Landwirtschaftskammer Niedersachsen erklärt Brache-Ökoregeln 1a/1b in Niedersachsen; Mulchen ab 16.08 zulässig
Landwirtschaftskammer Niedersachsen erklärt Brache-Ökoregeln 1a/1b in Niedersachsen; Mulchen ab 16.08 zulässig Brachen – Was ist zu beachten? : Landwirtschaftskammer Niedersachsen In der Regel werden die Brachen über die Ökoregeln 1a und 1b beantragt. Die Vorgaben für die Ökoregelungen 1a und 1b unterscheiden sich. Daher das wichtigste einmal zusammengefasst: Mulchen ab dem 16.08 zulässig Der Umbruch darf ab dem 16.08 erfolgen, wenn Wintergerste oder Winterraps Folgt ein anderes Wintergetreide ist der Umbruch ab dem 01.09 zulässig ...