. 02236 885 8838. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 21.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Mittwoch, 21.10.2026, 10:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Person des Sachwalters, und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände: - die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 01.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1216 niedergelegt. Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. 70a IN 166/26 Amtsgericht Köln, 01.08.2026

August 3, 2026

BleckmannSchulze GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Köln; Gläubigerversammlung am 19.08.2026

BleckmannSchulze GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Köln; Gläubigerversammlung am 19.08.2026 Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 70a IN 177/26 Gericht: Köln Name, Vorname / Bezeichnung: BleckmannSchulze GmbH Sitz / Wohnsitz: Köln Register: Köln, HRB 50948 Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 177/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 50948 eingetragenen BleckmannSchulze GmbH, Im Mediapark 8 a, 50670 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Rüdiger Bleckmann, Im Mediapark 8 a, 50670 Köln und Herrn Maik Henning Schulze, wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2026, um 08:29 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 26.05.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Franz Zilkens, Hohenzollernring 72, 50672 Köln, Telefon: 0221 379 1780, Fax: 0221 379 178 22. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.08.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Mittwoch, 19.08.2026, 11:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters, und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände: - die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO): - die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, - die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO). Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 14.08.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1216 niedergelegt. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. 70a IN 177/26 Amtsgericht Köln, 01.08.2026

August 3, 2026

Breckle Matratzenwerk Weida GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Gera; Kai Dellit als Insolvenzverwalter bestellt

Breckle Matratzenwerk Weida GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Gera; Kai Dellit als Insolvenzverwalter bestellt Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 8 IN 174/26 Gericht: Gera Name, Vorname / Bezeichnung: Breckle Matratzenwerk Weida GmbH Sitz / Wohnsitz: Weida Register: Jena, HRB 200877 8 IN 174/26 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Breckle Matratzenwerk Weida GmbH, Hohenölsen, Straße am Wendehammer 2, 07570 Weida, vertreten durch den Geschäftsführer Gerd Ralf Breckle Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 200877 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Danny Hinkelthein, Am Stadtpark 2, 90409 Nürnberg 1. Das am 01.06.2026 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.08.2026 um 09.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Kai Dellit Maximilian-Welsch-Straße 2, 99084 Erfurt Telefon: 0361 601314-0 Telefax: 0361 601314-30 Email: erfurt@hww.eu 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 02.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 11.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. 4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Mittwoch, 30.09.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssal H5-301, 2. OG, Haus 5, Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera, Amtsgericht Gera Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 5. Prüfungstermin wird anberaumt auf Mittwoch, 30.09.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal H5-301, 2. OG, Haus 5, Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera Amtsgericht Gera Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Ein Gläubigerausschuss wird eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern - Atradius Kreditversicherung, Niederlassung der Atradius Crédito y Caución S.A. de Seguros y Reaseguros, Spanien, Opladener Straße 14, 50679 Köln, vertreten durch Herrn Rolf Breuer - Sparkasse Gera-Greiz, vertreten durch Herrn Torsten Staps, 07545 Gera - Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Thüringen Mitte, vertreten durch Herrn René Zühlke - Herr Olaf Schimmel, 07570 Weida - Bodelt & Horst Textiles Co., Ltd., China, vertreten durch Herrn Gerd-Hermann Horst, 48477 Hörstel 9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 10. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Gera Rudolf-Diener-Straße 1 07545 Gera einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. Amtsgericht Gera - Insolvenzgericht - 01.08.2026

August 3, 2026

TDM Team Dienstleistung und Malerbetrieb GmbH eröffnet Insolvenzverfahren vor Amtsgericht Köln; Insolvenzverwalter ernannt: Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp

TDM Team Dienstleistung und Malerbetrieb GmbH eröffnet Insolvenzverfahren vor Amtsgericht Köln; Insolvenzverwalter ernannt: Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 70k IN 206/26 Gericht: Köln Name, Vorname / Bezeichnung: TDM Team Dienstleistung und Malerbetrieb GmbH Sitz / Wohnsitz: Köln Register: Köln, HRB 112131 Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 206/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 112131 eingetragenen TDM Team Dienstleistung und Malerbetrieb GmbH, Theodor-Heuss-Str. 78, 51149 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Yasar Özcan, Geschäftszweig: die Führung eines Malerbetriebs, Hausmeisterservice und Gebäudereinigung sowie die Durchführung von Außendämmarbeiten, Putzarbeiten, Malerarbeiten, Bodenverlegung, wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2026, um 07:35 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Zugleich werden die Verfahren 70k IN 206/26 und 70k IN 212/26 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO). Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp, Kennedyplatz 2, 50679 Köln, Telefon: 0221 336600, Fax: 0221 33660317. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 28.10.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO): - die Veräußerung des Geschäftsbetriebs der Schuldnerin im Ganzen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 08.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1218 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 70k IN 206/26 Köln, 01.08.2026

August 3, 2026

JVA Köln erhält Auszeichnung für innovative Suizidpräventionsarbeit in Köln; Auszeichnung am 10. Juli 2026.

JVA Köln erhält Auszeichnung für innovative Suizidpräventionsarbeit in Köln; Auszeichnung am 10. Juli 2026. Newsletter August 2026 | NRW-Justiz Neuigkeiten aus der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Stand: 3. August 2026 Versteigerung von Räumungsgut 21. August 2026 NRW-Tag 2026 in Münster 28. August 2026 - 30. August 2026 August 2026 - 30. August 2026 “In eigener Sache: Kunst” noch bis zum 31. August 2026 noch bis zum 31. August 2026 Terminkalender Alle Termine aus dem Terminkalender. ...

August 3, 2026

Amprion GmbH beantragt bauliche Abweichungen vom Planfeststellungsbeschluss Oberzier – Bundesgrenze; Umsetzung sicher trotz neuer unterirdischer Hindernisse

Amprion GmbH beantragt bauliche Abweichungen vom Planfeststellungsbeschluss Oberzier – Bundesgrenze; Umsetzung sicher trotz neuer unterirdischer Hindernisse Planänderung ALEGrO | Beteiligung NRW Bezirksregierung Köln Status Aktiv Zeitraum 03.08.2026 bis 02.10.2026 Stellungnahmen 0 Einwendungen Die Amprion GmbH hat für die durch den Planfeststellungsbeschluss vom 17.10.2018 zugelassene 320-kV-Höchstspannungsgleichstromverbindung Oberzier – Bundesgrenze die Genehmigung baulicher Abweichungen vom bislang festgestellten Plan beantragt. In der Bauausführung der planfestgestellten 320-kV-Erdkabeltrasse haben sich gegenüber der genehmigten Planung mehrere kleinräumige Anpassungen der Trassenführung ergeben. Diese betreffen insbesondere Parallelverschiebungen der Trasse in geringem Umfang, Anpassungen von Kurvenradien, geringfügige Verschiebungen von Muffenstandorten sowie die Anpassung einer Kompensationsmaßnahme. Die Änderungen waren erforderlich, um bislang nicht bekannte unterirdische Infrastrukturen, Bahnquerungen sowie geologische Randbedingungen zu berücksichtigen und eine sichere Umsetzung des Vorhabens zu gewährleisten. ...

August 3, 2026