Hubert Aiwanger fordert bessere Rahmenbedingungen für die Wirtschaft im Landkreis Straubing-Bogen; 0,5% Wachstum 2025

Hubert Aiwanger fordert bessere Rahmenbedingungen für die Wirtschaft im Landkreis Straubing-Bogen; 0,5% Wachstum 2025 Aiwanger: “Unsere Unternehmen wollen investieren und Arbeitsplätze schaffen. Aber dafür müssen die Rahmenbedingungen stimmen” Aiwanger: “Unsere Unternehmen wollen investieren und Arbeitsplätze schaffen. Aber dafür müssen die Rahmenbedingungen stimmen” STRAUBING Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat beim Unternehmertag des Landkreises Straubing-Bogen bessere Rahmenbedingungen für die Wirtschaft gefordert. Zwar hat die bayerische Wirtschaft 2025 wieder um 0,5 Prozent zugelegt. Hohe Energiepreise, Bürokratie, Fachkräftemangel und geopolitische Unsicherheiten belasten die Unternehmen aber weiterhin. ...

August 16, 2026

BBV Bildungswerk – Lehrgang Agrarbürofachkraft – Landshut; Kosten 900 Euro BBV-Mitglieder, 1060 Euro Nichtmitglieder

BBV Bildungswerk – Lehrgang Agrarbürofachkraft – Landshut; Kosten 900 Euro BBV-Mitglieder, 1060 Euro Nichtmitglieder Qualifizierung zur Agrarbürofachkraft | Bayerischer Bauernverband Weiterbildung für Frauen und Männer Digitalisierung, zunehmende Bürokratie, verschiedene Förderprogramme und ständig wachsende Anforderungen an Organisation und Dokumentation – die Anforderungen an das Agrarbüro haben sich in den letzten Jahren grundlegend verändert. Wer hier den Überblick behalten will, braucht mehr als nur gutes Bauchgefühl. Gefragt sind fundiertes Wissen, klar strukturierte Abläufe und der sichere Umgang mit digitalen Werkzeugen. ...

August 16, 2026

Zweckverband Freizeitzentrum Mitterfirmiansreut-Philippsreut überträgt Kassengeschäfte und Personalwesen an Landkreis Freyung-Grafenau in Niederbayern; Genehmigung durch Regierung von Niederbayern

Zweckverband Freizeitzentrum Mitterfirmiansreut-Philippsreut überträgt Kassengeschäfte und Personalwesen an Landkreis Freyung-Grafenau in Niederbayern; Genehmigung durch Regierung von Niederbayern Niederbayerisches Amtsblatt der Regierung von Niederbayern Nr. 13 vom 14. August 2026 HERAUSGEBER: Regierung von Niederbayern, Postfach, 84023 Landshut, Tel. +49 (0)871 808-01 ERSCHEINUNGSWEISE: 3-wöchentlich Inhaltsübersicht Nachruf …………………………………………………………………………………………………………………………….. 131 Kommunalverwaltung Bekanntmachung der Zweckvereinbarung zwischen dem Zweckverband Freizeitzentrum Mitterfirmiansreut-Philippsreut und dem Landkreis Freyung-Grafenau, Az. 12-1443-60-1 ……………. 132 Bekanntmachung der Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbands Sparkasse Straubing-Bogen-Dingolfing-Landau vom 22. Juli 2026, Az. 12-1462-2-11 …………………………………. 133 Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung des Zweckverbandes für Rettungs- dienst und Feuerwehralarmierung Landshut für das Haushaltsjahr 2026 …………………………………… 134 14. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Wasser- versorgung Bayerischer Wald ………………………………………………………………………………………………. 135 Landes- und Regionalplanung Verbandssatzung des Regionalen Planungsverbandes Donau-Wald vom 8. Juli 2026 ………………… 136 Geschäftsordnung für den Regionalen Planungsverband Donau-Wald vom 8. Juli 2026 ……………… 143 Sicherheit und Ordnung Allgemeine Erlaubnis für die Veranstaltung öffentlicher Lotterien und Ausspielungen im Regierungsbezirk Niederbayern vom 22. Juli 2026, Az. RNB-10-2161.2-1-6 ………………………………. 150 ...

August 14, 2026

PENNY DEL-Clubs bereiten sich auf Saisonstart 2026/27 in Deutschland vor; Start der 33. PENNY DEL-Saison am 17.09.2026.

PENNY DEL-Clubs bereiten sich auf Saisonstart 2026/27 in Deutschland vor; Start der 33. PENNY DEL-Saison am 17.09.2026. PENNY DEL - Vorbereitungsspiele für die PENNY DEL Saison 2026/27 Vorbereitungsspiele für die PENNY DEL Saison 2026 Die Termine für alle Testspiele in der Vorbereitung auf die Saison 2026 27 in der PENNY DEL stehen fest 27 steht in den Startlöchern, doch bevor am 17. September 2026 der erste Puck in der 33. Saison der PENNY DEL fällt, gehen die 14 Clubs aus dem Oberhaus in ihre Vorbereitungsspiele. ...

August 12, 2026

Kinderhort Wirbelwind in Sünching feiert 13. Jubiläum mit Sommerfest; Bürgermeister Bernhard Grundner zu Besuch

Kinderhort Wirbelwind in Sünching feiert 13. Jubiläum mit Sommerfest; Bürgermeister Bernhard Grundner zu Besuch Hortjubiläum wird zum bunten Fest für Groß und Klein Hortjubiläum wird zum bunten Fest für Groß und Klein Kinderhort „Wirbelwind" in Sünching feiert runden Geburtstag mit Sommerfest für die ganze Familie Sünching ■ Vor kurzem feierte der Johanniter Kinderhort „Wirbelwind“ sein 13. Jubiläum mit einem großen Sommerfest. Organisiert wurde die Veranstaltung gemeinsam vom Hortteam und dem Elternbeirat, die mit viel Herzblut ein abwechslungsreiches Programm auf die Beine stellten. Kinder, Eltern und zahlreiche Gäste verbrachten gemeinsam einen fröhlichen Nachmittag rund um den Hort. ...

August 11, 2026

FIBE Bus-GmbH Insolvenzverfahren eröffnet am 11.08.2026 um 08.04 Uhr Amtsgericht Landshut; Insolvenzverwalter bestellt: Mansfeld Michael

FIBE Bus-GmbH Insolvenzverfahren eröffnet am 11.08.2026 um 08.04 Uhr Amtsgericht Landshut; Insolvenzverwalter bestellt: Mansfeld Michael Veröffentlichungsdatum: 11.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: IN 317/26 Gericht: Landshut Name, Vorname / Bezeichnung: FIBE Bus-GmbH Sitz / Wohnsitz: Eggenfelden Register: Landshut, HRB 5189 IN 317/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. FIBE Bus-GmbH, Pfarrkirchener Straße 89, 84307 Eggenfelden, vertreten durch den Geschäftsführer Bergmann Hans-Georg Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 5189 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Toth Andreas, Industriestraße 5, 83395 Freilassing, Gz.: 82/26AT29 ; d/633-26 Geschäftszweig/Beschäftigung: Omnibushandel auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 11.08.2026 um 08.04 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Mansfeld Michael Rathausplatz 4, 84307 Eggenfelden Telefon: +49(871)4309440 Telefax: +49(871)43094422 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 22.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 20.10.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 22.04.2026 beim Insolvenzgericht Landshut eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Landshut Maximilianstr. 22 84028 Landshut einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 11.08.2026

August 11, 2026

GC Servicegesellschaft für Gebäudetechnik GmbH Eröffnung des Insolvenzverfahrens über Vermögen Amtsgericht München; Insolvenzverwalter bestellt: Rechtsanwalt von Gleichenstein

GC Servicegesellschaft für Gebäudetechnik GmbH Eröffnung des Insolvenzverfahrens über Vermögen Amtsgericht München; Insolvenzverwalter bestellt: Rechtsanwalt von Gleichenstein Veröffentlichungsdatum: 11.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: IN 240/26 Gericht: Landshut Name, Vorname / Bezeichnung: GC Servicegesellschaft für Gebäudetechnik GmbH Sitz / Wohnsitz: Zolling Register: München, HRB 290893 IN 240/26 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. GC Servicegesellschaft für Gebäudetechnik GmbH, Gartenweg 2, 85406 Zolling, vertreten durch den Geschäftsführer Canser Berkhan Ismail Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 290893 - Schuldnerin - Geschäftszweig/Beschäftigung: Zentralheizungs- und Lüftungsbau | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 10.08.2026 um 11.30 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt von Gleichenstein Andreas Kleiner Platz 6, 85435 Erding Telefon: +49(8122)2276196 Telefax: +49(8122)2276218 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 21.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 19.10.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 27.03.2026 beim Insolvenzgericht Landshut eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Landshut Maximilianstr. 22 84028 Landshut einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 10.08.2026

August 11, 2026

RK Landshut Jahresplanung 2027

RK Landshut Jahresplanung 2027 RK Landshut Jahresplanung 2027 - Reservistenverband Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden. Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden. Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden. Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden. Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden. Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden. Mehr Informationen

August 10, 2026

DB verbessert Ersatzangebot am Laimer Bahnhof; bis zu 1.800 Plätze pro Langzug

DB verbessert Ersatzangebot am Laimer Bahnhof; bis zu 1.800 Plätze pro Langzug DB verbessert Ersatzangebot für bevorstehende Sperrung in Laim Artikel: DB verbessert Ersatzangebot für bevorstehende Sperrung in Laim Im August geht das zweite neue Bahnsteiggleis im Laimer Bahnhof in Betrieb, der aktuell für die 2. Stammstrecke umgebaut wird. Dafür müssen die S-Bahn-Gleise vom 17. bis 25. August gesperrt werden und es kommt zu Fahrplanänderungen bei der S-Bahn und mehreren Regionalzuglinien. Die DB will mit einem verbesserten Angebot auf der Schiene für mehr Kapazitäten sorgen als zuletzt an Pfingsten und das zu erwartende hohe Fahrgastaufkommen besser verteilen. So fahren zwischen Pasing und Hauptbahnhof nun zwei S-Bahn-Linien und damit alle zehn Minuten Langzüge mit Platz für bis zu 1.800 Fahrgäste. Zusammen mit dem Regionalverkehr bestehen zwischen Pasing und Hauptbahnhof damit pro Stunde und Richtung bis zu zehn Fahrtmöglichkeiten. Um bei Störungen schnell für Ersatz zu sorgen, hält die S-Bahn in Pasing Fahrzeuge und Personal in Bereitschaft. Außerdem werden die Fahrten des Ersatzverkehrs zwischen Pasing und Hackerbrücke auf einen Fünf-Minuten-Takt verdichtet. ...

August 8, 2026

April 2026 deutlich wärmer, trockener, sonnenscheinreicher Bayern; Niederschlagsdefizit bis 76% im Süden

April 2026 deutlich wärmer, trockener, sonnenscheinreicher Bayern; Niederschlagsdefizit bis 76% im Süden April Heuer war die Witterung im April von Hochdruck dominiert, so- dass es bei viel trockener Luft reichlich Sonnenschein gab. Gleichzeitig kam es aber auch zu großen Tag-Nachtschwankun- gen der Lufttemperatur. Für et- was Niederschlag sorgten drei Tiefdruckgebiete, die die Hoch- druckperioden unterbrachen. Ins­gesamt war er deutlich wär- mer, trockener und sonnen- scheinreicher als normal. Der April startete kalt. An der DWD-Klimastation in Oberst- dorf sank die Lufttemperatur auf -8,2 °C. Das war der tiefste Wert in diesem Monat für Bay- ern. Zur gleichen Zeit regnete es in einigen Regionen kräftig. An Ostern wurde es dann früh- lingshaft warm, an der Donau und südlich davon stieg die Lufttemperatur vom 4. auf den 5. April um 11,5 °C an (DWD 2026). Zehn Wetterstationen meldeten am 5. April Höchst- temperaturen von über 20 °C. Der Erwärmung folgten erste gewittrige Schauer. Im weiteren Verlauf des ersten Monatsdrit- tels herrschte Hochdruck vor. Eine nördliche Strömung sorgte für den Zustrom kühler Luft. Diese erwärmte sich tagsüber, kühlte aber nachts wieder aus, sodass es zu Boden- und sogar Luftfrost kam. Am 10. April zog ein Tiefausläufer mit teils grö- ßeren Niederschlägen durch. In höheren Lagen des Bayerischen Walds gab es sogar Schneere- gen. Im zweiten Monatsdrittel drehte die Luftströmung kurz- zeitig auf Südwest, und führte warme Luft über die Alpen. Da- nach wechselten sich Regen- fälle und heitere Abschnitten ab. In einigen Regionen regnete es lange Zeit nicht. (Augsburg, Rhön, München) (DWD 2026). An 13 WKS gab es vom 20. April an 14–15 Tage keinen Nieder- schlag. Die warme Witterung begünstigte die Vegetations- entwicklung, sodass die Apfel- blüte als Beginn des phänolo­ gischen Vollfrühlings im Mittel zum 19. April eine Woche frü- her als im vieljährigen Mittel stattfand. Das letzte Monats- drittel war dann überregional von Hochdruckeinfluss geprägt. Niederschläge blieben aus, die Luft erwärmte sich und die Waldbrandgefahr stieg. Kalte, teils frostige Nächte hatten die Vegetation etwas ausgebremst. In tieferen Lagen wirkten höhere Tageswerte der Lufttemperatur dem entgegen (DWD 2026). Der April lag mit 9,1° C deutlich über dem langjährigen Mittel 1961–90 (+2,1°). Mit einer Nie- derschlagsmenge von 17,1 l/m² fiel 76 % weniger Regen als im langjährigen Mittel (vierter Platz der trockensten Aprilmonate seit 1881). Obwohl nördlich und südlich der Donau jeweils 17 l/m² Niederschlag fielen, war die Si- tuation im Süden deutlich ext- remer: Dort lag das Nieder- schlagsdefizit bei 76 %, im Nor- den bei 60 %. Besonders tro- cken mit teils weniger als 11 l/m² blieb es im Tertiärhügelland westlich von Landshut (WKS Freising). Im April gingen vor al- lem in Südbayern die Boden- wasservorräte langsam zurück, an der WKS Ebersberg sogar deutlich bis auf etwa 50 % der nutzbaren Feldkapazität (nFK). Die Wasserversorgung der Wald- bäume war aber an allen Wald- klimastationen weiter ausrei- chend (Abbildung 2). Die Sonne schien 234,9 Stunden. Das ent- spricht einer Steigerung von 53 % gegenüber dem langjähri- gen Mittelwert. Damit gehört dieser April zu den zehn son- nenreichsten Aprilmonaten seit 1951 (DWD 2026). Das hydrolo- gische Winterhalbjahr (Novem- ber 2025 bis April 2026) zählte mit 264,2 l/m² wie schon das letzte bayernweit zu den 15 tro- ckensten seit 1881 (-34% zum Mittel 1961–90). Frühjahr 2026: außergewöhnlich trocken Niederschlag – Temperatur – Bodenfeuchte Mittlere Abweichung zum Mittel aller WKS 1961–1990 Temperatur Apr +2,0° Mai +2,5° GOL FLO BBR EBR ROK DIN ALT RIE FRE SON KRE MIT TAF AOE EBE BER WUE ROT HOE Mittlere Abweichung zum Mittel aller WKS 1961–1990 Apr –73% Mai –34% Niederschlag GOL FLO BBR EBR ROK DIN ALT RIE FRE SON KRE MIT TAF AOE EBE BER WUE ROT HOE 1 Absolute Abweichung der Lufttemperatur bzw. prozentuale Abweichung des Niederschlags vom langjährigen Mittel 1961–1990 an den Waldklimastationen. 26 LWF aktuell 4 |2026 Waldklimastationen ...

August 7, 2026