Autobahn GmbH West sperrt A61 zwischen Koblenz-Waldesch und Emmelshausen; 56 Stunden Sperrung

Autobahn GmbH West sperrt A61 zwischen Koblenz-Waldesch und Emmelshausen; 56 Stunden Sperrung A61: Temporäre Vollsperrung zwischen der AS Koblenz-Waldesch und der AS Emmelshausen wegen Abbruch von Bahnbrücke A61: Temporäre Vollsperrung zwischen der AS Koblenz-Waldesch und der AS Emmelshausen wegen Abbruch von Bahnbrücke Die Niederlassung West der Autobahn GmbH des Bundes lässt in der Zeit von Freitag, 21. August 2026, circa 21.00 Uhr, bis voraussichtlich Montag, 24. August 2026, circa 5.00 Uhr, die A61 zwischen der Anschlussstelle (AS) Koblenz-Waldesch und der AS Emmelshausen in beiden Fahrtrichtungen komplett sperren. ...

August 10, 2026

Florian Unruh, Svenja Herrmann, Henning Lüpkemann, Julia Böhnke gewinnen DM Feldbogen Kellinghusen; Sechs Ringe Vorsprung, 378:372.

Florian Unruh, Svenja Herrmann, Henning Lüpkemann, Julia Böhnke gewinnen DM Feldbogen Kellinghusen; Sechs Ringe Vorsprung, 378:372. DM Feldbogen Kellinghusen: Favoritensiege im Norden der Republik DM Feldbogen Kellinghusen: Favoritensiege im Norden der Republik Bei den Deutschen Meisterschaften Feldbogen im schleswig-holsteinischen Kellinghusen gab es bei Frauen und Männern keine Überraschungen: Mit Florian Unruh (SSC Fockebk), Svenja Herrmann (ASC Göttingen, beide Recurve), Henning Lüpkemann (SV Loccum) und Julia Böhnke (TV Meßkirch, beide Compound) setzten sich die Favoriten durch. ...

August 10, 2026

ver.di Demo Rote Karte dem Kahlschlag Berliner Platz Ludwigshafen

ver.di Demo Rote Karte dem Kahlschlag Berliner Platz Ludwigshafen [Demo] Rote Karte dem Kahlschlag | ver.di ver.di ver.di Branchen & Berufe Frauen, Gruppen, Jugend vor Ort Mitglied werden Geld & Tarif Arbeit & Recht Politik & Gesellschaft Service & Angebote Nachrichten Suchen Geld & Tarif Das hat ver.di für euch erreicht Tarifpolitik in ver.di Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) Mindestlohn 2026: Was Du dazu wissen musst Aktuelle ver.di-Streiks Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld Gesetzlicher Urlaubsanspruch und Urlaubsgeld 2026 Weihnachtsgeld: Für Tarifbeschäftigte ist mehr drin Arbeit & Recht Streikunterstützung und Streikgeld Kündigungschutz trotz Kündigung Arbeitszeitgesetz: Arbeitszeit, Pausen, Überstunden Befristeter Arbeitsvertrag: Was Beschäftigte wissen müssen Arbeitszeiterfassung Das Arbeitszeugnis: ABC der Zeugnissprache Was ist Leiharbeit? Was ist Zeitarbeit? Deine Ausbildung – das musst Du wissen Weiterbildung ein Leben lang – das musst Du wissen Mitbestimmung Minijob 2026: Was ich zu geringfügiger Beschäftigung wissen muss Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsrecht – was Gerichte so entscheiden Politik & Gesellschaft Sozialstaat in Deutschland – Sicherheit für alle Merz & Co: Bundesregierung muss für Gerechtigkeit sorgen Tariftreuegesetz Streikrecht in Deutschland Vermögenssteuer? Brauchen wir! Gemeinsam gegen Rechtsextremismus Rente in Deutschland Internationaler Frauentag Deutsches Lieferkettengesetz und EU-Lieferkettenrichtlinie Bürgergeld ...

August 10, 2026

Eulen Ludwigshafen vs HG Saarlouis Benefizspiel in Ludwigshafen; rund 4500 Euro Spendenkonto.

Eulen Ludwigshafen vs HG Saarlouis Benefizspiel in Ludwigshafen; rund 4500 Euro Spendenkonto. „Serkan Çalar – wir werden ihn nicht vergessen!“ | eulen-ludwigshafen.de Die Familie Çalar sagte DANKE! Danke für den würdevollen Rahmen des Benefizspiels zu Ehren und zum Gedenken an den im Dienst zum Opfer eines unfassbaren Gewaltverbrechens gewordenen Ludwigshafener Zugbegleiter Serkan Çalar. Danke für den Schulterschluss der Gesellschaft. Danke für die Unterstützung. Danke für das Miteinander. Danke für die Spenden. Das Resultat - 27:27 (12:14) zwischen Zweitligist Eulen Ludwigshafen und Drittligist HG Saarlouis in einem spannenden Kampfspiel mit viel Tempo - war gerecht und doch zweitrangig. Wichtig ist das Miteinander, wichtig ist der Reinerlös. Sicher sind die rund 4500 Euro auf dem Spendenkonto. Dazu kommt die Summe X aus dem Ticketverkauf. Der Kassensturz folgt in der kommenden Woche. Der Weiße Ring, der sich seit Jahrzehnten um Opfer von Gewaltverbrechen kümmert, übernimmt die Auszahlung an die Familie. ...

August 10, 2026

BASF SE Fackeltätigkeit am Steamcracker im Werksteil Nord, Ludwigshafen; mit sichtbarem Feuerschein, Rußbildung und Lärmbelästigung

BASF SE Fackeltätigkeit am Steamcracker im Werksteil Nord, Ludwigshafen; mit sichtbarem Feuerschein, Rußbildung und Lärmbelästigung Fackeltätigkeit am Steamcracker Aufgrund des Wiederanfahrens des Steamcrackers nach Reparaturarbeiten, kann es ab Montag, 10. August 2026, im Werksteil Nord der BASF SE in Ludwigshafen zu Fackeltätigkeit mit sichtbarem Feuerschein und möglicher Rußbildung sowie Lärmbelästigung kommen. Diese können bis Anfang der darauffolgenden Woche andauern. Der Steamcracker spaltet unter Zusatz von Wasserdampf bei etwa 850 Grad Hitze Rohbenzin auf. Dabei entstehen unter anderem Ethylen und Propylen, beides unverzichtbare Grundprodukte für die Herstellung vieler BASF-Produkte in Ludwigshafen. Aus Ethylen und Propylen werden unter anderem Kunststoffe, Lacke, Waschrohstoffe und Pflanzenschutzmittel hergestellt. ...

August 8, 2026

Eulen Ludwigshafen vs HG Saarlouis Benefizspiel in Günter-Braun-Halle, Friesenheim; Reinerlös geht an Familie Çalar

Eulen Ludwigshafen vs HG Saarlouis Benefizspiel in Günter-Braun-Halle, Friesenheim; Reinerlös geht an Familie Çalar Einlaufen mit Gänsehaut | eulen-ludwigshafen.de „Es ist wunderbar, dass Menschen, dass die Gesellschaft, in solchen Situationen doch zusammenstehen.“ So klassifiziert Vincent Bülow, der Co-Kapitän der Eulen Ludwigshafen, das Benefizspiel zum Gedenken an den im Dienst durch eine Gewalttat tödlich verletzten Ludwigshafener Zugbegleiter Serkan Çalar. Das Spiel zwischen Zweitligist Eulen Ludwigshafen und Drittligist HG Saarlouis findet am Samstag (19.00 Uhr) in der Günter-Braun-Halle in Friesenheim statt. Der Reinerlös kommt der Familie Çalar zugute. Schiedsrichter sind Christoph Haßler und Till Wernz, dessen Freiwilliges Soziales Jahr bei der TSG Friesenheim demnächst endet. Zeitnehmer sind Daniel Nitsche und Matthias Johannes. ...

August 6, 2026

Eulen Ludwigshafen gegen HG Saarlouis Benefizspiel in Günter-Braun-Halle, Friesenheim; Serkan Çalars Kinder laufen mit Kapitänen ein

Eulen Ludwigshafen gegen HG Saarlouis Benefizspiel in Günter-Braun-Halle, Friesenheim; Serkan Çalars Kinder laufen mit Kapitänen ein „Die Erinnerung an Serkan lebendig halten“ | eulen-ludwigshafen.de Flagge zeigen, sich in Solidarität üben – das steht symbolhaft über dem Benefizspiel der Eulen Ludwigshafen gegen die HG Saarlouis am Samstag, 19.00 Uhr, in der Günter-Braun-Halle in Friesenheim. Der Reinerlös der Partie kommt der Familie des im Dienst getöteten Zugbegleiters Serkan Çalar zugute. Er lebte – alleinerziehend – mit seinen Kindern in Ludwigshafen. Hier sind auch seine Eltern und seine Brüder daheim. „Die Erinnerung an Serkan Çalar lebendig halten“, ist ein Kernsatz in der Grußbotschaft von Marcus Klein. Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Sport, Ehrenamt und Medien ist Chef der Staatskanzlei in Rheinland-Pfalz. Der vertritt die Landesregierung am Samstag beim Spiel und damit auch den verhinderten Schirmherrn der Partie, Ministerpräsident Gordon Schnieder. ...

August 6, 2026

Eulen Ludwigshafen treffen HG Saarlouis Benefizspiel zum Gedenken an Serkan Çalar in Günter-Braun-Halle, Friesenheim; Reinerlös geht an Serkan Çalars Familie

Eulen Ludwigshafen treffen HG Saarlouis Benefizspiel zum Gedenken an Serkan Çalar in Günter-Braun-Halle, Friesenheim; Reinerlös geht an Serkan Çalars Familie Ministerpräsident Schnieder Schirmherr beim Benefizspiel | eulen-ludwigshafen.de Es ist ein Freundschaftsspiel. Es ist ein Testspiel. Und doch ist es ein besonderes Spiel: Am Samstag (19.00 Uhr) treffen die Eulen Ludwigshafen in der Günter-Braun-Halle im TSG-Sportzentrum in Friesenheim in einem Benefizspiel auf Drittligist HG Saarlouis. Es ist ein Spiel zum Gedenken an Serkan Çalar. Der 36 Jahre alte Zugbegleiter aus Ludwigshafen wurde am 2. Februar 2026 im Dienst Opfer eines Gewaltverbrechens und starb zwei Tage nach der schrecklichen Tat. Der Reinerlös des Spiels kommt der Familie von Serkan Çalar zugute. Er war alleinerziehend und hat zwei Kinder, 12 und 10 Jahre alt. Sie möchten und werden am Samstag als Einlaufkinder dabei sein. Schirmherr der Partie ist der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Gordon Schnieder. ...

August 3, 2026

Klaaßen Werkzeugmaschinen und Automatisierungstechnik GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Ludwigshafen am Rhein; Gläubigerversammlung 23.10.2026 geplant

Klaaßen Werkzeugmaschinen und Automatisierungstechnik GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Ludwigshafen am Rhein; Gläubigerversammlung 23.10.2026 geplant Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 3 d IN 224/26 Gericht: Ludwigshafen am Rhein Name, Vorname / Bezeichnung: Klaaßen Werkzeugmaschinen und Automatisierungstechnik GmbH Sitz / Wohnsitz: Limburgerhof Register: Ludwigshafen am Rhein, HRB 67605 3 d IN 224/26 01.08.2026 Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein Insolvenzgericht Beschluss In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Klaaßen Werkzeugmaschinen und Automatisierungstechnik GmbH, Mutterstadter Weg 17, 67117 Limburgerhof (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 67605), vertreten durch: Roland Winkler, 55619 Hennweiler, (Geschäftsführer), - Antragstellerin - hat das Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein beschlossen: Das Insolvenzverfahren wird heute, am 01.08.2026 um 23:48 Uhr gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Oliver Willmann, Konrad-Zuse-Ring 30 4, 68163 Mannheim Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten. Die Verfügungsbefugnis wird dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter. Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 07.09.2026, b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Vor dem Insolvenzgericht wird am Freitag, 23.10.2026, 10:00 Uhr, Saal VII eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten. Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. G r ü n d e : Das Verfahren ist zu eröffnen. Nach den Ermittlungen des Gerichts ist die Schuldnerin insolvenzreif. Das Gericht stützt sich insoweit maßgeblich auf das schriftliche Sachverständigengutachten vom 28.07.2026. Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig. Sie ist nicht mehr in der Lage, innerhalb einer Frist von drei Wochen ihre fälligen Verbindlichkeiten von mindestens 3.000.000,00 € auf höchstens zehn Prozent zurückzuführen, da kurzfristig liquidierbare Aktiva von nicht mehr als 115.000,00 € vorhanden sind; weitere Kreditierungsmöglichkeiten sind nicht ersichtlich. Zudem ist die Schuldnerin überschuldet. Es liegt eine bilanzielle Überschuldung von mehr als 2.500.000,00 € vor. Eine positive Fortführungsprognose kann nicht gestellt werden. Die zu erwartenden Verfahrenskosten von nicht mehr als 350.000,00 € können prognostisch durch eine freie Masse in Höhe von nicht weniger als 141.000,00 € gedeckt werden. Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein, Wittelsbachstraße 10 67061 Ludwigshafen am Rhein einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen - mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder - von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: - auf einem sicheren Übermittlungsweg oder - an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

August 3, 2026

VDP vonderpalette GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Haßloch; Insolvenzverwalter Steffen Rauschenbusch

VDP vonderpalette GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Haßloch; Insolvenzverwalter Steffen Rauschenbusch Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 1 IN 63/26 Gericht: Neustadt an der Weinstraße Name, Vorname / Bezeichnung: VDP vonderpalette GmbH Sitz / Wohnsitz: Haßloch Register: Ludwigshafen am Rhein, HRB 42856 1 IN 63/26 : Über das Vermögen der VDP vonderpalette GmbH, Kirchgasse 52, 67454 Haßloch (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 42856), vertr. d.: 1. Christian Wittmann, 67454 Haßloch, (Geschäftsführer), ist am 01.08.2026 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch, c/o Ernestus Rechtsanwälte, O 3, 11 + 12, 68161 Mannheim, Tel.: 0621/533 922-0, Fax: 0621/533 922 11, E-Mail: mannheim@ernestus.eu. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 01.10.2026 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 30.10.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: > Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, > Anträge über: * die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), * die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: * die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), * Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), * eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), * den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, * die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), * besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, * eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), * eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), * Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), * eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (01.10.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (30.10.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweise: > Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. > Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: > Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. > Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 01.08.2026

August 3, 2026