1. FC Lok Leipzig – 1. FC Magdeburg II 3:3 Bruno-Plache-Stadion; Unentschieden dank spätem Ausgleich

FC Lok Leipzig – 1. FC Magdeburg II 3:3 Bruno-Plache-Stadion; Unentschieden dank spätem Ausgleich TORREICHER HEIMAUFTAKT! | Lokomotive Leipzig Mitgliedschaft | Spenden | Presse Verein Ansprechpartner Mitgliedschaft Leitbild Stadion Geschichte Vereinshistorie Ehrenmitglieder Breitensport Wirtschaftsrat Jobs Mitgliedschaft Alles rund um die Mitgliedschaft beim 1. FC Lok Leipzig Unser Leitbild Fußball pur. Der Markenkern des 1. FC Lok Leipzig Breitensport Das vielfältige Breitensportangebot des 1. FC Lok Leipzig Alles rund um die Mitgliedschaft beim 1. FC Lok Leipzig ...

August 3, 2026

SYNTAINICS MBC Spielplan 2026/27 BBL Oldenburg; frühes Heimderby gegen Jena fünf Tage später

SYNTAINICS MBC Spielplan 2026/27 BBL Oldenburg; frühes Heimderby gegen Jena fünf Tage später Frühes Derby inklusive: Der Spielplan der easyCredit BBL ist da - MBC Veröffentlicht am 3. August 2026 Frühes Derby inklusive: Der Spielplan der easyCredit BBL ist da Gleich zum Auftakt am 20. September kommt es für den SYNTAINICS MBC beim Auswärtsspiel in Oldenburg zum Wiedersehen mit Ex-Trainer Milenko Bogicevic, nur fünf Tage später folgt das Heimderby gegen Jena. Dies geht aus dem Spielplan der easyCredit BBL für die Saison 2026 ...

August 3, 2026

Universität Leipzig Buch 'Wohlbefinden und psychische Gesundheit in Schule und Unterricht' erschienen in Springer-Verlag; Wohlbefinden künftig stärker in Lehrerausbildung verankert.

Universität Leipzig Buch ‘Wohlbefinden und psychische Gesundheit in Schule und Unterricht’ erschienen in Springer-Verlag; Wohlbefinden künftig stärker in Lehrerausbildung verankert. Universität Leipzig: Buch „Wohlbefinden und psychische Gesundheit in Schule und Unterricht“ erschienen Orientierung und konkrete Handlungsmöglichkeiten für Lehrkräfte und Schulsozialarbeiter:innen Buch „Wohlbefinden und psychische Gesundheit in Schule und Unterricht“ erschienen „Wohlbefinden und psychische Gesundheit in Schule und Unterricht“ heißt ein neues Buch, das gerade im Springer-Verlag erschienen ist. Herausgegeben wurde es von Wissenschaftler:innen aus den Bereichen Klinische Psychologie (Prof. Dr. Julian Schmitz) und Bildungswissenschaften der Universität Leipzig (Prof. Dr. Henrik Saalbach, Dr. Franziska Greiner-Döchert) sowie aus den Kommunikationswissenschaften der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover (Prof. Dr. Eva Baumann). ...

August 3, 2026

HAFNERTEC DE GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Leipzig; Insolvenzverwalter Rüdiger Bauch bestellt

HAFNERTEC DE GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Leipzig; Insolvenzverwalter Rüdiger Bauch bestellt Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 405 IN 1026/26 Gericht: Leipzig Name, Vorname / Bezeichnung: HAFNERTEC DE GmbH Sitz / Wohnsitz: Mügeln Register: Leipzig, HRB 35084 Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 405 IN 1026/26 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HAFNERTEC DE GmbH, Franz-Mehring-Straße 16, 04769 Mügeln, Amtsgericht Leipzig , HRB 35084 vertreten durch den Geschäftsführer Josef Willibald Nowak vertreten durch den Geschäftsführer Markus Bicker ergeht am 01.08.2026 nachfolgende Entscheidung: 1. Über das Vermögen der Schuldnerin wird am 01.08.2026 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Rüdiger Bauch Inselstraße 29 04103 Leipzig Telefon geschäftlich: 0341 269720 Telefax: 0341 2697210 Email geschäftlich: RBauch@schultze-braun.de bestellt. 3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin. 4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 04.09.2026 anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten. 5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO) sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird bestimmt auf: Wochentag und Datum Uhrzeit Zimmer/Etage/Gebäude Donnerstag, 08.10.2026 10:00 Uhr Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: | Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig Bernhard-Göring-Straße 64 04275 Leipzig einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss 1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder 2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden. Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

August 3, 2026

Versbach Metallbau GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Leipzig; Eigenverwaltung angeordnet, Sachwalter bestellt

Versbach Metallbau GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Leipzig; Eigenverwaltung angeordnet, Sachwalter bestellt Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 405 IN 934/26 Gericht: Leipzig Name, Vorname / Bezeichnung: Versbach Metallbau GmbH Sitz / Wohnsitz: Meiningen Register: Jena, HRB 301974 Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 405 IN 934/26 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Versbach Metallbau GmbH, Versbachstraße 1, 98617 Meiningen, Amtsgericht Jena , HRB 301974 vertreten durch den Geschäftsführer Harald Karl Fritz Bremer auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen ergeht am 01.08.2026 nachfolgende Entscheidung: 1. Über das Vermögen der Schuldnerin wird am 01.08.2026 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. 2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet. 3. Zum Sachwalter wird Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther Nikolaistraße 3-5 04109 Leipzig Telefon geschäftlich: 0341 652200 Telefax: 0341 65220111 Email geschäftlich: infofloether wissing.de bestellt. 4. Der Sachwalter wird beauftragt, die Zustellungen durchzuführen ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin. 5. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich zweifach bis zum 11.09.2026 anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Sachwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden. 6. Der gesetzliche Vertreter der Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 bis 285 InsO), jedoch nur zu dem Zweck, die Gläubiger gemeinschaftlich zu befriedigen. 7. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Sachwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO) sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird bestimmt auf: Wochentag und Datum Uhrzeit Zimmer/Etage/Gebäude Dienstag, 13.10.2026 14:00 Uhr Sitzungssaal 101, 1. OG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt. 8. Bis zur ersten Gläubigerversammlung wird vorläufig ein Gläubigerausschuss eingesetzt. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: | Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig Bernhard-Göring-Straße 64 04275 Leipzig einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss 1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder 2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden. Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

August 3, 2026

Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen BIP-Wachstum 2024 Sachsen; Dresden +5,3% größter Zuwachs

Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen BIP-Wachstum 2024 Sachsen; Dresden +5,3% größter Zuwachs Wachstum des BIP 2024 zwischen 0,2 Prozent im Landkreis Zwickau und 5,3 Prozent in der Stadt Dresden Seite 1 von 3 Medieninformation 108/2026 Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Wachstum des BIP 2024 zwischen 0,2 Prozent im Landkreis Zwickau und 5,3 Prozent in der Stadt Dresden Knapp 163 Milliarden Euro Bruttoinlandsprodukt (BIP) wurden 2024 in Sachsen erwirtschaftet, in jeweiligen Preisen 3,0 Prozent mehr als 2023. Aus den drei Kreisfreien Städten kamen reichlich 44 Prozent des BIP. Im Vergleich zum Vorjahr erzielten 2024 alle Kreise in Sachsen ein Wachstum des BIP. Die Wachstumsraten bewegten sich zwischen +0,2 Prozent im Landkreis Zwickau und +5,3 Prozent in der Stadt Dresden und waren in den Kreisfreien Städten mit +4,2 Prozent höher als in den Landkreisen mit +2,0 Prozent. Diese regionalen Angaben beziehen sich auf jeweilige Preise, da auf Kreisebene keine Daten für eine Preisbereinigung zur Verfügung stehen. Die Entwicklung des BIP in den letzten fünf Jahren ergab in Sachsen ein Plus von 23,0 Prozent. Dabei nahm mit +35,1 Prozent der Landkreis Görlitz den Spitzenplatz ein. Schlusslicht war der Landkreis Meißen mit +14,2 Prozent Zunahme des BIP. Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, zeigte die Betrachtung der Branchen 2024 in zehn sächsischen Kreisen einen Rückgang der Bruttowertschöpfung (BWS) im Produzierenden Gewerbe (-1,8 Prozent in Sachsen). Nur die Landkreise Mittelsachsen und Görlitz sowie die Kreisfreie Stadt Dresden verzeichneten hier jeweils einen Anstieg der BWS. Im Dienstleistungsbereich (+4,0 Prozent in Sachsen) waren die Wachstumsimpulse in den Städten Leipzig und Dresden am stärksten. Die höchste Produktivität, also das maximale BIP je Erwerbstätigenstunde, wurde 2024 mit 63,69 Euro in der Stadt Dresden erzielt. Am geringsten fiel das BIP je Stunde mit 49,59 Euro im Erzgebirgskreis aus. Der Produktivitätsvergleich der Kreisfreien Städte (61,25 Euro je Stunde) mit den Landkreisen (56,07 Euro je Stunde) zeigt ein um mehr als fünf Euro höheres BIP je Stunde in den Städten (Sachsen: 58,25 Euro). Bezieht man das BIP auf die regionale Bevölkerung muss berücksichtigt werden, dass nicht nur die im jeweiligen Kreis Wohnenden, sondern auch die Einpendelnden an der Erwirtschaftung des Kreis-BIP beteiligt sind. 2024 bewegte sich das Pro-Kopf-BIP zwischen 53.904 Euro in der Stadt Dresden und 29.688 Euro in der Sächsischen Schweiz-Osterzgebirge (Sachsen: 40.259 Euro). Auskunft erteilt: Frau Hesse, Tel.: 03578 33-3410 Daten sind für Sachsen sowie Kreisfreie Städte und Landkreise erhältlich. Weitergehende Veröffentlichungen im Internet: https://www.statistik.sachsen.de/html/bruttoinlandsprodukt- bruttowertschoepfung.html und https://www.statistikportal.de/de/vgrdl Pressesprecherin Diana Roth ...

August 3, 2026

Flughafen Leipzig/Halle GmbH beantragt wesentliche Änderung der Heiz- und Technikzentrale am Standort 04435 Flughafen Leipzig Halle, Schkeuditz; Keine UVP-Pflicht

Flughafen Leipzig/Halle GmbH beantragt wesentliche Änderung der Heiz- und Technikzentrale am Standort 04435 Flughafen Leipzig Halle, Schkeuditz; Keine UVP-Pflicht Immissionsschutz | Landkreis Nordsachsen - Flughafen Leipzig/Halle GmbH beantragt die wesentliche Änderung der Heiz- und Technikzentrale 8] Landkreis Nordsachsen - Flughafen Leipzig Halle GmbH beantragt die wesentliche Änderung der Heiz- und Technikzentrale Bekanntmachung gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben Gemäß § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) geändert worden ist, wird Folgendes bekannt gemacht: Die Flughafen Leipzig ...

August 3, 2026

RE 3 & RB 30 Ersatzverkehr Dresden Hbf – Dresden-Plauen; bis 15.11.2026

RE 3 & RB 30 Ersatzverkehr Dresden Hbf – Dresden-Plauen; bis 15.11.2026 MRB Baustellenreport August 2026 - Aktuelle Meldungen - Mitteldeutsche Regiobahn Bleiben Sie informiert! In unserem monatlichen Baustellenreport geben wir einen Überblick über die aktuellen Baumaßnahmen der DB InfraGO und deren Auswirkungen auf die Fahrpläne der Mitteldeutschen Regiobahn. Hier erfahren Sie, welche Strecken betroffen sind und wo Schienenersatzverkehr eingerichtet wird. RB 45: Fehlende Echtzeitdaten in den Zügen aktuell stehen aufgrund einer Systemumstellung in unseren Fahrzeugen auf den Linien RE 3, RB 30 und RB 45 vorübergehend keine Echtzeitdaten zur Verfügung. ...

August 3, 2026

Landesdirektion Sachsen führt Auslegung der Planunterlagen B 96 nördlich Königswartha (Königswartha–Caminau); Einwendungen bis einschließlich 16. September 2026

Landesdirektion Sachsen führt Auslegung der Planunterlagen B 96 nördlich Königswartha (Königswartha–Caminau); Einwendungen bis einschließlich 16. September 2026 Bundesstraßen | “B 96 nördlich Königswartha, mit Fischotterdurchlässen” [22.6.2026] Inhaltsverzeichnis (pdf-Datei; 0,47 MB) 1772] Bekanntmachung “B 96 nördlich Königswartha, mit Fischotterdurchlässen” - Auslegung der Planunterlagen - Die Landesdirektion Sachsen führt auf Antrag des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Bautzen, für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach § 17a des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in Verbindung mit § 73 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und § 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) durch. Gegenstand der Planung ist der Ausbau der Bundesstraße 96 zwischen dem Ortsausgang Königswartha und dem Ortseingang von Caminau. Ferner sollen im Dammbereich der B 96 zwischen Großem Ziegelteich und Pischzangteich mehrere Amphibien- und Fischotterdurchlässe mit entsprechenden Leiteinrichtungen errichtet werden. Des Weiteren ist die Erneuerung des straßenbegleitenden Radweges vorgesehen. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Königswartha und in der Gemarkung Caminau der Gemeinde Königswartha beansprucht. Eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) besteht für das Vorhaben nicht. Der Vorhabenträger hat die entscheidungsrelevanten Unterlagen über die Auswirkungen des Vorhabens vorgelegt, die Bestandteil der nachfolgend aufgeführten Auslegungsunterlagen sind: Die Pläne (Zeichnungen und Erläuterungen im dargestellten Umfang) sind gemäß § 17a Abs. 3 FStrG in der Zeit vom Des Weiteren wird nach § 17a Abs. 3 Satz 2 FStrG eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit der Einsichtnahme in die Planunterlagen während des vorgenannten Zeitraums in der Gemeindeverwaltung Königswartha, Bahnhofstraße 4, 02699 Königswartha, zu den Dienststunden Mo.: 9.00 bis 11.00 Uhr und 13.30 bis 15.00 Uhr, Di.: 9.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 18:00 Uhr, Do.: 9.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr zur Verfügung gestellt. Gemäß den Bestimmungen des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes können die entscheidungserheblichen Unterlagen auf Antrag auch in der Landesdirektion Sachsen, Referat 32, eingesehen werden. 1. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt sind, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis einschließlich 16. September 2026 bei der Landesdirektion Sachsen Einwendungen gegen den Plan erheben bzw. sich äußern. Die Einwendungen sollen vorzugsweise als PDF-Datei elektronisch per E-Mail übermittelt werden (post@lds.sachsen.de). Eine Übermittlung ist ebenfalls schriftlich oder zur Niederschrift möglich (Postanschrift: Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, oder den Dienststellen der Landesdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, Landesdirektion Sachsen, Nebenstelle Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden oder in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig oder bei der o. g. Gemeindeverwaltung). Einwendungen sollen Namen, eine vollständige, zustellfähige Anschrift der Einwendenden enthalten, um Berücksichtigung im Verwaltungsverfahren zu finden. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Mit Ablauf der oben genannten Einwendungs- bzw. Äußerungsfrist sind alle Einwendungen bzw. Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, für dieses Verwaltungsverfahren ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG). Bei Einwendungen bzw. Äußerungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigungen erfolgen. 2. Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen eine Zulassungsentscheidung des beantragten Vorhabens einzulegen, werden hiermit entsprechend von der Auslegung des Plans benachrichtigt. Sie können innerhalb der in Nr. 1 genannten Frist Stellungnahmen zu dem Plan abgeben bzw. sich äußern. 3. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten (§ 17a Abs. 5 FStrG). Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen wird der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt (§ 17 VwVfG). Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. 4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Vorbringen von Äußerungen oder Abgabe von Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Über die Äußerungen, Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde (Landesdirektion Sachsen) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die diejenigen, über deren Einwendung entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 7. Vom Beginn der Veröffentlichung der Planunterlagen treten die Anbaubeschränkungen nach § 9 FStrG und die Veränderungssperre nach § 9a FStrG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 9a Abs. 6 FStrG). Datenschutzhinweise gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung Bei der Abgabe von Stellungnahmen und Äußerungen oder der Erhebung von Einwendungen stellen sie der Landesdirektion Sachsen Personen bezogene Daten zur Verfügung. Die Landesdirektion Sachsen erhebt solche Daten auch bei Meldebehörden, Grundbuchämtern und im Handelsregister. Diese Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Daten werden dem Vorhabenträger übermittelt. Die entsprechenden datenschutzrechtlichen Informationen nach Artikel 13 Abs. 1 und 2 sowie Artikel 14 Abs. 1 und 2 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere welche Rechte Ihnen diesbezüglich zustehen, erfahren Sie unter dem folgenden Link: https: ...

August 3, 2026

Landesdirektion Sachsen Auslegung der Planunterlagen B 96 nördlich Königswartha, Caminau; Einwendungen bis 16.09.2026 möglich

Landesdirektion Sachsen Auslegung der Planunterlagen B 96 nördlich Königswartha, Caminau; Einwendungen bis 16.09.2026 möglich Bundesstraßen | “B 96 nördlich Königswartha, mit Fischotterdurchlässen” [22.6.2026] Inhaltsverzeichnis (pdf-Datei; 0,47 MB) 1772] Bekanntmachung “B 96 nördlich Königswartha, mit Fischotterdurchlässen” - Auslegung der Planunterlagen - Die Landesdirektion Sachsen führt auf Antrag des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Bautzen, für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach § 17a des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in Verbindung mit § 73 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und § 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) durch. Gegenstand der Planung ist der Ausbau der Bundesstraße 96 zwischen dem Ortsausgang Königswartha und dem Ortseingang von Caminau. Ferner sollen im Dammbereich der B 96 zwischen Großem Ziegelteich und Pischzangteich mehrere Amphibien- und Fischotterdurchlässe mit entsprechenden Leiteinrichtungen errichtet werden. Des Weiteren ist die Erneuerung des straßenbegleitenden Radweges vorgesehen. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Königswartha und in der Gemarkung Caminau der Gemeinde Königswartha beansprucht. Eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) besteht für das Vorhaben nicht. Der Vorhabenträger hat die entscheidungsrelevanten Unterlagen über die Auswirkungen des Vorhabens vorgelegt, die Bestandteil der nachfolgend aufgeführten Auslegungsunterlagen sind: Die Pläne (Zeichnungen und Erläuterungen im dargestellten Umfang) sind gemäß § 17a Abs. 3 FStrG in der Zeit vom Des Weiteren wird nach § 17a Abs. 3 Satz 2 FStrG eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit der Einsichtnahme in die Planunterlagen während des vorgenannten Zeitraums in der Gemeindeverwaltung Königswartha, Bahnhofstraße 4, 02699 Königswartha, zu den Dienststunden Mo.: 9.00 bis 11.00 Uhr und 13.30 bis 15.00 Uhr, Di.: 9.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 18:00 Uhr, Do.: 9.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr zur Verfügung gestellt. Gemäß den Bestimmungen des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes können die entscheidungserheblichen Unterlagen auf Antrag auch in der Landesdirektion Sachsen, Referat 32, eingesehen werden. 1. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt sind, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis einschließlich 16. September 2026 bei der Landesdirektion Sachsen Einwendungen gegen den Plan erheben bzw. sich äußern. Die Einwendungen sollen vorzugsweise als PDF-Datei elektronisch per E-Mail übermittelt werden (post@lds.sachsen.de). Eine Übermittlung ist ebenfalls schriftlich oder zur Niederschrift möglich (Postanschrift: Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, oder den Dienststellen der Landesdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, Landesdirektion Sachsen, Nebenstelle Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden oder in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig oder bei der o. g. Gemeindeverwaltung). Einwendungen sollen Namen, eine vollständige, zustellfähige Anschrift der Einwendenden enthalten, um Berücksichtigung im Verwaltungsverfahren zu finden. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Mit Ablauf der oben genannten Einwendungs- bzw. Äußerungsfrist sind alle Einwendungen bzw. Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, für dieses Verwaltungsverfahren ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG). Bei Einwendungen bzw. Äußerungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigungen erfolgen. 2. Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen eine Zulassungsentscheidung des beantragten Vorhabens einzulegen, werden hiermit entsprechend von der Auslegung des Plans benachrichtigt. Sie können innerhalb der in Nr. 1 genannten Frist Stellungnahmen zu dem Plan abgeben bzw. sich äußern. 3. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten (§ 17a Abs. 5 FStrG). Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen wird der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt (§ 17 VwVfG). Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. 4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Vorbringen von Äußerungen oder Abgabe von Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Über die Äußerungen, Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde (Landesdirektion Sachsen) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die diejenigen, über deren Einwendung entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 7. Vom Beginn der Veröffentlichung der Planunterlagen treten die Anbaubeschränkungen nach § 9 FStrG und die Veränderungssperre nach § 9a FStrG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 9a Abs. 6 FStrG). Datenschutzhinweise gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung Bei der Abgabe von Stellungnahmen und Äußerungen oder der Erhebung von Einwendungen stellen sie der Landesdirektion Sachsen Personen bezogene Daten zur Verfügung. Die Landesdirektion Sachsen erhebt solche Daten auch bei Meldebehörden, Grundbuchämtern und im Handelsregister. Diese Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Daten werden dem Vorhabenträger übermittelt. Die entsprechenden datenschutzrechtlichen Informationen nach Artikel 13 Abs. 1 und 2 sowie Artikel 14 Abs. 1 und 2 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere welche Rechte Ihnen diesbezüglich zustehen, erfahren Sie unter dem folgenden Link: https: ...

August 3, 2026