Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst modifizierten Beschluss zur Rodenkirchener Brücke; Modifizierter Antrag abgelehnt
Beschlussvorlage
Dezernat, Dienststelle I/02/02-2
Vorlagen-Nummer AN/1391/2021 Stand: 31.07.2026 Sachstandsbericht Gutachten zur Verkehrstüchtigkeit der Rodenkirchener Autobahnbrücke Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 14.06.2022
8.2.1 Rodenkirchener Brücke: Appell an die Autobahn GmbH zu deren Vorgehen, Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen AN/0389/2021 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die SPD-Fraktion ziehen sich von dem Antrag zu- rück.
Herr Görtz gibt folgendes zu Protokoll zum Bericht zum 4. Dialogforum A4plus am 27.05.2021: „Das Projekt A4plus der bundeseigenen Autobahn GmbH, der achtspurige Ausbau der Auto- bahn A4 zwischen den Kreuzen Köln-Süd und Köln-Gremberg, befindet sich derzeit in der Vorplanungsphase. Baumaßnahmen sind gemäß aktuellem Zeitplan frühestens ab 2030 zu erwarten. Ein Dialogforum begleitet als zentrales Organ kontinuierlich den gesamten Planungs- und Ge- nehmigungsprozess. Das Ziel des Dialogforums ist die frühzeitige Einbindung der wichtigsten Interessengruppen und ihre systematische Beteiligung und Informationsteil-habe bis hin zur Mitgestaltung. Eine Mitbestimmung dagegen ist explizit ausgeschlossen. Schwerpunkte des 4. Dialogforums A4plus am 27.05.2021 waren die Ergebnisse der vertie- fenden Raumanalyse der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) sowie die Vorstellung verschie- dener Varianten für die Rheinquerung (mit Weiternutzung der Bestandsbrücke, Tunnelvarian- ten, Brückenvarianten). Die Unterlagen sind öffentlich auf der Website der Autobahn GmbH zugänglich. Der Untersuchungsraum für die UVS wurde im Verfahren nach Norden erweitert, um Basisda- ten für die Prüfung einer potenziellen Tunnelvariante zu erhalten, die aufgrund der zu errei- chenden Anschlusspunkte der Autobahnkreuze, der erforderlichen maximalen Längsneigung und der Mindestüberdeckung verschwenken muss. Eine südliche Verschwenkung scheidet aufgrund der Wohnbebauung in Rodenkirchen aus. Das Ergebnis der UVP zeigt die Belastun- gen im Untersuchungsraum auf, bedeutet aber nach Aussage der Gutachter von Smeets Landschaftsarchitekten kein Ausschlusskriterium für bestimmte Varianten. Bei den vorgestellten Varianten wurde wesentliche Merkmale von Tunnellösungen (vollständig bzw. nur für LKW) und Brückenneubauten mit und ohne Erhalt der Bestandsbrücke qualitativ dargestellt. Dabei machte der vortragende Fachplaner der Kocks Consult GmbH deutlich, dass ein Erhalt der Bestandsbrücke – für welche Nutzung auch immer – nachteilige Auswir- kungen auch auf einen Brückenneubau hat, vor allem infolge eines konstruktionsbedingten
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