SportWoche für Alle – deutschlandweites Breitensportprogramm in Deutschland; Bundesweite Inklusionsangebote

SportWoche für Alle – deutschlandweites Breitensportprogramm in Deutschland; Bundesweite Inklusionsangebote SportWoche für Alle - Die deutschlandweiten Angebote 2025 SportWoche für Alle das deutschlandweite Programm 2026 Inklusion durch Sport Vielfalt & 19.-26. SEPTEMBER 2026 SPORT WOCHE DAS ANGEBOT 2026 powered by: Foto © Jannik Czauderna Die SportWoche für Alle bietet vom 19. bis 26. September 2026 ein buntes und vielfältiges Breitensport- programm. Reingeschnuppert werden kann in Sportangebote für Menschen mit Behinderung und inklusive Sportangebote für Menschen mit und ohne Behinderung in ganz Deutschland. 19.-26. SEPTEMBER 2026 SPORT WOCHE Hier findet sie statt Veranstal­ tungen in: Baden-Württemberg ������������3 Bayern��������������������������������������9 Berlin��������������������������������������17 Brandenburg ������������������������18 Bremen����������������������������������19 Hessen�����������������������������������20 Mecklenburg- Vorpommern������������������������21 Niedersachsen ���������������������26 Nordrhein-Westfalen ���������28 Rheinland-Pfalz �������������������34 Saarland ��������������������������������36 Sachsen ���������������������������������39 Sachsen-Anhalt��������������������41 Schleswig-Holstein��������������42 Thüringen������������������������������44 Klicke auf die interaktive Karte, um Angebote der jeweiligen Bundesländer zu finden. Sei dabei ! ...

August 3, 2026

Daniel Günther wandert zum Landesgeburtstag durch Schleswig-Holstein; 80 Kilometer in fünf Tagen durch sechs Naturparke

Daniel Günther wandert zum Landesgeburtstag durch Schleswig-Holstein; 80 Kilometer in fünf Tagen durch sechs Naturparke schleswig-holstein.de - Der Ministerpräsident - Staatskanzlei und Bundesangelegenheiten - Zum Geburtstag quer durchs Land Der Ministerpräsident - Staatskanzlei : Thema: Ministerien & Behörden Ministerpräsident Übersicht Reden Porträt Daniel Günther unterwegs Podcasts Staatskanzlei Übersicht Organisation und Ansprechpartner Chef der Staatskanzlei, Minister und Bevollmächtigte Regierungssprecherin Aufgaben Chef der Staatskanzlei, Minister und Bevollmächtigte Presse Übersicht Medieninformationen Wochenkalender Ansprechpartner Videothek Livestream Akkreditierung ...

August 3, 2026

Tec-Dienst GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Lübeck; Insolvenzverwalter bestellt: Dr. Helge Krüger.

Tec-Dienst GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Lübeck; Insolvenzverwalter bestellt: Dr. Helge Krüger. Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 53c IN 133/26 Gericht: Lübeck Name, Vorname / Bezeichnung: Tec-Dienst GmbH Sitz / Wohnsitz: Lübeck Register: Lübeck, HRB 10413 HL 53c IN 133/26 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Tec-Dienst GmbH, Einsiedelstraße 6, 23554 Lübeck, vertreten durch den Geschäftsführer Carsten Siems Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 10413 HL - Schuldnerin - 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 03.08.2026 um 11.30 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Helge Krüger Willy-Brandt-Allee 31c, 23554 Lübeck Telefon: 0451 3884999-0 Telefax: 0451 3884999-9 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 10.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Donnerstag, 01.10.2026, 09:30 Uhr, Sitzungssaal 007, Am Burgfeld 7, 23568 Lübeck, 23568 Lübeck Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 5. Prüfungstermin wird anberaumt auf Donnerstag, 01.10.2026, 09:30 Uhr, Sitzungssaal 007, Am Burgfeld 7, 23568 Lübeck, 23568 Lübeck Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Lübeck Am Burgfeld 7 23568 Lübeck einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 03.08.2026

August 3, 2026

Landeslabor Schleswig-Holstein meldet ASP-PCR-Ergebnisse von Wildschweinproben in Kiel, Lübeck, Dithmarschen, Herzogtum-Lauenburg, Nordfriesland, Ostholstein; alle Proben negativ

Landeslabor Schleswig-Holstein meldet ASP-PCR-Ergebnisse von Wildschweinproben in Kiel, Lübeck, Dithmarschen, Herzogtum-Lauenburg, Nordfriesland, Ostholstein; alle Proben negativ 03.08.2026 Landeslabor Schleswig-Holstein Berichtszeitraum (Anmeldung, Eingangsdatum): 03.07.2026 - 03.08.2026 Rückfragen zu den Einsendungen bitten wir an Ihr zuständiges Veterinäramt zu richten Wildmarkensuche mit [strg F] Negative ASP-PCR-Ergebnisse von Wildschweinproben nach Kreis 01002 Kiel, Stadt Wildmarke Labor-Nr. Entnahme-Datum Ergebnis 26 15100-M 001893 / 1 06.07.2026 SH 241 negativ 01003 Lübeck, Stadt Wildmarke Labor-Nr. Entnahme-Datum Ergebnis 26 15100-M 001810 / 1 25.06.2026 HL 3912 negativ 26 15100-M 001811 / 1 29.06.2026 HL 3514 negativ 26 15100-M 001812 / 1 29.06.2026 HL 3913 negativ 26 15100-M 001836 / 1 05.07.2026 HL 3841 negativ 26 15100-M 001846 / 1 04.07.2026 HL 3528 negativ 26 15100-M 001847 / 1 05.07.2026 0769 negativ 26 15100-M 001848 / 1 02.07.2026 HL 3915 negativ 26 15100-M 001849 / 1 05.07.2026 HL 3703 negativ 26 15100-M 001850 / 1 02.07.2026 HL 3505 negativ 26 15100-M 001855 / 1 02.07.2026 HL 3856 negativ 26 15100-M 001882 / 1 07.07.2026 HL 3506 negativ 26 15100-M 001883 / 1 08.07.2026 0770 negativ 26 15100-M 001884 / 1 11.07.2026 HL 3789 negativ 26 15100-M 001885 / 1 10.07.2026 HL 3781 negativ 26 15100-M 001886 / 1 07.07.2026 HL 3507 negativ 26 15100-M 001887 / 1 12.07.2026 HL 3704 negativ 26 15100-M 001930 / 1 17.07.2026 HL 3637 negativ 26 15100-M 001930 / 2 17.07.2026 HL 3638 negativ 26 15100-M 001931 / 1 17.07.2026 HL 3916 negativ 26 15100-M 001933 / 1 20.07.2026 HL 3640 negativ 26 15100-M 001943 / 1 14.07.2026 HL 3858 negativ 01051 Dithmarschen Wildmarke Labor-Nr. Entnahme-Datum Ergebnis 26 15100-M 001813 / 1 01.07.2026 SH-51 0071 negativ 26 15100-M 001814 / 1 30.06.2026 SH-51 0206 negativ 26 15100-M 001832 / 1 03.07.2026 SH-51 0476 negativ 26 15100-M 001833 / 1 02.07.2026 SH-51 0145 negativ 26 15100-M 001834 / 1 02.07.2026 SH-51 0328 negativ 26 15100-M 001851 / 1 07.07.2026 SH-51 0150 negativ 26 15100-M 001852 / 1 09.07.2026 SH-51 0146 negativ 26 15100-M 001871 / 1 12.07.2026 SH-51 0428 negativ 26 15100-M 001872 / 1 10.07.2026 SH-51 0377 negativ 26 15100-M 001873 / 1 13.07.2026 SH-51 0087 negativ 26 15100-M 001888 / 1 13.07.2026 SH-51 0138 negativ 26 15100-M 001906 / 1 19.07.2026 1RN5136 negativ 26 15100-M 001907 / 1 19.07.2026 2RN5137 negativ 26 15100-M 001908 / 1 19.07.2026 SH-51 0691 negativ 26 15100-M 001909 / 1 17.07.2026 SH-51 0072 negativ Seite: 1 von 5 Landeslabor Schleswig-Holstein Max-Eyth-Str.5, 24537 Neumünster ...

August 3, 2026

Innenministerin Magdalena Finke enthüllt Plakette des Landespreises für Baukultur 2025 am Hochhaus am Sterntalerweg in Lübeck; Hauptpreis für Bestehendes weiterdenken

Innenministerin Magdalena Finke enthüllt Plakette des Landespreises für Baukultur 2025 am Hochhaus am Sterntalerweg in Lübeck; Hauptpreis für Bestehendes weiterdenken Innenministerin Magdalena Finke enthüllt Plakette des Landespreises für Baukultur 2025 am Hochhaus Sterntalerweg in Lübeck Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Ministerium Übersicht Staatssekretäre Organisation und Ansprechpartner Behörden und Institutionen Presse Übersicht Ansprechperson Pressemitteilungen Wochenkalender Videothek Akkreditierungen ...

August 3, 2026

Autobahn GmbH des Bundes führt Baugrunduntersuchungen am BW 58 der A1 über Gemeindestraße Lübeck-Reinfeld durch; Standstreifen und linke Fahrstreifen gesperrt

Autobahn GmbH des Bundes führt Baugrunduntersuchungen am BW 58 der A1 über Gemeindestraße Lübeck-Reinfeld durch; Standstreifen und linke Fahrstreifen gesperrt A1: Baugrunduntersuchungen am BW 58 der A1 über eine Gemeindestraße zwischen dem AK Lübeck (24) und der AS Reinfeld (25), am 10. + 11.8.26, jeweils in der Zeit zwischen 7:30 bis ca. 17:00, beide RiFa A1: Baugrunduntersuchungen am BW 58 der A1 über eine Gemeindestraße zwischen dem AK Lübeck (24) und der AS Reinfeld (25), am 10. + 11.8.26, jeweils in der Zeit zwischen 7:30 bis ca. 17:00, beide RiFa ...

August 3, 2026

Insolvenzen in Schleswig-Holstein im Mai 2026; 381 Unternehmensinsolvenzen, 17,4 Prozent Anteil

Insolvenzen in Schleswig-Holstein im Mai 2026; 381 Unternehmensinsolvenzen, 17,4 Prozent Anteil D III 1 - m 05/26 SH Mai 2026 Herausgegeben am: 3. August 2026 STATISTISCHE BERICHTE Kennziffer: D III 1 - m 5/26 SH Beantragte Insolvenzverfahren in Schleswig-Holstein Herausgegeben von: Telefon: E-Mail: E-Mail: Auskünfte: Internet: www.statistik-nord.de 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts – nichts vorhanden (genau Null) · Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten × Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung (auch Gesellschaft m.b.H.) GmbH & Co. KG Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft KG Kommanditgesellschaft KGaA Kommanditgesellschaft auf Aktie Ltd. Limited Natürl. Pers. Natürliche Personen OHG Offene Handelsgesellschaft u. und u. Ä. und Ähnliche WZ Wirtschaftszweig info@statistik-nord.de 040 42831-1766 © Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, Hamburg 2026 Auszugsweise Vervielfältigung und Verbreitung mit Quellenangabe gestattet. Sofern in den Produkten auf das Vorhandensein von Copyrightrechten Dritter hingewiesen wird, sind die in deren Produkten ausgewiesenen Copyrightbestimmungen zu wahren. Alle übrigen Rechte bleiben vorbehalten. Zeichenerklärung und Abkürzungen Lübeckertordamm 1 – 3 20099 Hamburg Auskunft zu dieser Veröffentlichung: Impressum Statistische Berichte Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein – Anstalt des öffentlichen Rechts – Auskunftsdienst: Frau Dr. Egle Tafenau 0431 6895-9146 insolvenzen@statistik-nord.de Statistikamt Nord 2 Statistischer Bericht D III 1 - m 5/26 SH ...

August 3, 2026

PHYSIO PLUS GmbH Insolvenzverfahren Lübeck eröffnet 01.08.2026 06:00; Insolvenzverwalterin Beate Thompson bestellt

PHYSIO PLUS GmbH Insolvenzverfahren Lübeck eröffnet 01.08.2026 06:00; Insolvenzverwalterin Beate Thompson bestellt Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 53b IN 130/26 Gericht: Lübeck Name, Vorname / Bezeichnung: PHYSIO PLUS GmbH Sitz / Wohnsitz: Bad Schwartau Register: Lübeck, HRB 24324 HL 53b IN 130/26 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. PHYSIO PLUS GmbH, Eutiner Ring 4a, 23611 Bad Schwartau, vertreten durch die Geschäftsführerin Luisa Neidhardt Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 24324 HL - Schuldnerin - Geschäftszweig/Beschäftigung: Physiotherapie 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.08.2026 um 06.00 Uhr eröffnet. 2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Beate Thompson Werftstraße 9, 23730 Neustadt in Holstein Telefon: 04561 5198-0 Telefax: 04561 5198-98 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 17.09.2026 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, die Insolvenzverwalterin kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Die Insolvenzverwalterin muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen der Insolvenzverwalterin oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Donnerstag, 08.10.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 007, Am Burgfeld 7, 23568 Lübeck, 23568 Lübeck Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 5. Prüfungstermin wird anberaumt auf Donnerstag, 08.10.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 007, Am Burgfeld 7, 23568 Lübeck, 23568 Lübeck Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Lübeck Am Burgfeld 7 23568 Lübeck einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 27.07.2026

August 3, 2026

Campus Lübeck Speiseplan an der Mensa KW 33

Campus Lübeck Speiseplan an der Mensa KW 33 Campus Lübeck Wochentag € 4,60 / € 6,12 kcal 606 / kJ 2537 € 6,40 / € 8,51 kcal 1120 / kJ 4691 € 7,10 / € 9,44 kcal 807 / kJ 3381 € 6,70 / € 8,91 kcal 1074/ kJ 4496 € 4,60 / € 6,12 kcal 792 / kJ 3328 € 6,50 / € 8,65 kcal 1128 / kJ 4726 € 5,40 / € 7,18 kcal 543 / kJ 2264 € 4,10 / € 5,45 kcal 475 / kJ 1990 € 4,60 / € 6,12 kcal 559 / kJ 2342 € 6,50 / € 8,65 kcal 781 / kJ 3271 € 6,70 / € 8,91 kcal 1242 / kJ 5197 € 6,80 / € 9,04 kcal 634 / kJ 2654 € 4,60 / € 6,12 kcal 395 / kJ 1645 € 6,60 / € 8,78 kcal 953 / kJ 3985 € 5,40 / € 7,18 kcal 272 / kJ 1136 € 4,60 / € 6,12 kcal 601 / kJ 2518 € 6,30 / € 8,38 kcal 995 / kJ 4170 € 6,10 / € 8,11 kcal 708 / kJ 2965 Je öffter, desto besser Ab und zu genießen vegan Bio DE-ÖKO-034 Eine gute Portion Energie warme Speisen von 11.15 - 14.00 Uhr 15, A1, A11, 1 warme Speisen von der Tageskarte 11.15 -14.00 Uhr 15, A1, A3, A5, S1, S8, S9, S10, S11, S17, S20, S21, S24, S32, S33 15, A1, A5, A10, A13 15, A1, A6, A11, A13, S6, S9, 3, 9 15, A1, A6, A11, A12, A13, 4, 2, 9 Seelachsfilet im Knuspermantel auf Kartoffelgemüsepfanne dazu Remouladensauce 2, 3, 11, 15, A1, A13 A5, S1, S17, S20, S21, S6, S8, S24, S12, S33, S10, S11 Tageskarte 15, A1, A6, A13, 2, 3 Spitzkohl-Hackpfanne mit Bratensauce buntes Gemüse in Kokosmilchsauce 15, A1, A13, S6, S9 Tageskarte warme Speisen von 11.15 - 14.00 Uhr warme Speisen von der Tageskarte 11.15 -14.00 Uhr Bengali Tarkaripfanne rote Linsen, Kürbis, Kartoffeln, Hühnerfrikassee im Reisrand dazu ein Karottensalat Speiseplan Bistro Änderungen vorbehalten KW 33 Montag Zusatzgericht / Wok Station Vegetarisch Gericht 2 Gericht 3 1, 3, 15, A1, A13 15, A1, A5, A6, A11, A13 A6, A11, A13 am Salatbouquet Sonntag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag mit Pesto 12, 15, A1, A4, A13 15, A18, A1, 1, 3, S3, S9, S10, S17 15, A1, A11, A13, 1 Putenstreifen Crispy-Tofu-Sticks mit Gemüserahmsauce A11, A13 15, A1, A13, 2, 3 15, A1, A5 mit Obstsalat dazu Vanillesauce frische Waffel Eblypfanne dazu Currysauce mit buntem Gemüse Putenschnitzel mit Balkansauce, Pommes Frites Polenta-Käse-Schnitte auf dazu ein Beilagensalat Roulade vom Schwein mit Bratensauce, Bohnengemüse auf Pastagemüsepfanne Spinat-Tomatengemüse Tortellini mit Gemüsefüllung dazu Tomatensauce und ein Beilagensalat dazu Salzkartoffeln dazu Schupfnudeln 16.08.2026 Hähnchenbrustfilet geschmort in Zitronensenfgemüsesauce dazu Gnocchi sweet Chilisauce auf Asiareisgemüsepfane Hähnchenspieß Madras Süßkartoffelsalat mit Kichererbsen, Cranberris Gemüsestreifen und Mangodip Schmetterlingsteak mit Blumenkohl-Karottenrahmgemüse dazu Kroketten Lyoner Bratkartoffeln mit Spiegelei Nürnberger Rostbratwürstchen Bratensauce, Kohlrabigemüse dazu Kartoffelstampf dazu Kartoffelstampf 10.08.2026

August 3, 2026

Die Bahn setzt Ersatzverkehr per Buslinie X85 zwischen Puttgarden und Lübeck ein; dauerhafter Ersatzverkehr durch Bauarbeiten

Die Bahn setzt Ersatzverkehr per Buslinie X85 zwischen Puttgarden und Lübeck ein; dauerhafter Ersatzverkehr durch Bauarbeiten Hier fährt Ersatzverkehr – bahnhof.de Auf der Strecke zwischen Neustadt (Holst) und Puttgarden verkehren keine Reisezüge aufgrund der Arbeiten am Projekt Hinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung. Es besteht dauerhaft Ersatzverkehr mit Bussen im Linienbetrieb (X85) zwischen Puttgarden, Fehmarn-Burg, Großenbrode, Oldenburg (Holst), Lensahn und Lübeck. Es gilt zu beachten, dass die Umgebungspläne mit Hinweisen zur Ersatzhaltestelle nur online bereitgestellt werden, da die Bahnhöfe unzugänglich für Reisende und Besuchende sind. ...

July 31, 2026