Amprion GmbH beantragt bauliche Abweichungen vom Planfeststellungsbeschluss Oberzier – Bundesgrenze; Umsetzung sicher trotz neuer unterirdischer Hindernisse

Amprion GmbH beantragt bauliche Abweichungen vom Planfeststellungsbeschluss Oberzier – Bundesgrenze; Umsetzung sicher trotz neuer unterirdischer Hindernisse Planänderung ALEGrO | Beteiligung NRW Bezirksregierung Köln Status Aktiv Zeitraum 03.08.2026 bis 02.10.2026 Stellungnahmen 0 Einwendungen Die Amprion GmbH hat für die durch den Planfeststellungsbeschluss vom 17.10.2018 zugelassene 320-kV-Höchstspannungsgleichstromverbindung Oberzier – Bundesgrenze die Genehmigung baulicher Abweichungen vom bislang festgestellten Plan beantragt. In der Bauausführung der planfestgestellten 320-kV-Erdkabeltrasse haben sich gegenüber der genehmigten Planung mehrere kleinräumige Anpassungen der Trassenführung ergeben. Diese betreffen insbesondere Parallelverschiebungen der Trasse in geringem Umfang, Anpassungen von Kurvenradien, geringfügige Verschiebungen von Muffenstandorten sowie die Anpassung einer Kompensationsmaßnahme. Die Änderungen waren erforderlich, um bislang nicht bekannte unterirdische Infrastrukturen, Bahnquerungen sowie geologische Randbedingungen zu berücksichtigen und eine sichere Umsetzung des Vorhabens zu gewährleisten. ...

August 3, 2026

Köln-Color Müsgen-Pulverbeschichtung GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Köln; Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering

Köln-Color Müsgen-Pulverbeschichtung GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Köln; Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 70e IN 119/26 Gericht: Köln Name, Vorname / Bezeichnung: Köln-Color Müsgen-Pulverbeschichtung GmbH Sitz / Wohnsitz: Köln Register: Köln, HRB 59896 Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70e IN 119/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 59896 eingetragenen Köln-Color Müsgen-Pulverbeschichtung GmbH, Robert-Bosch-Str. 6, 50769 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Willi Müsgen, Robert-Bosch-Str. 6, 50769 Köln Geschäftszweig: die Ausführung von Lohnveredlungsarbeiten. wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2026, um 11:22 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, Sachsenring 69, 50677 Köln, Telefon: 0221 99 22 30-0, Fax: 0221 99 22 3035. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Mittwoch, 28.10.2026, 10:30 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters, - die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO), und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände: - die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO): - die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin im Ganzen, - die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO), - die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) - und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO). Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 08.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1213 niedergelegt. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. 70e IN 119/26 Amtsgericht Köln, 01.08.2026

August 3, 2026

DBL Letzte Duelle vor Playoffs in Deutschland; U23 kämpft um direkten Wiederaufstieg in Paderborn

DBL Letzte Duelle vor Playoffs in Deutschland; U23 kämpft um direkten Wiederaufstieg in Paderborn DBL am Sonntag: Letzte Duelle vor den Playoffs - Deutscher Baseball- und Softballverband e.V. The Walk-Up #3: Simon Gühring – Heidenheim Heideköpfe Dafür sein ist alles: Der DBV unterstützt die olympische Idee in Deutschland Am Sonntag standen die letzten Spiele der Zwischenrunde auf dem Programm. Für Gauting und Hünstetten war es zugleich der letzte Auftritt der Saison, der jeweils mit einer Niederlage endete. Die Indians mussten sich den Stuttgart Reds mit 5:17 geschlagen geben, Hünstetten unterlag den Cologne Cardinals mit 4:12. In der Interleague machten die Bonn Capitals mit einem 12:3-Erfolg gegen die Heidenheim Heideköpfe den Seriensieg perfekt. In Mainz und Regensburg endeten die Serien derweil jeweils mit einer Siegteilung: Die Guggenberger Legionäre unterlagen den Untouchables Paderborn knapp mit 7:8, während sich die Hamburg Stealers den Mainz Athletics mit 0:7 geschlagen geben mussten. ...

August 2, 2026

U20-Frauen des 1. FC Köln verlieren 1:3 gegen SC Sand am Geißbockheim; Vor 420 Fans dabei

U20-Frauen des 1. FC Köln verlieren 1:3 gegen SC Sand am Geißbockheim; Vor 420 Fans dabei U20: Auftaktniederlage gegen starken Gegner | 1. FC Köln U20: Auftaktniederlage gegen starken Gegner 02.08.2026 Die U20-Frauen haben ihr erstes Heimspiel in der neuen Saison der 2. Frauen-Bundesliga mit 1:3 gegen den SC Sand verloren. Gegen einen starken Gegner erzielten die FC-Talente durch Paula Hofmann den Anschlusstreffer, für einen Punktgewann reichte es vor 420 Fans am Geißbockheim für die junge Mannschaft von Trainerin Verena Hagedorn aber nicht mehr. Mit Mut und Einsatzwillen wollten die U20-Frauen ins Spiel gegen den Favoriten SC Sand am Geißbockheim starten. In der ersten Hälfte musste der Liganeuling aber noch etwas Lehrgeld zahlen. Pija Reininger schloss nach einem schnellen Angriff zum 1:0 für Sand ab, Melissa Ugochukwu ließ sich im Strafraum nicht vom Ball trennen und traf per Drehschuss zum 2:0. Noch vor der Pause erhöhte der SC Sand durch den zweiten Treffer von Reininger auf 3:0. Vereinzelt hatte der FC auch Möglichkeiten, Antonia Langhausen hatte Pech bei ihrem Abschluss, Kim Wardjawand wurde im letzten Moment im Strafraum abgegrätscht. Im zweiten Durchgang kamen die FC-Talente unter den Augen des kompletten Vorstands bestehend aus Jörn Stobbe, Ulf Sobek und Jörg Alvermann, besser ins Rollen. Der FC verlagerte das Spiel jetzt mehr in die gegnerische Hälfte. Paula Hofmann umkurvte Torhüterin Lucie Schlime und schob den Ball zum 1:3 für die U20-Frauen ins Tor. Die kölschen Talente hängten sich rein, versuchten den Abstand weiter zu verkürzen. Im Tor verhinderte Pauline Nelles mit starken Paraden gegen Reininger und Vildan Kardesler den vierten Treffer von Sand. Nelles war zur Verstärkung genau wie Lina Szaraz und Jil Schäfer von der Profimannschaft zur U21 gerückt. Der FC gab sich bis zum Schluss nicht auf, ein weiterer Treffer gelang den kämpfenden FC-Talenten aber nicht mehr. Tore: 0:1 Reininger (6.), 0:2 Ugochukwu (14.), 0:3 Reininger (42.), 1.3 Hofmann (66.) Nächsten Sonntag reisen die U20-Frauen zum Auswärtsspiel bei Hertha BSC. Leagues überträgt die Partie live. Verena Hagedorn: „Wir brauchten die erste Hälfte etwas, um uns an das Tempo zu gewöhnen. Umso stärker war es, wie wir es dann im zweiten Durchgang adaptiert haben. Wir haben den ein oder anderen gefährlichen Spielzug gezeigt, auch wenn uns noch etwas die Durchschlagskraft gefehlt hat. Wir haben bei den Kontertoren etwas Lehrgeld bezahlt, aber die zweite Hälfte hat uns ein positives Gefühl gegeben, weil wir gute Ansätze gesehen haben.“ Jil Schäfer: „Trotz der Niederlage haben wir es in der zweiten Hälfte gut gemacht. Wir lassen uns von dem Ergebnis nicht unterkriegen, sondern werden weiterarbeiten. Für uns war es nach dem vergangenen Jahr ungewohnt 0:3 zur Pause zurückzuliegen, aber wir haben weiter Gas gegeben. Es wird eine schwere Saison, aber die Herausforderung nehmen wir an.“ Antonia Langshausen: „Es war heute ein harter Einstieg gegen den Drittplatzierten der vergangenen Saison. Dennoch haben wir dagegengehalten. In der zweiten Hälfte haben wir das Tor gemacht, nicht mehr so viel zugelassen. Jetzt müssen wir zusehen, dass wir Woche für Woche unsere Punkte sammeln.“

August 2, 2026

Amprion GmbH Planfeststellungsverfahren Planänderung der 320-kV-Höchstspannungsgleichstromverbindung ALEGrO Oberzier – belgische Grenze; Keine zusätzlichen erheblichen Umweltauswirkungen festgestellt.

Amprion GmbH Planfeststellungsverfahren Planänderung der 320-kV-Höchstspannungsgleichstromverbindung ALEGrO Oberzier – belgische Grenze; Keine zusätzlichen erheblichen Umweltauswirkungen festgestellt. Microsoft Word - 2026-07-0166958.docx Köln, den 02.08.2026 Bekanntmachung Planfeststellungsverfahren für die Planänderung der Amprion GmbH zum Neubau der 320-kV- Höchstspannungsgleichstromverbindung ALEGrO zwischen Oberzier und der belgischen Grenze (BE – Lixhe), KBl. 7001 Die Amprion GmbH hat für die durch den Planfeststellungsbeschluss vom 17.10.2018 zugelassene 320- kV-Höchstspannungsgleichstromverbindung Oberzier – Bundesgrenze die Genehmigung baulicher Abweichungen vom bislang festgestellten Plan beantragt. In der Bauausführung der planfestgestellten 320-kV-Erdkabeltrasse haben sich gegenüber der genehmigten Planung mehrere kleinräumige Anpassungen der Trassenführung ergeben. Diese betreffen insbesondere Parallelverschiebungen der Trasse in geringem Umfang, Anpassungen von Kurvenradien, geringfügige Verschiebungen von Muffenstandorten sowie die Anpassung einer Kompensationsmaßnahme. Die Änderungen waren erforderlich, um bislang nicht bekannte unterirdische Infrastrukturen, Bahnquerungen sowie geologische Randbedingungen zu berücksichtigen und eine sichere Umsetzung des Vorhabens zu gewährleisten. Von dem geplanten Vorhaben sind Grundstücke in den Kommunen Aachen (Gemarkung: Haaren, Eilendorf, Brand, Forst), Stolberg (Gemarkung: Stolberg), Eschweiler (Gemarkung: Weisweiler, Dürwiss und Eschweiler), Niederzier (Gemarkung: Niederzier, Oberzier und Huchem-Stammeln), Düren (Gemarkung: Arnoldsweiler, Birkesdorf, Merken und Mariaweiler-Hoven), Inden (Gemarkung: Lucherberg und Frenz) und Würselen (Gemarkung: Broichweiden) betroffen. Der Vorhabenträger hat die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens (Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens) nach §§ 43 d des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), 76 Abs. 1, des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) in Verbindung mit §§ 72 bis 78 VwVfG NRW beantragt. Die Bezirksregierung Köln ist die zuständige Behörde für das Verfahren und für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens (Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde). Bei Feststellung der Zulässigkeit des Vorhabens erginge durch die Bezirksregierung Köln ein Planfeststellungsbeschluss. Durch eine Planfeststellung wird die Zulässigkeit eines Vorhabens einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an anderen Anlagen im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange festgestellt. Grundsätzlich sind für die Zulassung des Vorhabens neben der Planfeststellung keine anderen behördlichen Entscheidungen erforderlich. Zu weiteren Einzelheiten der Rechtswirkungen der Planfeststellung wird auf § 75 VwVfG NRW verwiesen. Für das Gesamtvorhaben (Errichtung und Betrieb der 320-kV-Höchstspannungsgleichstromverbindung), auf welches sich die vorgenannten Änderungen beziehen, war eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden. Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4 i.V.m. § 7 Abs. 1 Umweltverträglichkeitsgesetz (UVPG) war für die beantragten Änderungen eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien erforderlich. Anhand dieser Vorprüfung ist gemäß § 5 Abs. 1 UVPG festzustellen, ob für das Änderungsvorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht oder nicht. ...

August 2, 2026

Bezirksrathaus Nippes und Stadtbibliothek Nippes bieten kostenlose Menstruationsartikel in Nippes; Budgetmangel verzögert Umsetzung; Wiedervorlage geplant 2027.

Bezirksrathaus Nippes und Stadtbibliothek Nippes bieten kostenlose Menstruationsartikel in Nippes; Budgetmangel verzögert Umsetzung; Wiedervorlage geplant 2027. Beschlussvorlage Dezernat, Dienststelle / Vorlagen-Nummer AN/0370/2026 Stand: 30.07.2026 Sachstandsbericht Kostenlose Bereitstellung von Menstruationsartikeln Gemeinsamer Antrag von Linken, Grünen und Volt - Beschluss: Im Bezirksrathaus Nippes sowie der Stadtbibliothek Nippes werden kostenlos Menstruations- artikel bereitgestellt. Für eine hygienische Aufbewahrung beispielsweise durch die Anschaf- fung von Automaten ist zu sorgen. Die Menstruationsprodukte werden geschlechtsidentitäts- unabhängig zugänglich gemacht, d.h. alle Toilettenanlagen werden mit Spenderboxen für Bin- den und Tampons ausgestattet. Bei ausreichend großen vorgelagerten Fluren sollen die Spenderboxen dort angebracht werden unter Berücksichtigung von Brandschutz und Sicher- heitsaspekten. ...

August 2, 2026

Die Verwaltung prüft Ersetzung der Drängelgitter durch barrierefreiere Zugänge am beweideten Bereich der Worringer Rheinaue; Monitoringbericht BV6 in H2 2026

Die Verwaltung prüft Ersetzung der Drängelgitter durch barrierefreiere Zugänge am beweideten Bereich der Worringer Rheinaue; Monitoringbericht BV6 in H2 2026 Beschlussvorlage Dezernat, Dienststelle VIII/57 Vorlagen-Nummer AN/1225/2021 Stand: 17.07.2026 Sachstandsbericht Prüfung alternativer Zugänge zum beweideten Bereich der Worringer Rheinaue Geänderter Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die Ersetzung der Drängelgitter um den beweideten Bereich der Worringer Rheinaue durch barrierefreiere Zugänge zu prüfen. Wann erhält die Bezirksvertretung erste Monitoringergebnisse? Welche Maßnahmen können durchgeführt werden in Bezug auf die Hochwassermaßnahmen? ...

August 2, 2026

Deutsche Bischöfe rufen zum Caritas-Sonntag 2026 in Berlin öffentlich auf; Generationen verbinden, Verantwortung füreinander betont und darüber hinaus

Deutsche Bischöfe rufen zum Caritas-Sonntag 2026 in Berlin öffentlich auf; Generationen verbinden, Verantwortung füreinander betont und darüber hinaus Nr. 8 Münster, den 1. August 2026 Jahrgang CLX I N H A L T Verlautbarungen der Deutschen Bischöfe Art. 125 Aufruf der deutschen Bischöfe zum Caritas-Sonntag 2026 382 Erlasse des Bischofs Art. 126 2. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) (2. KDG-Änderungsgesetz) 383 Art. 127 Wahlordnung für den Kirchensteuerrat für den nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster 383 Art. 128 Zur Priesterbruderschaft St. Pius X. und zum Umgang im Bistum Münster 389 Art. 129 Regelungen für Feiern in der Liturgie des Vetus ordo, insbesondere für Eheschließun- gen, im Bistum Münster 390 Art. 130 Neubildung des Priesterrats 391 Art. 131 Ernennung weiterer Ansprechpersonen für das Verfahren bei Fällen sexuellen Miss- brauchs 392 Erlasse und Verlautbarungen des Diözesanadministrators Art. 132 Ordnung Pastoralpsychologischer Basiskurs 393 Verordnungen und Verlautbarungen des Bischöflichen Generalvikariats Art. 133 Festlegung des Richtzeitraums für die Wahl des Kirchensteuerrates im nordrhein- westfälischen Teil des Bistums Münster 395 Art. 134 Veröffentlichung freier Stellen für Priester und Pastoralreferentinnen/-referenten 395 Art. 135 Personalveränderungen 397 Art. 136 Unsere Toten 401 Verordnungen und Verlautbarungen des Bischöflichen Offizialates (Diözesangericht) Art. 137 Mitglieder des Kirchlichen Schlichtungsausschusses beim Bischöflichen Offizialat Münster 402 Art. 138 Personalveränderungen 404 KIRCHLICHES AMTSBLATT ...

August 2, 2026

Stuttgart Reds gewinnen 12:11 gegen Gauting im Extra-Inning in Stuttgart; letztes Playoff-Ticket gesichert

Stuttgart Reds gewinnen 12:11 gegen Gauting im Extra-Inning in Stuttgart; letztes Playoff-Ticket gesichert DBL am Samstag: Stuttgart löst letztes Playoff-Ticket – Abschlusstabelle steht fest - Deutscher Baseball- und Softballverband e.V. The Walk-Up #3: Simon Gühring – Heidenheim Heideköpfe Dafür sein ist alles: Der DBV unterstützt die olympische Idee in Deutschland In einem hochdramatischen Duell zwischen Stuttgart und Gauting sichern sich die Reds am Samstagabend mit einem spektakulären 12:11-Erfolg im Extra-Inning das letzte Ticket für die Playoffs. ...

August 2, 2026

Datenberatung der MDD NRW unterstützt Kommunen in NRW bei verkehrsträgerübergreifender Mobilitätsdaten-Nutzung; NRW-Kommunen profitieren von praxisnaher Umsetzung

Datenberatung der MDD NRW unterstützt Kommunen in NRW bei verkehrsträgerübergreifender Mobilitätsdaten-Nutzung; NRW-Kommunen profitieren von praxisnaher Umsetzung Mobilität für Menschen gestalten Bessere Luft, weniger Lärm, mehr Lebensqualität Eine Zukunft, in der wir alle uns jederzeit nachhaltig und klimaneutral fortbewegen – das wünschen wir uns für NRW. Zeit für Alternativen zur autozentrierten Denkweise. Erfahren Sie, wie Sie die Mobilitätswende in Ihrer Kommune gestalten können und wie Sie mit Ihrer Kommune davon profitieren können. ...

August 1, 2026