Innenministerium Niedersachsen ändert Härtefallverfahren in Niedersachsen; Duldung erst ab Annahme der Eingabe
Innenministerium Niedersachsen ändert Härtefallverfahren in Niedersachsen; Duldung erst ab Annahme der Eingabe Änderungen im Härtefallverfahren in Niedersachsen – Flüchtlingsrat Niedersachsen Änderungen im Härtefallverfahren in Niedersachsen In Niedersachsen gibt es gravierende Änderungen zum Härtefallverfahren: Annahme von Härtefallanträgen: Nach neuester Praxis werden Härtefallanträge erst angenommen, wenn sie „vollständig“sind. „Vollständig“sind sie nach Auffassung des MI dann nicht, wenn sie nicht alle in §4 der HFK-VO vorgeschriebenen Inhalte enthalten. Notwendig ist gem. Abs.2 eine Erläuterung,“welche dringenden humanitären oder persönlichen Gründe eine weitere Anwesenheit der Ausländerin oder des Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigen könnten“ und „wie die Ausländerin oder der Ausländer den Lebensunterhalt einschließlich eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes sichert“. Außerdem muss der Eingabe eine Einverständniserklärung der betroffenen Person beigefügt werden, dass die für die Härtefallprüfung erforderlichen Daten verarbeitet werden dürfen. ...