Freistaat Sachsen, ZFM, bietet Landwirtschaftsflächen in Lampertswalde (Meißen) zur Pacht; Verlängerung um 5 Jahre erhöht Pacht um 15%
Freistaat Sachsen, ZFM, bietet Landwirtschaftsflächen in Lampertswalde (Meißen) zur Pacht; Verlängerung um 5 Jahre erhöht Pacht um 15% PDF Exposé für Landwirtschaftsflächen - Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement Los 3 - Gemarkung Mühlbach 01561 Lampertswalde Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Geschäftsbereich Zentrales Flächenmanagement Sachsen (ZFM), bietet nachfolgende Landwirtschaftsflächen zur Pacht an: Ausschreibung Pacht von Landwirtschaftsflächen Ansprechpartner Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Geschäftsbereich Zentrales Flächenmanagement Sachsen Königsbrücker Straße 80 01099 Dresden Telefon +49 351 8093-301 Telefax +49 351 45109-91300 Ansprechpartner: Werner Heyne Telefon +49 351 8093-331 E-Mail: Werner.Heyne@zfm.smf.s achsen.de www.immobilien.sachsen.de Landkreis: Meißen Gemeinde: Lampertswalde Gemarkung(en): Mühlbach Grundstücksgröße (in ha): 11,9345 Objektbeschreibung: Die nachfolgende Landwirtschaftsfläche wird für den genannten Zeitraum zur Pacht angeboten. Im Vertrag enthalten ist eine einmalige Verlängerung der Pachtlaufzeit um 5 Jahre. Das Verlängerungsgesuch des Pächters wird vom Verpächter nur aus wichtigem Grund oder, wenn staatliche Belange entgegenstehen, abgelehnt. Bei der Ausübung der Verlängerungsoption durch den Pächter erhöht sich der jährliche Pachtzins ab Beginn der Verlängerung um 15%. Weitere Hinweise: Für die Zuwegung zur angebotenen Landwirtschaftsfläche übernimmt der Freistaat Sachsen keine Gewähr. Ein Anspruch auf Flächentausch (Pflugtausch) besteht nicht. Die Übergabe der Pachtsache ist eigenständig mit dem bisherigen Pächter zu vereinbaren. Für die Abgabe des Angebotes ist zwingend das Formblatt “Pachtgebot landwirtschaftliche Flächen” zu verwenden (s. Information zur Gebotsabgabe). Besonderheiten: Das Flurstück befindet sich im LSG “Mittlere Röderaue und Kienheide”. Der Pächter ist verpflichtet sich über die Gebietsabgrenzung zu informieren und die Schutzgebietsverordnung einzuhalten. Verpachtungszeitraum: 01.01.2027 - 31.12.2031 . ...