LWF aktuell 159 Frühjahr 2026 trocken in Bayern; trockenstes Frühjahr seit 1881

LWF aktuell 159 Frühjahr 2026 trocken in Bayern; trockenstes Frühjahr seit 1881 LWF aktuell 159Frühjahr 2026: außergewöhnlich trockenvon Dr. Lothar Zimmermann, Dr. Stephan Raspe LWF aktuell 159 Frühjahr 2026: außergewöhnlich trocken von Dr. Lothar Zimmermann, Dr. Stephan Raspe Niederschlag – Temperatur – Bodenfeuchte Heuer war die Witterung im April von Hochdruck dominiert, sodass es bei viel trockener Luft reichlich Sonnenschein gab. Gleichzeitig kam es aber auch zu großen Tag-Nachtschwankungen der Lufttemperatur. Für etwas Niederschlag sorgten drei Tiefdruckgebiete, die die Hochdruckperioden unterbrachen. Ins­gesamt war er deutlich wärmer, trockener und sonnenscheinreicher als normal. ...

August 7, 2026

Regierung von Niederbayern Erörterungstermin zum Ersatzneubau der 380-kV-Leitung B162 Prienbach–Pleinting in Landshut; Mehrere Orte in Niederbayern

Regierung von Niederbayern Erörterungstermin zum Ersatzneubau der 380-kV-Leitung B162 Prienbach–Pleinting in Landshut; Mehrere Orte in Niederbayern Bekanntmachung Stubenberg Gemeinde / Markt / Stadt Ort, Datum Gemeinde $4168 Stubenberg rig 27, Juli 20g BEKANNTMACHUNG Energiewirtschaftsgesetz (EnWG); Planfeststellungsverfahren fiir den Ersatzneubau der 380-kV-Leitung B162 Prienbach — Pleinting; Erérterungstermin Die Regierung von Niederbayern fiihrt im Rahmen des oben genannten Verfahrens gemaf® Art. 73 Abs. 6 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) i. V. m. § 43a Satz 1 a. F., § 118 Abs. 54 EnWG einen Erérterungstermin durch. ...

August 7, 2026

Regierung von Niederbayern Erörterungstermin Planfeststellungsverfahren Ersatzneubau 380-kV-Leitung B162 Prienbach Pleinting Vilshofen an der Donau; Termine 17.–20. Aug. 2026 unöffentlich

Regierung von Niederbayern Erörterungstermin Planfeststellungsverfahren Ersatzneubau 380-kV-Leitung B162 Prienbach Pleinting Vilshofen an der Donau; Termine 17.–20. Aug. 2026 unöffentlich Bekanntmachung Vilshofen an der Donau Bekanntmachung Energiewirtschaftsgesetz (EnWG); Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der 380-kV- Leitung B162 Prienbach - Pleinting; Erörterungstermin tef ^THTT^ Vilshofen an der Donau Die Regierung von Niederbayern führt im Rahmen des oben genannten Verfahrens gemäß Art. 73 Abs. 6 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) i. V. m. § 43a Satz l a. F., § 118 Abs. 54 EnWG einen Erörterungstermin durch. Die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Äußerungen erörtert die Regierung von Niederbayern mit der TenneT TSO GmbH (Vorhabenträgerin), den Behörden, den Betroffenen, den Vereinigungen nach Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben (Art. 73 Abs. 6 Satz l BayVwVfG). Der Erörterungstermin findet statt am 17.August 2026 09.00 Uhr für Träger öffentlicher Belange, Kommunen, Behörden, Vereinigungen nach Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG in der Regierung von Niederbayern, Regierungshauptgebäude, Großer Sitzungssaal, Zi. 2 40 H, Regierungsptatz 540, 84028 Landshut, am 18. August 2026 09.00 Uhr für Betroffenheiten in der Stadt Vilshofen an der Donau (mit Ausnahme der Betroffenheiten durch dieTrassenvariante im Bereich Schönerting), im Markt Aidenbach sowie in den Gemeinden Aldersbach, Beutelsbach, Egglham und Künzing 13.30 Uhr für Betroffenheiten durch die Trassenvariante im Bereich Schönerting in der Gaststätte DER KULTURWIRT, Hauptstraße 61, 84385 Egglham, am 19. August 2026 09.00 Uhr für Betroffenheiten in der Stadt Simbach a.1nn, in den Märkten Bad Birnbach und Triftern sowie in den Gemeinden Bayerbach, Haarbach, Stubenberg und Wittibreut 13.30 Uhr für anwaltlich vertretene Einwender in der Gaststätte Huckenhamer Stadl, Huckenham 11, 94137 Bayerbach sowie am 20. August 2026, 09.00 Uhr Reservetermin - nur bei Bedarf, d. h. wenn es Personen gibt, deren Einwendungen aus zeitlichen Gründen am vorgesehenen Tag nicht mehr erörtert werden konnten in der Regierung von Niederbayern, Regierungshauptgebäude, Großer Sitzungssaal, Zi. 2 40 H, Regierungsplatz 540, 84028 Landshut. Einlass und Registrierung erfolgen jeweils um 08:45 Uhr bzw. 13:15 Uhr. ...

August 7, 2026

Birgit Frisch und Fabian Obendorfer absolvieren 12-monatige Pflegefachhelfer-Ausbildung in Schwarzenfeld; bleiben künftig Teil des Johanniter-Teams Schwarzenfeld

Birgit Frisch und Fabian Obendorfer absolvieren 12-monatige Pflegefachhelfer-Ausbildung in Schwarzenfeld; bleiben künftig Teil des Johanniter-Teams Schwarzenfeld Erfolgreicher Ausbildungsabschluss im Johanniter-Pflege-Team Schwarzenfeld Erfolgreicher Ausbildungsabschluss im Johanniter-Pflege-Team Schwarzenfeld Pflegefachhelfer bleiben dem Johanniter-Team auch künftig erhalten Schwarzenfeld ■ Am 31. Juli fand die feierliche Zeugnisübergabe mit anschließender Abschlussfeier für die beiden Auszubildenden Birgit Frisch und Fabian Obendorfer des Johanniter-Pflege-Teams Schwarzenfeld statt. In einem festlichen Rahmen wurden die erfolgreichen Absolventen für ihre Leistungen und den erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung geehrt. ...

August 7, 2026

Johanniter-Kinderkrippe KALLe Kallmünz Gewinnerbild Sternennacht über Kallmünz im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie; im Büro von Staatssekretär Tobias Gotthardt ausgestellt

Johanniter-Kinderkrippe KALLe Kallmünz Gewinnerbild Sternennacht über Kallmünz im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie; im Büro von Staatssekretär Tobias Gotthardt ausgestellt Kallmünzer Kinderkunst zieht ins Bayerische Wirtschaftsministerium Kallmünzer Kinderkunst zieht ins Bayerische Wirtschaftsministerium Gewinnerbild der Ausstellung „Pinselträume“ der Johanniter-Kinderkrippe „KALLe Kallmünz“ schmückt das Büro von Staatssekretär Tobias Gotthardt München ■ Ein Kunstwerk aus der Johanniter-Kinderkrippe „KALLe Kallmünz“ findet einen besonderen Platz: Das Gewinnerbild der Ausstellung „Pinselträume“ mit dem Titel „Sternennacht über Kallmünz“ wurde im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie an Staatssekretär Tobias Gotthardt übergeben. Das Kunstwerk wird in den kommenden Wochen in dessen Büro ausgestellt. ...

August 7, 2026

Jürgen Pfifferling übergab 310 Euro im Johannes-Hospiz Pentling; Gedenkspende für Max' Hospizarbeit

Jürgen Pfifferling übergab 310 Euro im Johannes-Hospiz Pentling; Gedenkspende für Max’ Hospizarbeit „Dem Max zuliebe“ Pentling ■ Am 6. August übergab Jürgen Pfifferling im Johannes-Hospiz der Johanniter in Pentling 310 Euro an Hospizleitung Kristina Fröhler. Pfifferling, Organisator bei dem Hobby-Fußballtreff „Uni Fußballer“, hatte die Spende initiiert. Jürgen Pfifferling und seine Mitspieler verbindet eine besondere und zugleich traurige Geschichte mit dem Johannes-Hospiz: Ihr Teamkamerad und Freund Max verbrachte seine letzten Lebensmonate im Johanniter-Hospiz. Pfifferling besuchte seinen Freund regelmäßig und sah, wie gut er im Johannes-Hospiz aufgehoben war. Nach dem Tod ihres Teamkollegen sammelten die Spieler der „Uni Fußballer“ Geld, um die Arbeit des Hospizes zu würdigen. Hospizleitung Kristina Fröhler bedankte sich herzlich für die Spende und die Wertschätzung der Arbeit im Johannes-Hospiz. ...

August 7, 2026

Regierung von Niederbayern öffentliche Zustellung Landshut; Zustellung gilt nach zwei Wochen ab Bekanntmachung

Regierung von Niederbayern öffentliche Zustellung Landshut; Zustellung gilt nach zwei Wochen ab Bekanntmachung Öffentliche Zustellung Regierung von Niederbayern Regierung von Niederbayern - Postfach - 84023 Landshut Hauptgebäude Regierungsplatz 540 84028 Landshut Ämtergebäude Gestütstraße 10 84028 Landshut Münchner Tor Innere Münchener Straße 2 84028 Landshut Siemensstraße Siemensstraße 20 84030 Landshut Telefon +49 871 808-01 Telefax +49 871 808-1002 E-Mail poststelle@reg-nb.bayern.de Internet www.regierung.niederbayern.bayern.de Bitte vereinbaren Sie für Besuche vorab einen Termin. Öffentliche Verkehrsmittel Y Hauptgebäude 602/603/605/606/607/614 (Halt Regierungsplatz / Maximilianstraße) Münchner Tor 601/602/604/607/610 (Halt Grätzberg / Grieserwiese / Ländtorplatz) Ämtergebäude 603/605/606/607/614 (Halt Justizbehörden / Hauptfriedhof) Siemensstraße 602 (Halt Siemensstraße / Industriestraße) int_z1-042/04.26 Veröffentlichungszeitraum: von: bis einschließlich: Öffentliche Zustellung Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) Art. 15 Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) 1. Behörde, für die öffentlich zugestellt wird: 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten: Name Vorname Straße, Hausnummer Postleitzahl Ort 3. Datum und Geschäftszeichen des öffentlich zuzustellenden Dokuments: Datum Geschäftszeichen 4. Das Dokument kann eingesehen werden bei der Zimmer Das oben genannte Dokument kann zu den Öffnungszeiten der Regierung von Niederbayern (siehe www.regierung.niederbayern.bayern.de/oeffnungszeiten) vom Zustellungsadressaten selbst oder einer Bevollmächtigten/einem Bevollmächtigten an der benannten Stelle eingesehen werden. Hinweise Das oben genannte Dokument wird öffentlich zugestellt. Mit der öffentlichen Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Ort, Datum Unterschrift/Amtsbezeichnung Herrn Volodymyr Kukharuk Smorzhywska 43 UA-33011 Riwne (UKRAINE) 06.08.2026 20.08.2026 Regierung von Niederbayern, Regierungsplatz 540, 84028 Landshut Kukharuk Volodymyr Smorzhywska 43 33011 Riwne (UKRAINE) 21.07.2026 RNB-23-3603-3-382-2 Regierung von Niederbayern, Regierungsplatz 540, 84028 Landshut 1.22 G Landshut 05.08.2026 Brandl, Regierungsamtsrätin

August 6, 2026

LfL Sustainable Meat-Projekt untersucht die Nutzung von Nebenprodukten der Lebensmittelverarbeitung in der Nutztierfütterung Standorte Schwarzenau, Kitzingen, Grub, Landshut; Ressourceneffiziente Fütterungspotenziale ermittelt

LfL Sustainable Meat-Projekt untersucht die Nutzung von Nebenprodukten der Lebensmittelverarbeitung in der Nutztierfütterung Standorte Schwarzenau, Kitzingen, Grub, Landshut; Ressourceneffiziente Fütterungspotenziale ermittelt Merkblatt Projekt Sustainable Meat (Non-food für feed) Was bringt die Forschung in die Praxis? Das Projekt bewertet den Einsatz von Nebenprodukten in der Nutztierfütterung hinsichtlich ihrer Leistungs- fähigkeit, Einsatzmöglichkeiten und Grenzen unter Praxisbedingungen. Ziel ist es, praxisrelevante Grundlagen für ressourceneffiziente und wirtschaftlich tragfähige Fütterungssysteme zu schaffen und fundierte Entscheidungsgrundlagen für den praktischen Einsatz bereitzustellen. ...

August 6, 2026

ATT Services GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Ingolstadt; Insolvenzverwalter bestellt: Rechtsanwalt von Gleichenstein

ATT Services GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Ingolstadt; Insolvenzverwalter bestellt: Rechtsanwalt von Gleichenstein Veröffentlichungsdatum: 06.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: IN 347/26 Gericht: Ingolstadt Name, Vorname / Bezeichnung: ATT Services GmbH Sitz / Wohnsitz: Pfaffenhofen Register: Ingolstadt, HRB 10393 IN 347/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. ATT Services GmbH, Schulstraße 9, 85276 Pfaffenhofen, vertreten durch den Geschäftsführer Kaplan Hakan Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 10393 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Acar Gültekin, Äußere Regensburger Straße 29, 84034 Landshut, Gz.: 110/26 Geschäftszweig/Beschäftigung: Transporte bis 3,5 Tonnen, sowie alle in diesen Zusammenhang stehende Dienstleistungen und Serviceleistungen, Lagerlogistik, Einlagerung und Kommissionierung, Frachtvermittlung, Vermittlung von Aufträgen, Vermittlung von Geschäftskontakten, Mieten, Vermieten von Grundstücken und Immobilien. Geschäfte sowie Maklertätigkeiten die einer staatlichen Genehmigung bedürfen, sind nicht Gegenstand des Unternehmens, Industriereinigung und Verkehrstechnik auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 05.08.2026 um 15.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt von Gleichenstein Andreas Rottmannstraße 11a, 80333 München Telefon: +49 (89) 5427300 Telefax: +49 (89) 54273015 Email: rae@gleichenstein-breitling.de 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 16.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 16.09.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 23.06.2026 beim Insolvenzgericht Ingolstadt eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Ingolstadt Neubaustr. 8 85049 Ingolstadt einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 05.08.2026

August 6, 2026

Bundesregierung Elektrifizierung der Schienenstrecke Mühldorf-Landshut in Bayern; NKV 1,6

Bundesregierung Elektrifizierung der Schienenstrecke Mühldorf-Landshut in Bayern; NKV 1,6 Deutscher Bundestag - Elektrifizierung der Schienenstrecke Mühldorf - Landshut Elektrifizierung der Schienenstrecke Mühldorf - Landshut HAU) Mit der Elektrifizierung der Schienenstrecke Mühldorf - Landshut wird laut Bundesregierung eine durchgehende elektrische Verbindung im Güterverkehr geschaffen, die perspektivisch zur Entlastung der bestehenden Nord-Süd-Achse (Hamburg - Hannover - Fulda - Würzburg - Nürnberg - Salzburg Passau) und insbesondere des Knotens München beiträgt. Das geht aus dem „Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung der Ausbaustrecke Mühldorf - Landshut“ hervor, der als Unterrichtung ( 21 ...

August 4, 2026