IPE GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Heilbronn; Insolvenzverwalter bestellt: Dr. Oliver Kirschnek

IPE GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Heilbronn; Insolvenzverwalter bestellt: Dr. Oliver Kirschnek Veröffentlichungsdatum: 30.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 4 IN 678/26 Gericht: Heilbronn Name, Vorname / Bezeichnung: IPE GmbH Sitz / Wohnsitz: Bietigheim-Bissingen Register: Stuttgart, HRB 771260 4 IN 678/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. IPE GmbH, Stuttgarter Straße 66, 74321 Bietigheim-Bissingen, vertreten durch den Geschäftsführer Markus Ziehm Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 771260 - Schuldnerin - Geschäftszweig/Beschäftigung: Umzugsmanagement, SiGeKo-Leistungen u.a. | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 29.07.2026 um 14.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Oliver Kirschnek Heilbronner Straße 190, 70191 Stuttgart Telefon: 0711 2255830 Telefax: 0711 22558320 Email: info@rae-ibk.de 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 21.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 28.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. 4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Montag, 12.10.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 7, EG, Rollwagstraße 10/1, 74072 Heilbronn Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 5. Prüfungstermin wird anberaumt auf Montag, 12.10.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 7, EG, Rollwagstraße 10/1, 74072 Heilbronn Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Heilbronn Knorrstraße 1 74074 Heilbronn einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 29.07.2026

July 30, 2026

Netto BBL Pokal Auslosung 1. Runde und Achtelfinale Deutschland; Final Four im SAP Garden München

Netto BBL Pokal Auslosung 1. Runde und Achtelfinale Deutschland; Final Four im SAP Garden München NewsNetto BBL Pokal: Auslosung 1. Runde und Achtelfinale Bewährter Modus mit 24 Teams Pokalrunde vom 10. bis 14. September Ticketvorkauf für das Netto Final Four im SAP Garden in München startet Heute wurden die Begegnungen für die 1. Pokalrunde sowie für das Achtelfinale des Netto BBL Pokals 2026 27 ausgelost. Neben den Clubs der easyCredit BBL befanden sich auch sechs ProA-Ligisten der BARMER 2. Basketball Bundesliga im Lostopf. Christina Stylianou, Leiterin der Unternehmenskommunikation bei Netto Marken-Discount, zog als Vertreterin des neuen Partners sämtliche Begegnungen. ...

July 29, 2026

Veolia Towers Hamburg treffen Rostock Seawolves in Hamburg; Bayern im Achtelfinale möglich

Veolia Towers Hamburg treffen Rostock Seawolves in Hamburg; Bayern im Achtelfinale möglich Erste Netto BBL Pokal-Runde wird zum Nordderby | Veolia Towers Hamburg Erste Netto BBL Pokal-Runde wird zum Nordderby Die Veolia Towers starten in die Spielzeit 2026 27 mit einem Heimspiel gegen die ROSTOCK SEAWOLVES im Netto BBL Pokal. Der genaue Spielplan wird in den kommenden Tagen von der easy Credit BBL terminiert. Tickets für die erste Pokal-Runde gehen im Anschluss im Towers-Ticketshop in den Verkauf. ...

July 29, 2026

Friedrich Merz ernennt neue Minister in Deutschland; erste Frau an der Spitze des Kanzleramts

Friedrich Merz ernennt neue Minister in Deutschland; erste Frau an der Spitze des Kanzleramts Drei starke Köpfe für Deutschland - CDU Bundeskanzler Friedrich Merz forderte in seiner Regierungserklärung ein neues europäisches Selbstbewusstsein. Die CDU-geführte Bundesregierung setzt dazu auf Wettbewerbsfähigkeit, Sicherheit und spürbaren Bürokratieabbau. … Drei starke Köpfe für Deutschland Neue Minister ernannt - Bundeskanzler Friedrich Merz stellt sein Kabinett neu auf. Kurs halten, Reformen weiter vorantreiben Carsten Linnemann – Der Reformer im Gesundheitsministerium ...

July 29, 2026

Eltern des Erblassers klagen um Wertermittlung der Nachlassimmobilie in Stuttgart; 353.000 € Verkehrswert zum Todestag

Eltern des Erblassers klagen um Wertermittlung der Nachlassimmobilie in Stuttgart; 353.000 € Verkehrswert zum Todestag Landesrecht BW - 7 O 87/26 | LG Stuttgart 7. Zivilkammer | 27.07.2026 | Beschluss Randnummer 1: Die Kläger sind die Eltern des am … verstorbenen … (im Folgenden: Erblasser). Der Erblasser war bei seinem Tod weder verheiratet noch hinterließ er Abkömmlinge. Durch eigenhändiges Testament vom 31.08.2024 setzte er die Beklagte, seine Lebensgefährtin, zu seiner Alleinerbin ein. Das Testament wurde am 08.01.2025 durch das Amtsgericht Ludwigsburg eröffnet; auf die Eröffnungsniederschrift und das Testament wird Bezug genommen (Anlage K1). Die Pflichtteilsberechtigung der Kläger und die Erbenstellung der Beklagten sind zwischen den Parteien unstreitig. ...

July 29, 2026

Bundespräsident Steinmeier händigt Ernennungs- und Entlassungsurkunden am Spreebogen aus; Warken wird Kanzleramtschefin

Bundespräsident Steinmeier händigt Ernennungs- und Entlassungsurkunden am Spreebogen aus; Warken wird Kanzleramtschefin Deutscher Bundestag - Bundespräsident händigt Ministern Ernennungs- und Entlassungsurkunden aus Bundespräsident händigt Ministern Ernennungs- und Entlassungsurkunden aus Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier mit Bundeskanzler Friedrich Merz und den ernannten Ministern Steffen Bilger, Carsten Linnemann und Nina Warken sowie den entlassenen Ministern Patrick Schnieder und Thorsten Frei (von links) (© picture alliance Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier hat am Mittwoch, 29. Juli 2026 , in seinem Amtssitz am Spreebogen den von der Regierungsumbildung betroffenen Ministerinnen und Ministern die Ernennungs- und Entlassungsurkunden ausgehändigt. Damit übernimmt die bisherige Bundesministerin für Gesundheit Nina Warken (CDU) aus Baden-Württemberg das Amt der Bundesministerin für besondere Aufgaben und Chefin des Bundeskanzleramtes, das bisher der designierte CDU ...

July 29, 2026

Eulen Ludwigshafen besiegen SV Kornwestheim in Günter-Braun-Halle, Ludwigshafen; Traininglager in Ditzingen geplant

Eulen Ludwigshafen besiegen SV Kornwestheim in Günter-Braun-Halle, Ludwigshafen; Traininglager in Ditzingen geplant Ein Fortschritt | eulen-ludwigshafen.de Der Trainer war zufrieden mit dem zweiten Test. „Einen kleinen Schritt nach vorne gegen einen sehr starken Gegner“, machte Eulen-Coach Michael Haaß am Dienstagabend beim 39:33 (20:17)-Sieg gegen den SV Kornwestheim aus. „Man hat gesehen, warum Kornwestheim die Südgruppe der Dritten Liga gewonnen hat“, sagte Haaß. Es waren ihm wohl einige Gegentore zu viel, aber die neu formierte Deckung sieht er noch in der Selbstfindungsphase, freut ich aber am engagierten Bemühen von Monty Kleinsteuber und Phileas Daniel mit hohem Einsatz zu helfen. Jetzt geht’s ins Trainingslager nach Ditzingen mit anspruchsvollen Tests bei den Bundesligisten Frisch Auf Göppingen (ohne Zuschauer) und SG BBM Bietigheim. ...

July 29, 2026

Landtag von Baden-Württemberg fordert Bericht zu Hitzeaktionsplänen und Hitzeschutz im Land; 26 Kommunen melden Hitzeaktionspläne 2025

Landtag von Baden-Württemberg fordert Bericht zu Hitzeaktionsplänen und Hitzeschutz im Land; 26 Kommunen melden Hitzeaktionspläne 2025 Drucksache 18 / 162 Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 162 26.6.2026 1 Eingegangen: 26.6.2026 / Ausgegeben: 29.7.2026 Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, in wie vielen und welchen Städten und Gemeinden bis jetzt ein Hitzeaktions­ plan erarbeitet und wann beschlossen wurde und welche weiteren Städte und Gemeinden sich bereits in der Erarbeitung eines Hitzeaktionsplans befinden; wie viele der in den Hitzeaktionsplänen beschlossenen Maßnahmen bereits um­ gesetzt oder in Umsetzung sind; wie viele Städte und Gemeinden darüber hinaus Mittel des Landes zur Umset­ zung von Hitzeschutzmaßnahmen (insbesondere aus dem Programm „Klimo­ pass“) beantragt bzw. in Anspruch genommen haben; in welchem Umfang und aus welchen Programmen das Land im Jahr 2025 För­ dermittel für Hitzeschutzmaßnahmen an welche Städte und Gemeinden ausge­ reicht hat und wie viele Anträge auf die Förderung solcher Maßnahmen derzeit für 2026 vorliegen (mit Angabe auch bereits erteilte Fördermittelbescheide); inwieweit das Land mithilft, den Hitzeschutz insbesondere in Krankenhäusern, Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie Pflegeheimen zu verbessern; wie viele Angebote an kostenlosem Trinkwasser und kühlen, schattigen Auf­ enthaltsorten in den letzten drei Jahren (2023 bis 2025) geschaffen wurden; wie viele Städte und Gemeinden bereits über Wegweiser, Karten oder Apps verfügen, die auf „kühle Orte“ hinweisen; Antrag des Abg. Dr. Boris Weirauch u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Erarbeitung von Hitzeaktionsplänen und Umsetzung von Hitzeschutzmaßnahmen im Land Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 162 2 8. wie insgesamt durch Begrünung und Baumpflanzung, Fassaden- und Dach­ begrünung die Überdeckung des Bodens in den Städten und Gemeinden des Landes in den letzten drei Jahren (2023 bis 2025) vorangeschritten ist; 9. welches die am häufigsten ergriffenen und geförderten Maßnahmen zum Hit­ zeschutz in den Städten und Gemeinden sind; 10. wie sie die Ergebnisse der Evaluation bestehender Hitzeschutzmaßnahmen im Land hinsichtlich Wirkung, Akzeptanz und Kosten bewertet; 11. welche weiteren Maßnahmen sie ergreifen will, um den Hitzeschutz in den Städten und Gemeinden künftig zu verbessern, insbesondere auch dadurch, die Erstellung von Hitzeaktionsplänen auch ab einer bestimmten Einwohner­ zahl, als gesetzlich verpflichtend festschreiben zu lassen. 25.6.2026 Dr. Weirauch, Binder, Dr. Kliche-Behnke, Dr. Fulst-Blei, Sigg SPD Begründung Die spürbaren Auswirkungen des Klimawandels machen einen konsequenten Ausbau des kommunalen Hitzeschutzes in Baden-Württemberg dringend erfor­ derlich. Da der Südwesten Deutschlands überdurchschnittlich von Temperatur­ erhöhungen sowie Extremtemperaturen betroffen ist, ist die Umsetzung konkreter Hitzeschutzmaßnahmen unumgänglich, um vulnerable Bevölkerungsgruppen ge­ zielt zu schützen. In der jüngst von der DUH (Deutsche Umwelthilfe) veröffentlichten „Rankingliste“ von Städten und ihrem Hitzeschutz waren fünf Kommunen des Landes unter den zehn Städten mit dem geringsten Hitzeschutz. Angesichts immer häufigerer Hitze­ wellen und Extremtemperaturen gerade auch im Südwesten Deutschlands muss das Land den Hitzeschutz deshalb weiter vorantreiben. ...

July 29, 2026

Mehrere rivalisierende Banden in der Region Stuttgart; Drogenhandel zentrale Einnahmequelle.

Mehrere rivalisierende Banden in der Region Stuttgart; Drogenhandel zentrale Einnahmequelle. Drucksache 18 / 42 Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 42 30.6.2026 1 Eingegangen: 30.6.2026 / Ausgegeben: 29.7.2026 Kleine Anfrage Wir frage die Landesregierung: Wie viele rivalisierende Banden sind der Landesregierung derzeit in der Re­ gion Stuttgart bekannt und wie hat sich ihre Zahl seit 2020 verändert (bitte mit regionaler Zuordnung und Umfang der Mitgliederzahlen angeben)? Wie viele Straftaten wurden in den vergangenen fünf Jahren den Banden in Stutt­ gart und Umgebung zugeordnet (bitte nach Art der Straftaten aufschlüsseln)? Wie viele Verfahren gegen Bandenmitglieder sind derzeit anhängig oder ab­ geschlossen und welche Haftstrafen wurden in den vergangenen fünf Jahren verhängt? Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die finanziellen Haupt­ quellen dieser Banden vor? In welchem Umfang kooperieren die Banden mit anderen kriminellen Strukturen wie Rockergruppen oder der Organisierten Kriminalität? Welchen kulturellen Hintergrund und welche Staatsbürgerschaften haben die Banden und straffällig gewordenen Mitglieder? Welche Abschiebungen fanden aus diesem Milieu heraus statt? Welche präventiven und repressiven Maßnahmen plant die Landesregierung, um der Bandengewalt ein Ende zu setzen? 30.6.2026 Schäfer, Köhler AfD Kleine Anfrage der Abg. Christian Schäfer und Christian Köhler AfD und Antwort des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Europa Entwicklung der Bandenkriminalität in der Region Stuttgart Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 42 2 Begründung In der Region Stuttgart bestehen seit Jahren blutige Auseinandersetzungen rivali­ sierender zugewanderter Banden. Trotz zahlreicher Verurteilungen, darunter zu­ letzt knapp acht Jahre Haft für einen Schützen in Möhringen, prognostizierte ein Experte in einem Artikel eine Verschärfung der Lage. Der Drogenhandel bildet die zentrale Einnahmequelle. Die Gruppen sind kleinteiliger und undurchsichtiger geworden. Frühere Verbote von Gruppen wie Red Legion haben sie in den Unter­ grund gedrängt. Antwort Mit Schreiben vom 23. Juli 2026 Nr. IM3-0141.5-695/45/4 beantwortet das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Europa im Einvernehmen mit dem Staatsministerium, dem Ministerium für Kultus sowie dem Ministerium der Justiz und für Migration die Kleine Anfrage wie folgt: ...

July 29, 2026

Datenportal Baden-Württemberg bündelt E-Scooter-Sharing-Daten in Baden-Württemberg; offene GBFS-Daten via GraphQL nutzbar

Datenportal Baden-Württemberg bündelt E-Scooter-Sharing-Daten in Baden-Württemberg; offene GBFS-Daten via GraphQL nutzbar Gebündelte Daten E-Scooter-Sharing Baden-Württemberg - Datensatz - MobiData BW® Dieses Datenprofil bündelt dynamische Daten zu Standorten und Verfügbarkeiten von E-Scootern in Baden-Württemberg, der Schweiz und Frankreich (Region Grand Est). Die Daten setzen sich zusammen aus verschiedenen online verfügbaren GBFS-Feeds sowie eigens angebundenen und validierten Feeds. Detaillierte Informationen zum Datenprofil finden Sie im dazugehörigen Factsheet Datenprofil Sharing Mobility . Für Kommunen und Infrastrukturbetreiber gelten die Datenbereitstellungspflichten der Delegierten Verordnung (EU) 2024 ...

July 28, 2026