Niedersachsen Förderlinie Internationale Beziehungen und Zusammenarbeit stärkt grenzüberschreitende Kooperation mit den Niederlanden, Polen, Japan, China, Frankreich, Spanien; Anträge offen bis 31.10.2026

Niedersachsen Förderlinie Internationale Beziehungen und Zusammenarbeit stärkt grenzüberschreitende Kooperation mit den Niederlanden, Polen, Japan, China, Frankreich, Spanien; Anträge offen bis 31.10.2026 Internationale Beziehungen und Entwicklungszusammenarbeit | Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur Das Land Niedersachsen pflegt seit vielen Jahren freundschaftliche, internationale Beziehungen mit Staaten und Regionen weltweit. Die Globalisierung verknüpft die Lebensbedingungen aller Menschen miteinander. Klimawandel, knapper werdende Ressourcen, Flucht und Migration sind Herausforderungen, die uns alle angehen. Die Landesregierung baut die internationale Zusammenarbeit und das entwicklungspolitische Engagement daher konsequent weiter aus. ...

August 3, 2026

Schulklassen 7–10 MACH WAS! achte Runde Schulwettbewerb Deutschland; 200 Projekte bundesweit gefördert

Schulklassen 7–10 MACH WAS! achte Runde Schulwettbewerb Deutschland; 200 Projekte bundesweit gefördert Handwerk entdecken und Zukunft gestalten » Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim Nachwuchsförderung Handwerk entdecken und Zukunft gestalten Schulwettbewerb „MACH WAS!“ startet in die achte Runde | Bewerbung bis 10. Oktober 2026. Kreativ werden, praktisch anpacken und dabei das Handwerk kennenlernen: Der Handwerkswettbewerb „MACH WAS!“ geht im Schuljahr 2026 27 in die achte Runde. Schülerinnen und Schüler der Klassen 7 bis 10 können gemeinsam mit regionalen Handwerksbetrieben ein Projekt auf ihrem Schulgelände umsetzen und dabei handwerkliche Berufe hautnah erleben. ...

August 3, 2026

Niedersächsischer Turner-Bund startet Plattform meine.NTBwelt.de online; SEPA-Lastschrift statt Überweisung

Niedersächsischer Turner-Bund startet Plattform meine.NTBwelt.de online; SEPA-Lastschrift statt Überweisung meine.NTBwelt.de - Niedersächsischer Turner-Bund (NTB) Hilfen Hier triffst Du uns GYMWELT NTB-Shop Kontakt Ab sofort wird die Verwaltung Deiner Daten noch einfacher! Mit der neuen Plattform meine.NTBwelt.de hast Du Zugriff u.a. auf die Bankdaten, Beitragsrechnungen und alle Sportangebote Deines Vereins. Vereinsdaten: Einsehen und Anpassen der Kontakt- und Bankdaten Beiträge und Rechnungen: NTB-Mitgliedsbeiträge und Rechnungen verwalten (auch einsehen und downloaden der NTB-Beitragsrechnungen der vergangenen Jahre) ...

August 3, 2026

NTB-Mitgliedsverein in Niedersachsen erhält zwei Bildungsgutscheine zu je 25 Euro; Gültig 01.10.2025–31.12.2026; Online-Buchung.

NTB-Mitgliedsverein in Niedersachsen erhält zwei Bildungsgutscheine zu je 25 Euro; Gültig 01.10.2025–31.12.2026; Online-Buchung. Bildungsgutschein - Niedersächsischer Turner-Bund (NTB) Hilfen Hier triffst Du uns GYMWELT NTB-Shop Kontakt Jeder NTB-Mitgliedsverein erhält pro Jahr zwei Bildungsgutscheine im Wert von jeweils 25 Euro, die ausschließlich bei Online-Buchungen im NTB- BildungsPortal unkompliziert eingelöst werden können. Hiermit möchte der Niedersächsische Turner-Bund e.V. d ie Vereine noch mehr motivieren , seine Übungsleitenden und Trainer*innen bestmöglich zu qualifizieren. ...

August 3, 2026

Buddhistische Gemeinschaft Triratna Osnabrück Meditationsabend freitags 18:00, Hasestraße 63, Osnabrück; Einführung nach Anmeldung möglich

Buddhistische Gemeinschaft Triratna Osnabrück Meditationsabend freitags 18:00, Hasestraße 63, Osnabrück; Einführung nach Anmeldung möglich Meditation & Buddhismus Route Wie erfolgt die Anreise? Mit dem Auto Anreise mit dem ÖPNV Veranstaltung CC0 Balthasar Baumgartner, Carsten Zündorf, Imke Pinnow | CC0 Ökumenische Marktmusik Kunst und Kultur sonstige © Diözesanmuseum Osnabrück, Fotograf Stephan Kube Spirituelle Führungen - Abend für Trost-Suchende Vortrag, Diskussion, Lesung sonstige Das philosophische Märchenkabinett - Oktober Kunst und Kultur sonstige ...

August 3, 2026

OOWV begrüßt 13 neue Nachwuchskräfte zum Ausbildungsstart im Museum Kaskade in Diekmannshausen; auf insgesamt 40 Nachwuchskräfte

OOWV begrüßt 13 neue Nachwuchskräfte zum Ausbildungsstart im Museum Kaskade in Diekmannshausen; auf insgesamt 40 Nachwuchskräfte Start ins Berufsleben OOWV begrüßt 13 neue Nachwuchskräfte zum Ausbildungsstart Start ins Berufsleben OOWV begrüßt 13 neue Nachwuchskräfte zum Ausbildungsstart Ein neuer Lebensabschnitt beginnt: 13 junge Menschen starten beim OOWV ihre Ausbildung oder ihr duales Studium. Beim gemeinsamen Auftakt im Museum Kaskade in Diekmannshausen wurden sie willkommen geheißen und bekamen einen ersten Eindruck davon, was sie in den kommenden Jahren erwartet. ...

August 3, 2026

Kollien Personalservice GmbH Insolvenzverfahren eröffnet AG Tostedt; Katharina Hansen als Insolvenzverwalterin bestellt

Kollien Personalservice GmbH Insolvenzverfahren eröffnet AG Tostedt; Katharina Hansen als Insolvenzverwalterin bestellt Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 22 IN 101/26 Gericht: Tostedt Name, Vorname / Bezeichnung: Kollien Personalservice GmbH Sitz / Wohnsitz: Buxtehude Register: Tostedt, HRB 120983 22 IN 101/26 : Über das Vermögen der Kollien Personalservice GmbH, Vaßmerstraße 2, 21614 Buxtehude (AG Tostedt, HRB 120983), vertr. d.: Markus Runck, Forstort Anfang 13, 27442 Gnarrenburg, (Geschäftsführer), ist am 01.08.2026 um 11:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Katharina Hansen, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg, Tel.: 040/65052590, Fax: 040/650525959, E-Mail: hansen@muenzel-boehm.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 21.09.2026 anzumelden; b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 20.10.2026, 10:15 Uhr, Sitzungssaal I (Raum CE.02), Hauptgebäude, Unter den Linden 23, 21255 Tostedt eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten. Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über - die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Tostedt, Unter den Linden 23, 21255 Tostedt einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Tostedt, 03.08.2026 Hinweise (Art. 13, 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter http://www.amtsgericht-tostedt.niedersachsen.de (Datenschutz). Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

August 3, 2026

SAV Konzepte GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Hameln; Insolvenzverwalterin Stefanie Zulauf ernannt

SAV Konzepte GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Hameln; Insolvenzverwalterin Stefanie Zulauf ernannt Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 36 IN 31/26 -4 Gericht: Hameln Name, Vorname / Bezeichnung: SAV Konzepte GmbH Sitz / Wohnsitz: Wennigsen (Deister) Register: Hannover, HRB 225615 36 IN 31/26 -4: Über das Vermögen der SAV Konzepte GmbH, Am Weingarten 1, 30974 Wennigsen (Deister) (AG Hannover, HRB 225615), vertr. d.: Alexey Ivanchenko, (Geschäftsführer), ist am 03.08.2026 um 11:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Dr. Stefanie Zulauf, c/o RA Dr. Eckert, Robert-Enke-Str. 1, 30169 Hannover, Tel.: 0511/626287-0, Fax: 0511/626287-10, E-Mail: info@eckert.law, Internet: www.eckert.law. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) und nachrangige Forderungen nach § 39 InsO bei der Insolvenzverwalterin schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 05.10.2026 anzumelden; b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 26.10.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: " Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, " Anträge über: - die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (05.10.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (26.10.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Hameln, 03.08.2026 Datenschutzhinweis: Informationen über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte entweder der Homepage des Amtsgerichts Hameln unter www.amtsgericht-hameln.niedersachsen.de oder Sie wenden sich direkt an das Amtsgericht Hameln - Der Direktor -.

August 3, 2026

Dr. Simon Schoenmaker zum Richter am Amtsgericht Meppen; Ernennung stärkt lokale Justizkompetenz

Dr. Simon Schoenmaker zum Richter am Amtsgericht Meppen; Ernennung stärkt lokale Justizkompetenz Aboservice für Presseinformationen | Amtsgericht Meppen Ministerien Ministerpräsident Staatskanzlei Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung Finanzministerium Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Ministerium für Wissenschaft und Kultur Kultusministerium Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Justizministerium Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung ...

August 3, 2026

Landkreis Börde hebt BTV-8-Restriktionszone im Landkreis Börde auf; Freizügigkeit im Gebiet wieder möglich

Landkreis Börde hebt BTV-8-Restriktionszone im Landkreis Börde auf; Freizügigkeit im Gebiet wieder möglich Blauzungenkrankheit: Aufhebung der BTV-8-Restriktionszone im Landkreis Börde | Landkreis Börde 31.07. 34. SommerMusikAkademie Schloss Hundisburg 31.07.2026 19:30 Uhr - 16.08.2026 19:30 Uhr 34, SommerMusikAkademie Schloss Hundisburg veranstaltet von KULTUR-Landschaft Haldensleben- Hundisburg e.V. unter der künstlerischen Leitung von Friedrich Praetorius Mehr Informationen 14.08. Abendlicher Spaziergang 14.08.2026 18:00 Uhr - 21:00 Uhr Abendlicher Spaziergang durch Wolmirstedt und in einen Privatgarten Mehr Informationen ...

August 3, 2026