Kanton Luzern erlässt absolutes Feuerverbot im Freien auf dem ganzen Kantonsgebiet (inklusive Gewässer); auch Feuerstellen und Kohlegrills verboten

Kanton Luzern erlässt absolutes Feuerverbot im Freien auf dem ganzen Kantonsgebiet (inklusive Gewässer); auch Feuerstellen und Kohlegrills verboten Absolutes Feuerverbot im Freien – Gemeinde Dagmersellen Die aussergewöhnliche Trockenheit wirkt sich zunehmend auf Wald, Gewässer und Wasserlebewesen aus. Auch das Waldbrandrisiko steigt weiter an. In Absprache mit dem Feuerwehrinspektorat stuft der Kanton Luzern die Gefahr als sehr gross ein und erlässt deshalb auf dem ganzen Kantonsgebiet (inklusive Gewässer) ein absolutes Feuerverbot im Freien. Damit ist neu auch das Entzünden von Feuer in befestigten Feuerstellen und in Kohlegrills im ganzen Kantonsgebiet verboten. Die Bevölkerung wird zu grösster Vorsicht beim Umgang mit brennbaren Materialien, erhöhter Aufmerksamkeit gegenüber dürren Ästen bei Waldbesuchen sowie zu einem sorgsamen Umgang mit Trinkwasser aufgerufen. Auch sollten Fische in flachem Wasser möglichst nicht gestört werden. Nur flächendeckende, ergiebige und über mehrere Tage anhaltende Niederschläge würden die Situation entspannen. ...

August 6, 2026

Kanton Luzern verhängt absolutes Feuerverbot im Freien im Kantonsgebiet inkl. Gewässer; Verursacher haften für Kosten der Bekämpfung

Kanton Luzern verhängt absolutes Feuerverbot im Freien im Kantonsgebiet inkl. Gewässer; Verursacher haften für Kosten der Bekämpfung Anhaltende Trockenheit: Neu gilt absolutes Feuerverbot im Freien – Gemeinde Eich Anhaltende Trockenheit: Neu gilt absolutes Feuerverbot im Freien Die aussergewöhnliche Trockenheit wirkt sich zunehmend auf Wald, Gewässer und Wasserlebewesen aus. Auch das Waldbrandrisiko steigt weiter an. In Absprache mit dem Feuerwehrinspektorat stuft der Kanton Luzern die Gefahr als sehr gross ein und erlässt deshalb auf dem ganzen Kantons-gebiet (inklusive Gewässer) ein absolutes Feuerverbot im Freien . Damit ist neu auch das Entzünden von Feuer in befestigten Feuerstellen und in Kohlegrills im ganzen Kantonsgebiet verboten . Die Bevölkerung wird zu grösster Vorsicht beim Umgang mit brennbaren Materialien, erhöhter Aufmerksamkeit gegenüber dürren Ästen bei Waldbesuchen sowie zu einem sorgsamen Umgang mit Trinkwasser aufgerufen. Auch sollten Fische in flachem Wasser möglichst nicht gestört werden. Nur flächendeckende, ergiebige und über mehrere Tage anhaltende Niederschläge würden die Situation entspannen. ...

August 6, 2026

SGI Schweizerische Gesellschaft für Immobilien AG Abbruch Einfamilienhaus – Neubau zwei Wohnhäuser mit Einstellhalle Gemeinde Eich; Genehmigung noch ausstehend

SGI Schweizerische Gesellschaft für Immobilien AG Abbruch Einfamilienhaus – Neubau zwei Wohnhäuser mit Einstellhalle Gemeinde Eich; Genehmigung noch ausstehend SGI Schweizerische Gesellschaft für Immobilien AG, Puls 5 – Giessereistrasse 18, Postfach, 8031 Zürich – Abbruch Einfamilienhaus – Neubau zwei Wohnhäuser mit Einstellhalle – Gemeinde Eich SGI Schweizerische Gesellschaft für Immobilien AG, Puls 5 – Giessereistrasse 18, Postfach, 8031 Zürich – Abbruch Einfamilienhaus – Neubau zwei Wohnhäuser mit Einstellhalle Ordentliches Verfahren (§§ 188 ff PBG) ...

August 6, 2026

Claudiu-Constantin Frunza Zahlungsbefehl Wattwil; 5% Zins seit 15.07.2026

Claudiu-Constantin Frunza Zahlungsbefehl Wattwil; 5% Zins seit 15.07.2026 Zahlungsbefehl Claudiu-Constantin Frunza Zahlungsbefehl Claudiu-Constantin Frunza Schuldner Claudiu-Constantin Frunza Staatsbürgerschaft: Rumänien Geburtsdatum: 10.07.1987 Wohnadresse nicht bekannt Der genannte Schuldner wurde per 18.10.2024 amtlich gestrichen. Gläubiger CSS Kranken-Versicherung AG CHE-110.130.047 Tribschenstrasse 21 6005 Luzern CSS Kranken-Versicherung AG CHE-110.130.047 Tribschenstrasse 21 6005 Luzern Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren Zahlungsbefehl-Nummer: 26002060 vom 14.07.2026 Forderungen CHF 19'561.50 nebst Zins zu 5.000 % seit 15.07.2026 Prämien KVG vom 26.10.2023 bis 31.12.2026 CHF 710.80 Spesen CHF 1'398.45 Zins Zusätzliche Kosten Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten Forderungsgrund Prämien KVG vom 26.10.2023 bis 31.12.2026 Spesen Zins Rechtliche Hinweise Ergänzende rechtliche Hinweise Betreibung wurde nach Art. 66 Abs. 4 Ziff. 1 SchKG eingeleitet und publiziert. Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69. Kontaktstelle Betreibungsamt Wattwil Grüenaustrasse 7 9630 Wattwil Claudiu-Constantin Frunza Staatsbürgerschaft: Rumänien Geburtsdatum: 10.07.1987 Wohnadresse nicht bekannt Der genannte Schuldner wurde per 18.10.2024 amtlich gestrichen. Gläubiger CSS Kranken-Versicherung AG CHE-110.130.047 Tribschenstrasse 21 6005 Luzern CSS Kranken-Versicherung AG CHE-110.130.047 Tribschenstrasse 21 6005 Luzern Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren Zahlungsbefehl-Nummer: 26002060 vom 14.07.2026 Forderungen CHF 19'561.50 nebst Zins zu 5.000 % seit 15.07.2026 Prämien KVG vom 26.10.2023 bis 31.12.2026 CHF 710.80 Spesen CHF 1'398.45 Zins Zusätzliche Kosten Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten Forderungsgrund Prämien KVG vom 26.10.2023 bis 31.12.2026 Spesen Zins Rechtliche Hinweise Ergänzende rechtliche Hinweise Betreibung wurde nach Art. 66 Abs. 4 Ziff. 1 SchKG eingeleitet und publiziert. Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69. Kontaktstelle Betreibungsamt Wattwil Grüenaustrasse 7 9630 Wattwil

August 6, 2026

Michel Kassow Zahlungsbefehl Betreibung Wattwil; Forderungen CHF 15'807.90

Michel Kassow Zahlungsbefehl Betreibung Wattwil; Forderungen CHF 15'807.90 Zahlungsbefehl Michel Kassow Zahlungsbefehl Michel Kassow Schuldner Michel Kassow Staatsbürgerschaft: Deutschland Geburtsdatum: 08.11.1994 Wohnadresse nicht bekannt Der genannte Schuldner wurde per 29.04.2022 amtlich gestrichen. Gläubiger CSS Kranken-Versicherung AG CHE-110.130.047 Tribschenstrasse 21 6005 Luzern CSS Kranken-Versicherung AG CHE-110.130.047 Tribschenstrasse 21 6005 Luzern Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren Zahlungsbefehl-Nummer: 26002062 vom 14.07.2026 Forderungen CHF 15'807.90 nebst Zins zu 5.000 % seit 15.07.2026 Prämien KVG vom 01.11.2021 bis 31.12.2026 CHF 366.15 Leistungen KVG vom 18.03.2022 bis 06.05.2022 CHF 613.10 Spesen CHF 1'868.85 Zins Zusätzliche Kosten Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten Forderungsgrund Prämien KVG vom 01.11.2021 bis 31.12.2026 Leistungen KVG vom 18.03.2022 bis 06.05.2022 Spesen Zins Rechtliche Hinweise Ergänzende rechtliche Hinweise Betreibung wurde nach Art. 66 Abs. 4 Ziff. 1 SchKG eingeleitet und publiziert. Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69. Kontaktstelle Betreibungsamt Wattwil Grüenaustrasse 7 9630 Wattwil Michel Kassow Staatsbürgerschaft: Deutschland Geburtsdatum: 08.11.1994 Wohnadresse nicht bekannt Der genannte Schuldner wurde per 29.04.2022 amtlich gestrichen. Gläubiger CSS Kranken-Versicherung AG CHE-110.130.047 Tribschenstrasse 21 6005 Luzern CSS Kranken-Versicherung AG CHE-110.130.047 Tribschenstrasse 21 6005 Luzern Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren Zahlungsbefehl-Nummer: 26002062 vom 14.07.2026 Forderungen CHF 15'807.90 nebst Zins zu 5.000 % seit 15.07.2026 Prämien KVG vom 01.11.2021 bis 31.12.2026 CHF 366.15 Leistungen KVG vom 18.03.2022 bis 06.05.2022 CHF 613.10 Spesen CHF 1'868.85 Zins Zusätzliche Kosten Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten Forderungsgrund Prämien KVG vom 01.11.2021 bis 31.12.2026 Leistungen KVG vom 18.03.2022 bis 06.05.2022 Spesen Zins Rechtliche Hinweise Ergänzende rechtliche Hinweise Betreibung wurde nach Art. 66 Abs. 4 Ziff. 1 SchKG eingeleitet und publiziert. Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69. Kontaktstelle Betreibungsamt Wattwil Grüenaustrasse 7 9630 Wattwil

August 6, 2026

Said Yumer Zahlungsbefehl Betreibungsamt Wattwil; CHF 6'114.85 Forderungen Zins 5% seit 15.07.2026

Said Yumer Zahlungsbefehl Betreibungsamt Wattwil; CHF 6'114.85 Forderungen Zins 5% seit 15.07.2026 Zahlungsbefehl Said Yumer Zahlungsbefehl Said Yumer Schuldner Said Yumer Staatsbürgerschaft: Bulgarien Geburtsdatum: 09.07.1990 Wohnadresse nicht bekannt Der genannte Schuldner wurde per 30.12.2022 amtlich gestrichen. Gläubiger CSS Kranken-Versicherung AG CHE-110.130.047 Tribschenstrasse 21 6005 Luzern CSS Kranken-Versicherung AG CHE-110.130.047 Tribschenstrasse 21 6005 Luzern Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren Zahlungsbefehl-Nummer: 26002061 vom 14.07.2026 Forderungen CHF 6'114.85 nebst Zins zu 5.000 % seit 15.07.2026 Prämien KVG vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 CHF 514.20 Spesen CHF 165.65 Zins Zusätzliche Kosten Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten Forderungsgrund Prämien KVG vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 Spesen Zins Rechtliche Hinweise Ergänzende rechtliche Hinweise Betreibung wurde nach Art. 66 Abs. 4 Ziff. 1 SchKG eingeleitet und publiziert. Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69. Kontaktstelle Betreibungsamt Wattwil Grüenaustrasse 7 9630 Wattwil Said Yumer Staatsbürgerschaft: Bulgarien Geburtsdatum: 09.07.1990 Wohnadresse nicht bekannt Der genannte Schuldner wurde per 30.12.2022 amtlich gestrichen. Gläubiger CSS Kranken-Versicherung AG CHE-110.130.047 Tribschenstrasse 21 6005 Luzern CSS Kranken-Versicherung AG CHE-110.130.047 Tribschenstrasse 21 6005 Luzern Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren Zahlungsbefehl-Nummer: 26002061 vom 14.07.2026 Forderungen CHF 6'114.85 nebst Zins zu 5.000 % seit 15.07.2026 Prämien KVG vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 CHF 514.20 Spesen CHF 165.65 Zins Zusätzliche Kosten Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten Forderungsgrund Prämien KVG vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 Spesen Zins Rechtliche Hinweise Ergänzende rechtliche Hinweise Betreibung wurde nach Art. 66 Abs. 4 Ziff. 1 SchKG eingeleitet und publiziert. Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69. Kontaktstelle Betreibungsamt Wattwil Grüenaustrasse 7 9630 Wattwil

August 6, 2026

Patienten berichten über Reha-Klinik Bad Säckingen; Gemischte Bewertungen, Renovierungsbedarf sichtbar

Patienten berichten über Reha-Klinik Bad Säckingen; Gemischte Bewertungen, Renovierungsbedarf sichtbar Erfahrungen mit Reha Klinikum Bad Säckingen, Reha-Klinik, BW, 06.08.2026 | Knirsch berichtet als Patient | Jahr der Behandlung: 2026 | Benutzerempfehlung Gesamtzufriedenheit: zufrieden Qualität der Beratung: sehr zufrieden Mediz. Behandlung: sehr zufrieden Verwaltung und Abläufe: sehr zufrieden Ausstattung und Gestaltung: weniger zufrieden Pro: Gute Therapeuten, gute Behandlungsmöglichkeiten Kontra: Schlechte Matratzen, das Bad ist sehr eng, renovierungsbedürftig Krankheitsbild: Rheumatoide Arthrotis Privatpatient: nein Erfahrungsbericht: Ich habe drei wunderschöne und vor allem sehr wertvolle Wochen in der Reha-Klinik Bad Säckingen verbracht. Dieser Aufenthalt hat mir sowohl körperlich als auch mental sehr gutgetan. Ich konnte endlich einmal zur Ruhe kommen, mich intensiv mit mir selbst beschäftigen und neue Kraft für den Alltag sammeln. Besonders freut mich, dass sich meine gesundheitlichen Beschwerden während der Reha deutlich verbessert haben. Die therapeutischen Anwendungen waren hervorragend. Besonders begeistert haben mich die Kältekammer und die Aquatherme, die glücklicherweise sehr häufig auf meinem Therapieplan standen. Beide Anwendungen haben mir persönlich unglaublich gutgetan und wesentlich zu meinem Wohlbefinden beigetragen. Auch die Umgebung ist wunderschön. Es gibt viele Möglichkeiten für Spaziergänge und Ausflüge, sodass selbst in behandlungsfreien Zeiten keine Langeweile aufkommt. Zusätzlich bietet die Klinik ein abwechslungsreiches Freizeitprogramm mit Yoga, Tai Chi, Keramik, Kintsugi, Spieleabenden, Billard, Dart und vielen weiteren Aktivitäten. Dadurch fällt es leicht, Kontakte zu knüpfen und die freie Zeit sinnvoll zu gestalten. Ein großes Lob geht an das gesamte Personal. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren jederzeit freundlich, hilfsbereit und zuvorkommend. Auch unter den Patientinnen und Patienten herrschte eine angenehme Atmosphäre, sodass man schnell ins Gespräch kommt. Ich habe mich während meines gesamten Aufenthalts rundum wohl und gut aufgehoben gefühlt. Ein paar Punkte könnten jedoch verbessert werden. Das Verpflegungsangebot ist auf Dauer leider sehr eintönig. Frühstück und Abendessen wiederholen sich praktisch täglich mit nur wenigen Wurst- und Käsesorten sowie einem meist gleichbleibenden Salatbuffet. Nach drei Wochen wünscht man sich deutlich mehr Abwechslung. Auch das Mittagessen wirkte oft etwas einfallslos. Vor allem frisches Gemüse war häufig nur in sehr kleinen Mengen vorhanden. Verbesserungsbedarf sehe ich außerdem bei der Ausstattung der Klinik. Das Gebäude ist insgesamt deutlich in die Jahre gekommen und an vielen Stellen renovierungsbedürftig. Die Zimmer heizen sich im Sommer stark auf, und einige Fenster lassen sich nur minimal öffnen, was das Lüften erschwert. Auch die Betten könnten komfortabler sein, da sie für einen erholsamen Schlaf nicht optimal sind. Trotz dieser Kritikpunkte würde ich jederzeit wiederkommen. Für mich überwiegen die positiven Erfahrungen ganz klar. Ich habe mich hie | stroichal berichtet als Patient | Jahr der Behandlung: 2026 | Benutzerempfehlung Gesamtzufriedenheit: weniger zufrieden Qualität der Beratung: zufrieden Mediz. Behandlung: zufrieden Verwaltung und Abläufe: unzufrieden Ausstattung und Gestaltung: weniger zufrieden Pro: Physio ...

August 6, 2026

Berufsfeuerwehr Stadt Luzern Brandmeldeanlage Täuschung Tunnel Reussport, A2; Kontrolle am Auslösungsort

Berufsfeuerwehr Stadt Luzern Brandmeldeanlage Täuschung Tunnel Reussport, A2; Kontrolle am Auslösungsort Brandmeldeanlage Täuschung – Feuerwehr Stadt Luzern Alarm: Brandmeldeanlage Täuschung - Tunnel Reussport, A2 - Montag, 3. August 2026 - 14:43 Uhr - Berufsfeuerwehr Kontrolle am Auslösungsort Tunnel Reussport, A2 Montag, 3. August 2026 14:43 Uhr Berufsfeuerwehr Kontrolle am Auslösungsort

August 6, 2026

Feuerwehr Stadt Luzern Hydrauliköl-Auslauf nach Unfall in Luzern; Spezialfirma reinigt Strasse und Schächte

Feuerwehr Stadt Luzern Hydrauliköl-Auslauf nach Unfall in Luzern; Spezialfirma reinigt Strasse und Schächte Techn. Hilfe Öl Strasse – Feuerwehr Stadt Luzern Alarm: Techn. Hilfe Öl Strasse Auslaufendes Hydrauliköl nach einem Unfall. Unfallort mittels Faltsignalen gesichert, Absprache mit der Luzerner Polizei und Aufgebot einer Spezialfirma zur Reinigung der Strasse und Schächte. Führungen Prävention Fragen & Antworten Feedback

August 6, 2026

Feuerwehr Stadt Luzern meldet Rauchentwicklung durch defekte Kälteanlage im Untergeschoss; Räumlichkeiten entrauchtet

Feuerwehr Stadt Luzern meldet Rauchentwicklung durch defekte Kälteanlage im Untergeschoss; Räumlichkeiten entrauchtet Rauchentwicklung – Feuerwehr Stadt Luzern Rauchentwicklung im Untergeschoss durch eine defekte Kälteanlage. Anlage mit Hilfe des Kältetechnikers und dem Hauswart ausgeschaltet und die Räumlichkeiten mittels Lüftereinsatz entraucht. Führungen Prävention Fragen & Antworten Feedback

August 6, 2026