EasyMap NEU_Nds._Wahlkreise_20._Bundestag_Neu.tif Blatt 1 Braunschweig

EasyMap NEU_Nds._Wahlkreise_20._Bundestag_Neu.tif Blatt 1 Braunschweig EasyMap - NEU_Nds._Wahlkreise_20._Bundestag_Neu.tif - Blatt 1 Braunschweig Salzgitter Wolfsburg SG Papenteich SG Boldecker Land SG Brome SG Isenbüttel SG Hankensbüttel Gifhorn SG Wesendorf SG Meinersen Sassenburg Wittingen Ade- lebsen Bad Grund (Harz) Bad Lauterberg im Harz Bad Sachsa SG Dransfeld Bovenden Duderstadt SG Giebolde- hausen Friedland Gleichen Göttingen Hann. 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Bez. SG Börde Lamstedt SG Land Hadeln Cuxhaven SG Hemmoor Loxstedt Schiffdorf Beverstedt Hagen im Bremischen Wurster Nordseeküste Geestland SG Hollenstedt SG Hanstedt SG Jesteburg Buchholz i.d.Nordheide SG Tostedt SG Elbmarsch SG Salz- hausen Neu Wulmstorf Rosen- garten Seevetal Stelle Winsen (Luhe) SG Lüchow (Wendland) SG Elbtalaue SG Gartow Adendorf SG Amelinghausen SG Scharnebeck SG Bardowick SG Ostheide SG Ilmenau Bleckede SG Dahlenburg SG Gellersen Lüneburg Amt Neuhaus SG Hambergen Gras- berg Lilienthal Osterholz- Scharmbeck Ritterhude Schwanewede Worpswede SG Sottrum SG Geeste- quelle SG Selsingen SG Bothel SG Tarmstedt Bremervörde SG Zeven SG Fintel Gnarrenburg SG Sittensen Rotenburg (Wümme) Scheeßel Visselhövede SG Ahlden Bispingen SG Rethem/Aller Bomlitz SG Schwarm- stedt Bad Fallingbostel Munster Neuenkirchen Schneverdingen Soltau Walsrode Wietzendorf Osterheide, gemfr. Bez. 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Deutschen Bundestag gemäß Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2) des Bundeswahlgesetzes, die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Juni 2020 (BGBl. I S. 1409) geändert worden ist. Gebietsstand: 01.01.2020 24 Aurich - Emden 25 Unterems 26 Friesland - Wilhelmshaven - Wittmund 27 Oldenburg - Ammerland 28 Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land 29 Cuxhaven - Stade II 30 Stade I - Rotenburg II 31 Mittelems 32 Cloppenburg - Vechta 33 Diepholz - Nienburg I 34 Osterholz - Verden 35 Rotenburg I - Heidekreis 36 Harburg 37 Lüchow-Dannenberg - Lüneburg 38 Osnabrück-Land 39 Stadt Osnabrück 40 Nienburg II - Schaumburg 41 Stadt Hannover I 42 Stadt Hannover II 43 Hannover-Land I 44 Celle - Uelzen 45 Gifhorn - Peine 46 Hameln-Pyrmont - Holzminden 47 Hannover-Land II 48 Hildesheim 49 Salzgitter - Wolfenbüttel 50 Braunschweig 51 Helmstedt - Wolfsburg 52 Goslar - Northeim - Osterode 53 Göttingen

August 15, 2026

Landkreis Lüneburg aktiviert Fährnotverkehr Linie 512 in Amt Neuhaus an der Elbe; Notverkehr eingerichtet

Landkreis Lüneburg aktiviert Fährnotverkehr Linie 512 in Amt Neuhaus an der Elbe; Notverkehr eingerichtet Landkreis Lüneburg - Elbe bleibt unberechenbar: Sandbank und weiter gesunkener Wasserstand machen Schülerbeförderung mit Fähre unmöglich Elbe bleibt unberechenbar: Sandbank und weiter gesunkener Wasserstand machen Schülerbeförderung mit Fähre unmöglich Der für den Schulstart vorgesehene Fährbetrieb für Schülerinnen und Schüler aus Amt Neuhaus kann nicht wie geplant stattfinden. Hintergrund ist ein um weitere sieben bis zehn Zentimeter gesunkener Wasserstand der Elbe bei Bleckede. Zudem ist in der Fahrrinne eine Sandbank aufgetreten, die ein Übersetzen der Fähre „Amt Neuhaus“ gänzlich unmöglich macht. Beide Ereignisse waren für den Fährbetreiber gestern in diesem Ausmaß nicht vorhersehbar. Ursprünglich war angedacht, die Fähre – angepasst an die Ankunfts- und Abfahrtszeiten der Busse und ausschließlich für Schülerinnen und Schüler – fahren zu lassen. ...

August 15, 2026

Waffenbehörde Landkreis Lüneburg am 18. und 19. August 2026 nicht erreichbar; Wiedereröffnung am 20. August 2026 ab 8:30 Uhr

Waffenbehörde Landkreis Lüneburg am 18. und 19. August 2026 nicht erreichbar; Wiedereröffnung am 20. August 2026 ab 8:30 Uhr Landkreis Lüneburg - Waffenbehörde am 18. und 19. August 2026 nicht erreichbar Waffenbehörde am 18. und 19. August 2026 nicht erreichbar Aufgrund der Installation eines neuen Waffen- und Jagdprogrammes sind die Kolleginnen und Kollegen des Landkreises Lüneburg für Waffenangelegenheiten am Dienstag und Mittwoch (18. und 19. August 2026) nicht erreichbar. Aus diesem Grund entfällt auch die telefonische Sprechzeit. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind am Donnerstag (20. August 2026) wieder zu den gewohnten Zeiten von 8:30 Uhr bis 12 Uhr zu erreichen. Die Waffenbehörde bittet alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger um Verständnis. ...

August 15, 2026

Oberlandesgericht Celle setzt Vortragsreihe fort in Celle; Seit vielen Jahren ausverkauft

Oberlandesgericht Celle setzt Vortragsreihe fort in Celle; Seit vielen Jahren ausverkauft 1 2 D E S O B E R L A N D E S G E R I C H T S C E L L E 3 4 O B E R L A N D E S G E R I C H T C E L L E 5 6 D E S O B E R L A N D E S G E R I C H T S C E L L E ...

August 13, 2026

Landkreis Lüneburg aktiviert Fährnotverkehr der Linie 512 Elbe bei Bleckede; Schülerbeförderung über Elbe gesichert

Landkreis Lüneburg aktiviert Fährnotverkehr der Linie 512 Elbe bei Bleckede; Schülerbeförderung über Elbe gesichert Landkreis Lüneburg - Elbe bleibt unberechenbar: Sandbank und weiter gesunkener Wasserstand machen Schülerbeförderung mit Fähre unmöglich Elbe bleibt unberechenbar: Sandbank und weiter gesunkener Wasserstand machen Schülerbeförderung mit Fähre unmöglich Der für den Schulstart vorgesehene Fährbetrieb für Schülerinnen und Schüler aus Amt Neuhaus kann nicht wie geplant stattfinden. Hintergrund ist ein um weitere sieben bis zehn Zentimeter gesunkener Wasserstand der Elbe bei Bleckede. Zudem ist in der Fahrrinne eine Sandbank aufgetreten, die ein Übersetzen der Fähre „Amt Neuhaus“ gänzlich unmöglich macht. Beide Ereignisse waren für den Fährbetreiber gestern in diesem Ausmaß nicht vorhersehbar. Ursprünglich war angedacht, die Fähre – angepasst an die Ankunfts- und Abfahrtszeiten der Busse und ausschließlich für Schülerinnen und Schüler – fahren zu lassen. ...

August 13, 2026

Caritasverband für die Diözese Hildesheim unterstützt Trauerort für Geflüchtete in Hannover; Begehung am 20. August

Caritasverband für die Diözese Hildesheim unterstützt Trauerort für Geflüchtete in Hannover; Begehung am 20. August Am Flussufer geplant: Trauerort für Geflüchtete Pressemitteilung Am Flussufer geplant: Trauerort für Geflüchtete Caritasverband unterstützt das Projekt „Trauerort für Geflüchtete“ Erschienen am: 13.08.2026 Herausgeber: Caritasverband für die Diözese Hildesheim Moritzberger Weg 1 31139 Hildesheim 05121 938-0 05121 938-0 https: Am Flussufer geplant: Trauerort für Geflüchtete Caritasverband unterstützt das Projekt „Trauerort für Geflüchtete“ Der Caritasverband für die Diözese Hildesheim unterstützt die Einrichtung eines “Trauerorts für Geflüchtete” in Hannover. Er soll geflüchteten Menschen die Möglichkeit geben, ihrer verstorbenen oder vermissten Angehörigen zu gedenken. Für tausende Menschen - Familienangehörige, Freund:innen, Wegbegleitende - gibt es oft kein Grab. Sie sind verschollen, auf der Flucht im Mittelmeer ertrunken oder in Krisen und Konflikten ums Leben gekommen, ohne dass ihre Leichen bestattet werden konnten. ...

August 13, 2026

S & H Bauausführungen GmbH Insolvenzverfahren eröffnet am 12.08.2026 in Lüneburg; Insolvenzverwalter Christopher Rohde Gläubigerversammlung 21.10.2026

S & H Bauausführungen GmbH Insolvenzverfahren eröffnet am 12.08.2026 in Lüneburg; Insolvenzverwalter Christopher Rohde Gläubigerversammlung 21.10.2026 Veröffentlichungsdatum: 13.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 46 IN 50/26 Gericht: Lüneburg Name, Vorname / Bezeichnung: S & H Bauausführungen GmbH Sitz / Wohnsitz: Seevetal Register: Lüneburg, HRB 212836 46 IN 50/26 : Über das Vermögen der S & H Bauausführungen GmbH, Torfstelle 6, 21217 Seevetal (AG Lüneburg, HRB 212836), vertr. d.: Vasco Pedro de Oliveira, Torfstelle 6, 21217 Seevetal, (Geschäftsführer), ist am 12.08.2026 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Christopher Rohde, c/o KISR Rechtsanwälte, Rathausstraße 2, 20095 Hamburg, Tel.: 040-23834680. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 16.09.2026 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 21.10.2026, 10:00 Uhr, 314, Hauptgebäude, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten. Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Lüneburg, 12.08.2026 Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: http://www.amtsgericht-lueneburg.niedersachsen.de/startseite/wir_ueber_uns/datenschutz_und_datenschutzbeauftragter/datenschutz-und-datenschutzbeauftragter Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

August 13, 2026

Landkreis Lüneburg aktiviert Fährnotverkehr Linie 512 am Elbe-Gebiet Amt Neuhaus; 7–10 cm Wasserstand sinkt, Sandbank blockiert Fähre

Landkreis Lüneburg aktiviert Fährnotverkehr Linie 512 am Elbe-Gebiet Amt Neuhaus; 7–10 cm Wasserstand sinkt, Sandbank blockiert Fähre Landkreis Lüneburg - Elbe bleibt unberechenbar: Sandbank und weiter gesunkener Wasserstand machen Schülerbeförderung mit Fähre unmöglich Elbe bleibt unberechenbar: Sandbank und weiter gesunkener Wasserstand machen Schülerbeförderung mit Fähre unmöglich Der für den Schulstart vorgesehene Fährbetrieb für Schülerinnen und Schüler aus Amt Neuhaus kann nicht wie geplant stattfinden. Hintergrund ist ein um weitere sieben bis zehn Zentimeter gesunkener Wasserstand der Elbe bei Bleckede. Zudem ist in der Fahrrinne eine Sandbank aufgetreten, die ein Übersetzen der Fähre „Amt Neuhaus“ gänzlich unmöglich macht. Beide Ereignisse waren für den Fährbetreiber gestern in diesem Ausmaß nicht vorhersehbar. Ursprünglich war angedacht, die Fähre – angepasst an die Ankunfts- und Abfahrtszeiten der Busse und ausschließlich für Schülerinnen und Schüler – fahren zu lassen. ...

August 12, 2026

Sportjugend Niedersachsen im LandesSportBund Niedersachsen e.V. BeSS-Servicestellen; Kontakte aktualisiert August 2026

Sportjugend Niedersachsen im LandesSportBund Niedersachsen e.V. BeSS-Servicestellen; Kontakte aktualisiert August 2026 BeSS-Servicestellen Sportjugend Niedersachsen im LandesSportBund Niedersachsen e.V. BeSS-Servicestellen (Stand: 08/2026) BeSS-Servicestelle Ansprechpartner/in E-Mail Telefon KSB Aurich Imke Goudschaal goudschaal@ksb-aurich.de (04931) 9300491 SSB Braunschweig Tina Stöter tstoeter@ssb-bs.de (0531) 2807424 KSB Cloppenburg Jana Schulte j.schulte@ksb-cloppenburg.de (04472) 687943 KSB Cuxhaven Hannah Ney hannah.ney@ksb-cuxhaven.de (04743) 3449334 KSB Diepholz Cornelia Bockhop-Lohmeier bess@ksb-diepholz.de (04247) 971303 KSB Emsland Yannick Fiß fiss@ksb-emsland.de (05952) 940146 KSB Friesland, KSB Wittmund Kristina Klattenberg bess@ksb-friesland.de (04461) 9160926 KSB Gifhorn ...

August 12, 2026

Landkreis Lüneburg und Fährbetreiber ermöglichen Schülertransport über die Elbe Neu Bleckede–Bleckede; Nur Schulzeiten, kein Zugang für alle Bürger

Landkreis Lüneburg und Fährbetreiber ermöglichen Schülertransport über die Elbe Neu Bleckede–Bleckede; Nur Schulzeiten, kein Zugang für alle Bürger Landkreis Lüneburg - Rechtzeitig zum Schulstart: Landkreis Lüneburg und Fährbetreiber ermöglichen Schülertransport über die Elbe Rechtzeitig zum Schulstart: Landkreis Lüneburg und Fährbetreiber ermöglichen Schülertransport über die Elbe Wie berichtet, hat die Fähre „Amt Neuhaus“ bis auf Weiteres ihren Betrieb einstellen müssen. Zumindest für die betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen die Wege mit Beginn des neuen Schuljahres am Donnerstag (13. August 2026) dennoch kurz bleiben. Den Impuls dafür gab Amt Neuhaus‘ Bürgermeister Andreas Gehrke: Gemeinsam mit dem Fährbetreiber wurde die Möglichkeit vereinbart, die Fähre zu den Schulzeiten und ausschließlich für Schülerinnen und Schüler zwischen Neu Bleckede und Bleckede übersetzen zu lassen. ...

August 12, 2026